20.09.2020, 11:29
Bin in etwa in gleicher Situation gestartet. Erste mit B, zweites nen A. Habe bei 35 Tagen Urlaub, Umsatzbeteiligung von 50 % ab 100K
einen Bruttolohn von 53 ausgehandelt. Dazu kommen noch Fahrtkostenerstattung, Haftpflicht und RAK sowie das Versorgungswerk nach üblicher 50er Splittung. Ferner zwei FA-Lehrgänge in den ersten vier Jahren. Danach Partner wenn man sich immernoch versteht.
Soll heißen: auch in einer kleinen Stadt geht was solides. Denke die Ratio von Gehalt zu Urlaub ist absolut passabel bei mir und war ein guter Hebel bei der Kohle.
Verkauft euch nicht unter wert und verhandelt hart - unser Beruf ist geprägt von der Durchsetzung fremder Interessen. Wenn man für die eigenen auch mal so einsteht, dann kann man auch netto was von Kohle und leben haben.
Gutes Gelingen und einen erfolgreichen Einstieg ebenfalls!
einen Bruttolohn von 53 ausgehandelt. Dazu kommen noch Fahrtkostenerstattung, Haftpflicht und RAK sowie das Versorgungswerk nach üblicher 50er Splittung. Ferner zwei FA-Lehrgänge in den ersten vier Jahren. Danach Partner wenn man sich immernoch versteht.
Soll heißen: auch in einer kleinen Stadt geht was solides. Denke die Ratio von Gehalt zu Urlaub ist absolut passabel bei mir und war ein guter Hebel bei der Kohle.
Verkauft euch nicht unter wert und verhandelt hart - unser Beruf ist geprägt von der Durchsetzung fremder Interessen. Wenn man für die eigenen auch mal so einsteht, dann kann man auch netto was von Kohle und leben haben.
Gutes Gelingen und einen erfolgreichen Einstieg ebenfalls!
20.09.2020, 11:31
(20.09.2020, 11:23)Gast schrieb: Hier wieder der TE.
36k brutto ist halt schon heftig wenig. :D
Ich habe 7,6 und 8,7 Punkte in den Examina, also gar nicht so niedrige Punkte. Anwalt in einer kleineren Kanzlei war schon immer mein Berufswunsch, aber 36k brutto wären natürlich arg wenig. Wenn man sagt, ich wollte am Ende des Gesprächs bei mindestens 45k sein. Wo sollte man dann anfangen? Und welche Sachen sind noch zu beachten (übernimmt der AG zB die Kosten für die Versicherung oder ist das ungewöhnlich)?
Danke schonmal für weitere Antworten. :)
Als Tipp: immer sagen was du am Ende netto raushaben willst. Sag einfach du willst 3 netto im Monat haben, dann wird er dich ggf. etwas drücken, aber mit 2,8 netto anfangen ist iO
20.09.2020, 11:50
Ich glaube nicht, dass sich ein Arbeitgeber für das Netto des Arbeitnehmers interessiert.
Soll er also einem Single mehr zahlen als einem verheirateten AN?
Soll er also einem Single mehr zahlen als einem verheirateten AN?
20.09.2020, 12:16
(20.09.2020, 11:29)Gast schrieb: Bin in etwa in gleicher Situation gestartet. Erste mit B, zweites nen A. Habe bei 35 Tagen Urlaub, Umsatzbeteiligung von 50 % ab 100K
einen Bruttolohn von 53 ausgehandelt. Dazu kommen noch Fahrtkostenerstattung, Haftpflicht und RAK sowie das Versorgungswerk nach üblicher 50er Splittung. Ferner zwei FA-Lehrgänge in den ersten vier Jahren. Danach Partner wenn man sich immernoch versteht.
Soll heißen: auch in einer kleinen Stadt geht was solides. Denke die Ratio von Gehalt zu Urlaub ist absolut passabel bei mir und war ein guter Hebel bei der Kohle.
Verkauft euch nicht unter wert und verhandelt hart - unser Beruf ist geprägt von der Durchsetzung fremder Interessen. Wenn man für die eigenen auch mal so einsteht, dann kann man auch netto was von Kohle und leben haben.
Gutes Gelingen und einen erfolgreichen Einstieg ebenfalls!
Das ist aber extremst gut und darf man nicht als Standard sehen. Effektiv verdient dein Arbeitgeber an Dir nichts. Mit dem Deal würde ich nicht mal Partner werden wollen, sondern würde Angestellter bleiben :D
Nur mal zum Gegenchecken. Bei 53 brutto zahlt dein Arbeitgeber insgesamt 63. Das ist auf die ersten 100. Wenn du also 100 Umsatz machst, gehen 2/3 für dein Gehalt drauf, 1/3 bleiben für sonstige Kosten (Büro, ReFa, Fortbildungen usw.), der Rest ist Gewinn für deine Chefs. Wobei man normalerweise mit einer Kostenquote von 1/3 rechnet, also eigentlich nichts bis wenig an Gewinn mit Dir.
Wenn du über 100 Umsatz bist, bekommst du 50% davon. Das ist in der Kostenquote etwas schlechter als ein selbstständiger Anwalt, dafür hast du volle Absicherung als Angestellter, das Risiko von Krankheit trägt dein Arbeitgeber. Urlaubsanspruch ist nicht dein Verlust usw.
Also, sehr sehr guter Deal. Wenn es bei wem anders etwas schlechter läuft; auch noch gut.
20.09.2020, 12:37
(20.09.2020, 10:55)Gast schrieb:(20.09.2020, 10:34)Gast schrieb: 3k brutto als ANGESTELLTER Anwalt und Berufsanfängrt ist nicht ungewöhnlich
Traurig aber wahr. Das liegt aber in der Regel nicht daran, dass die Kanzlei nicht mehr zahlen kann. Sondern daran, dass es einfach zu viele mit sich machen lassen und sich dann irgendwann so ein Niveau einpendelt.
Gibt natürlich auch Kanzleien, die können wirklich nicht mehr zahlen. Das würde mir dann aber umso mehr zu denken geben.
Ich werde nächstes Jahr auch verhandeln und versuchen für zumindest 3.5k brutto anzufangen. Aber gibt in dem von mir preferierten Gebiet auch aufgrund Mangel genug 4 punkte Leute, die es für nen Appel und ein Ei machen.
Wenn die Kanzlei lieber sparen will anstatt Qualität zu bekommen, denn bereits in der Anwaltsstation waren meine Schriftsätze selbst bei komplexen Themen unterschriftsreif, dann haben sie Pech gehabt und ich mach eben was anderes.
20.09.2020, 12:41
(20.09.2020, 11:29)Gast schrieb: Bin in etwa in gleicher Situation gestartet. Erste mit B, zweites nen A. Habe bei 35 Tagen Urlaub, Umsatzbeteiligung von 50 % ab 100K
einen Bruttolohn von 53 ausgehandelt. Dazu kommen noch Fahrtkostenerstattung, Haftpflicht und RAK sowie das Versorgungswerk nach üblicher 50er Splittung. Ferner zwei FA-Lehrgänge in den ersten vier Jahren. Danach Partner wenn man sich immernoch versteht.
Soll heißen: auch in einer kleinen Stadt geht was solides. Denke die Ratio von Gehalt zu Urlaub ist absolut passabel bei mir und war ein guter Hebel bei der Kohle.
Verkauft euch nicht unter wert und verhandelt hart - unser Beruf ist geprägt von der Durchsetzung fremder Interessen. Wenn man für die eigenen auch mal so einsteht, dann kann man auch netto was von Kohle und leben haben.
Gutes Gelingen und einen erfolgreichen Einstieg ebenfalls!
Das wär für mich ein 6er im Lotto.
Was für ein Rechtsgebiet? Da scheint ja echter Mangel zu herrschen.
20.09.2020, 12:54
(20.09.2020, 12:37)Gast schrieb:(20.09.2020, 10:55)Gast schrieb:(20.09.2020, 10:34)Gast schrieb: 3k brutto als ANGESTELLTER Anwalt und Berufsanfängrt ist nicht ungewöhnlich
Traurig aber wahr. Das liegt aber in der Regel nicht daran, dass die Kanzlei nicht mehr zahlen kann. Sondern daran, dass es einfach zu viele mit sich machen lassen und sich dann irgendwann so ein Niveau einpendelt.
Gibt natürlich auch Kanzleien, die können wirklich nicht mehr zahlen. Das würde mir dann aber umso mehr zu denken geben.
Ich werde nächstes Jahr auch verhandeln und versuchen für zumindest 3.5k brutto anzufangen. Aber gibt in dem von mir preferierten Gebiet auch aufgrund Mangel genug 4 punkte Leute, die es für nen Appel und ein Ei machen.
Wenn die Kanzlei lieber sparen will anstatt Qualität zu bekommen, denn bereits in der Anwaltsstation waren meine Schriftsätze selbst bei komplexen Themen unterschriftsreif, dann haben sie Pech gehabt und ich mach eben was anderes.
Das liegt daran, dass die 4 P. Leute (und die 5 P. oft auch) keine Nische im ÖD haben. D.h. die kriegen nicht mal E9b im ÖD, weil sie da n Verwaltungsfachangestellten für nehmen und für E13 gilt man trotz Richterbefähigung für unterqualifiziert, also geht nur gehobener Dienst und da wird man nicht genommen, weil jemand mit 7 P. auch auf die Idee kommt da arbeiten zu wollen (vor allem in E10 - 12).
Den 4ern bleibt dann nur die freie Wirtschaft und da wird dann der Marktpreis gedrückt, weil die alles annehmen zu jedem Preis.
Ich war mit 2 x 5 erstaunt, wie oft die Arbeitgeber in den Vorstellungsgesprächen mr 2700 - 3000 als Einstiegsgehalt genannt haben, auch in teuren Großstädten wie Hamburg. Mir ist die Kinnlade runtergefallen.
20.09.2020, 13:34
(20.09.2020, 12:54)Gast schrieb:(20.09.2020, 12:37)Gast schrieb:(20.09.2020, 10:55)Gast schrieb:(20.09.2020, 10:34)Gast schrieb: 3k brutto als ANGESTELLTER Anwalt und Berufsanfängrt ist nicht ungewöhnlich
Traurig aber wahr. Das liegt aber in der Regel nicht daran, dass die Kanzlei nicht mehr zahlen kann. Sondern daran, dass es einfach zu viele mit sich machen lassen und sich dann irgendwann so ein Niveau einpendelt.
Gibt natürlich auch Kanzleien, die können wirklich nicht mehr zahlen. Das würde mir dann aber umso mehr zu denken geben.
Ich werde nächstes Jahr auch verhandeln und versuchen für zumindest 3.5k brutto anzufangen. Aber gibt in dem von mir preferierten Gebiet auch aufgrund Mangel genug 4 punkte Leute, die es für nen Appel und ein Ei machen.
Wenn die Kanzlei lieber sparen will anstatt Qualität zu bekommen, denn bereits in der Anwaltsstation waren meine Schriftsätze selbst bei komplexen Themen unterschriftsreif, dann haben sie Pech gehabt und ich mach eben was anderes.
Das liegt daran, dass die 4 P. Leute (und die 5 P. oft auch) keine Nische im ÖD haben. D.h. die kriegen nicht mal E9b im ÖD, weil sie da n Verwaltungsfachangestellten für nehmen und für E13 gilt man trotz Richterbefähigung für unterqualifiziert, also geht nur gehobener Dienst und da wird man nicht genommen, weil jemand mit 7 P. auch auf die Idee kommt da arbeiten zu wollen (vor allem in E10 - 12).
Den 4ern bleibt dann nur die freie Wirtschaft und da wird dann der Marktpreis gedrückt, weil die alles annehmen zu jedem Preis.
Ich war mit 2 x 5 erstaunt, wie oft die Arbeitgeber in den Vorstellungsgesprächen mr 2700 - 3000 als Einstiegsgehalt genannt haben, auch in teuren Großstädten wie Hamburg. Mir ist die Kinnlade runtergefallen.
was willst du denn mit 4-5 Punkten erwarten? mal im Ernst, du bist damit einfach unterdurchschnittlich begabt und die Gefahr besteht, dass Du einfach Haftungsfälle produzierst
20.09.2020, 13:45
50k kann man auch mit 5p verlangen. Der Umsatz hängt nicht wirklich von den Noten ab
20.09.2020, 13:46
(20.09.2020, 13:34)Gast schrieb:(20.09.2020, 12:54)Gast schrieb:(20.09.2020, 12:37)Gast schrieb:(20.09.2020, 10:55)Gast schrieb:(20.09.2020, 10:34)Gast schrieb: 3k brutto als ANGESTELLTER Anwalt und Berufsanfängrt ist nicht ungewöhnlich
Traurig aber wahr. Das liegt aber in der Regel nicht daran, dass die Kanzlei nicht mehr zahlen kann. Sondern daran, dass es einfach zu viele mit sich machen lassen und sich dann irgendwann so ein Niveau einpendelt.
Gibt natürlich auch Kanzleien, die können wirklich nicht mehr zahlen. Das würde mir dann aber umso mehr zu denken geben.
Ich werde nächstes Jahr auch verhandeln und versuchen für zumindest 3.5k brutto anzufangen. Aber gibt in dem von mir preferierten Gebiet auch aufgrund Mangel genug 4 punkte Leute, die es für nen Appel und ein Ei machen.
Wenn die Kanzlei lieber sparen will anstatt Qualität zu bekommen, denn bereits in der Anwaltsstation waren meine Schriftsätze selbst bei komplexen Themen unterschriftsreif, dann haben sie Pech gehabt und ich mach eben was anderes.
Das liegt daran, dass die 4 P. Leute (und die 5 P. oft auch) keine Nische im ÖD haben. D.h. die kriegen nicht mal E9b im ÖD, weil sie da n Verwaltungsfachangestellten für nehmen und für E13 gilt man trotz Richterbefähigung für unterqualifiziert, also geht nur gehobener Dienst und da wird man nicht genommen, weil jemand mit 7 P. auch auf die Idee kommt da arbeiten zu wollen (vor allem in E10 - 12).
Den 4ern bleibt dann nur die freie Wirtschaft und da wird dann der Marktpreis gedrückt, weil die alles annehmen zu jedem Preis.
Ich war mit 2 x 5 erstaunt, wie oft die Arbeitgeber in den Vorstellungsgesprächen mr 2700 - 3000 als Einstiegsgehalt genannt haben, auch in teuren Großstädten wie Hamburg. Mir ist die Kinnlade runtergefallen.
was willst du denn mit 4-5 Punkten erwarten? mal im Ernst, du bist damit einfach unterdurchschnittlich begabt und die Gefahr besteht, dass Du einfach Haftungsfälle produzierst
Das ist doch Driss. Mit A im zweiten sind doch wie oben geschildert deutlich geilere Angebote drin. Dieser Punktefetisch ist mEn den Profis zuwider. Die Fresse und Ausstrahlung muss zum Laden passen - dann bist du geeignet. Das kann mit 4,7,10 oder 15 Punkten jeweils der Fall bzw. nicht der Fall sein. In der Tendenz sagt die Note zwar was über juristische Qualitäten aus. Aber eben nur in der Tendenz. Wer damit den Menschen aussortiert und nicht andere „Werte“ checkt ist ein schlechter Unternehmer, Chef, Jurist und nebenbei wohl auch kein sonderlich guter Mensch(enkenner)!