13.07.2016, 11:41
Nein 2 Anklagen und 2 ÖR-
Wenn man StrafR wählt.
Sonst 1 Anklage und 3 ÖR
Wenn man StrafR wählt.
Sonst 1 Anklage und 3 ÖR
13.07.2016, 11:42
Wir in Nds schreiben ja im ZivilR aber auch eine Richterrelation. Macht sonst glaub ich keiner
13.07.2016, 11:45
Ne das stimmt - es gleicht sich wahrscheinlich irgendwie immer aus
13.07.2016, 11:46
3 anklagen - wirklich? Dann kann man sich ja richtig auf strafR fokussieren und öff was schleifen lassen.. Wenn man in öff dann ne Behördenklausur schreibt ist es ja dort quasi nichts Neues im vgl zum ersten..
Aber es naja: notenmässig steht ihr ja auch micht besser da als die anderen Bundesländer :dodgy: .. Scheint sich also bedauerlicherweise nicht positiv auf das Wohlwollen der Korrektoren auszuwirken.
Aber es naja: notenmässig steht ihr ja auch micht besser da als die anderen Bundesländer :dodgy: .. Scheint sich also bedauerlicherweise nicht positiv auf das Wohlwollen der Korrektoren auszuwirken.
13.07.2016, 11:52
Wutbürger- nein- max 2 Anklagen bei Wahlklausur StrafR.
Ansonsten 1 Anklage und 3 ÖR (davon 2 Behörde) wenn Wahlklausur ÖR ist
Ansonsten 1 Anklage und 3 ÖR (davon 2 Behörde) wenn Wahlklausur ÖR ist
13.07.2016, 11:53
Und ja- dafür fallen die Klausuren in Nds wirklich schlecht aus.
Im Schnitt liegen sie bei max 5 Pkt!
Im Schnitt liegen sie bei max 5 Pkt!
13.07.2016, 11:55
Also nochmal Nds schreibt 4 ZivilR, 2 ÖR (1xBehörde, 1x Anwalt), 1 StrafR und eine Wahlklausur (entweder ÖR oder StrafR)
14.07.2016, 14:04
14.07.2016, 14:16
habe im Ergebnis ein faktisches Baugebiet angenommen und dann über 34 II iVm 15 I2 BauNVO, den Schwerpunkt gesetzt und Antrag ablehnt
14.07.2016, 14:19
NRW:
I. Zul
1. statthaft Aart: 80a III 2 - 80 V
2. Antragsbef:
Nicht Gebietserhaltung; jedoch RSNG und BImschG
3. Klagegegner: 78 I nr1 alg
4. RSB (+) Klage erhoben
II. Begr
Summarische Prüfung
1. 75 bauO
a) 34 (-) kein bebauungszshg (P) allenfalls mit dem Gewerbegebiet aber da wäre es ok 8 baunvo
b) bimschV (-) grenzwerte werden eingehalten werden
c) Art 6 (-) er kann die Kinder weiter erziehen - kein Eingriff
d) Art 1 (-) feste Regeln, Entfremdung vom kriegsähnlichkeit .. Etc etc
Jedenfalls keine Degradierung zum bloßen Objekt
NE:
Kosten des Verfahrens inkl der des beigeladenen
So grob jedenfalls hoff ich dass das die Lösung ist
I. Zul
1. statthaft Aart: 80a III 2 - 80 V
2. Antragsbef:
Nicht Gebietserhaltung; jedoch RSNG und BImschG
3. Klagegegner: 78 I nr1 alg
4. RSB (+) Klage erhoben
II. Begr
Summarische Prüfung
1. 75 bauO
a) 34 (-) kein bebauungszshg (P) allenfalls mit dem Gewerbegebiet aber da wäre es ok 8 baunvo
b) bimschV (-) grenzwerte werden eingehalten werden
c) Art 6 (-) er kann die Kinder weiter erziehen - kein Eingriff
d) Art 1 (-) feste Regeln, Entfremdung vom kriegsähnlichkeit .. Etc etc
Jedenfalls keine Degradierung zum bloßen Objekt
NE:
Kosten des Verfahrens inkl der des beigeladenen
So grob jedenfalls hoff ich dass das die Lösung ist