09.09.2020, 15:36
(09.09.2020, 15:30)ExameninHessen schrieb:(09.09.2020, 14:52)KeinexameninHesse schrieb:(09.09.2020, 14:48)ExameninHesse schrieb: Fällt man eigentlich durch, wenn man nur 4 Sätze im Tatbestand hat?
Kommt drauf an, wie lang die Sätze sind...
Nicht sehr lang, also der Tatbestand ist definitiv unvollständig. Dachte, es gebe vielleicht eine generelle Regel für Korrektoren, von der hier jemand was weiß. Fand die Klausur einfach sehr überladen und hab dann mit den Entscheidungsgründen angefangen, das war im Nachhinein unklug.
Ich verstehe den Erwartungshorizont des JPA auch nicht so ganz. Es wird eine praxistaugliche Lösung erwartet. Aber keine Klausur im LG Klausurenkurs und keine Akte beim Einzelausbilder war so überladen, wie die Z Klausuren der letzten Tage. Was wird denn damit abgeprüft? Wer kann am schnellsten ein Urteil schreiben? Das hat hat doch nichts mehr mit juristischem Arbeiten zu tun
09.09.2020, 15:40
09.09.2020, 16:04
Strafrecht morgen wird echt ne Katastrophe bei mir :(
09.09.2020, 16:27
Bei mir auch. Ich bin in Zivilrecht schon zeitlich nicht zurechtgekommen, obwohl das mein „stärkstes“ Rechtsgebiet sein sollte von daher mache ich mir keine Hoffnungen mehr. Wollte mir heute eigentlich nochmal
die Anklage anschauen, aber ich bin einfach soooo demotiviert. Komme nicht aus dem Bett :(
die Anklage anschauen, aber ich bin einfach soooo demotiviert. Komme nicht aus dem Bett :(
09.09.2020, 16:29
(09.09.2020, 16:27)Gast schrieb: Bei mir auch. Ich bin in Zivilrecht schon zeitlich nicht zurechtgekommen, obwohl das mein „stärkstes“ Rechtsgebiet sein sollte von daher mache ich mir keine Hoffnungen mehr. Wollte mir heute eigentlich nochmal
die Anklage anschauen, aber ich bin einfach soooo demotiviert. Komme nicht aus dem Bett :(
Ich hab auch Angst, gar nicht mit der Zeit klarzukommen, weil es in ZR ja schon so stressig war und SR ist ja noch mehr. Mache mir richtig Sorgen um morgen
09.09.2020, 16:48
(09.09.2020, 15:30)ExameninHessen schrieb:(09.09.2020, 14:52)KeinexameninHesse schrieb:(09.09.2020, 14:48)ExameninHesse schrieb: Fällt man eigentlich durch, wenn man nur 4 Sätze im Tatbestand hat?
Kommt drauf an, wie lang die Sätze sind...
Nicht sehr lang, also der Tatbestand ist definitiv unvollständig. Dachte, es gebe vielleicht eine generelle Regel für Korrektoren, von der hier jemand was weiß. Fand die Klausur einfach sehr überladen und hab dann mit den Entscheidungsgründen angefangen, das war im Nachhinein unklug.
Nein, eine generelle Regel gibt es da nicht. Das handhabt jeder Korrektor, wie es ihm beliebt. Generell erwartet wird eine für die Praxis taugliche Lösung. Das bedeutet also eigentlich auch "vollständig" , weil sich die Lösung ansonsten nicht für die Praxis eignet. Ist jemand nicht fertig geworden, hat er dieses Hauptziel jedenfalls nicht erreicht.
Uns wurde damals in der AG von einem Korrektor für die Klausuren des zweiten Staatsexamens mitgeteilt, dass er in einem solchen Fall gedanklich schon bei einem Ausreichend steht. Finden sich in der Klausur erhebliche Schnitzer, rutscht das Ganze ins Mangelhaft. Stehen da hingegen wirklich gute Abschnitte, geht's auch wieder in den Befriedigend-Bereich. Gleichzeitig wird aber auch auf den Schwierigkeitsgrad der Klausur geachtet und wie sich die Klausur im Schnitt zu bereits korrigierten Klausuren so macht.
Man kann also durchaus auch noch ein VB bekommen, wenn nur ein kleiner, unbedeutender Teil unvollständig ist, die Klausur ansonsten jedoch eine durchgängig gute Qualität vorweisen kann.
Für andere (sehr strenge) Korrektoren kann es hingegen schon ein absolutes No-Go sein, wenn etwas fehlt. Da bleibt die Klausur dann irgendwo im Ausreichend stecken.
Insoweit kommt es da ganz auf den Korrektor an. Die super strengen sind aber zum Glück sehr, sehr selten ;)
Und nein, man fällt nicht direkt durch, wenn man nicht komplett fertig geworden ist.
Also macht euch nicht zu viele Sorgen, sondern konzentriert euch auf die bevorstehenden Klausuren.
Viel Erfolg und Glück!
09.09.2020, 16:55
(09.09.2020, 16:48)Gast schrieb:(09.09.2020, 15:30)ExameninHessen schrieb:(09.09.2020, 14:52)KeinexameninHesse schrieb:(09.09.2020, 14:48)ExameninHesse schrieb: Fällt man eigentlich durch, wenn man nur 4 Sätze im Tatbestand hat?
Kommt drauf an, wie lang die Sätze sind...
Nicht sehr lang, also der Tatbestand ist definitiv unvollständig. Dachte, es gebe vielleicht eine generelle Regel für Korrektoren, von der hier jemand was weiß. Fand die Klausur einfach sehr überladen und hab dann mit den Entscheidungsgründen angefangen, das war im Nachhinein unklug.
Nein, eine generelle Regel gibt es da nicht. Das handhabt jeder Korrektor, wie es ihm beliebt. Generell erwartet wird eine für die Praxis taugliche Lösung. Das bedeutet also eigentlich auch "vollständig" , weil sich die Lösung ansonsten nicht für die Praxis eignet. Ist jemand nicht fertig geworden, hat er dieses Hauptziel jedenfalls nicht erreicht.
Uns wurde damals in der AG von einem Korrektor für die Klausuren des zweiten Staatsexamens mitgeteilt, dass er in einem solchen Fall gedanklich schon bei einem Ausreichend steht. Finden sich in der Klausur erhebliche Schnitzer, rutscht das Ganze ins Mangelhaft. Stehen da hingegen wirklich gute Abschnitte, geht's auch wieder in den Befriedigend-Bereich. Gleichzeitig wird aber auch auf den Schwierigkeitsgrad der Klausur geachtet und wie sich die Klausur im Schnitt zu bereits korrigierten Klausuren so macht.
Man kann also durchaus auch noch ein VB bekommen, wenn nur ein kleiner, unbedeutender Teil unvollständig ist, die Klausur ansonsten jedoch eine durchgängig gute Qualität vorweisen kann.
Für andere (sehr strenge) Korrektoren kann es hingegen schon ein absolutes No-Go sein, wenn etwas fehlt. Da bleibt die Klausur dann irgendwo im Ausreichend stecken.
Insoweit kommt es da ganz auf den Korrektor an. Die super strengen sind aber zum Glück sehr, sehr selten ;)
Und nein, man fällt nicht direkt durch, wenn man nicht komplett fertig geworden ist.
Also macht euch nicht zu viele Sorgen, sondern konzentriert euch auf die bevorstehenden Klausuren.
Viel Erfolg und Glück!
Ganz lieben Dank für diese ermutigende Antwort! Das stimmt einen doch gleich viel positiver:)
09.09.2020, 17:13
(09.09.2020, 15:40)Gast schrieb:(09.09.2020, 15:09)Gast schrieb: Ich hab auch nur vier Sätze, aber davon ist jeder ne knappe Seite lang. Reicht das?
Ich hoffe für dich, dass die Sätze sehr verschachtelt geworden sind. Liest sich dein Tatbestand flüssig und verständlich, dürfte es schwer werden. Tut mir leid :-/
Nein, der TB ist idR total unwichtig. Es ist kein toller erster Eindruck aber den TB kann iE ja auch eh jeder, deswegen gibts da vl 3-4 Punkte für (grade bei den Klausuren in diese Durchgang). Wichtiger ist dann schon der praktische Teil in der Anwaltsklausur und natürlich im StR die Anklage!
09.09.2020, 17:20
(09.09.2020, 17:13)Gast schrieb:(09.09.2020, 15:40)Gast schrieb:(09.09.2020, 15:09)Gast schrieb: Ich hab auch nur vier Sätze, aber davon ist jeder ne knappe Seite lang. Reicht das?
Ich hoffe für dich, dass die Sätze sehr verschachtelt geworden sind. Liest sich dein Tatbestand flüssig und verständlich, dürfte es schwer werden. Tut mir leid :-/
Nein, der TB ist idR total unwichtig. Es ist kein toller erster Eindruck aber den TB kann iE ja auch eh jeder, deswegen gibts da vl 3-4 Punkte für (grade bei den Klausuren in diese Durchgang). Wichtiger ist dann schon der praktische Teil in der Anwaltsklausur und natürlich im StR die Anklage!
Ja aber ein Tatbestand in 4 Sätzen.. das ist meiner Meinung nach quasi nichts. Allein die Anträge sind ja schon soviel viele Sätze. Will da gar nicht diskutieren, weil es eh Sache des Korrektors ist und spekulieren nichts bringt, aber ein TB mit 4 Sätzen..
09.09.2020, 17:22
(09.09.2020, 16:55)ExamenHessen 2020 schrieb:(09.09.2020, 16:48)Gast schrieb:(09.09.2020, 15:30)ExameninHessen schrieb:(09.09.2020, 14:52)KeinexameninHesse schrieb:(09.09.2020, 14:48)ExameninHesse schrieb: Fällt man eigentlich durch, wenn man nur 4 Sätze im Tatbestand hat?
Kommt drauf an, wie lang die Sätze sind...
Nicht sehr lang, also der Tatbestand ist definitiv unvollständig. Dachte, es gebe vielleicht eine generelle Regel für Korrektoren, von der hier jemand was weiß. Fand die Klausur einfach sehr überladen und hab dann mit den Entscheidungsgründen angefangen, das war im Nachhinein unklug.
Nein, eine generelle Regel gibt es da nicht. Das handhabt jeder Korrektor, wie es ihm beliebt. Generell erwartet wird eine für die Praxis taugliche Lösung. Das bedeutet also eigentlich auch "vollständig" , weil sich die Lösung ansonsten nicht für die Praxis eignet. Ist jemand nicht fertig geworden, hat er dieses Hauptziel jedenfalls nicht erreicht.
Uns wurde damals in der AG von einem Korrektor für die Klausuren des zweiten Staatsexamens mitgeteilt, dass er in einem solchen Fall gedanklich schon bei einem Ausreichend steht. Finden sich in der Klausur erhebliche Schnitzer, rutscht das Ganze ins Mangelhaft. Stehen da hingegen wirklich gute Abschnitte, geht's auch wieder in den Befriedigend-Bereich. Gleichzeitig wird aber auch auf den Schwierigkeitsgrad der Klausur geachtet und wie sich die Klausur im Schnitt zu bereits korrigierten Klausuren so macht.
Man kann also durchaus auch noch ein VB bekommen, wenn nur ein kleiner, unbedeutender Teil unvollständig ist, die Klausur ansonsten jedoch eine durchgängig gute Qualität vorweisen kann.
Für andere (sehr strenge) Korrektoren kann es hingegen schon ein absolutes No-Go sein, wenn etwas fehlt. Da bleibt die Klausur dann irgendwo im Ausreichend stecken.
Insoweit kommt es da ganz auf den Korrektor an. Die super strengen sind aber zum Glück sehr, sehr selten ;)
Und nein, man fällt nicht direkt durch, wenn man nicht komplett fertig geworden ist.
Also macht euch nicht zu viele Sorgen, sondern konzentriert euch auf die bevorstehenden Klausuren.
Viel Erfolg und Glück!
Ganz lieben Dank für diese ermutigende Antwort! Das stimmt einen doch gleich viel positiver:)
Kann mich dem nur anschließen. Kommt einfach auf den Korrektor und das Gesamtbild der Klausur an!