11.07.2016, 18:57
ruhig bleiben.
man fällt nicht durch, weil man nicht fertig wird.
aber man wird auch kein Prädikat bekommen.
Je nach Fehler dürfen die XY Punkte abziehen.
Und manche Fehler, wie nicht fertig werden, sind halt nicht praxistauglich!
Daher gibt das fies Punktabzüge. aber deswegen fällt man nicht per se durch! Und es kommt auch noch drauf an, was noch fehlt. Nur die Unterschrift, ein Teil oder die komplette Anklageschrift.
Im Kaiserseminar haben die z.b. bei der Anwaltsklausur im ZR gesagt, dass die Zweckmäßigkeit, das Mandantenschreiben und die Beweiswürdigung alleine 51% ausmachen. Und das reine zivilrechtliche Gutachten damit weniger als die Hälfte, obwohl das Seitenmäßig der deutlich größere Teil ist.
Groß anders ist es im SR auch nicht! Hier bringt gerade das Gutachten die punkte. eine nicht praxistaugliche Klausur (weil nicht fertig geworden) gibt nur enorme Punktabzüge, lässt einen aber NICHT durchfallen!
Also ruhig bleiben, kopf hoch und morgen fertig werden! ;-)
man fällt nicht durch, weil man nicht fertig wird.
aber man wird auch kein Prädikat bekommen.
Je nach Fehler dürfen die XY Punkte abziehen.
Und manche Fehler, wie nicht fertig werden, sind halt nicht praxistauglich!
Daher gibt das fies Punktabzüge. aber deswegen fällt man nicht per se durch! Und es kommt auch noch drauf an, was noch fehlt. Nur die Unterschrift, ein Teil oder die komplette Anklageschrift.
Im Kaiserseminar haben die z.b. bei der Anwaltsklausur im ZR gesagt, dass die Zweckmäßigkeit, das Mandantenschreiben und die Beweiswürdigung alleine 51% ausmachen. Und das reine zivilrechtliche Gutachten damit weniger als die Hälfte, obwohl das Seitenmäßig der deutlich größere Teil ist.
Groß anders ist es im SR auch nicht! Hier bringt gerade das Gutachten die punkte. eine nicht praxistaugliche Klausur (weil nicht fertig geworden) gibt nur enorme Punktabzüge, lässt einen aber NICHT durchfallen!
Also ruhig bleiben, kopf hoch und morgen fertig werden! ;-)
11.07.2016, 19:12
Damit kann man doch arbeiten. Danke :)
11.07.2016, 19:55
11.07.2016, 20:31
Leute, ich bin fertig geworden, aber habe in der Anklageschrift einfach die Verteidiger vergessen und aus dem Konkretum geht der 25 II nicht wirklich hervor. Was ich damit sagen will: Wir machen alle Fehler! Nicht fertig oder miese Anklageschrift --> Es kommt einfach auf den Korrektor an!
11.07.2016, 21:14
12.07.2016, 13:51
Ich könnte kotzen,...
was war das heute in Niedersachsen?
Ratsfrau G will von Bürgermeister erstatten von Rechtsanwaltskosten, weil Verwaltungsausschuss beschlossen hat sie anzuzeigen, dazu kam es nicht, Beschluss wurde wieder aufgehoben
Dann will Ratsfrau noch Auskunft zu Zahlungen an Gemeindeorgane für 2015 und 2012, 2015 war G Mitglied einer Fraktion, 2012 nicht
G wendet sich an Landrat als untere Aufsichtsbehörde und will fachaufsichtsrechtliches Einschreiten
Ich habe eine Beanstandung bearbeitet und keine Unterrichtung, weil der Landrat schon unterrichtet war.
Ich habe den Aufwandserstattungsanspruch bejaht und den Auskunftsanspruch für 2015
Wie habt ihr geprüft?
Was hatten die anderen Bundesländer?
was war das heute in Niedersachsen?
Ratsfrau G will von Bürgermeister erstatten von Rechtsanwaltskosten, weil Verwaltungsausschuss beschlossen hat sie anzuzeigen, dazu kam es nicht, Beschluss wurde wieder aufgehoben
Dann will Ratsfrau noch Auskunft zu Zahlungen an Gemeindeorgane für 2015 und 2012, 2015 war G Mitglied einer Fraktion, 2012 nicht
G wendet sich an Landrat als untere Aufsichtsbehörde und will fachaufsichtsrechtliches Einschreiten
Ich habe eine Beanstandung bearbeitet und keine Unterrichtung, weil der Landrat schon unterrichtet war.
Ich habe den Aufwandserstattungsanspruch bejaht und den Auskunftsanspruch für 2015
Wie habt ihr geprüft?
Was hatten die anderen Bundesländer?
12.07.2016, 14:26
Wie schwer wirken sich Fehler im Rubrum aus?
Ich habe "wegen ..." vergessen, bei Tatmehrheit "in Tatmehrheit" im Tenor geschrieben und "versuchter Beteiligung der Geiselnahme" statt "versuchter Anstiftung zur Geiselnahme".
Bzgl der Tatmehrheit im Tenor: eigentlich schreibt man ja "und" oder "sowie", weil der BGH das so empfiehlt...
Ich habe "wegen ..." vergessen, bei Tatmehrheit "in Tatmehrheit" im Tenor geschrieben und "versuchter Beteiligung der Geiselnahme" statt "versuchter Anstiftung zur Geiselnahme".
Bzgl der Tatmehrheit im Tenor: eigentlich schreibt man ja "und" oder "sowie", weil der BGH das so empfiehlt...
12.07.2016, 14:26
In Hessen lief heute Urteil. 21 zarte Seiten Sachverhalt. Mord (Heimtücke und niedr. Beweggründe) und ein angeklagter 239a, 30 I .
Alles in Allem glaub ich machbar, auch zeitlich.
Hab Mord verurteilt und ansonsten freigesprochen!
und bei euch so?
Alles in Allem glaub ich machbar, auch zeitlich.
Hab Mord verurteilt und ansonsten freigesprochen!
und bei euch so?
12.07.2016, 14:31
Bei uns war Geiselnahme angeklagt in NRW
12.07.2016, 14:34
In NRW heute https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...s%20547/12
Noch angereichert um eine versuchte Anstiftung zur Geiselnahme
Noch angereichert um eine versuchte Anstiftung zur Geiselnahme