15.09.2020, 12:31
(15.09.2020, 12:20)Gast schrieb: Also der Cuseng von meinem Schwager sein Onkel hat 19 Punkte im Schwerpunkt.
Lieber zurück zum Thema:
FWW ist nunmal die einzige Option für viele Berufseinsteiger. Was man als FWW verdient, wissen wir ja.
Wie schaut es denn perspektivisch aus? Welche Summen kann ein erfahrenerer FWW im Durchschnitt realistisch erreichen?
Ein realistisches Ziel wenn es gut läuft sind cs. 200 t Umsatz im Jahr. Was davon bei dir hängen bleibt, hängt von deiner Kostenquote ab.
15.09.2020, 12:39
Dann ist es ja perspektivisch gesehen gar nicht so schlecht für jemanden mit 2 x a.
Bei einer Versicherung z.B. erreicht man vermutlich keine 80-100k, auch nicht nach 25 Jahren.
Bei einer Versicherung z.B. erreicht man vermutlich keine 80-100k, auch nicht nach 25 Jahren.
15.09.2020, 12:46
(15.09.2020, 12:39)Gast schrieb: Dann ist es ja perspektivisch gesehen gar nicht so schlecht für jemanden mit 2 x a.
Bei einer Versicherung z.B. erreicht man vermutlich keine 80- 100k, auch nicht nach 25 Jahren.
Stimmt. Allerdings muss es dann halt auch kontinuierlich gut laufen. Und du bist selbständig mit allen damit verbundenen Vorteilen und Nachteilen. Das liegt halt nicht jedem.
15.09.2020, 12:53
Laut einer Erhebung des Instituts für freie Berufe lag der durchschnittliche Umsatz von Einzelanwälten im Jahr 2013 bei rund 195000 Euro, der Gewinn bei 95000 Euro. Die Studie berücksichtigt allerdings nur Einzelanwälte in Vollzeit.
Das Problem der Theaderstellerin ist aus meiner Sicht nicht, dass sie als FWW-Anwältin tätig ist, sondern offenbar angestellt ist und in dieser Kanzlei schamlos ausgenützt wird. Das Verhalten der ReFas geht zum Beispiel einfach gar nicht. Gute ReFas freuen sich, dir (auch wenn du Berufsanfänger bist) den Rücken freizuhalten. Leider sind gute ReFas sehr rar. In einem Fall wie hier würde ich mit dem Chef das Gespräch suchen und wenn sich am Umgang nichts ändert, mir schnellstmöglich etwas anderes suchen.
Das Problem der Theaderstellerin ist aus meiner Sicht nicht, dass sie als FWW-Anwältin tätig ist, sondern offenbar angestellt ist und in dieser Kanzlei schamlos ausgenützt wird. Das Verhalten der ReFas geht zum Beispiel einfach gar nicht. Gute ReFas freuen sich, dir (auch wenn du Berufsanfänger bist) den Rücken freizuhalten. Leider sind gute ReFas sehr rar. In einem Fall wie hier würde ich mit dem Chef das Gespräch suchen und wenn sich am Umgang nichts ändert, mir schnellstmöglich etwas anderes suchen.
15.09.2020, 12:56
Der Ausgangsbeitrag sollte Pflichtlektüre in den Einführungswochen zu Beginn des Studiums sein.
Viele "machen erstmal Jura", weil sie nicht wissen, was sie sonst machen sollen. So war es jedenfalls bei uns damals. Wenn dann einige nach ein / zwei Semestern merken, dass es das nicht ist und sich umorientieren wollten, kamen die Einflüsterer, die alles schon immer besser wussten, mit Weisheiten wie "Du hast doch schon den kleinen Ökonomieschein. Das ist ja fast schon kurz vor dem Examen, das kannst du nicht wegschmeissen!".
Wenige von den mir bekannten Studierenden hatten den Mut, nach dem Ersten abzubrechen, weil die Note scheisse war und sie keinesfalls Anwalt werden wollten (genau genommen kannte ich zwei...). Dann lieber noch durchziehen, das zweite machen, vielleicht schafft man nach den 5,x im Ersten ja im Zweiten die 12,8, um überall unterkommen zu können.
Gewundert habe ich mich nach dem Zweiten, im Rahmen einer kleinen Feier, auch über die KollegInnen, die dann plötzlich festgestellt haben: "Also vor Gericht auftreten, das kann ich mir gar nicht vorstellen. Anwalt, Richter, Staatsanwalt, das sind alles nicht meine Berufe. Behörde geht auch nicht, wenn ich vor Gericht muss!" Aha... Evtl. das Falsche studiert???
Leider kann man bei Jura am Anfang nicht kalkulieren, wie es ausgeht. In der Einführungswoche müsste daher allen klargemacht werden, dass der Berufsalltag so aussehen kann (!).
Viele "machen erstmal Jura", weil sie nicht wissen, was sie sonst machen sollen. So war es jedenfalls bei uns damals. Wenn dann einige nach ein / zwei Semestern merken, dass es das nicht ist und sich umorientieren wollten, kamen die Einflüsterer, die alles schon immer besser wussten, mit Weisheiten wie "Du hast doch schon den kleinen Ökonomieschein. Das ist ja fast schon kurz vor dem Examen, das kannst du nicht wegschmeissen!".
Wenige von den mir bekannten Studierenden hatten den Mut, nach dem Ersten abzubrechen, weil die Note scheisse war und sie keinesfalls Anwalt werden wollten (genau genommen kannte ich zwei...). Dann lieber noch durchziehen, das zweite machen, vielleicht schafft man nach den 5,x im Ersten ja im Zweiten die 12,8, um überall unterkommen zu können.
Gewundert habe ich mich nach dem Zweiten, im Rahmen einer kleinen Feier, auch über die KollegInnen, die dann plötzlich festgestellt haben: "Also vor Gericht auftreten, das kann ich mir gar nicht vorstellen. Anwalt, Richter, Staatsanwalt, das sind alles nicht meine Berufe. Behörde geht auch nicht, wenn ich vor Gericht muss!" Aha... Evtl. das Falsche studiert???
Leider kann man bei Jura am Anfang nicht kalkulieren, wie es ausgeht. In der Einführungswoche müsste daher allen klargemacht werden, dass der Berufsalltag so aussehen kann (!).
15.09.2020, 13:36
(15.09.2020, 12:53)Gast schrieb: Laut einer Erhebung des Instituts für freie Berufe lag der durchschnittliche Umsatz von Einzelanwälten im Jahr 2013 bei rund 195000 Euro, der Gewinn bei 95000 Euro. Die Studie berücksichtigt allerdings nur Einzelanwälte in Vollzeit.
Das Problem der Theaderstellerin ist aus meiner Sicht nicht, dass sie als FWW-Anwältin tätig ist, sondern offenbar angestellt ist und in dieser Kanzlei schamlos ausgenützt wird. Das Verhalten der ReFas geht zum Beispiel einfach gar nicht. Gute ReFas freuen sich, dir (auch wenn du Berufsanfänger bist) den Rücken freizuhalten. Leider sind gute ReFas sehr rar. In einem Fall wie hier würde ich mit dem Chef das Gespräch suchen und wenn sich am Umgang nichts ändert, mir schnellstmöglich etwas anderes suchen.
Ich habe diese Zahlen schonmal gesehen, aber ehrlich gesagt verstehe ich sie nicht. Ich glaube sie auch nicht.
Bei Jura rennen viele dem Geld hinterher. Die Juve-, azurrankings etc. drehen sich maßgeblich um Gehälter und Perspektiven. Auch in diesem Forum geht es fast nur um Geld oder um Dinge, die Mittel zum Zweck sind, viel Geld zu erlangen.
Wie kann es sein, dass der Durchschnitts(!!!)anwalt mit 95k Gewinn nach Hause gehen soll im Jahre 2013 während sich alle engagierten Topjuristen um GK Posten mit .. 85k - 95k € Einstiegsgehalt gerissen haben?
Klar sind 85k viel mehr als man zu Beginn als Anwalt verdienen würde, aber mittelfristig ist es dann doch lohnender lieber gleich die eigene Kanzlei hochzupeppeln anstatt erst 3 Jahre in der GK bis zum burn out für jemand anderen zu ackern und dann nochmal bei fast 0 anzufangen (weil man aus der GK keine Mandanten wird mitnehmen können). Zumal man damit rechnen muss, dass man bei diesen ganzen up or out Kanzleien eh irgendwann rausfliegt.
Dafür dass die Verdienstaussichten so gut sein sollen, hat das gefühlt fast kein Topjurist vor. Auch die Leuten im 7-8 Punkte Bereich scheinen unbedingt in die Behörde auf A13 oder in eine Mittelstandskanzlei für deutlich weniger als 95k zu wollen.
Kann es sein, dass diese Zahl irgendwie grob verzerrt ist? Dass es sich um den arithmetischen Durchschnitt handelt und der durch ganz seltsame Ausreißer, die nur formal selbstständig sind, aber eng mit GK's zusammenarbeiten, sehr nach oben gezogen wurde? Dass da zusätzlich noch Notare mit drin sind? Dass die Befragungsgruppe einfach nicht repräsentativ für die Anwaltschaft war?
Nach allem was man hier so hört wirft das Leben als Einzelanwalt einfach nicht so viel ab. Wenn hier erfolgreiche Einzelanwälte mit 5 Jahren+ auf dem Buckel mitlesen, ich denke viele würden sich über ein kurzes feedback bzgl Rechtsgebiet und Gewinn freuen sowie ner kurzen Einordnung wie es anderen Einzelanwaltskollegen geht.
15.09.2020, 13:45
Natürlich würden die ganz krassen Aunahmeverdienstler den Durchschnitt ordentlich nach oben heben.
Das Ding ist einfach: um die eigene Kanzlei wirtschaftlich effizient zum Laufen zu bekommen, kommt es nahezu 0 auf die juristischen Fähigkeiten. Da ist allein Unternehmertum mit allem was dazu gehört gefordert. PR, Sinn für Zahlen und - so es denn wirklich vordergründig nur ums Geld verdienen geben soll - nicht allzu viel Moral.
Das kann und will nicht jeder. Und vor allem hat der Beruf des Einzelanwalts keine Lobby. Wie auch? Ist ja naturgemäß jeder für sich ;-) Die GKs hingegen verbreiten durch geschicktes Marketing Glamour und alles was dazugehört. Daher ist doch klar, warum GK en vogue ist und FWW nicht.
Das Ding ist einfach: um die eigene Kanzlei wirtschaftlich effizient zum Laufen zu bekommen, kommt es nahezu 0 auf die juristischen Fähigkeiten. Da ist allein Unternehmertum mit allem was dazu gehört gefordert. PR, Sinn für Zahlen und - so es denn wirklich vordergründig nur ums Geld verdienen geben soll - nicht allzu viel Moral.
Das kann und will nicht jeder. Und vor allem hat der Beruf des Einzelanwalts keine Lobby. Wie auch? Ist ja naturgemäß jeder für sich ;-) Die GKs hingegen verbreiten durch geschicktes Marketing Glamour und alles was dazugehört. Daher ist doch klar, warum GK en vogue ist und FWW nicht.
15.09.2020, 13:58
(15.09.2020, 13:45)Gast schrieb: Natürlich würden die ganz krassen Aunahmeverdienstler den Durchschnitt ordentlich nach oben heben.
Das Ding ist einfach: um die eigene Kanzlei wirtschaftlich effizient zum Laufen zu bekommen, kommt es nahezu 0 auf die juristischen Fähigkeiten. Da ist allein Unternehmertum mit allem was dazu gehört gefordert. PR, Sinn für Zahlen und - so es denn wirklich vordergründig nur ums Geld verdienen geben soll - nicht allzu viel Moral.
Das kann und will nicht jeder. Und vor allem hat der Beruf des Einzelanwalts keine Lobby. Wie auch? Ist ja naturgemäß jeder für sich ;-) Die GKs hingegen verbreiten durch geschicktes Marketing Glamour und alles was dazugehört. Daher ist doch klar, warum GK en vogue ist und FWW nicht.
Bzgl. Punkt 1 stellt sich dann die Frage, warum man nicht einfach den meridian Durchschitt angibt, um diese Verzerrung zu vermeiden.
Dass mit der Lobby stimmt auf jeden Fall. Insbesondere das mit dem Glamour, wie du sagst, der einem durch juve, azur & co von Semester 1 an unter die Nase gehalten wird.
Allerdings schätze ich einen Großteil meiner Kollegen mit 4 bis 8 Punkten so ein, dass sie liebendgerne in Foren wie diesen hier damit angeben würden, dass sie vom Einkommen her mit den doppel-vb Leuten aus der GK mithalten können. Liest man aber fast nie.
15.09.2020, 14:07
Erstmal danke an alle hier für die ungewohnt sachliche Diskussion.
Was sicherlich bei vielen erfolgreichen Einzelanwälten eine Rolle spielt, ist eine gewisse "Skrupellosigkeit". Beispiel: Ich sollte für mehrere Mandanten zum selben Sachverhalt und selben Täter mehrere Strafanzeigen schreiben - Nachbarschaftssache, was auch sonst. Ich hab jetzt von Strafrecht keinen blassen Dunst, aber für die Anzeigen + Strafantrag hat es dann doch gereicht. Habe die Mandanten über die Kosten aufgeklärt sowie darüber, dass meiner Einschätzung nach hier effektiv absolut gar nix bei rauskommen würde, weil die vorgeworfene Tat (§ 185) in Nachbarschaftssachen niemals jemand verfolgen würde.
Und so kam es dann auch. Gemeinsam mit der Entscheidung der StA, von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen kam dann auch unsere Rechnung über insgesamt über 1000 Euro.
Dabei ist jedem minimal erfahrenen Juristen klar , dass es hier kaum zu einem Strafbefehl oder gar einer HV kommen würde. Auf Frage an meinen Chef, wie ich mich auf die Anfrage der Mandanten hin verhalten sollte, wurde mit jedoch eindeutig gesagt: Über die Preise aufklären und dann Anzeige schreiben. Die Mandanten werden schon ziemlich gemolken - gut fühlt sich das für mich nicht an.
Was sicherlich bei vielen erfolgreichen Einzelanwälten eine Rolle spielt, ist eine gewisse "Skrupellosigkeit". Beispiel: Ich sollte für mehrere Mandanten zum selben Sachverhalt und selben Täter mehrere Strafanzeigen schreiben - Nachbarschaftssache, was auch sonst. Ich hab jetzt von Strafrecht keinen blassen Dunst, aber für die Anzeigen + Strafantrag hat es dann doch gereicht. Habe die Mandanten über die Kosten aufgeklärt sowie darüber, dass meiner Einschätzung nach hier effektiv absolut gar nix bei rauskommen würde, weil die vorgeworfene Tat (§ 185) in Nachbarschaftssachen niemals jemand verfolgen würde.
Und so kam es dann auch. Gemeinsam mit der Entscheidung der StA, von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen kam dann auch unsere Rechnung über insgesamt über 1000 Euro.
Dabei ist jedem minimal erfahrenen Juristen klar , dass es hier kaum zu einem Strafbefehl oder gar einer HV kommen würde. Auf Frage an meinen Chef, wie ich mich auf die Anfrage der Mandanten hin verhalten sollte, wurde mit jedoch eindeutig gesagt: Über die Preise aufklären und dann Anzeige schreiben. Die Mandanten werden schon ziemlich gemolken - gut fühlt sich das für mich nicht an.
15.09.2020, 14:09
Was auch daran liegen könnte, dass sich die allerwenigsten diesen Schritt in jungen Jahren zutrauen. Mithin sind die erfolgreichen Einzelkämpfer tendenziell diejenigen, die spätestens spätestens 2005 ihr 2. Examen gemacht haben und eher weniger in ihrem Leben mit diesem Forum in Kontakt gekommen sind.