10.09.2020, 14:24
10.09.2020, 14:27
Das Problem war eben das man sonst viiiel mehr Zeit für die beweisfragen gehabt hätte ohne die 306fff
10.09.2020, 14:28
10.09.2020, 14:30
(10.09.2020, 14:28)Gast schrieb:(10.09.2020, 14:24)Gast schrieb:(10.09.2020, 14:20)Gast schrieb: Nrw nach=gemäß?
Oder alles was danach kommt?
Das ist die Frage.
Ich dachte KV also nur der 17. Abschnitt ist ausgeschlossen...
Für sie Brandstiftung standen auch so unheimlich viele Infos im SV.
Sehr komisch
17. Abschnitt ist doch auch nur §§223 ff oder nicht? Also bis §230
10.09.2020, 14:30
10.09.2020, 14:31
(10.09.2020, 14:28)Gast schrieb:(10.09.2020, 14:24)Gast schrieb:(10.09.2020, 14:20)Gast schrieb: Nrw nach=gemäß?
Oder alles was danach kommt?
Das ist die Frage.
Ich dachte KV also nur der 17. Abschnitt ist ausgeschlossen...
Für sie Brandstiftung standen auch so unheimlich viele Infos im SV.
Sehr komisch
Wirklich sehr unglückliche Formulierung. Da es in Berlin nicht ausgeschlossen war und hier ja doch ein Schwerpunkt lag, würde ich das ex post eher im Sinne von „gemäß“ verstehen.
10.09.2020, 14:34
Selbst wenn es ausgeschlossen war, dürften weit mehr als die Hälfte es geprüft haben und dann müssten die Korrektoren eigentlich verstehen woran es lag. Da dürften sie eigentlich nicht so streng sein. Oder?
10.09.2020, 14:42
(10.09.2020, 14:34)Gast schrieb: Selbst wenn es ausgeschlossen war, dürften weit mehr als die Hälfte es geprüft haben und dann müssten die Korrektoren eigentlich verstehen woran es lag. Da dürften sie eigentlich nicht so streng sein. Oder?
Aus eigener leidvoller Erfahrung kann ich nur sagen: doch, das sind sie, sofern es tatsächlich ausgeschlossen war und dennoch geprüft wurde.
Da steht dann im Votum "Verfasser prüft aus unersichtlichen Grund durch Vermerk ausgeschlossen Tatkomplex bzw. ausgeschlossene Tatbestände"
Gibt natürlich kein gutes Bild ab, Punkte sowie so nicht und Zeit hat man dadurch auch noch irgendwo anders verloren.
Falls es also tatsächlich ausgeschlossen war, ist es nicht so dolle, wenn man es dennoch geprüft hat. Selbst wenn die Hälfte diesen Fehler gemacht haben sollte. Schließlich gibt es ja noch die andere Hälfte, die den Vermerk so verstanden hat, wie er gemeint war.
Macht euch deswegen aber jetzt keinen Kopf. Die Klausur ist gelaufen, ändern kann man nichts mehr und es stehen noch weitere Klausuren bevor, in die ihr eure Energien stecken müsst.
10.09.2020, 14:44
Bei uns im Raum haben es fast alle geprüft
10.09.2020, 14:45
(10.09.2020, 14:42)Gast schrieb:(10.09.2020, 14:34)Gast schrieb: Selbst wenn es ausgeschlossen war, dürften weit mehr als die Hälfte es geprüft haben und dann müssten die Korrektoren eigentlich verstehen woran es lag. Da dürften sie eigentlich nicht so streng sein. Oder?
Aus eigener leidvoller Erfahrung kann ich nur sagen: doch, das sind sie, sofern es tatsächlich ausgeschlossen war und dennoch geprüft wurde.
Da steht dann im Votum "Verfasser prüft aus unersichtlichen Grund durch Vermerk ausgeschlossen Tatkomplex bzw. ausgeschlossene Tatbestände"
Gibt natürlich kein gutes Bild ab, Punkte sowie so nicht und Zeit hat man dadurch auch noch irgendwo anders verloren.
Falls es also tatsächlich ausgeschlossen war, ist es nicht so dolle, wenn man es dennoch geprüft hat. Selbst wenn die Hälfte diesen Fehler gemacht haben sollte. Schließlich gibt es ja noch die andere Hälfte, die den Vermerk so verstanden hat, wie er gemeint war.
Macht euch deswegen aber jetzt keinen Kopf. Die Klausur ist gelaufen, ändern kann man nichts mehr und es stehen noch weitere Klausuren bevor, in die ihr eure Energien stecken müsst.
Aber es kann doch nicht zu unseren Lasten gehen, wenn sie sich so missverständlich ausgedrückt haben?