10.08.2016, 11:53
10.08.2016, 13:34
11.08.2016, 14:36
Heutige Ö1 Klausur nach: OVG NRW, Beschluss vom 06. August 2015 – 5 B 908/15. (vorgehend VG Gelsenkirchen 16. Kammer, 31. Juli 2015, Az: 16 L 1495/15)
Die ordnungsrechtliche Untersagung des Tragens von Bekleidungsstücken mit Abzeichen und Schriftzeichen von bestimmten "Rockergruppierungen" (u. a. "Bandidos MC", "Hells Angels MC", "Saturdarah MC", "Freeway Riders MC") auf einem Kirmesgelände während der Öffnungszeiten des Volksfestes ist zum Zwecke der Gefahrenabwehr verhältnismäßig.
Frage nur, was ist mit den anderen Gegenständen wie Schlüsselanhänger etc.? War das noch verhältnismäßig? Ich würde sagen, eher (-).
Die ordnungsrechtliche Untersagung des Tragens von Bekleidungsstücken mit Abzeichen und Schriftzeichen von bestimmten "Rockergruppierungen" (u. a. "Bandidos MC", "Hells Angels MC", "Saturdarah MC", "Freeway Riders MC") auf einem Kirmesgelände während der Öffnungszeiten des Volksfestes ist zum Zwecke der Gefahrenabwehr verhältnismäßig.
Frage nur, was ist mit den anderen Gegenständen wie Schlüsselanhänger etc.? War das noch verhältnismäßig? Ich würde sagen, eher (-).
11.08.2016, 19:24
Gabs beim GPA nicht.
Zustellung der Androhung des Zwangsgeldes auch über die öffentliche bekanntgabe?
Zustellung der Androhung des Zwangsgeldes auch über die öffentliche bekanntgabe?
11.08.2016, 19:34
(11.08.2016, 19:24)Gast schrieb: Gabs beim GPA nicht.
Zustellung der Androhung des Zwangsgeldes auch über die öffentliche bekanntgabe?
Aus meiner Sicht eher nicht. Gibt eine Entscheidung des OVG Münster aus 2007, die auch zu dem Ergebnis kommt, dass Zwangsmittel nur förmlich zugestellt wirksam sind.
11.08.2016, 20:18
(11.08.2016, 19:24)Gast schrieb: Gabs beim GPA nicht.
Zustellung der Androhung des Zwangsgeldes auch über die öffentliche bekanntgabe?
Laut VG Gelsenkirchen (-) : Übrigens war die Klausur 1 zu 1 die Entscheidung des VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 31. Juli 2015 – 16 L 1495/15 –:
"Hinsichtlich der Zwangsmittelandrohung unter Ziffer 5 der angefochtenen Allgemeinverfügung fällt die Interessenabwägung dagegen zu Gunsten des Antragstellers aus. Insoweit bestehen Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der Zwangsmittelandrohung, da es an der gemäß § 63 Abs. 6 Satz 1 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW (VwVG NRW) erforderlichen Zustellung fehlen dürfte. Insbesondere ist zweifelhaft, ob die Voraussetzungen des § 10 des Landeszustellungsgesetzes NRW (LZG NRW) für eine öffentliche Zustellung vorliegen. Es bleibt der Antragsgegnerin jedoch unbenommen, etwaige Zwangsmittelandrohungen den jeweils Betroffenen vor Ort unmittelbar zuzustellen."
11.08.2016, 21:36
(11.08.2016, 20:18)NRW1 schrieb:(11.08.2016, 19:24)Gast schrieb: Gabs beim GPA nicht.
Zustellung der Androhung des Zwangsgeldes auch über die öffentliche bekanntgabe?
Laut VG Gelsenkirchen (-) : Übrigens war die Klausur 1 zu 1 die Entscheidung des VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 31. Juli 2015 – 16 L 1495/15 –:
"Hinsichtlich der Zwangsmittelandrohung unter Ziffer 5 der angefochtenen Allgemeinverfügung fällt die Interessenabwägung dagegen zu Gunsten des Antragstellers aus. Insoweit bestehen Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der Zwangsmittelandrohung, da es an der gemäß § 63 Abs. 6 Satz 1 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW (VwVG NRW) erforderlichen Zustellung fehlen dürfte. Insbesondere ist zweifelhaft, ob die Voraussetzungen des § 10 des Landeszustellungsgesetzes NRW (LZG NRW) für eine öffentliche Zustellung vorliegen. Es bleibt der Antragsgegnerin jedoch unbenommen, etwaige Zwangsmittelandrohungen den jeweils Betroffenen vor Ort unmittelbar zuzustellen."
Hm beim GPA HH war kein Landesrecht bzgl. der Zwangsgeldandrohung anzuwenden. Also 13 Abs. 7 VwVG. Da steht nur, dass die Androhung zuzustellen ist. Blöd, ohne VWVG Kommentar muss man da erfinderisch sein...:/
12.08.2016, 07:40
§10 VwZG hat insofern m.E. nicht gepasst und im Umkehrschluss daher Zustellung -.
12.08.2016, 09:45
Also bisher scheint der Durchgang dankbar und weit entfernt von abgefahren. Da habt ihr echt Glück gehabt! Viel Erfolg noch für heute und dann feiert schön.
12.08.2016, 16:20
Abgefahren trifft es heute ganz gut! Was war denn überhaupt statthafte? Hab nen Verpflichtungswiderspruch....auf Neubescheidung ohne den Zusatz....furchtbare Klausur!