12.08.2016, 16:31
habe einen Teil (Anfechtungs)Widerspruch gegen die Bedingung gewählt...habe mal angenommen, dass das eine Bedingung iSd 36 II VwVfG war.
Im Ergebnis habe ich dann gesagt, dass der verbleibende Rest-VA wenn die Bedingung weg wäre unverhältnismäßig wäre. Daher keine Erfolgsaussichten für den Widerspruch...aber bin mir auch total unsicher...
Im Ergebnis habe ich dann gesagt, dass der verbleibende Rest-VA wenn die Bedingung weg wäre unverhältnismäßig wäre. Daher keine Erfolgsaussichten für den Widerspruch...aber bin mir auch total unsicher...
12.08.2016, 16:38
(12.08.2016, 16:31)caspar schrieb: habe einen Teil (Anfechtungs)Widerspruch gegen die Bedingung gewählt...habe mal angenommen, dass das eine Bedingung iSd 36 II VwVfG war.
Im Ergebnis habe ich dann gesagt, dass der verbleibende Rest-VA wenn die Bedingung weg wäre unverhältnismäßig wäre. Daher keine Erfolgsaussichten für den Widerspruch...aber bin mir auch total unsicher...
Das war meine erste Lösung - dann hab ich mich mittendrin umentschieden! Verletzte Norm dann 6 HBauO als einzige drittschützende Norm, die ich gefunden hab....was sollte die Kostenbescheidnorm??
12.08.2016, 16:45
keine Ahnung...vermutlich um die Mandantin auf das Kostenrisiko hinzuweisen...für den Fall der Erhebung eines Widerspruchs.
Ich meine ja, dass die Tante auf den Zivilrechtsweg zu verweisen gewesen wäre...soll sie Schadensersatz fordern und gut ist. Diese Nachbarfälle mit Hardcore-Prinzipienreitern sind sowas von ätzend...aber ist ja jetzt vorbei
Cheers :D
Ich meine ja, dass die Tante auf den Zivilrechtsweg zu verweisen gewesen wäre...soll sie Schadensersatz fordern und gut ist. Diese Nachbarfälle mit Hardcore-Prinzipienreitern sind sowas von ätzend...aber ist ja jetzt vorbei
Cheers :D

12.08.2016, 17:52
Lief die RA-Klausur mit dem Widerspruch auch in NRW?
12.08.2016, 17:54
(12.08.2016, 16:38)Gast schrieb:(12.08.2016, 16:31)caspar schrieb: habe einen Teil (Anfechtungs)Widerspruch gegen die Bedingung gewählt...habe mal angenommen, dass das eine Bedingung iSd 36 II VwVfG war.
Im Ergebnis habe ich dann gesagt, dass der verbleibende Rest-VA wenn die Bedingung weg wäre unverhältnismäßig wäre. Daher keine Erfolgsaussichten für den Widerspruch...aber bin mir auch total unsicher...
Das war meine erste Lösung - dann hab ich mich mittendrin umentschieden! Verletzte Norm dann 6 HBauO als einzige drittschützende Norm, die ich gefunden hab....was sollte die Kostenbescheidnorm??
Ist aber dann dennoch ein Anfechtungswiderspruch, oder?
12.08.2016, 18:18
12.08.2016, 18:45
Glaub das ist umstritten, ob Dritte eine Nebenbestimmung isoliert anfechten können oder ob sie Verpflichtungsklage bzw Verpflichtungswiderspruch erheben müssen auf Neubescheidung
12.08.2016, 20:18
Gibt es Vorschläge zur Begründetheitsprüfung?
13.08.2016, 05:07
Lief in NRW Klage gegen den Bescheid oder wie?
13.08.2016, 06:36
(13.08.2016, 05:07)nrw-gast schrieb: Lief in NRW Klage gegen den Bescheid oder wie?
In Nrw haben die Nachbarn ein Haus bzw Vorbau zu nah an das Grundstück der Mandantin gebaut die wollte dass der Vorbau weg kommt. Es erging auch ein Bescheid an die Nachbarn aber die sollten das erst weg machen wenn die Mandantin ihr Grundstück in dem Bereich auch bebaut. Das wollte die nich, die wollte dass es auf jeden Fall weg kommt. Bauplanungsrecht war nicht zu prüfen. Weiter wollte sie wissen welche Kosten bei einem Klageverfahren auf sie zukommen würden. Und dann auf jeden Fall ein Mandanten schreiben.