10.10.2020, 12:03
(10.10.2020, 11:45)Gast schrieb:(09.10.2020, 17:51)Gast23 schrieb: Also als Jurist in der Justiz finde ich es sogar wichtig meine Moral aus meinen Entscheidung raus zu lassen.Welcher Rechtssatz ist es denn genau, der den Strafrichter dazu zwingen würde, "einen Drogensüchtigen nach dem 18ten BZR Eintrag wegen eines weiteren Diebstahls für 10 Monate in den Knast zu schicken"? Wäre mir nicht bekannt, es hat sich nur einfach so eingebürgert, dass man Menschen für die 18. Tat härter bestraft als für die erste. Aus § 46 StGB ergibt sich aber nichts derartiges. Also ist der ganze Kram von der "Anwendung demokratisch legitimierter Rechtssätze" ziemlicher Quatsch. Man macht einfach, was alle anderen machen, weil man so am bequemsten aus der Nummer rauskommt und -zugegeben- als Strafrichter gar nicht die Zeit hat, auf jeden Einzellfall eines Angeklagten angemessen einzugehen.
90 % von dem was beim Strafrichter verhandelt wird halte ich moralisch für nicht strafwürdig.
Auch finde ich es moralisch nicht richtig einen Drogensüchtigen nach dem 18ten BZR Eintrag wegen eines weiteren Diebstahls für 10 Monate in den Knast zu schicken.
Aber ich bin ja nicht von Gottes Gnaden ernannt sondern bin lediglich Anwender von demokratisch legitimierten Rechtssätzen und an diese (Recht) halt auch gebunden. Die Moral, auch nach Radbruch, kommt da erst in ectremfällen zur Anwendung, die wir alle hoffentlich nie wieder erleben werden.
56 StGB. Bei derart negativer Sozialprognose kannst du als Richter doch kaum was anderes machen. Würde ich als Strafrechtslaie mal behaupten.
10.10.2020, 12:07
Vorstrafen sind ein zu berücksichtigender Aspekt bei der Sozialprognose, aber längst nicht der einzige.
10.10.2020, 12:14
als Strafrichter bringt es nicht sich aus dem Fenster zu lehnen. Urteilt man zu mild, dann geht die StA in Berufung und das LG korrigiert.
10.10.2020, 12:17
10.10.2020, 12:26
(10.10.2020, 12:03)Gast schrieb:(10.10.2020, 11:45)Gast schrieb:(09.10.2020, 17:51)Gast23 schrieb: Also als Jurist in der Justiz finde ich es sogar wichtig meine Moral aus meinen Entscheidung raus zu lassen.Welcher Rechtssatz ist es denn genau, der den Strafrichter dazu zwingen würde, "einen Drogensüchtigen nach dem 18ten BZR Eintrag wegen eines weiteren Diebstahls für 10 Monate in den Knast zu schicken"? Wäre mir nicht bekannt, es hat sich nur einfach so eingebürgert, dass man Menschen für die 18. Tat härter bestraft als für die erste. Aus § 46 StGB ergibt sich aber nichts derartiges. Also ist der ganze Kram von der "Anwendung demokratisch legitimierter Rechtssätze" ziemlicher Quatsch. Man macht einfach, was alle anderen machen, weil man so am bequemsten aus der Nummer rauskommt und -zugegeben- als Strafrichter gar nicht die Zeit hat, auf jeden Einzellfall eines Angeklagten angemessen einzugehen.
90 % von dem was beim Strafrichter verhandelt wird halte ich moralisch für nicht strafwürdig.
Auch finde ich es moralisch nicht richtig einen Drogensüchtigen nach dem 18ten BZR Eintrag wegen eines weiteren Diebstahls für 10 Monate in den Knast zu schicken.
Aber ich bin ja nicht von Gottes Gnaden ernannt sondern bin lediglich Anwender von demokratisch legitimierten Rechtssätzen und an diese (Recht) halt auch gebunden. Die Moral, auch nach Radbruch, kommt da erst in ectremfällen zur Anwendung, die wir alle hoffentlich nie wieder erleben werden.
56 StGB. Bei derart negativer Sozialprognose kannst du als Richter doch kaum was anderes machen. Würde ich als Strafrechtslaie mal behaupten.
Was hat 56 mit der Strafzumessung zu tun? Ob Bewährung oder nicht ist doch eine ganz andere Frage.
10.10.2020, 15:09
Warum schickt man den Drogensüchtigen, der zum 18.Mal klaut, um seine Sucht zu finanzieren, dann nicht mal in eine Psychiatrie, um einen Entzug zu machen? Was soll er denn im Gefängnis? Da wird es eher noch schlimmer.
Die Radbrusch'sche Formel wendet sich an Richter für Extremsituationen wie die Nazizeit. Für alles andere gilt Billigkeitsrecht (242 BGB analog) und Ermessensspielraum, den man mit Wohlwollen anwenden sollte.
Die Radbrusch'sche Formel wendet sich an Richter für Extremsituationen wie die Nazizeit. Für alles andere gilt Billigkeitsrecht (242 BGB analog) und Ermessensspielraum, den man mit Wohlwollen anwenden sollte.
10.10.2020, 15:17
10.10.2020, 17:40
Wir können auch eine Astroanalyse zum Berufseinstieg machen.
Krebs, Fische und Waage handeln nicht moralisch fragwürdig.
https://www.jolie.de/horoskope/horoskop-...02920.html
Krebs, Fische und Waage handeln nicht moralisch fragwürdig.
https://www.jolie.de/horoskope/horoskop-...02920.html
12.10.2020, 00:55
(10.10.2020, 10:18)Gast schrieb: Moral muss man sich leisten können. Das ist nur was für Reiche und Erben.
Ich erarbeite mir mein Geld selbst. Jetzt heißt es erstmal in der Großkanzlei malochen.
Klar, zwischen Großkanzlei und Hungern gibt es ja quasi nichts. Lüg dir nichts vor. Du hast dich bewusst dazu entschieden, weil dir Geld wichtiger als andere Fragen waren. Du könntest auch etwas gesamtgesellschaftlich sinnvolleres tun und trotzdem gut leben.
12.10.2020, 03:27
(12.10.2020, 00:55)Gast schrieb:(10.10.2020, 10:18)Gast schrieb: Moral muss man sich leisten können. Das ist nur was für Reiche und Erben.
Ich erarbeite mir mein Geld selbst. Jetzt heißt es erstmal in der Großkanzlei malochen.
Klar, zwischen Großkanzlei und Hungern gibt es ja quasi nichts. Lüg dir nichts vor. Du hast dich bewusst dazu entschieden, weil dir Geld wichtiger als andere Fragen waren. Du könntest auch etwas gesamtgesellschaftlich sinnvolleres tun und trotzdem gut leben.
Er kann ja noch spenden und das von der Steuer absetzen... :D