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Umzugskostenvergütung Einstellung Staatsdienst
Gast
Unregistered
 
#1
08.10.2020, 14:52
Hat jemand Erfahrungen mit der Praxis der Justiz/Verwaltung, was die Ausübung des Ermessens nach 4 I Nr. 1 BUKG im Hinblick auf die Übernahme von Umzugskosten aus Anlass der Einstellung angeht ?
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Gast
Unregistered
 
#2
08.10.2020, 19:17
Ich hatte bei einer Behörde eine Zusage bekommen, die haben mir direkt einen Bogen für die Umzugskosten mitgeschickt
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Gast23
Unregistered
 
#3
09.10.2020, 18:03
Hab noch nie gehört das das jmd aus Anlass der Einstellung bekommen hat.
Bei uns wurde schon im Vorstellungsgespräch gesagt, dass es das nur bei Abordnung etc gibt.

Aber wenn du wirklich drauf angewiesen sein solltest, könnte es sein, dass das Amt was dazugibt ;)
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Gast
Unregistered
 
#4
09.10.2020, 22:45
Zumindest bei den Bundesbehörden ist das üblich. Du musst aber 50km weit weg wohnen
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