15.09.2020, 15:07
"Ich weiß auch nicht, ob der Vergleich mit Autohändlern zielführend ist. RAe sind nach wie vor Organe der Rechtspflege. Ihr Job ist es, ahnungslosen Leuten zu ihrem Recht zu verhelfen und nicht sie mittels aussichtsloser Anträge abzukassieren."
Ich sag dazu gerne, wenn mein Vermieter für mich eine niedrigere Miete anerkennt oder der Supermarkt mir an der Kasse einen Rabatt gibt, weil ich ein Organ der Rechtspflege bin, dann gehe ich gerne auch mit den höchsten Standards im Berufsleben vor. Da ich aber bisher überall die normalen Preise zahlen muss, achte ich eben auch darauf, dass das Geschäft läuft. Ich verasche meine Mandanten nicht und eine sinnvolle Rechtsverfolgung hat natürlich oberste Priorität. Aber ich muss nicht den Geldbeutel meiner Mandanten schützen, wenn sie mich bezahlen wollen. Ich lebe davon, dass der Mandant etwas macht, nicht davon, dass er nichts macht.
Ich sag dazu gerne, wenn mein Vermieter für mich eine niedrigere Miete anerkennt oder der Supermarkt mir an der Kasse einen Rabatt gibt, weil ich ein Organ der Rechtspflege bin, dann gehe ich gerne auch mit den höchsten Standards im Berufsleben vor. Da ich aber bisher überall die normalen Preise zahlen muss, achte ich eben auch darauf, dass das Geschäft läuft. Ich verasche meine Mandanten nicht und eine sinnvolle Rechtsverfolgung hat natürlich oberste Priorität. Aber ich muss nicht den Geldbeutel meiner Mandanten schützen, wenn sie mich bezahlen wollen. Ich lebe davon, dass der Mandant etwas macht, nicht davon, dass er nichts macht.
15.09.2020, 15:08
(15.09.2020, 15:04)Gast schrieb:(15.09.2020, 14:20)Gast Gast schrieb:(15.09.2020, 13:45)Gast schrieb: Natürlich würden die ganz krassen Aunahmeverdienstler den Durchschnitt ordentlich nach oben heben.
Das Ding ist einfach: um die eigene Kanzlei wirtschaftlich effizient zum Laufen zu bekommen, kommt es nahezu 0 auf die juristischen Fähigkeiten. Da ist allein Unternehmertum mit allem was dazu gehört gefordert. PR, Sinn für Zahlen und - so es denn wirklich vordergründig nur ums Geld verdienen geben soll - nicht allzu viel Moral.
Das kann und will nicht jeder. Und vor allem hat der Beruf des Einzelanwalts keine Lobby. Wie auch? Ist ja naturgemäß jeder für sich ;-) Die GKs hingegen verbreiten durch geschicktes Marketing Glamour und alles was dazugehört. Daher ist doch klar, warum GK en vogue ist und FWW nicht.
Ein erfolgreicher Anwalt muss eben kein guter Jurist sein und umgekehrt. Es hilft aber ist nicht nötig.
Warum GK zum Einstieg bei diesen Durchschnittszahlen von FWW trotzdem Sinn macht? Na weil ein entsprechender Gewinn von 80-90k in der Regel erst nach Jahren erreicht wird. Die ersten 5-10 Jahre knapst man da schnell für wenig Geld rum. Abgesehen davon ist Selbstständigkeit eben mit Risiken verbunden. Krank, Elternzeit, Urlaub, schwache Monate... alles das eigene Risiko/Geld.
Dafür aber auch kein Chef, der einen ständig beobachtet und bei schlechter Laune Sprüche reindrückt oder von 7 Uhr morgens bis Mitternacht ständig anruft.
Nein, das tun die Mandanten dafür. ;) nein, mal ernsthaft, doofe Chefs und doofe Mandanten gibt es immer und überall. Ich hatte damals in der GK einen tollen Chef.
15.09.2020, 15:10
(15.09.2020, 14:50)FWW-Anwältin schrieb:(15.09.2020, 14:32)Gast schrieb:(15.09.2020, 14:23)GastG schrieb:(15.09.2020, 14:20)GastG schrieb:(15.09.2020, 14:07)FWW-Anwältin schrieb: Erstmal danke an alle hier für die ungewohnt sachliche Diskussion.
Was sicherlich bei vielen erfolgreichen Einzelanwälten eine Rolle spielt, ist eine gewisse "Skrupellosigkeit". Beispiel: Ich sollte für mehrere Mandanten zum selben Sachverhalt und selben Täter mehrere Strafanzeigen schreiben - Nachbarschaftssache, was auch sonst. Ich hab jetzt von Strafrecht keinen blassen Dunst, aber für die Anzeigen + Strafantrag hat es dann doch gereicht. Habe die Mandanten über die Kosten aufgeklärt sowie darüber, dass meiner Einschätzung nach hier effektiv absolut gar nix bei rauskommen würde, weil die vorgeworfene Tat (§ 185) in Nachbarschaftssachen niemals jemand verfolgen würde.
Und so kam es dann auch. Gemeinsam mit der Entscheidung der StA, von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen kam dann auch unsere Rechnung über insgesamt über 1000 Euro.
Dabei ist jedem minimal erfahrenen Juristen klar , dass es hier kaum zu einem Strafbefehl oder gar einer HV kommen würde. Auf Frage an meinen Chef, wie ich mich auf die Anfrage der Mandanten hin verhalten sollte, wurde mit jedoch eindeutig gesagt: Über die Preise aufklären und dann Anzeige schreiben. Die Mandanten werden schon ziemlich gemolken - gut fühlt sich das für mich nicht an.
Wie kommst du denn zu der Aussage, dass das niemand verfolgen würde? Ich bin jetzt auch kein Strafrechtler, aber im Ref habe ich als StA Vertreter insg. 3 Fälle von Beleidigungen gehabt in Nachbarschaftsstreitigkeiten, die alle vor Gericht verhandelt wurde. Sonst nichts, keine KV, keine Sachbeschädigung, nur wiederholte Beleidigungen. Also kA was das mit "Skrupellosigkeit" zu tun hat, mE ganz falscher Begriff.
Ergänzung: insbesondere, wenn man ordnungsgemäß über Kosten aufklärt. Die Mandanten sind erwachsene Menschen, es ist nicht deine Aufgabe über ihr Vermögen zu wachen, wenn sie für unsinnige Klagen Geld ausgeben wollen, warum juckt dich das? Denkst du der Autohändler geht hin und fragt "huch, das Auto ist aber sehr teuer, sie fahren ja gar nicht viel, meinen sie, dass sie diesen goldenen Lambo wirklich brauchen?" Wenn einer nen goldenen Lambo will, verkauf ich ihm nen goldenen Lambo. Wir sind doch nicht deren Muttis.
Du hast nicht unrecht, aber man kann schon lose drüber nachdenken, ob es nicht an der Sittenwidrigkeit kratzt, wenn man Leuten für ein Briefchen à la "Dies und das ist passiert. Die Herren x, y und z stellen Strafantrag wegen 185" 1000€ abnimmt, obwohl die bei der Polizei das auch umsonst gemacht hätten.
Offensichtlich dachten die Leute, dass sie einen Anwalt benötigen würden, was halt überhaupt nicht der Fall war.
Ich kann verstehen, dass man da ein "ungutes Gefühl" bekommt.
Das ist halt der springende Punkt. Die Mandanten wussten nicht, dass man dafür keinen Anwalt braucht - vielleicht haben sie auch der Polizei nicht vertraut. Aber sie wussten auch nicht, dass sie selbst an die StA schreiben können. Und es ging auch nicht um wiederholte Beleidigungen, sondern um einen frechen Spruch im Vorbeilaufen, der zwar den Tatbestand erfüllt haben mag, aber so weit weg von öffentlichem Interesse an der Strafverfolgung ist, wie man es sich nur vorstellen kann.
Ich weiß auch nicht, ob der Vergleich mit Autohändlern zielführend ist. RAe sind nach wie vor Organe der Rechtspflege. Ihr Job ist es, ahnungslosen Leuten zu ihrem Recht zu verhelfen und nicht sie mittels aussichtsloser Anträge abzukassieren. Gebrauchtwagenhändler bilden nicht umsonst die unseriöseste Branche im Land, die werden nicht durch eine BRAO gebunden, sondern nur von § 138 BGB,
Ok, ist wohl für alle besser, wenn du nicht als Anwältin arbeitest. Dir fehlt schlicht der Geschäftssinn, wenn ich das so sagen darf. Nach allem was man hier liest möchtest du irgendwas "für die Gesellschaft" tun, am besten "sinnvoll" usw. Als Anwalt bist du in aller aller erster Linie Unternehmer und der ganze Rest ist schön und gut, bringt dir aber nichts, wenn du von deiner Dienstleistung nicht vernünftig leben kannst. Insofern: wenn es dir zuwider ist "unnötige" Arbeit zu machen, auch wenn der Mandant das wünscht und du ihn korrekt hinsichtlich der Erfolgsaussichten beraten hast, würde ich eher was beim Staat empfehlen. Absolut nicht negativ gemeint, gibt halt Unternehmergeister und welche ohne Geschäftssinn.
15.09.2020, 15:14
(15.09.2020, 15:10)GastG schrieb:(15.09.2020, 14:50)FWW-Anwältin schrieb:(15.09.2020, 14:32)Gast schrieb:(15.09.2020, 14:23)GastG schrieb:(15.09.2020, 14:20)GastG schrieb: Wie kommst du denn zu der Aussage, dass das niemand verfolgen würde? Ich bin jetzt auch kein Strafrechtler, aber im Ref habe ich als StA Vertreter insg. 3 Fälle von Beleidigungen gehabt in Nachbarschaftsstreitigkeiten, die alle vor Gericht verhandelt wurde. Sonst nichts, keine KV, keine Sachbeschädigung, nur wiederholte Beleidigungen. Also kA was das mit "Skrupellosigkeit" zu tun hat, mE ganz falscher Begriff.
Ergänzung: insbesondere, wenn man ordnungsgemäß über Kosten aufklärt. Die Mandanten sind erwachsene Menschen, es ist nicht deine Aufgabe über ihr Vermögen zu wachen, wenn sie für unsinnige Klagen Geld ausgeben wollen, warum juckt dich das? Denkst du der Autohändler geht hin und fragt "huch, das Auto ist aber sehr teuer, sie fahren ja gar nicht viel, meinen sie, dass sie diesen goldenen Lambo wirklich brauchen?" Wenn einer nen goldenen Lambo will, verkauf ich ihm nen goldenen Lambo. Wir sind doch nicht deren Muttis.
Du hast nicht unrecht, aber man kann schon lose drüber nachdenken, ob es nicht an der Sittenwidrigkeit kratzt, wenn man Leuten für ein Briefchen à la "Dies und das ist passiert. Die Herren x, y und z stellen Strafantrag wegen 185" 1000€ abnimmt, obwohl die bei der Polizei das auch umsonst gemacht hätten.
Offensichtlich dachten die Leute, dass sie einen Anwalt benötigen würden, was halt überhaupt nicht der Fall war.
Ich kann verstehen, dass man da ein "ungutes Gefühl" bekommt.
Das ist halt der springende Punkt. Die Mandanten wussten nicht, dass man dafür keinen Anwalt braucht - vielleicht haben sie auch der Polizei nicht vertraut. Aber sie wussten auch nicht, dass sie selbst an die StA schreiben können. Und es ging auch nicht um wiederholte Beleidigungen, sondern um einen frechen Spruch im Vorbeilaufen, der zwar den Tatbestand erfüllt haben mag, aber so weit weg von öffentlichem Interesse an der Strafverfolgung ist, wie man es sich nur vorstellen kann.
Ich weiß auch nicht, ob der Vergleich mit Autohändlern zielführend ist. RAe sind nach wie vor Organe der Rechtspflege. Ihr Job ist es, ahnungslosen Leuten zu ihrem Recht zu verhelfen und nicht sie mittels aussichtsloser Anträge abzukassieren. Gebrauchtwagenhändler bilden nicht umsonst die unseriöseste Branche im Land, die werden nicht durch eine BRAO gebunden, sondern nur von § 138 BGB,
Ok, ist wohl für alle besser, wenn du nicht als Anwältin arbeitest. Dir fehlt schlicht der Geschäftssinn, wenn ich das so sagen darf. Nach allem was man hier liest möchtest du irgendwas "für die Gesellschaft" tun, am besten "sinnvoll" usw. Als Anwalt bist du in aller aller erster Linie Unternehmer und der ganze Rest ist schön und gut, bringt dir aber nichts, wenn du von deiner Dienstleistung nicht vernünftig leben kannst. Insofern: wenn es dir zuwider ist "unnötige" Arbeit zu machen, auch wenn der Mandant das wünscht und du ihn korrekt hinsichtlich der Erfolgsaussichten beraten hast, würde ich eher was beim Staat empfehlen. Absolut nicht negativ gemeint, gibt halt Unternehmergeister und welche ohne Geschäftssinn.
Wenn du was sinnvolles für die Gesellschaft machen willst, kannst du beim Bamf oder beim Zoll anfangen.
15.09.2020, 16:15
(15.09.2020, 15:10)GastG schrieb: Ok, ist wohl für alle besser, wenn du nicht als Anwältin arbeitest. Dir fehlt schlicht der Geschäftssinn, wenn ich das so sagen darf. Nach allem was man hier liest möchtest du irgendwas "für die Gesellschaft" tun, am besten "sinnvoll" usw. Als Anwalt bist du in aller aller erster Linie Unternehmer und der ganze Rest ist schön und gut, bringt dir aber nichts, wenn du von deiner Dienstleistung nicht vernünftig leben kannst. Insofern: wenn es dir zuwider ist "unnötige" Arbeit zu machen, auch wenn der Mandant das wünscht und du ihn korrekt hinsichtlich der Erfolgsaussichten beraten hast, würde ich eher was beim Staat empfehlen. Absolut nicht negativ gemeint, gibt halt Unternehmergeister und welche ohne Geschäftssinn.
Du triffst sicher einen Punkt, der Einleitungssatz passt aber zum letzten Satz nicht so ganz. Es wäre nicht für alle besser, aber für die TE ggf. schon. TE, du solltest dir überlegen, ob dich eher die Bedingungen (Kollegen, keine Unterstützung, Rechtsgebiete) oder die Tätigkeit an sich abschrecken und dir dann entweder eine neue, nette Kanzlei suchen oder dir einen anderen Job. Beim Staat wird ohne b halt schwer, dann vielleicht eher eine Versicherung.
15.09.2020, 16:31
(15.09.2020, 14:50)FWW-Anwältin schrieb: Das ist halt der springende Punkt. Die Mandanten wussten nicht, dass man dafür keinen Anwalt braucht - vielleicht haben sie auch der Polizei nicht vertraut. Aber sie wussten auch nicht, dass sie selbst an die StA schreiben können. Und es ging auch nicht um wiederholte Beleidigungen, sondern um einen frechen Spruch im Vorbeilaufen, der zwar den Tatbestand erfüllt haben mag, aber so weit weg von öffentlichem Interesse an der Strafverfolgung ist, wie man es sich nur vorstellen kann.
Ich weiß auch nicht, ob der Vergleich mit Autohändlern zielführend ist. RAe sind nach wie vor Organe der Rechtspflege. Ihr Job ist es, ahnungslosen Leuten zu ihrem Recht zu verhelfen und nicht sie mittels aussichtsloser Anträge abzukassieren. Gebrauchtwagenhändler bilden nicht umsonst die unseriöseste Branche im Land, die werden nicht durch eine BRAO gebunden, sondern nur von § 138 BGB,
Wenn die Mandanten es nicht wussten, dann hast Du sie entweder nicht richtig aufgeklärt ("Sie wissen schon, dass Sie das ohne Kosten bei der Polizei oder StA ohne Anwalt selbst machen können?! Nein? Dann wissen Sie es jetzt. Wollen Sie das selbst machen oder soll ich das kostenpflichtig für Sie erledigen?") oder sie wollten ganz bewusst von einer Anwältin vertreten werden, die das Thema "Anzeige" für sie erledigt.
Im ersten Fall wäre es dein Fehler gewesen. Andernfalls sehe ich das ebenfalls völlig unkritisch. Anwälte sind nun einmal (auch) Dienstleister und wenn jemand in Kenntnis der Umstände (Kosten) diese Tätigkeit "outsourcen" will, dann ist das eben so und insbesondere nicht verwerflich. Insbesondere können - auch die schlechtesten Anwälte - eben vieles besser als Otto Normalverbraucher. Ich könnte mir auch selbst die Haare schneiden, gehe aber trotzdem zum Friseur - weil der es besser kann. Da erwarte ich auch nicht, dass er mich fürsorglich wegschickt.
Im Übrigen verhilft Du ihnen zu ihrem Recht. Wenn sie selbst nicht willens / in der Lage sind, das mit der Anzeige zu erledigen, dann hast Du ihnen geholfen, ihre staatsbürgerlichen Rechts wahrzunehmen - auch, wenn es ergebnislos war. Manche Menschen benötigen dieses Ergebnis, um die Sache für sich abzuschließen und nicht ewig zu denken "hätte ich mal...".
15.09.2020, 16:46
Es ist doch auch eher ungewöhnlich, dass jemand „nur“ wegen einer Anzeige zum Anwalt geht. Gerade in Nachbarschaftssachen läuft es doch eher so: „Der Müller hat schon wieder zu nah an meinem Zaun gebaut und außerdem hat er mich dann noch blöde Kuh genannt. Den will ich anzeigen und abreißen soll er das Ding auch.“
Im Übrigen muss man auch bei der Strafanzeige an seine eigenen Kosten denken, da muss man je nach Aufwand eben entsprechendes verlangen. Ob das dann 1000 Euro sind oder vielleicht doch eher die Hälfte, sei mal dahingestellt. Ich gehe im Übrigen auch davon aus, dass die Threaderöffnerin die Mandanten nicht zur Rechtsantragsstelle am SG schickt, weil sie für die Klage ja eigentlich keinen Anwalt brauchen...
Im Übrigen muss man auch bei der Strafanzeige an seine eigenen Kosten denken, da muss man je nach Aufwand eben entsprechendes verlangen. Ob das dann 1000 Euro sind oder vielleicht doch eher die Hälfte, sei mal dahingestellt. Ich gehe im Übrigen auch davon aus, dass die Threaderöffnerin die Mandanten nicht zur Rechtsantragsstelle am SG schickt, weil sie für die Klage ja eigentlich keinen Anwalt brauchen...
15.09.2020, 16:49
(15.09.2020, 16:15)Gast schrieb:(15.09.2020, 15:10)GastG schrieb: Ok, ist wohl für alle besser, wenn du nicht als Anwältin arbeitest. Dir fehlt schlicht der Geschäftssinn, wenn ich das so sagen darf. Nach allem was man hier liest möchtest du irgendwas "für die Gesellschaft" tun, am besten "sinnvoll" usw. Als Anwalt bist du in aller aller erster Linie Unternehmer und der ganze Rest ist schön und gut, bringt dir aber nichts, wenn du von deiner Dienstleistung nicht vernünftig leben kannst. Insofern: wenn es dir zuwider ist "unnötige" Arbeit zu machen, auch wenn der Mandant das wünscht und du ihn korrekt hinsichtlich der Erfolgsaussichten beraten hast, würde ich eher was beim Staat empfehlen. Absolut nicht negativ gemeint, gibt halt Unternehmergeister und welche ohne Geschäftssinn.
Du triffst sicher einen Punkt, der Einleitungssatz passt aber zum letzten Satz nicht so ganz. Es wäre nicht für alle besser, aber für die TE ggf. schon. TE, du solltest dir überlegen, ob dich eher die Bedingungen (Kollegen, keine Unterstützung, Rechtsgebiete) oder die Tätigkeit an sich abschrecken und dir dann entweder eine neue, nette Kanzlei suchen oder dir einen anderen Job. Beim Staat wird ohne b halt schwer, dann vielleicht eher eine Versicherung.
Beim Staat kann man ohne b locker im gehobenen Dienst arbeiten. Es gibt aber auch welche mit 2 x 5,x, die es gleich zu Anfang in E13 geschafft haben. Die haben eben mit ihrer Persönlichkeit oder Spezialisierung überzeugt.
15.09.2020, 16:53
Zumindest in den klassischen Landesbehörden gilt hier 6,5 als Minimum. Im gehobenen Dienst würde ich als Jurist jetzt nicht anfangen wollen, dann bleibst lieber Anwalt.. Dafür hat man nicht studiert, ist aber schon Thema (unzähliger) anderer Threads.
15.09.2020, 17:21
Bin jetzt auch nicht so der überstrafrechtler und das soll nicht zu sehr off topic werden, aber wäre in dem besagten nachbar beleidigunsfall nicht der privatklageweg richtig gewesen?