11.07.2016, 13:59
So was kam in NRW?
In Hessen war es wohl versuchter Mord, gemeinschaftlich und etwas blöd darzustellen.
Dann bzgl. einem Hund Unterschlagung/Diebstahl oder so.
Prozessuale Probleme, Anwalt des einen meint 136a Verstoß und 136 wegen niedrigem IQ, Anwalt der anderen meint 136 wegen noch niedrigerem IQ. Nebenklage und Haftbefehl.
Die Zeit war knapp wie ich es nie in einer S1 gesehen habe. Richtig mies.
Schade, aber ich glaube das war nix.
In Hessen war es wohl versuchter Mord, gemeinschaftlich und etwas blöd darzustellen.
Dann bzgl. einem Hund Unterschlagung/Diebstahl oder so.
Prozessuale Probleme, Anwalt des einen meint 136a Verstoß und 136 wegen niedrigem IQ, Anwalt der anderen meint 136 wegen noch niedrigerem IQ. Nebenklage und Haftbefehl.
Die Zeit war knapp wie ich es nie in einer S1 gesehen habe. Richtig mies.
Schade, aber ich glaube das war nix.
11.07.2016, 14:03
Nds:
A gibt G den Hund nach dem Gassi-Gehen nicht zurück, sondern bringt ihn zu Dritten
(§ 242 / § 263?)
A erstattet Anzeige, da ihm bei einem Raub der Hund entwendet wurde, dies ist falsch
(§ 145d, § 153, 164?)
A versucht G durch Rattengift zu töten, tatsächlich löst sich aber nur der blaube Farbstoff auf, den G in vier Berliner spritzt. G passiert nichts.
A will G töten, da er 70000 Euro vermutete( tatsächlich hat G nur ein paar Tausend Euro.
(§ 211-Versuch, Körperverletzung-Versuch)
M will den Hund von G haben und wirkt deshalb mit A,
hier war sicherlich Mittäterschaft oder Anstiftung zu diskutieren
Und was sagt ihr?
A gibt G den Hund nach dem Gassi-Gehen nicht zurück, sondern bringt ihn zu Dritten
(§ 242 / § 263?)
A erstattet Anzeige, da ihm bei einem Raub der Hund entwendet wurde, dies ist falsch
(§ 145d, § 153, 164?)
A versucht G durch Rattengift zu töten, tatsächlich löst sich aber nur der blaube Farbstoff auf, den G in vier Berliner spritzt. G passiert nichts.
A will G töten, da er 70000 Euro vermutete( tatsächlich hat G nur ein paar Tausend Euro.
(§ 211-Versuch, Körperverletzung-Versuch)
M will den Hund von G haben und wirkt deshalb mit A,
hier war sicherlich Mittäterschaft oder Anstiftung zu diskutieren
Und was sagt ihr?
11.07.2016, 14:10
Also die Klausur heute in Hessen hatte massig Probleme...
Es ging um versuchten Mord. je nachdem welche merkmale man annahm sogar noch gekreuzte, hab ich aber abgelehnt. Irrtum unbeachtlich bzgl. Gift und Irrtum bzgl. Geld ebenfalls unbeachtlich.
Ich habe beim vers. Mord aber einen Rücktritt bejaht, was mir ziemlich schwer viel. Aber der BGH ist ja immer mega großzügig was das angeht und das Gift etc. war ja noch alles vorhanden und die Beschuldigte M bringe ihr ja auch häufig was zu essen. Daher Tatplan modifizieren--> Rücktritt (+).
Beweisverwertungsproblematik hier eingebracht.
Hab dann vers. gef. KV kurz bejaht und auf 23 III noch kurz verwiesen.
und Rücktritt abgelehnt.
2. Tatkomplex hatte ich nur Zeit für Ergebnissätze
bzgl A:
1. 242 (-) wg. Wegnahme (-)
2. vers. Unterschlagung (+)
3. 153 (-) Polizei falsche Stelle
4. 164 (-)
5. 145d (+)
bzgl B:
Anstiftung zur vers. Unterschlagung
Prozessuales:
standard bzgl. sachlichen und örtlichen Zuständigkeit
140 stpo (-) weil nur vergehen
153 und 154 stpo bzgl des kompletten zweiten Tatkomplexes, damit ich für die Anklage zeit spare.
Auf Sicherstellung der Asservate und die Nebenklage bin ich gar nicht mehr eingegangen wegen Zeit.
Dann entsprechende Anklageschrift.
Bin nur mit biegen und brechen fertig geworden...
Es ging um versuchten Mord. je nachdem welche merkmale man annahm sogar noch gekreuzte, hab ich aber abgelehnt. Irrtum unbeachtlich bzgl. Gift und Irrtum bzgl. Geld ebenfalls unbeachtlich.
Ich habe beim vers. Mord aber einen Rücktritt bejaht, was mir ziemlich schwer viel. Aber der BGH ist ja immer mega großzügig was das angeht und das Gift etc. war ja noch alles vorhanden und die Beschuldigte M bringe ihr ja auch häufig was zu essen. Daher Tatplan modifizieren--> Rücktritt (+).
Beweisverwertungsproblematik hier eingebracht.
Hab dann vers. gef. KV kurz bejaht und auf 23 III noch kurz verwiesen.
und Rücktritt abgelehnt.
2. Tatkomplex hatte ich nur Zeit für Ergebnissätze
bzgl A:
1. 242 (-) wg. Wegnahme (-)
2. vers. Unterschlagung (+)
3. 153 (-) Polizei falsche Stelle
4. 164 (-)
5. 145d (+)
bzgl B:
Anstiftung zur vers. Unterschlagung
Prozessuales:
standard bzgl. sachlichen und örtlichen Zuständigkeit
140 stpo (-) weil nur vergehen
153 und 154 stpo bzgl des kompletten zweiten Tatkomplexes, damit ich für die Anklage zeit spare.
Auf Sicherstellung der Asservate und die Nebenklage bin ich gar nicht mehr eingegangen wegen Zeit.
Dann entsprechende Anklageschrift.
Bin nur mit biegen und brechen fertig geworden...
11.07.2016, 14:29
A:
Handlungsabschnitt 1: Chico
- § 263 I 1 ggü und zu Lasten Eheleute Mücke (-) da kein konkret bezifferbarer Vermögensschaden (k.A. zu Futterkosten)
- § 246 I,II (+)
- § 145d I 1 Nr. 1 (+) Raub vorgetäuscht
M:
- § 145d I 1 Nr. 1, 26 (+)
- § 246 I,II,26 (+)
Handlungsabschnitt 2: Gift
A:
- § 211, 22, 23 I, 25 II StGB
bei A Heimtücke, Habgier (-) da er glaubt, dass Geld gehöre niemandem, wenn G stirbt
auch untaugl. Versuch ist strafbar
M:
- § 211, 22, 23 I, 25 II StGB
Heimtücke und Habgier, aber nicht zur Ermöglichung einer Straftat
Ansonsten hinr TV (mit einem Satz festgestellt):
§ 212, 22,23,25 II
223, 22, 23, 25 II
223 I, 224 I 1 Nr. 1, 4, 5
B-Gutachten
- Zuständig LG Fra Schwurgericht
- Nebenklage (keine Zeit)
- Pflichtv. § 140 StPO
- Haftbefehl -> Fluchtgefahr
- Einstellung 170 II bzgl Betrug
- § 154 a bzgl Unterschlagung, Anstiftung U.
Anklage
- § 145 d I 1 Nr.1
- § 211, 22, 23, 25 II
- 145 d I 1 Nr. 1, 26
- § 211, 22, 23, 25 II
Zu dem Problem der Verwertung: Ich habe etwas hilflos geprüft und festgestellt, dass A und M nicht eingeschüchtert wurden und ihnen auch die Belehrung erklärt wurde und deshalb die pol. Vernehmung nicht widerrechtlich erfolgte, sodass die Vernehmung der Verhörspersonen in der Hauptverhandlung möglich sein wird. Weil ich da sehr unsicher war, habe ich oft auf das was die Eheleute Mücke gesagt haben abgestellt und auf die gefundenen Spritzen. Naja. War nicht schön.
Handlungsabschnitt 1: Chico
- § 263 I 1 ggü und zu Lasten Eheleute Mücke (-) da kein konkret bezifferbarer Vermögensschaden (k.A. zu Futterkosten)
- § 246 I,II (+)
- § 145d I 1 Nr. 1 (+) Raub vorgetäuscht
M:
- § 145d I 1 Nr. 1, 26 (+)
- § 246 I,II,26 (+)
Handlungsabschnitt 2: Gift
A:
- § 211, 22, 23 I, 25 II StGB
bei A Heimtücke, Habgier (-) da er glaubt, dass Geld gehöre niemandem, wenn G stirbt
auch untaugl. Versuch ist strafbar
M:
- § 211, 22, 23 I, 25 II StGB
Heimtücke und Habgier, aber nicht zur Ermöglichung einer Straftat
Ansonsten hinr TV (mit einem Satz festgestellt):
§ 212, 22,23,25 II
223, 22, 23, 25 II
223 I, 224 I 1 Nr. 1, 4, 5
B-Gutachten
- Zuständig LG Fra Schwurgericht
- Nebenklage (keine Zeit)
- Pflichtv. § 140 StPO
- Haftbefehl -> Fluchtgefahr
- Einstellung 170 II bzgl Betrug
- § 154 a bzgl Unterschlagung, Anstiftung U.
Anklage
- § 145 d I 1 Nr.1
- § 211, 22, 23, 25 II
- 145 d I 1 Nr. 1, 26
- § 211, 22, 23, 25 II
Zu dem Problem der Verwertung: Ich habe etwas hilflos geprüft und festgestellt, dass A und M nicht eingeschüchtert wurden und ihnen auch die Belehrung erklärt wurde und deshalb die pol. Vernehmung nicht widerrechtlich erfolgte, sodass die Vernehmung der Verhörspersonen in der Hauptverhandlung möglich sein wird. Weil ich da sehr unsicher war, habe ich oft auf das was die Eheleute Mücke gesagt haben abgestellt und auf die gefundenen Spritzen. Naja. War nicht schön.
11.07.2016, 14:44
Habe es ganz ähnlich wie du Gast. Die Beweisverwertung habe ich nur kurz unter dem Aspekt unzulässige Vernehmungsmethode wegen der vorgeblichen "Druckausübung" entsprechend § 136 a StPO und Vernehmungsfähigkeit wegen dem Andeutungen in den psychiatrischen Gutachten geprüft.
Rücktritt habe ich wegen fehlgeschlagenen Versuchs verneint, weil Gift offensichtlich nicht ausgereicht hat und erhebliche zeitliche Zäsur und die Alte schon über weitere Begehungsweise mit Schlaftabletten spekuliert hat.
Rücktritt habe ich wegen fehlgeschlagenen Versuchs verneint, weil Gift offensichtlich nicht ausgereicht hat und erhebliche zeitliche Zäsur und die Alte schon über weitere Begehungsweise mit Schlaftabletten spekuliert hat.
11.07.2016, 14:52
Witzig, die benennen die Beteiligten in den Klausuren gleich, obwohl die Sachverhalte in den Ländern anders sind. Witzige Leute da beim Prüfungsamt. Vermutlich sitzen sie jetzt auch davor und freuen sich schon wieder schelmisch über unsere Flüche. In dem Falle: gretzi miteinand!! Z1 war mir übrigens Scheiss egal, habt ihr mich nicht mit schocken können! :P
Heute war krass: mord habe ich nicht so breit getreten. Bzw man musste ja dort die ganzen WiderspruchslösungsP reinbringen also Aussage A, Aussage M Durchsuchung (freiwillig). War natürlich alles verwertbar.
Anklage vor der großen Strafkammer? Mord (-) Hemmschwellentheorie
1.Tk
A : 246 (+) sagt zu KAlle Mücke "das ist mein Hund der Pi
M : 246 26 (+)
259,22,23 (-) ausnahmsweise ist der Anstifter auch nicht tauglicher Täter
2. tk:
226 (+)
Mittäterschaft bräuchte man nur bei A
223 tritt zurück hinter 226
Anklage und Vfg
Besonderheit der Haft
Heute war krass: mord habe ich nicht so breit getreten. Bzw man musste ja dort die ganzen WiderspruchslösungsP reinbringen also Aussage A, Aussage M Durchsuchung (freiwillig). War natürlich alles verwertbar.
Anklage vor der großen Strafkammer? Mord (-) Hemmschwellentheorie
1.Tk
A : 246 (+) sagt zu KAlle Mücke "das ist mein Hund der Pi
M : 246 26 (+)
259,22,23 (-) ausnahmsweise ist der Anstifter auch nicht tauglicher Täter
2. tk:
226 (+)
Mittäterschaft bräuchte man nur bei A
223 tritt zurück hinter 226
Anklage und Vfg
Besonderheit der Haft
11.07.2016, 15:07
In Nds war 259 StGB nach dem BV nicht zu prüfen
11.07.2016, 15:11
Wurde heute jemand überhaupt richtig fertig?:@
11.07.2016, 15:16
Rwnnfahrer Klausur
11.07.2016, 15:30
Wie habt Ihr das mit dem IQ und § 21 StGB gemacht?