16.07.2016, 16:20
Ja, die Gerichte sind mit § 45 Abs.3 auch sehr großzügig was die Kausalität betrifft.
16.07.2016, 16:34
hab überlegt, ob sich nicht die Behörde daran festhalten muss, wenn sie förmlich über § 41 V VwVfg zustellt, dass es dann zwingen nach Zustellung statt Bekanntgabe heißen muss. Denn Bekanntgabe erfolgt üblicherweise über einen einfachen Brief, so dass Zustellungs- und Bekanntgabezeitpunkt über die Dreitagesfiktion auseinander fallen können. Habe angenommen das sei geeignet einen Irrtum bzw. eine Erschwerung der RB-Einlegung beim Adressaten hervorzurufen.
Sehr sehr konstruiert, hab den § 45 III nicht gesehen :)
Sehr sehr konstruiert, hab den § 45 III nicht gesehen :)
17.07.2016, 09:57
Wenn per PZU zugestellt wurde und in der Rechtsbehelfsbelehrung, ,ab Bekanntgabe " steht. ..Dann ist das soweit ich das weiß, nicht fehlerhaft weil bei einer förmlichen Zustellung PZU oder EB Zustellungs- und Bekanntgabe Zeitpunkt NICHT auseinander fallen. Anders wäre es ein einfacher Brief gewesen und hätte da unten in der RBB ab Zustellung gestanden.
17.07.2016, 10:38
dachte nur wenn die Behörde von der gesetzlich vorgesehenen Regel abweicht, hier Bekanntgabefiktion § 41 II VwVfg, dann gilt der frühere Zeitpunkt mit Empfang der PZU über § 41 V iVm § 3 VwZG und damit eine Verkürzung der Monatsfrist. Könnte man zumindest darüber nachdenken , ob die Behörde das nicht durch Forulierung innerhalb eines Monats ab "Zustellung" klarzustellen hat
17.07.2016, 13:45
Wie habt den ihr eine Anfechtungsklage oder einen 80 v vwgo Antrag gegen die kostenentscheidung gemacht ???? 80 vi spricht das dieser erst nach einem aussetzungsantrag zulässig ist. Außerdem war doch gar kein vw Gericht angegeben. So mal als Zeichen dafür
17.07.2016, 14:01
@ Lol
Dann hast du bestimmt auch 80 VI Nr. 2 VwGO gelesen. Der davon eine Rückausnahme macht :s
Dann hast du bestimmt auch 80 VI Nr. 2 VwGO gelesen. Der davon eine Rückausnahme macht :s
17.07.2016, 14:36
In Nds. sollte man bzgl Rechtsbehelfe ausschließlich Rubrum und Anträge machen.
Mal ne andere frage. Wie habt ihr die Sache mit der falschen Ermächtigungsgrundlsge gelöst? Habt ihr 47 VWVfG (Umdeutung fehlerhafter VA) angesprochen?
Mal ne andere frage. Wie habt ihr die Sache mit der falschen Ermächtigungsgrundlsge gelöst? Habt ihr 47 VWVfG (Umdeutung fehlerhafter VA) angesprochen?
17.07.2016, 20:45
Wie war in NRW zu lösen?
18.07.2016, 07:23
Habe auch Innenbereichen angenommen wegen Weiher usw über "einfügen".
Habe dass WS+ Antrag nach 80 IV vwgo gemacht.
Antrag ausformuliert "... lege ich nuV WS gg Ordnungsvfg vom ... ein und beantrage zudem die sofortige Vollziehung auszusetzen sowie die Hinzuziehung RA für notwendig zu erklären".
Habe viel in der Zweckmäßigkeit, was man machen könnte usw
Habe dass WS+ Antrag nach 80 IV vwgo gemacht.
Antrag ausformuliert "... lege ich nuV WS gg Ordnungsvfg vom ... ein und beantrage zudem die sofortige Vollziehung auszusetzen sowie die Hinzuziehung RA für notwendig zu erklären".
Habe viel in der Zweckmäßigkeit, was man machen könnte usw
18.07.2016, 10:27
Was war in NRW in der v2?