12.07.2016, 11:51
wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass Kautelar zwei mal hinter einander läuft :/
12.07.2016, 12:19
(12.07.2016, 11:51)NRW schrieb: wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass Kautelar zwei mal hinter einander läuft :/
Bisher meines Wissens nicht passiert. Bisher kam es immer im Januar, April, Juli und Oktober. Aber eine Garantie kann dir niemand geben. In diesem Monat kam eine Unterlassungserklärung dran, die im Übrigen weder bei Kaiser noch bei Alpmann als Muster zu finden war.
01.08.2016, 15:17
So 1/8 geschafft. Von der Menge her einiges
Ich hab die Klage abgewiesen und dder DWK stattgegeben.
Fall war Klägerin als gewillkürte Prozessstandschafterin für GbR und isolierte DWK gegen die GbR
Ich hab die Klage abgewiesen und dder DWK stattgegeben.
Fall war Klägerin als gewillkürte Prozessstandschafterin für GbR und isolierte DWK gegen die GbR
01.08.2016, 15:28
@Examen NRW: Welche Anspruchsgrundlage hast Du für die DWK angenommen? Ich habe es über § 433 II gelöst und angenommen, dass die GbR an dem Inventar nicht beim Einbau Eigentum erworben hat
01.08.2016, 15:32
(01.08.2016, 15:28)Gast schrieb: @Examen NRW: Welche Anspruchsgrundlage hast Du für die DWK angenommen? Ich habe es über § 433 II gelöst und angenommen, dass die GbR an dem Inventar nicht beim Einbau Eigentum erworben hat
Tja da hab ich auch länger überlegt. Hab jetzt die Vereinbarung als Vergleichsvertrag angenommen und den Anspruch daraus gegeben. Hab auch über 433 nachgedacht aber ich fand der Fall war mit den hinweisen auf Vergleich angelegt.
Was ist dein Ergebnis? Und was habt ihr für Loslösungsrechte?
Ich hab 779, 119, 123, 323, 138 alles verneint. Aber hatte auch keine Zeit drüber nachzudenken.
01.08.2016, 15:34
Aber hab den Anspruch für die DWK nur ganz kurz. Hab das alles schon bei der Aufrechnung geprüft.
01.08.2016, 15:35
Ja, ich habe ebenfalls alle Lösungsrechte verneint, dann allerdings § 313 statt § 779.
Zeitlich jedenfalls eine mE eher herausfordernde Klausur.
Zeitlich jedenfalls eine mE eher herausfordernde Klausur.
01.08.2016, 15:45
Ich habe auch den "Vergleich" zugrunde gelegt. Wie habt ihr den abgelehnt, also das Argument des Klagers mit 779 entkräftet? Da hat mich der Palandt verwirrt.
01.08.2016, 15:50
(01.08.2016, 15:45)Gast schrieb: Ich habe auch den "Vergleich" zugrunde gelegt. Wie habt ihr den abgelehnt, also das Argument des Klagers mit 779 entkräftet? Da hat mich der Palandt verwirrt.
Von Ergebnis her Argumentiert. Und einfach nur gesagt dass die Voraussetzungen vorliegen. Wat willste machen wenne keine Zeit hast. Und beide dachten ja Sie hätten recht. Und wenn die sich dann einigen ist es ja ein nachgeben.
01.08.2016, 18:56
War meines Erachtens nach schon kein Vergleich, sondern ein "normaler" Vertrag 241 Abs.1 BGB. Deswegen auch kein 779. Anders kommt man ja kaum aus 779 raus.