07.09.2020, 19:47
Aber jetzt mal ehrlich und Förderalismus hin oder her: wie kann es sein, dass exakt die gleichen Klausuren in unterschiedlichem Umfang gestellt werden können? Art. 3 und so?
07.09.2020, 19:52
(07.09.2020, 19:47)GastMün schrieb: Aber jetzt mal ehrlich und Förderalismus hin oder her: wie kann es sein, dass exakt die gleichen Klausuren in unterschiedlichem Umfang gestellt werden können? Art. 3 und so?
Hab ich mich auch schon gefragt. Den § 371 BGB analog hätten sie sich in NRW auch sparen können...
07.09.2020, 20:12
(07.09.2020, 19:52)Gast schrieb:(07.09.2020, 19:47)GastMün schrieb: Aber jetzt mal ehrlich und Förderalismus hin oder her: wie kann es sein, dass exakt die gleichen Klausuren in unterschiedlichem Umfang gestellt werden können? Art. 3 und so?
Hab ich mich auch schon gefragt. Den § 371 BGB analog hätten sie sich in NRW auch sparen können...
Bei dem Antrag wusste ich wenigstens welche Klageart ich nehmen soll
07.09.2020, 20:16
(07.09.2020, 20:12)Gast schrieb:(07.09.2020, 19:52)Gast schrieb:(07.09.2020, 19:47)GastMün schrieb: Aber jetzt mal ehrlich und Förderalismus hin oder her: wie kann es sein, dass exakt die gleichen Klausuren in unterschiedlichem Umfang gestellt werden können? Art. 3 und so?
Hab ich mich auch schon gefragt. Den § 371 BGB analog hätten sie sich in NRW auch sparen können...
Bei dem Antrag wusste ich wenigstens welche Klageart ich nehmen soll
haha ja das stimmt!
07.09.2020, 20:24
Keiner schreibt über Strafrecht in Berlin ?
07.09.2020, 20:46
(07.09.2020, 18:58)Bln schrieb:(07.09.2020, 16:19)BerlinÖR7 schrieb:(07.09.2020, 14:55)Gast BLN schrieb: Verwaltungsrecht
NPD (Partei) klagt auf Feststellung, dass die Weigerung der Behörde und die Nichtzlassung rechtswidrig war
Die hatten bei der Stadt angefragt die hat sie immer vertröstet, dann hatte sie mitgeteilt wir werden euch nicht rein lassen, darauf hin hat die Partei im einstweiligen Verfahren Verfügungen des VG VGH und des BVerfG erwirkt, hieran hat sich die Stadt nicht gehalten mit folgenden Argumenten:
Deswegen wurde auch kein Mietvertrag geschlossen, daher keine Zulassung zur Halle. Da die Nutzung solch einen Mietvertrag vorsieht.
- da waren nicht genug Sanitäter bereit gestellt (nach dem hessischen Sozialministeriums „Einsatzplanung des Sanitäterdienst...“ (Gab eine Tabelle zum Berechnen)
- Die Haftpflichtversicherung für das Gebäude lag nicht vor, insbesondere wurde sie ja gekündigte, weil sie kein Rockerkonzert versichert haben
- Die Partei sei verfassungsfeindlicher und daher habe sie da auch nichts in der Stadthalle zu suchen
- Ist das eine politische Veranstaltung oder ein Konzert - außerdem gäbe es ja bekanntlich immer Gegendemonstration und gewalttätig auseinander Setzungen
Der Geschehen lag dann schon einige Zeit zurück ~ 1 Jahr und 9 Monate
Das war grob umschnitten ÖR 7 in Berlin.
[/url]
[url=https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190035992]VG Gießen Urteil vom 03.09.2019 Az.: 8 K 2064/18.GI kam genauso drann, Tatbestand und Nebenentscheidungen waren erlassen.
wie fandet ihr das? obwohl ich inhaltlich an sich zurecht kam, war es soviel, das ich teilweise bewusst Probleme auslassen musste, um durchzukommen (zB Teile der Zulässigkeit). wie lief es bei euch?
Bei mir das gleiche Problem... wie löst man dieses Problem mit der Klagefrist??
07.09.2020, 22:07
08.09.2020, 08:55
(07.09.2020, 15:23)Gast schrieb:(07.09.2020, 15:16)Gast schrieb:Genau, bei 732 im Putzo steht auch nochmal, dass die Erinnerung begründet sei, wenn die formelle Unwirksamkeit des Titels geltend gemacht wird, weil das Urteil mangels Zustellung nicht existent ist.(07.09.2020, 15:11)Gast schrieb:(07.09.2020, 15:05)Gast schrieb: Bin mir bei dem Antrag zu 1 mega unsicher, ob das ne Titelgegenklage gewesen sein soll. Schließlich wendet sich der Kläger doch gegen das VU mit dem Einwand, dass es wegen der unwirksamen Zustellung nicht wirksam sei. Dabei handelt es sich ja eigentlich um eine formelle Einwendung, wo die Klauselerinnerung greift. Diese wiederum kann ja eigentlich nicht mit der VAK verbunden werden, da unterschiedliche Verfahren... Ganz komische Klausur!
Aber wieso soll man denn in der Titelgegenklage keine formellen Einwendungen gegen desn Titel geltend machen können? Ist nicht vielmehr die Unwirksamkeit (bzw. Nichtexistenz) des Titels mangels Zustellung der Paradefall hierfür?
Die Klauselerinnerung greift doch bei Einwendungen gegen die Klausel (bei der Klauselerteilung). Die Einwendung, der Titel sei mangels Zustellung nicht Existenz hat ja nicht unmittelbar etwas mit der Klausel zu tun.
Lies mal die Abgrenzung dazu im Thomas Putzo. Eigentlich klassische Klauselerinnerung nach dem was da steht. Fands sau komisch. Wollte dann eig in der Zul begründen wieso TGK um den Korrektor zu besänftigen aber mir fielen dann selber keine guten Argumente ein
Wer es unbedingt wissen will und beunruhigt ist über die vielen alerlei interessanten Lösungsvorschläge hier im Forum:
Antrag zu 1: Titelgegenklage, vgl. ZVR-Skript von mir Rn. 27a ff.
Antrag zu 2: Vollstreckungsgegenklage, § 767 ZPO vgl. ZVR-Skript von mir Rn. 7 ff.
Antrag zu 3 in NRW: Titelherausgabeklage, vgl. ZVR-Skript von mir Rn. 12
Ich drück die Daumen für heute!
VG
Torsten K.
08.09.2020, 12:27
(07.09.2020, 19:13)Gast schrieb:Ja zum Teil war das wie eine Klausur, die schonmal in Berlin geschrieben wurde (Ansprüche aus Verwahrungsvertrag und nach dessen Kündigung Sachenrecht) aber die Vertragsauslegung fiel mir super schwer - was war euer Ergebnis? Ich hab Herausgabe einer Katze und für die andere SE wegen Unmöglichkeit und dann die Anträge gem. § 510, Widerlege nur erfolgreich hinsichtlich der 50 € Impfkosten(07.09.2020, 18:41)Gast schrieb:(07.09.2020, 18:34)GJPAGast schrieb: In Berlin lief übrigens komischerweise kein ZVR (da hat sich das Lernen wieder gelohnt!) sondern BGB AT / Sachenrecht Klausur und nem Antrag nach 510b ZPO und Widerklage. Eigentlich alles altbekannt denkt man aber dann doch alles in sehr seltsamen Gewand. Stichwort Katzenherausgabe nach "Pflegevertrag".
War das eine Anwaltsklausur?
Nein Gerichtsklausur.
ME musste man quasi 2 Verträge so auslegen, dass genau das Gegenteil rauskam was auf den ersten Blick drinstand.
08.09.2020, 13:24
Hat jemand einen heißen Tipp für die kommenden SR Klausuren in Berlin?