07.07.2016, 14:36
Was hattet ihr als AGL?
Habt ihr eine Garantieübernahme des Beklagten angenommen? Im KV stand ja, "der Verkäufer garantiert, dass keine Rechte Dritter an dem Kfz bestehen".
Habt ihr eine Garantieübernahme des Beklagten angenommen? Im KV stand ja, "der Verkäufer garantiert, dass keine Rechte Dritter an dem Kfz bestehen".
07.07.2016, 14:39
Ja und deshalb 311 a, 434 etc
07.07.2016, 14:39
ich habe kaufpreiserstattung aus rücktritt vom kv und anfechtung geprüft, fehlendes eigentum war ein rechtsmangel
07.07.2016, 14:39
435 meinte ich
07.07.2016, 14:40
Rücktritt gibt ja nur Rückgewähr Zug um Zug, das wollte Kläger doch nicht
07.07.2016, 15:11
Fehlendes Eigentum ist nach h.M. Leider kein Rechtsmangel..
07.07.2016, 15:14
Es interessiert niemand was in Niedersachsen lief, wird sowieso nur gefährliches Halbwissen gepostet :D
was war in NRW und Hessen los? Wie habt ihr das gemacht heute?
was war in NRW und Hessen los? Wie habt ihr das gemacht heute?
07.07.2016, 15:30
07.07.2016, 15:30
Wohl je nach Begründung 771 oder 805
-verlängerter Eigentumsvorbehalt
-Sicherungsübereignung
-Pfändungspfandrechte
-einseitige Erledigung
Wäre der Sachverhalt doch nich so unfasssbar verwirrend gewesen, dass man ihn nicht dreimal hätte lesen müssen
-verlängerter Eigentumsvorbehalt
-Sicherungsübereignung
-Pfändungspfandrechte
-einseitige Erledigung
Wäre der Sachverhalt doch nich so unfasssbar verwirrend gewesen, dass man ihn nicht dreimal hätte lesen müssen
07.07.2016, 15:32
Njw 2005, 989-
da ist sehr wohl 434,311 a, 275 angenommen
da ist sehr wohl 434,311 a, 275 angenommen