15.09.2020, 18:03
Einige Probleme scheinen mir auch hausgemacht und auf mangelndem Selbstbewusstsein zu beruhen (ReNos, Fahrtkosten). Warum forderst du die Mitarbeit der ReNos und deine Fahrtkosten nicht vehement ein?
Wenn sie merken, dass sie alles mit dir machen können, wirst du es überall schwer haben.
Wenn sie merken, dass sie alles mit dir machen können, wirst du es überall schwer haben.
15.09.2020, 18:03
(15.09.2020, 16:53)Gast schrieb: Zumindest in den klassischen Landesbehörden gilt hier 6,5 als Minimum. Im gehobenen Dienst würde ich als Jurist jetzt nicht anfangen wollen, dann bleibst lieber Anwalt.. Dafür hat man nicht studiert, ist aber schon Thema (unzähliger) anderer Threads.
E11 oder E12 ist immer noch besser als unter 3000 brutto. Außerdem steigt das Gehalt von selbst.
Es gibt genug Behörden ohne Notengrenzen. Kommt auf die Behörde an.
Nur diese E9b bis 10 Stellen (Rechtspfleger in Ddorf oder Köln, E10 in München für Juristen) sind etwas mickrig. Auf die muss man sich ja nicht unbedingt bewerben, wenn man mehr als 2 x 4,0 hat.
15.09.2020, 18:42
(15.09.2020, 17:21)Gast schrieb: Bin jetzt auch nicht so der überstrafrechtler und das soll nicht zu sehr off topic werden, aber wäre in dem besagten nachbar beleidigunsfall nicht der privatklageweg richtig gewesen?
Ja, schon richtig, allerdings kann das auch die StA verfolgen, wenn die Tat „öffentlich“ begangen worden ist.
Ich bin aber auch kein Strafrechts-Held als dass ich sagen könnte, ob man nicht quasi „automatisch“ Anzeige erstatten sollte und sich auf die Privatklage verweisen lassen sollte (Zweckmäßigkeitsüberlegung).
Allein die Frage und meine unbefriedigende Antwort zeigen aber, dass auch vermeintlich einfache Fragen in der Umsetzung mitunter nicht trivial sind. Da ist dann anwaltlicher Rat (von besseren Strafrechtlern als ich es bin) evtl. doch nicht so fernliegend...
15.09.2020, 18:44
(15.09.2020, 18:03)Gast schrieb: Einige Probleme scheinen mir auch hausgemacht und auf mangelndem Selbstbewusstsein zu beruhen (ReNos, Fahrtkosten). Warum forderst du die Mitarbeit der ReNos und deine Fahrtkosten nicht vehement ein?
Wenn sie merken, dass sie alles mit dir machen können, wirst du es überall schwer haben.
Das hat mich auch gewundert. Die Erstattung kann dein Arbeitgeber zB steuerlich geltend machen, während bei deiner privaten Einkommensteuererklärung aufgrund des Erstattungsanspruchs eine Geltendmachung als Werbungskosten ausgeschlossen sein müsste, wenn ich mich recht erinnere.
Im Berufsleben versucht halt jeder, mit so wenig Anstrengung wie möglich so viel wie möglich rauszuholen. Keiner arbeitet zum Spaß, sondern um sich den Spaß in der Freizeit finanzieren zu können und versucht dabei natürlich, auch so viel Freizeit wie möglich zu haben (Konflikt zwischen minimaler Arbeitsbelastung und maximaler Freizeit, maximalen Einkommen). Das ist in keinem anderen Beruf anders, denk an Schlüsseldienste, die 5 Minuten nach 18 Uhr kommen, um eine Abendpauschale zu kassieren oder an KfZ-Mechaniker, die noch unbedingt eine Motorwäsche nahelegen oder Teile austauschen, die nicht kaputt waren. Spiel am besten einfach mit, mal bekommst du was, mal nicht. Aber es gar nicht erst zu versuchen, überall so viel wie möglich "raus zu ziehen", macht einen zum Dauerverlierer, finanziell und zeitlich. Das selbe gilt für die Kollegen: nach meiner Erfahrung ist das ein Wettstreit, entweder anderen Arbeit zuzuschieben oder das versuchte Zuschieben anderer gekonnt abzuweisen, der zum Berufsalltag dazugehört - und zwar auch in GKs, Behörden, usw.
Ich habe auch 1-2 Jahre gebraucht, um das alles zu realisieren. Ich würde dir also wie gesagt raten, das alles als gegeben und unveränderlich zu akzeptieren und durch "mitspielen" (natürlich immer weit entfernt von der Grenze zur Illegalität) zu versuchen, in der Gesamtsumme das beste Outcome für dich selbst rauszuholen. Ganz egal in welchem Beruf.
Aber vielen Dank für den Bericht, das motiviert, sich nochmal hinzusetzen und fürs Ref zu lernen, um im Berufsleben mehr Optionen zu haben, ganz davon ab, wie sinnvoll dieser Notenfetisch ist. Dein größtes Problem ist ja eigentlich, dass du ohne 3-4 Ersatzoptionen eine schlechte Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber hast und dir deshalb alles gefallen lassen musst.
15.09.2020, 18:49
Versicherungen, Unternehmen und Behörden in E11 oder 12 sind ein Versuch wert. Oder eben eine andere Kanzlei.Vllt musst du dafür in eine Nachbarstadt ziehen, die größer ist.
15.09.2020, 23:07
(15.09.2020, 18:42)RechtsanwaltII schrieb:(15.09.2020, 17:21)Gast schrieb: Bin jetzt auch nicht so der überstrafrechtler und das soll nicht zu sehr off topic werden, aber wäre in dem besagten nachbar beleidigunsfall nicht der privatklageweg richtig gewesen?
Ja, schon richtig, allerdings kann das auch die StA verfolgen, wenn die Tat „öffentlich“ begangen worden ist.
Ich bin aber auch kein Strafrechts-Held als dass ich sagen könnte, ob man nicht quasi „automatisch“ Anzeige erstatten sollte und sich auf die Privatklage verweisen lassen sollte (Zweckmäßigkeitsüberlegung).
Allein die Frage und meine unbefriedigende Antwort zeigen aber, dass auch vermeintlich einfache Fragen in der Umsetzung mitunter nicht trivial sind. Da ist dann anwaltlicher Rat (von besseren Strafrechtlern als ich es bin) evtl. doch nicht so fernliegend...
Willst du die Arbeit selber machen oder die StA machen lassen? Damit kannst du diese Frage beantworten ;)
16.09.2020, 09:21
an den TE:
FWW ist nicht gleich FWW. Dein Laden klingt, als ob er nicht gerade professionell geführt wird. Das ist nicht überall so.
Eine Nische zu bearbeiten ist immer gut. Wenn du dich in dieser Nische spezialisierst und noch ein wenig durchhältst, auch einen FA machst und dir einen Namen machst, dann sagst du einfach irgendwas Adieu zu deinen Kollegen und baust dir was eigenes auf. Gerade bei einem Rechtsgebiet mit Amtsermittlungsgrundsatz ist es, wie du schon selbst gesagt hast, mit einem Einzeiler eigentlich getan. Der Richter muss dann eben was für sein Geld machen. In diesen Rechtsgebieten verdient man Geld über die Masse (v.a. im Sozialrecht). Den Amtsermittlungsgrundsatz gibt es nicht ohne Grund. Weder ist es dein Job, auch nicht als Organ der Rechtspflege, den Mandanten zu pempern, noch dem Richter alles vorzukauen, zumindest dann nicht, wenn es den Amtsermittlungsgrundsatz gibt.
Du musst für dich selbst einstehen, sowohl vor den ReFa als auch vor den Kollegen in- und außerhalb der Kanzeli und natürlich auch vor Gericht. Das musst du aber auch in jedem anderen Beruf und auch wenn du dich jetzt selbstständig machst, egal ob Jura oder nicht.
Ich würde dir raten, die Rechtsgebiete weiter zu verfolgen, die dir zusagen und dir dann eine andere Kanzlei zu suchen.
FWW ist nicht gleich FWW. Dein Laden klingt, als ob er nicht gerade professionell geführt wird. Das ist nicht überall so.
Eine Nische zu bearbeiten ist immer gut. Wenn du dich in dieser Nische spezialisierst und noch ein wenig durchhältst, auch einen FA machst und dir einen Namen machst, dann sagst du einfach irgendwas Adieu zu deinen Kollegen und baust dir was eigenes auf. Gerade bei einem Rechtsgebiet mit Amtsermittlungsgrundsatz ist es, wie du schon selbst gesagt hast, mit einem Einzeiler eigentlich getan. Der Richter muss dann eben was für sein Geld machen. In diesen Rechtsgebieten verdient man Geld über die Masse (v.a. im Sozialrecht). Den Amtsermittlungsgrundsatz gibt es nicht ohne Grund. Weder ist es dein Job, auch nicht als Organ der Rechtspflege, den Mandanten zu pempern, noch dem Richter alles vorzukauen, zumindest dann nicht, wenn es den Amtsermittlungsgrundsatz gibt.
Du musst für dich selbst einstehen, sowohl vor den ReFa als auch vor den Kollegen in- und außerhalb der Kanzeli und natürlich auch vor Gericht. Das musst du aber auch in jedem anderen Beruf und auch wenn du dich jetzt selbstständig machst, egal ob Jura oder nicht.
Ich würde dir raten, die Rechtsgebiete weiter zu verfolgen, die dir zusagen und dir dann eine andere Kanzlei zu suchen.
16.09.2020, 10:33
Nische ist doch Top! Jeder der kein Vollhonk ist und eine Nische gefunden hat, kann und wird in dieser Nische Geld verdienen, wenn es gewollt ist. Nichts für ungut!
19.09.2020, 14:18
(15.09.2020, 12:20)Gast schrieb: Also der Cuseng von meinem Schwager sein Onkel hat 19 Punkte im Schwerpunkt.
Lieber zurück zum Thema:
FWW ist nunmal die einzige Option für viele Berufseinsteiger. Was man als FWW verdient, wissen wir ja.
Wie schaut es denn perspektivisch aus? Welche Summen kann ein erfahrenerer FWW im Durchschnitt realistisch erreichen?
Ich bin kurz vorm 2. Examen bereits auf Migrationsrecht spezialisiert.
Angebot lautet auf 2.8k brutto ab Zulassung und ab FA, der mir immerhin bezahlt wird 3k+ Verhandlungsbasis.
In manchen Gebieten geht mehr einfach kaum. Dafür macht es Spaß und die Partner kriegen gut und gerne ihre 4k - 4.5k.
Würde gerne mal wissen wie es in anderen Migrationsrechtskanzleien aussieht. Man findet nur fast keine. Blöd.
19.09.2020, 14:45
(19.09.2020, 14:18)Gast schrieb:(15.09.2020, 12:20)Gast schrieb: Also der Cuseng von meinem Schwager sein Onkel hat 19 Punkte im Schwerpunkt.
Lieber zurück zum Thema:
FWW ist nunmal die einzige Option für viele Berufseinsteiger. Was man als FWW verdient, wissen wir ja.
Wie schaut es denn perspektivisch aus? Welche Summen kann ein erfahrenerer FWW im Durchschnitt realistisch erreichen?
Ich bin kurz vorm 2. Examen bereits auf Migrationsrecht spezialisiert.
Angebot lautet auf 2.8k brutto ab Zulassung und ab FA, der mir immerhin bezahlt wird 3k+ Verhandlungsbasis.
In manchen Gebieten geht mehr einfach kaum. Dafür macht es Spaß und die Partner kriegen gut und gerne ihre 4k - 4.5k.
Würde gerne mal wissen wie es in anderen Migrationsrechtskanzleien aussieht. Man findet nur fast keine. Blöd.
4k als Partner? Das ist ja ein Witz.