15.10.2020, 13:43
Liebes Allwissendes Forum,
ich habe das zweite Examen nun auch hinter mir und mit einer Promotion angefangen und arbeite in einer Kanzlei als WissMit.
Nun würde ich mich gerne privat als Anwältin zulassen, um ggf. mal ein privates Mandat bearbeiten zu können, das finanzielle EInkommen durch die Tätigkeit ist also überschaubar.
Meine Frage bezieht sich dabei auf die Beiträge zum Versorgungswerk:
Muss ich dann in die gesetzliche (als WIssMit) und ins Versorgungswerk (als RAin) einzahlen?
oder ist die gesetzliche dann obsolet durch die Mitlgiedschaft im Versorgungswerk? Bin durch das ganze SGB etwas überfordert;)
Hat das vlt. noch jmd so gemacht und kann es empfehlen/von abraten?
ich habe das zweite Examen nun auch hinter mir und mit einer Promotion angefangen und arbeite in einer Kanzlei als WissMit.
Nun würde ich mich gerne privat als Anwältin zulassen, um ggf. mal ein privates Mandat bearbeiten zu können, das finanzielle EInkommen durch die Tätigkeit ist also überschaubar.
Meine Frage bezieht sich dabei auf die Beiträge zum Versorgungswerk:
Muss ich dann in die gesetzliche (als WIssMit) und ins Versorgungswerk (als RAin) einzahlen?
oder ist die gesetzliche dann obsolet durch die Mitlgiedschaft im Versorgungswerk? Bin durch das ganze SGB etwas überfordert;)
Hat das vlt. noch jmd so gemacht und kann es empfehlen/von abraten?
15.10.2020, 13:47
Mich würde noch ein anderer Aspekt interessieren: Gibt es jemanden, der sich als Teilzeit-Anwalt neben der Promotion versucht hat, bspw. als Strafverteidiger? Habe nämlich auf eine WissMit-Tätigkeit keine Lust und suche gerade nach Alternativen...
15.10.2020, 14:00
(15.10.2020, 13:47)Schwabenjurist schrieb: Mich würde noch ein anderer Aspekt interessieren: Gibt es jemanden, der sich als Teilzeit-Anwalt neben der Promotion versucht hat, bspw. als Strafverteidiger? Habe nämlich auf eine WissMit-Tätigkeit keine Lust und suche gerade nach Alternativen...
Ich. Als Strafverteidiger. Ich hab's abgebrochen, da die Tätigkeit, wenn du sie umsatzorientiert verfolgst, einfach VIEL zu zeitfressend ist. Teilzeit als Strafverteidiger ist ab einer bestimmten Anzahl von Mandaten quasi unmöglich. Wenn du dich darauf einstellst, auch an Dissertationstagen noch 1-2 Stunden mindestens zu arbeiten oder hin und wieder alles stehen und liegen zu lassen, wenn verhaftet oder durchsucht wird, oder wenn du deine Diss halt abends zwischen 21 und 24 Uhr schreiben willst, dann könnte das funktionieren, aber ich möchte dringend davon abraten.
Dem TE kann ich leider nicht weiterhelfen.
15.10.2020, 14:01
Die Zulassung als Anwältin beinhaltet immer ein paar Kosten, die unabhängig vom erzielten Einkommen anfallen. Dazu gehört der Kammerbeitrag (variiert, in Hamburg zB 350 Euro pro Jahr, in den ersten zwei Jahren der Zulassung nur die Hälfte) und Haftpflichtversicherung (variiert, als Einzelanwältin aber durchaus 200 pro Jahr).
Bzgl. Altersvorsorge kannst du frei wählen, ob du weiterhin gesetzlich oder im versorgungswerk einzahlen willst. Für das Versorgungswerk gibt es i.d.R. mindestbeiträge (100-150 euro pro monat). Wenn du keine hohen Umsätze erzielst und nebenbei noch einen gesetzlich rentenversicherten Job ausübst ist es daher idR günstiger, für beide Jobs in die gesetzliche einzuzahlen (dann steigt der beitrag eben nur entsprechenden deines tatsächlichen Umsatzes).
Deinen bisherigen Plan, drei Vorhaben gleichzeitig zu verfolgen (Promotion, wissMit und selbstständig) würde ich dringend überdenken. Der Nebenjob sollte nur dazu dienen, deine Lebenshaltungskosten einzubringen, wenn du dich nicht zu mindestens 50% auf deine promotion konzentrierst, wirst du damit niemals fertig. Daher kann es mE nur funktionieren, wenn du entweder als WiMi oder selbstständige Anwältin arbeitest
Bzgl. Altersvorsorge kannst du frei wählen, ob du weiterhin gesetzlich oder im versorgungswerk einzahlen willst. Für das Versorgungswerk gibt es i.d.R. mindestbeiträge (100-150 euro pro monat). Wenn du keine hohen Umsätze erzielst und nebenbei noch einen gesetzlich rentenversicherten Job ausübst ist es daher idR günstiger, für beide Jobs in die gesetzliche einzuzahlen (dann steigt der beitrag eben nur entsprechenden deines tatsächlichen Umsatzes).
Deinen bisherigen Plan, drei Vorhaben gleichzeitig zu verfolgen (Promotion, wissMit und selbstständig) würde ich dringend überdenken. Der Nebenjob sollte nur dazu dienen, deine Lebenshaltungskosten einzubringen, wenn du dich nicht zu mindestens 50% auf deine promotion konzentrierst, wirst du damit niemals fertig. Daher kann es mE nur funktionieren, wenn du entweder als WiMi oder selbstständige Anwältin arbeitest
15.10.2020, 14:16
(15.10.2020, 14:00)Gast schrieb:(15.10.2020, 13:47)Schwabenjurist schrieb: Mich würde noch ein anderer Aspekt interessieren: Gibt es jemanden, der sich als Teilzeit-Anwalt neben der Promotion versucht hat, bspw. als Strafverteidiger? Habe nämlich auf eine WissMit-Tätigkeit keine Lust und suche gerade nach Alternativen...
Ich. Als Strafverteidiger. Ich hab's abgebrochen, da die Tätigkeit, wenn du sie umsatzorientiert verfolgst, einfach VIEL zu zeitfressend ist. Teilzeit als Strafverteidiger ist ab einer bestimmten Anzahl von Mandaten quasi unmöglich. Wenn du dich darauf einstellst, auch an Dissertationstagen noch 1-2 Stunden mindestens zu arbeiten oder hin und wieder alles stehen und liegen zu lassen, wenn verhaftet oder durchsucht wird, oder wenn du deine Diss halt abends zwischen 21 und 24 Uhr schreiben willst, dann könnte das funktionieren, aber ich möchte dringend davon abraten.
Dem TE kann ich leider nicht weiterhelfen.
Sehr interessant, vielen Dank!
Wieso konntest Du die Anzahl Deiner Mandate nicht begrenzen. Ich habe (noch) die Vorstellung, dass man auch nur so viele Mandate annehmen kann, wie man auch neben der Diss bearbeitet kriegt?
15.10.2020, 14:50
(15.10.2020, 14:16)Schwabenjurist schrieb:(15.10.2020, 14:00)Gast schrieb:(15.10.2020, 13:47)Schwabenjurist schrieb: Mich würde noch ein anderer Aspekt interessieren: Gibt es jemanden, der sich als Teilzeit-Anwalt neben der Promotion versucht hat, bspw. als Strafverteidiger? Habe nämlich auf eine WissMit-Tätigkeit keine Lust und suche gerade nach Alternativen...
Ich. Als Strafverteidiger. Ich hab's abgebrochen, da die Tätigkeit, wenn du sie umsatzorientiert verfolgst, einfach VIEL zu zeitfressend ist. Teilzeit als Strafverteidiger ist ab einer bestimmten Anzahl von Mandaten quasi unmöglich. Wenn du dich darauf einstellst, auch an Dissertationstagen noch 1-2 Stunden mindestens zu arbeiten oder hin und wieder alles stehen und liegen zu lassen, wenn verhaftet oder durchsucht wird, oder wenn du deine Diss halt abends zwischen 21 und 24 Uhr schreiben willst, dann könnte das funktionieren, aber ich möchte dringend davon abraten.
Dem TE kann ich leider nicht weiterhelfen.
Sehr interessant, vielen Dank!
Wieso konntest Du die Anzahl Deiner Mandate nicht begrenzen. Ich habe (noch) die Vorstellung, dass man auch nur so viele Mandate annehmen kann, wie man auch neben der Diss bearbeitet kriegt?
Naja, zunächst brauchst du relativ viele Mandate, damit sich die Tätigkeit überhaupt lohnt - als Anfänger wirst du hauptsächlich nach RVG abrechnen. Mehr kann sich der durchschnittliche Mandant eh nicht leisten. Und ob du die Rechnung restlos bezahlt bekommst, ist auch nicht sicher (es sind halt weitestgehend Kriminelle).
Dann läuft die Akquise viel über Mundpropaganda. Wenn du da den Ruf bekommst, andauernd abzulehnen, spricht sich das herum - gerade in den JVAn.
Außerdem ist der Umfang schlecht einzuschätzen und du hast kaum Einfluss darauf, wie schnell/langsam Verfahren verlaufen. Manchmal passiert 3-4 Wochen sehr wenig und man hat viel zu viel Zeit nebenher. Solange läuft alles gut. Dann aber häuft es sich auf einmal, du hast zig Termine pro Woche, kommst überhaupt nicht hinterher und musst noch wochenends arbeiten. Danach dann wieder zur Diss zurückzukehren, ist mir sehr schwer gefallen.
Auch ein schöner Faktor: Mandanten kommen zu dir und sagen, sie hätten da "ne kleine Sache" und erzählen dir was vom Pferd. Sechs Wochen später bekommst du dann ihre 1200-seitige Verfahrensakte.
Es ist sicher nicht unmöglich und ich kenne auch Leute, die es geschafft haben. Mir war es die Anstrengung aber letztlich nicht wert.
15.10.2020, 15:09
(15.10.2020, 14:01)C8H10N4O2 schrieb: Die Zulassung als Anwältin beinhaltet immer ein paar Kosten, die unabhängig vom erzielten Einkommen anfallen. Dazu gehört der Kammerbeitrag (variiert, in Hamburg zB 350 Euro pro Jahr, in den ersten zwei Jahren der Zulassung nur die Hälfte) und Haftpflichtversicherung (variiert, als Einzelanwältin aber durchaus 200 pro Jahr).
Bzgl. Altersvorsorge kannst du frei wählen, ob du weiterhin gesetzlich oder im versorgungswerk einzahlen willst. Für das Versorgungswerk gibt es i.d.R. mindestbeiträge (100-150 euro pro monat). Wenn du keine hohen Umsätze erzielst und nebenbei noch einen gesetzlich rentenversicherten Job ausübst ist es daher idR günstiger, für beide Jobs in die gesetzliche einzuzahlen (dann steigt der beitrag eben nur entsprechenden deines tatsächlichen Umsatzes).
Deinen bisherigen Plan, drei Vorhaben gleichzeitig zu verfolgen (Promotion, wissMit und selbstständig) würde ich dringend überdenken. Der Nebenjob sollte nur dazu dienen, deine Lebenshaltungskosten einzubringen, wenn du dich nicht zu mindestens 50% auf deine promotion konzentrierst, wirst du damit niemals fertig. Daher kann es mE nur funktionieren, wenn du entweder als WiMi oder selbstständige Anwältin arbeitest
ich dachte die freie Wahl geht gerade nicht? ich dachte ich bin dann Pflichtmitglied im Versorgungswerk?
ich habe halt keine Lust, bei der WissMit tätigkeit in die GRV zu zahlen und dann zusätzlich den Mindestbetrag ins Versorgungswerk wegen der Zulassung
15.10.2020, 15:36
(15.10.2020, 15:09)Gast schrieb:(15.10.2020, 14:01)C8H10N4O2 schrieb: Die Zulassung als Anwältin beinhaltet immer ein paar Kosten, die unabhängig vom erzielten Einkommen anfallen. Dazu gehört der Kammerbeitrag (variiert, in Hamburg zB 350 Euro pro Jahr, in den ersten zwei Jahren der Zulassung nur die Hälfte) und Haftpflichtversicherung (variiert, als Einzelanwältin aber durchaus 200 pro Jahr).
Bzgl. Altersvorsorge kannst du frei wählen, ob du weiterhin gesetzlich oder im versorgungswerk einzahlen willst. Für das Versorgungswerk gibt es i.d.R. mindestbeiträge (100-150 euro pro monat). Wenn du keine hohen Umsätze erzielst und nebenbei noch einen gesetzlich rentenversicherten Job ausübst ist es daher idR günstiger, für beide Jobs in die gesetzliche einzuzahlen (dann steigt der beitrag eben nur entsprechenden deines tatsächlichen Umsatzes).
Deinen bisherigen Plan, drei Vorhaben gleichzeitig zu verfolgen (Promotion, wissMit und selbstständig) würde ich dringend überdenken. Der Nebenjob sollte nur dazu dienen, deine Lebenshaltungskosten einzubringen, wenn du dich nicht zu mindestens 50% auf deine promotion konzentrierst, wirst du damit niemals fertig. Daher kann es mE nur funktionieren, wenn du entweder als WiMi oder selbstständige Anwältin arbeitest
ich dachte die freie Wahl geht gerade nicht? ich dachte ich bin dann Pflichtmitglied im Versorgungswerk?
ich habe halt keine Lust, bei der WissMit tätigkeit in die GRV zu zahlen und dann zusätzlich den Mindestbetrag ins Versorgungswerk wegen der Zulassung
Du hast ein Wahlrecht und musst die BEfreiung von der Versicherungspflicht sogar extra beantragen, wenn du nichts machst bist du weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI. Google mal nach "V6355 - Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht", dann kommst du zum entsprechenden Formular auf der Seite der DRV mit entsprechenden Informationen dazu. Das Versorgungswerk ist insofern ein Privileg der freien Berufe ;)
Wenn du ohnehin nicht weißt, ob dein Berufsweg dich dauerhaft in die Anwaltschaft führt, ist es auf jeden Fall empfehlensert, einfach komplett in die gesetzliche einzuzahlen
15.10.2020, 15:48
Moment, geht das, wenn man nebenher in einem normalen Angestelltenjob ist? Ich dachte, man müsste dann in beide zahlen. Für die nicht-anwaltliche Tätigkeit in die GRV und für die anwaltliche Tätigkeit ins VW. Die Befreiung von der GRV gilt mW nur für die anwaltliche Tätigkeit weswegen man ja auch eine Zulassung benötigt.
15.10.2020, 16:00
(15.10.2020, 15:48)Gast Gast schrieb: Moment, geht das, wenn man nebenher in einem normalen Angestelltenjob ist? Ich dachte, man müsste dann in beide zahlen. Für die nicht-anwaltliche Tätigkeit in die GRV und für die anwaltliche Tätigkeit ins VW. Die Befreiung von der GRV gilt mW nur für die anwaltliche Tätigkeit weswegen man ja auch eine Zulassung benötigt.
Du bist jetzt aber nicht die TE oder? Das ist doch wieder eine völlig andere (nämlich die umgekehrte) Frage...
Wenn man in einem nichtanwaltlichen Beruf angestellt ist und nebenbei selbstständig als Anwalt tätig ist kann man ganz normal weiter in die gesetzliche einzahlen und muss nicht ins Versorgungswerk einzahlen (das war die Frage der TE)
Wenn man aus der gesetzlichen raus und ins Versorgungswerk einzahlen will muss man sich für jede Tätigkeit extra befreien lassen. Das klappt dann natürlich nur wenn man in dem angestellten Job auch als Anwalt tätig ist. Sonst muss man in der Tat nicht-anwaltlich in die GRV einzahlen und anwaltlich ins Versorgungswerk.