08.09.2020, 17:37
Gibt es denn auch jemanden der 25 HGB abgelehnt hat? Ich war mir so unsicher und hab mich dann doch dagegen entschieden und viel argumentiert. Wusste sonst nicht wofür extra die neue Bestandsliste und der Mietvertrag abgedruckt waren
08.09.2020, 18:00
(08.09.2020, 17:37)GAST2020HESSEN schrieb: Gibt es denn auch jemanden der 25 HGB abgelehnt hat? Ich war mir so unsicher und hab mich dann doch dagegen entschieden und viel argumentiert. Wusste sonst nicht wofür extra die neue Bestandsliste und der Mietvertrag abgedruckt waren
Ich hatte für 25 HGB entschieden. Den Mietvertrag und seine Bestandsliste mit reingenommen aber gesagt er hat die Firma unter demselben Namen fortgeführt und der Verkauf hatte sich auch nicht geändert. Ich verstehe nicht welche AGL man bezüglich der 100 nehmen musste.
spielt da der 26 HGB in Verbindung mit 426 BGB ne Rolle bezüglich der 300 Euro?
08.09.2020, 18:02
Mir ist grad eingefallen dass die mahnkosten ja 397 Euro betrugen. Das heißt er muss nur in Höhe von 300 Euro haften und für das Verschulden des Klaus ahlberg nicht dass da 97 Euro verzugskosten hinzukommen?
08.09.2020, 18:29
(08.09.2020, 18:00)Gast schrieb:(08.09.2020, 17:37)GAST2020HESSEN schrieb: Gibt es denn auch jemanden der 25 HGB abgelehnt hat? Ich war mir so unsicher und hab mich dann doch dagegen entschieden und viel argumentiert. Wusste sonst nicht wofür extra die neue Bestandsliste und der Mietvertrag abgedruckt waren
Ich hatte für 25 HGB entschieden. Den Mietvertrag und seine Bestandsliste mit reingenommen aber gesagt er hat die Firma unter demselben Namen fortgeführt und der Verkauf hatte sich auch nicht geändert. Ich verstehe nicht welche AGL man bezüglich der 100 nehmen musste.
spielt da der 26 HGB in Verbindung mit 426 BGB ne Rolle bezüglich der 300 Euro?
Das war meine AGL gegen den ursprünglichen Inhaber ? mal was trauen haha. Habe deshalb vorsorglich schon mal ne Klageschrift gefertigt und im Mandantenschreiben gesagt, dass ich vorher noch ein Anwalts-Mahnschreiben raushauen kann, wobei nicht viel dafür sprach, dass er zahlt laut des Sachverhalts, da er ja meinte er sei raus und seinerseits Kohle wollte. Die 100€ habe ich aus 816 II BGb und aus 812 I 1 2. Alt. abgelehnt... ansonsten auch nur oben über den 25 HGB philosophiert und dann angenommen...
08.09.2020, 18:31
(08.09.2020, 18:29)Gast schrieb:Achso und habe dann komisch gesplittet und von den 300€ Hälfte, weil ich gesagt habe, die haften beide, daher wie GS...und die 97,96 € nur der ursprüngliche Inhaber, weil er das verstümpert hat beim Führen des Betriebs. Alles reine Spekulationen (wie in allen Klausuren bisher)...(08.09.2020, 18:00)Gast schrieb:(08.09.2020, 17:37)GAST2020HESSEN schrieb: Gibt es denn auch jemanden der 25 HGB abgelehnt hat? Ich war mir so unsicher und hab mich dann doch dagegen entschieden und viel argumentiert. Wusste sonst nicht wofür extra die neue Bestandsliste und der Mietvertrag abgedruckt waren
Ich hatte für 25 HGB entschieden. Den Mietvertrag und seine Bestandsliste mit reingenommen aber gesagt er hat die Firma unter demselben Namen fortgeführt und der Verkauf hatte sich auch nicht geändert. Ich verstehe nicht welche AGL man bezüglich der 100 nehmen musste.
spielt da der 26 HGB in Verbindung mit 426 BGB ne Rolle bezüglich der 300 Euro?
Das war meine AGL gegen den ursprünglichen Inhaber ? mal was trauen haha. Habe deshalb vorsorglich schon mal ne Klageschrift gefertigt und im Mandantenschreiben gesagt, dass ich vorher noch ein Anwalts-Mahnschreiben raushauen kann, wobei nicht viel dafür sprach, dass er zahlt laut des Sachverhalts, da er ja meinte er sei raus und seinerseits Kohle wollte. Die 100€ habe ich aus 816 II BGb und aus 812 I 1 2. Alt. abgelehnt... ansonsten auch nur oben über den 25 HGB philosophiert und dann angenommen...
08.09.2020, 18:36
(08.09.2020, 18:29)Gast schrieb:(08.09.2020, 18:00)Gast schrieb:(08.09.2020, 17:37)GAST2020HESSEN schrieb: Gibt es denn auch jemanden der 25 HGB abgelehnt hat? Ich war mir so unsicher und hab mich dann doch dagegen entschieden und viel argumentiert. Wusste sonst nicht wofür extra die neue Bestandsliste und der Mietvertrag abgedruckt waren
Ich hatte für 25 HGB entschieden. Den Mietvertrag und seine Bestandsliste mit reingenommen aber gesagt er hat die Firma unter demselben Namen fortgeführt und der Verkauf hatte sich auch nicht geändert. Ich verstehe nicht welche AGL man bezüglich der 100 nehmen musste.
spielt da der 26 HGB in Verbindung mit 426 BGB ne Rolle bezüglich der 300 Euro?
Das war meine AGL gegen den ursprünglichen Inhaber ? mal was trauen haha. Habe deshalb vorsorglich schon mal ne Klageschrift gefertigt und im Mandantenschreiben gesagt, dass ich vorher noch ein Anwalts-Mahnschreiben raushauen kann, wobei nicht viel dafür sprach, dass er zahlt laut des Sachverhalts, da er ja meinte er sei raus und seinerseits Kohle wollte. Die 100€ habe ich aus 816 II BGb und aus 812 I 1 2. Alt. abgelehnt... ansonsten auch nur oben über den 25 HGB philosophiert und dann angenommen...
Meine Agl war 433 Abs. 2 ihm 25 abs. 1 HGB und bzgl der 100 Euro habe ich gesagt, dass der Anspruch zumindest wegen 242 BGB nicht existiert, da es unbillig wäre über 25 beeinträchtigende Verbindlichkeiten zahlen zu müssen und andererseits begünstigende herauszugeben. Hatte keine Zeit mehr haha
08.09.2020, 18:37
(08.09.2020, 18:36)Gast schrieb:(08.09.2020, 18:29)Gast schrieb:(08.09.2020, 18:00)Gast schrieb:(08.09.2020, 17:37)GAST2020HESSEN schrieb: Gibt es denn auch jemanden der 25 HGB abgelehnt hat? Ich war mir so unsicher und hab mich dann doch dagegen entschieden und viel argumentiert. Wusste sonst nicht wofür extra die neue Bestandsliste und der Mietvertrag abgedruckt waren
Ich hatte für 25 HGB entschieden. Den Mietvertrag und seine Bestandsliste mit reingenommen aber gesagt er hat die Firma unter demselben Namen fortgeführt und der Verkauf hatte sich auch nicht geändert. Ich verstehe nicht welche AGL man bezüglich der 100 nehmen musste.
spielt da der 26 HGB in Verbindung mit 426 BGB ne Rolle bezüglich der 300 Euro?
Das war meine AGL gegen den ursprünglichen Inhaber ? mal was trauen haha. Habe deshalb vorsorglich schon mal ne Klageschrift gefertigt und im Mandantenschreiben gesagt, dass ich vorher noch ein Anwalts-Mahnschreiben raushauen kann, wobei nicht viel dafür sprach, dass er zahlt laut des Sachverhalts, da er ja meinte er sei raus und seinerseits Kohle wollte. Die 100€ habe ich aus 816 II BGb und aus 812 I 1 2. Alt. abgelehnt... ansonsten auch nur oben über den 25 HGB philosophiert und dann angenommen...
Meine Agl war 433 Abs. 2 ihm 25 abs. 1 HGB und bzgl der 100 Euro habe ich gesagt, dass der Anspruch zumindest wegen 242 BGB nicht existiert, da es unbillig wäre über 25 beeinträchtigende Verbindlichkeiten zahlen zu müssen und andererseits begünstigende herauszugeben. Hatte keine Zeit mehr haha
Hinsichtlich des Anspruchs aus dem MB war das auch meine AGL ::) 242 geht immer ?
08.09.2020, 18:43
(08.09.2020, 18:36)Mm Gast schrieb:(08.09.2020, 18:29)Gast schrieb:(08.09.2020, 18:00)Gast schrieb:(08.09.2020, 17:37)GAST2020HESSEN schrieb: Gibt es denn auch jemanden der 25 HGB abgelehnt hat? Ich war mir so unsicher und hab mich dann doch dagegen entschieden und viel argumentiert. Wusste sonst nicht wofür extra die neue Bestandsliste und der Mietvertrag abgedruckt waren
Ich hatte für 25 HGB entschieden. Den Mietvertrag und seine Bestandsliste mit reingenommen aber gesagt er hat die Firma unter demselben Namen fortgeführt und der Verkauf hatte sich auch nicht geändert. Ich verstehe nicht welche AGL man bezüglich der 100 nehmen musste.
spielt da der 26 HGB in Verbindung mit 426 BGB ne Rolle bezüglich der 300 Euro?
Das war meine AGL gegen den ursprünglichen Inhaber ? mal was trauen haha. Habe deshalb vorsorglich schon mal ne Klageschrift gefertigt und im Mandantenschreiben gesagt, dass ich vorher noch ein Anwalts-Mahnschreiben raushauen kann, wobei nicht viel dafür sprach, dass er zahlt laut des Sachverhalts, da er ja meinte er sei raus und seinerseits Kohle wollte. Die 100€ habe ich aus 816 II BGb und aus 812 I 1 2. Alt. abgelehnt... ansonsten auch nur oben über den 25 HGB philosophiert und dann angenommen...
Meine Agl war 433 Abs. 2 ihm 25 abs. 1 HGB und bzgl der 100 Euro habe ich gesagt, dass der Anspruch zumindest wegen 242 BGB nicht existiert, da es unbillig wäre über 25 beeinträchtigende Verbindlichkeiten zahlen zu müssen und andererseits begünstigende herauszugeben. Hatte keine Zeit mehr haha
Mega! Hab ich 1 zu 1 genau so ?
08.09.2020, 18:45
Habt ihr § 823 I BGB abgelehnt?
08.09.2020, 18:46
(08.09.2020, 18:43)Gast Hessen schrieb:(08.09.2020, 18:36)Mm Gast schrieb:(08.09.2020, 18:29)Gast schrieb:(08.09.2020, 18:00)Gast schrieb:(08.09.2020, 17:37)GAST2020HESSEN schrieb: Gibt es denn auch jemanden der 25 HGB abgelehnt hat? Ich war mir so unsicher und hab mich dann doch dagegen entschieden und viel argumentiert. Wusste sonst nicht wofür extra die neue Bestandsliste und der Mietvertrag abgedruckt waren
Ich hatte für 25 HGB entschieden. Den Mietvertrag und seine Bestandsliste mit reingenommen aber gesagt er hat die Firma unter demselben Namen fortgeführt und der Verkauf hatte sich auch nicht geändert. Ich verstehe nicht welche AGL man bezüglich der 100 nehmen musste.
spielt da der 26 HGB in Verbindung mit 426 BGB ne Rolle bezüglich der 300 Euro?
Das war meine AGL gegen den ursprünglichen Inhaber ? mal was trauen haha. Habe deshalb vorsorglich schon mal ne Klageschrift gefertigt und im Mandantenschreiben gesagt, dass ich vorher noch ein Anwalts-Mahnschreiben raushauen kann, wobei nicht viel dafür sprach, dass er zahlt laut des Sachverhalts, da er ja meinte er sei raus und seinerseits Kohle wollte. Die 100€ habe ich aus 816 II BGb und aus 812 I 1 2. Alt. abgelehnt... ansonsten auch nur oben über den 25 HGB philosophiert und dann angenommen...
Meine Agl war 433 Abs. 2 ihm 25 abs. 1 HGB und bzgl der 100 Euro habe ich gesagt, dass der Anspruch zumindest wegen 242 BGB nicht existiert, da es unbillig wäre über 25 beeinträchtigende Verbindlichkeiten zahlen zu müssen und andererseits begünstigende herauszugeben. Hatte keine Zeit mehr haha
Mega! Hab ich 1 zu 1 genau so :)