20.09.2020, 22:06
(20.09.2020, 16:59)Gast schrieb: Immer diese Mär von HaftungsfÄllen:
Noch nie von einem mitbekommen.
Der Rechtsanwalt macht den meisten lieben langen Tag nichts anderes als textbausteine aneinander zu reihen was die rechtliche Bewertung angeht.
Ansonsten bereitet der RA als ordnender Bote den Sachverhalt auf... das wars
Den abfälligen Ton will ich hier gar nicht näher kommentieren. Aber Anwaltshaftung ist aktuell richtig in Mode gekommen, besonders bei den Massenverfahren im Bankrecht bzw. Versicherungsrecht.
20.09.2020, 22:23
:D da ca 2 % meiner Fälle im LG dezernat anwaltshaftung sind kann ich die obige These auch nicht bestätigen
20.09.2020, 22:27
20.09.2020, 22:59
Damit mal ein echter Arbeitgeber hier antwortet, wir sind eine Kanzlei, die im hiesigen Sprachgebrauch offenbar als FWW angesehen wird, obwohl wir uns sicher nicht so verstehen, zumal die Partner hier alle nur ihr Rechtsgebiete behandeln. Mit 7 Selbstständigen und drei angestellten Rechtsanwälten sind wir in einer Nordwestdeutschen GroßStadt übrigens eine der größten Kanzleien.
Bei uns verdienen Berufsanfänger auch nur 36 k allerdings plus Umsatzbeteiligung (ca. 15 - 20 % ab Deckung der eigenen Kosten). Entgegen der Auffassung hier kommt es nicht auf die Zahlungskräftigkeit der Kanzlei an und nicht auf das unglaublich schwere Studium, sondern schlicht und einfach auf den Umsatz an, den ein Anwalt erzielt. Und das ist für einen Berufsanfänger, auch wenn er ein ordentliches Examen gemacht hat, schwieriger, als hier oft gedacht, da es am Anfang oft einfach an der Schnelligkeit der Sachbearbeitung fehlt, gerade, wenn fast nur nach RVG abgerechnet wird. Selbst mit 3k Gehalt kostet uns ein angestellter Rechtsanwalt insgesamt ca. 7 k, wenn alle auf ihn entfallenden Kosten umgelegt werden (Miete, Mitarbeiter, Software, Porto etc.).
Übrigens kann man auch mit RVG Abrechnung mehr als gut verdienen, die meisten Partner liegen hier locker im Bereich > 100 k und teilweise weit darüber, unsere Notare verdienen im Bereich eines GK Partners. Die Arbeitszeiten sind allerdings auch in dem Bereich.
Bei uns verdienen Berufsanfänger auch nur 36 k allerdings plus Umsatzbeteiligung (ca. 15 - 20 % ab Deckung der eigenen Kosten). Entgegen der Auffassung hier kommt es nicht auf die Zahlungskräftigkeit der Kanzlei an und nicht auf das unglaublich schwere Studium, sondern schlicht und einfach auf den Umsatz an, den ein Anwalt erzielt. Und das ist für einen Berufsanfänger, auch wenn er ein ordentliches Examen gemacht hat, schwieriger, als hier oft gedacht, da es am Anfang oft einfach an der Schnelligkeit der Sachbearbeitung fehlt, gerade, wenn fast nur nach RVG abgerechnet wird. Selbst mit 3k Gehalt kostet uns ein angestellter Rechtsanwalt insgesamt ca. 7 k, wenn alle auf ihn entfallenden Kosten umgelegt werden (Miete, Mitarbeiter, Software, Porto etc.).
Übrigens kann man auch mit RVG Abrechnung mehr als gut verdienen, die meisten Partner liegen hier locker im Bereich > 100 k und teilweise weit darüber, unsere Notare verdienen im Bereich eines GK Partners. Die Arbeitszeiten sind allerdings auch in dem Bereich.
20.09.2020, 23:08
FWW = RVG Kanzlei.
20.09.2020, 23:20
Was sollen das denn für Portokosten sein, die man nicht abrechnen kann? Dass ein Berufseinsteiger weniger Umsatz macht, als ein erfahrener Anwalt, ist klar. Wie kommt es dann aber, dass es Kanzleien gibt, die das doppelte, drei- oder vierfache zahlen können und das bei hoher Fluktuation. Als Investment wird man das wohl kaum betrachten können, da kaum jemand lange genug beim ersten AG bleibt. also scheinen es diese AG zu verstehen, mit Einsteigern entsprechend Umsatz zu machen.
Bei allem Verständnis für Arbeitgeberinteressen, aber es wundert mich stark, dass man für 36k Leute findet. Ich hatte als Referendar mehr bei deutlich weniger Arbeit.
Bei allem Verständnis für Arbeitgeberinteressen, aber es wundert mich stark, dass man für 36k Leute findet. Ich hatte als Referendar mehr bei deutlich weniger Arbeit.
20.09.2020, 23:31
Die genaue Aufschlüsselung der ca. 7k Kosten würde mich interessieren.
20.09.2020, 23:41
wir zahlen 50k machen aber fast kein RVG. Deswegen sind die Umsätze höher. Ansonsten kostet ein Mitarbeiter seinen Lohn, Lohnnebenkosten, Versicherung , Arbeitsplatz , Miete, Lizenzen (alleine Office und Windows sind schon teuer) ,Datenbanken wie Beck und Juris, die Refa, die Arbeitszeit zum einlernen und vieles mehr ua so Dinge wie Kaffee. Auch so Zeug summiert sich schnell.
21.09.2020, 07:32
(20.09.2020, 23:31)Gast schrieb: Die genaue Aufschlüsselung der ca. 7k Kosten würde mich interessieren.
Gehalt 3k brutto zzgl. AG Anteil Sozialabgaben, Versicherung etc. = ca. 3.9k direkte Kosten für AN
Reno, die angestelltem RA zuarbeitet, tw. anteilig = 2k
Mitarbeiterin am Empfang, Buchführungskraft, Bote, Reinigungskraft alles anteilig l 500 €
Ra Software, Office, Juris, BeckOnline etc. = 100€
Miete, Strom, Papier, Büromaterialien und Möbel, Porto etc. mind. 500 €
Da kann man natürlich tw. von Sowieso Kosten sprechen, aber Größe des Büros und Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter richtet sich nach der Anzahl der RAe. Alternativ würden wir sonst auf noch mehr Mandate verzichten (müssen). Die Umsatzbeteiligung wird übrigends ab einem Umsatz in Höhe der jeweiligen Bruttovergütung pro Monat gezahlt, so dass das reale Gehalt deutlich höher ausfallen kann. Der tatsächliche Umsatz, ab dem wir mit einem angestellten RA Gewinn machen, steigt dementsprechend auf 8 - 9 k Umsatz, und das erreicht mal als Berufsanfänger!
21.09.2020, 08:07
V.a. wenn beim Neuen alle nur ihre scheiß Mandate abladen