07.09.2020, 18:41
(07.09.2020, 18:34)GJPAGast schrieb: In Berlin lief übrigens komischerweise kein ZVR (da hat sich das Lernen wieder gelohnt!) sondern BGB AT / Sachenrecht Klausur und nem Antrag nach 510b ZPO und Widerklage. Eigentlich alles altbekannt denkt man aber dann doch alles in sehr seltsamen Gewand. Stichwort Katzenherausgabe nach "Pflegevertrag".
War das eine Anwaltsklausur?
07.09.2020, 18:58
(07.09.2020, 16:19)BerlinÖR7 schrieb:(07.09.2020, 14:55)Gast BLN schrieb: Verwaltungsrecht
NPD (Partei) klagt auf Feststellung, dass die Weigerung der Behörde und die Nichtzlassung rechtswidrig war
Die hatten bei der Stadt angefragt die hat sie immer vertröstet, dann hatte sie mitgeteilt wir werden euch nicht rein lassen, darauf hin hat die Partei im einstweiligen Verfahren Verfügungen des VG VGH und des BVerfG erwirkt, hieran hat sich die Stadt nicht gehalten mit folgenden Argumenten:
Deswegen wurde auch kein Mietvertrag geschlossen, daher keine Zulassung zur Halle. Da die Nutzung solch einen Mietvertrag vorsieht.
- da waren nicht genug Sanitäter bereit gestellt (nach dem hessischen Sozialministeriums „Einsatzplanung des Sanitäterdienst...“ (Gab eine Tabelle zum Berechnen)
- Die Haftpflichtversicherung für das Gebäude lag nicht vor, insbesondere wurde sie ja gekündigte, weil sie kein Rockerkonzert versichert haben
- Die Partei sei verfassungsfeindlicher und daher habe sie da auch nichts in der Stadthalle zu suchen
- Ist das eine politische Veranstaltung oder ein Konzert - außerdem gäbe es ja bekanntlich immer Gegendemonstration und gewalttätig auseinander Setzungen
Der Geschehen lag dann schon einige Zeit zurück ~ 1 Jahr und 9 Monate
Das war grob umschnitten ÖR 7 in Berlin.
[/url]
[url=https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190035992]VG Gießen Urteil vom 03.09.2019 Az.: 8 K 2064/18.GI kam genauso drann, Tatbestand und Nebenentscheidungen waren erlassen.
wie fandet ihr das? obwohl ich inhaltlich an sich zurecht kam, war es soviel, das ich teilweise bewusst Probleme auslassen musste, um durchzukommen (zB Teile der Zulässigkeit). wie lief es bei euch?
07.09.2020, 19:02
(07.09.2020, 18:58)Bln schrieb:(07.09.2020, 16:19)BerlinÖR7 schrieb:(07.09.2020, 14:55)Gast BLN schrieb: Verwaltungsrecht
NPD (Partei) klagt auf Feststellung, dass die Weigerung der Behörde und die Nichtzlassung rechtswidrig war
Die hatten bei der Stadt angefragt die hat sie immer vertröstet, dann hatte sie mitgeteilt wir werden euch nicht rein lassen, darauf hin hat die Partei im einstweiligen Verfahren Verfügungen des VG VGH und des BVerfG erwirkt, hieran hat sich die Stadt nicht gehalten mit folgenden Argumenten:
Deswegen wurde auch kein Mietvertrag geschlossen, daher keine Zulassung zur Halle. Da die Nutzung solch einen Mietvertrag vorsieht.
- da waren nicht genug Sanitäter bereit gestellt (nach dem hessischen Sozialministeriums „Einsatzplanung des Sanitäterdienst...“ (Gab eine Tabelle zum Berechnen)
- Die Haftpflichtversicherung für das Gebäude lag nicht vor, insbesondere wurde sie ja gekündigte, weil sie kein Rockerkonzert versichert haben
- Die Partei sei verfassungsfeindlicher und daher habe sie da auch nichts in der Stadthalle zu suchen
- Ist das eine politische Veranstaltung oder ein Konzert - außerdem gäbe es ja bekanntlich immer Gegendemonstration und gewalttätig auseinander Setzungen
Der Geschehen lag dann schon einige Zeit zurück ~ 1 Jahr und 9 Monate
Das war grob umschnitten ÖR 7 in Berlin.
[/url]
[url=https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190035992]VG Gießen Urteil vom 03.09.2019 Az.: 8 K 2064/18.GI kam genauso drann, Tatbestand und Nebenentscheidungen waren erlassen.
wie fandet ihr das? obwohl ich inhaltlich an sich zurecht kam, war es soviel, das ich teilweise bewusst Probleme auslassen musste, um durchzukommen (zB Teile der Zulässigkeit). wie lief es bei euch?
Kam in Hessen und NRW im Juli dran ! Allerdings war der TB nicht erlassen
07.09.2020, 19:05
(07.09.2020, 19:02)Gast Hessen Juli schrieb:(07.09.2020, 18:58)Bln schrieb:(07.09.2020, 16:19)BerlinÖR7 schrieb:(07.09.2020, 14:55)Gast BLN schrieb: Verwaltungsrecht
NPD (Partei) klagt auf Feststellung, dass die Weigerung der Behörde und die Nichtzlassung rechtswidrig war
Die hatten bei der Stadt angefragt die hat sie immer vertröstet, dann hatte sie mitgeteilt wir werden euch nicht rein lassen, darauf hin hat die Partei im einstweiligen Verfahren Verfügungen des VG VGH und des BVerfG erwirkt, hieran hat sich die Stadt nicht gehalten mit folgenden Argumenten:
Deswegen wurde auch kein Mietvertrag geschlossen, daher keine Zulassung zur Halle. Da die Nutzung solch einen Mietvertrag vorsieht.
- da waren nicht genug Sanitäter bereit gestellt (nach dem hessischen Sozialministeriums „Einsatzplanung des Sanitäterdienst...“ (Gab eine Tabelle zum Berechnen)
- Die Haftpflichtversicherung für das Gebäude lag nicht vor, insbesondere wurde sie ja gekündigte, weil sie kein Rockerkonzert versichert haben
- Die Partei sei verfassungsfeindlicher und daher habe sie da auch nichts in der Stadthalle zu suchen
- Ist das eine politische Veranstaltung oder ein Konzert - außerdem gäbe es ja bekanntlich immer Gegendemonstration und gewalttätig auseinander Setzungen
Der Geschehen lag dann schon einige Zeit zurück ~ 1 Jahr und 9 Monate
Das war grob umschnitten ÖR 7 in Berlin.
[/url]
[url=https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190035992]VG Gießen Urteil vom 03.09.2019 Az.: 8 K 2064/18.GI kam genauso drann, Tatbestand und Nebenentscheidungen waren erlassen.
wie fandet ihr das? obwohl ich inhaltlich an sich zurecht kam, war es soviel, das ich teilweise bewusst Probleme auslassen musste, um durchzukommen (zB Teile der Zulässigkeit). wie lief es bei euch?
Kam in Hessen und NRW im Juli dran ! Allerdings war der TB nicht erlassen
mit Tb wäre ich ganz sicher durchgedreht. wie soll man das mit Tb bitte schaffen??? Vielleicht hatten sie schon von euch Feedback, dass sie den bei uns weggelassen haben... aber bei 20 Seiten im ÖR hört der Spaß auf. Den muss man ja für den Tb komplett abpinseln???? Verrückt.
07.09.2020, 19:07
(07.09.2020, 19:05)Bln schrieb:(07.09.2020, 19:02)Gast Hessen Juli schrieb:(07.09.2020, 18:58)Bln schrieb:(07.09.2020, 16:19)BerlinÖR7 schrieb:(07.09.2020, 14:55)Gast BLN schrieb: Verwaltungsrecht
NPD (Partei) klagt auf Feststellung, dass die Weigerung der Behörde und die Nichtzlassung rechtswidrig war
Die hatten bei der Stadt angefragt die hat sie immer vertröstet, dann hatte sie mitgeteilt wir werden euch nicht rein lassen, darauf hin hat die Partei im einstweiligen Verfahren Verfügungen des VG VGH und des BVerfG erwirkt, hieran hat sich die Stadt nicht gehalten mit folgenden Argumenten:
Deswegen wurde auch kein Mietvertrag geschlossen, daher keine Zulassung zur Halle. Da die Nutzung solch einen Mietvertrag vorsieht.
- da waren nicht genug Sanitäter bereit gestellt (nach dem hessischen Sozialministeriums „Einsatzplanung des Sanitäterdienst...“ (Gab eine Tabelle zum Berechnen)
- Die Haftpflichtversicherung für das Gebäude lag nicht vor, insbesondere wurde sie ja gekündigte, weil sie kein Rockerkonzert versichert haben
- Die Partei sei verfassungsfeindlicher und daher habe sie da auch nichts in der Stadthalle zu suchen
- Ist das eine politische Veranstaltung oder ein Konzert - außerdem gäbe es ja bekanntlich immer Gegendemonstration und gewalttätig auseinander Setzungen
Der Geschehen lag dann schon einige Zeit zurück ~ 1 Jahr und 9 Monate
Das war grob umschnitten ÖR 7 in Berlin.
[/url]
[url=https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190035992]VG Gießen Urteil vom 03.09.2019 Az.: 8 K 2064/18.GI kam genauso drann, Tatbestand und Nebenentscheidungen waren erlassen.
wie fandet ihr das? obwohl ich inhaltlich an sich zurecht kam, war es soviel, das ich teilweise bewusst Probleme auslassen musste, um durchzukommen (zB Teile der Zulässigkeit). wie lief es bei euch?
Kam in Hessen und NRW im Juli dran ! Allerdings war der TB nicht erlassen
mit Tb wäre ich ganz sicher durchgedreht. wie soll man das mit Tb bitte schaffen??? Vielleicht hatten sie schon von euch Feedback, dass sie den bei uns weggelassen haben... aber bei 20 Seiten im ÖR hört der Spaß auf. Den muss man ja für den Tb komplett abpinseln???? Verrückt.
Du sagst es: verrückt
War totale kacke ehrlich gesagt ...bin echt gespannt was da rauskommt!
07.09.2020, 19:08
(07.09.2020, 19:05)Bln schrieb:(07.09.2020, 19:02)Gast Hessen Juli schrieb:(07.09.2020, 18:58)Bln schrieb:(07.09.2020, 16:19)BerlinÖR7 schrieb:(07.09.2020, 14:55)Gast BLN schrieb: Verwaltungsrecht
NPD (Partei) klagt auf Feststellung, dass die Weigerung der Behörde und die Nichtzlassung rechtswidrig war
Die hatten bei der Stadt angefragt die hat sie immer vertröstet, dann hatte sie mitgeteilt wir werden euch nicht rein lassen, darauf hin hat die Partei im einstweiligen Verfahren Verfügungen des VG VGH und des BVerfG erwirkt, hieran hat sich die Stadt nicht gehalten mit folgenden Argumenten:
Deswegen wurde auch kein Mietvertrag geschlossen, daher keine Zulassung zur Halle. Da die Nutzung solch einen Mietvertrag vorsieht.
- da waren nicht genug Sanitäter bereit gestellt (nach dem hessischen Sozialministeriums „Einsatzplanung des Sanitäterdienst...“ (Gab eine Tabelle zum Berechnen)
- Die Haftpflichtversicherung für das Gebäude lag nicht vor, insbesondere wurde sie ja gekündigte, weil sie kein Rockerkonzert versichert haben
- Die Partei sei verfassungsfeindlicher und daher habe sie da auch nichts in der Stadthalle zu suchen
- Ist das eine politische Veranstaltung oder ein Konzert - außerdem gäbe es ja bekanntlich immer Gegendemonstration und gewalttätig auseinander Setzungen
Der Geschehen lag dann schon einige Zeit zurück ~ 1 Jahr und 9 Monate
Das war grob umschnitten ÖR 7 in Berlin.
[/url]
[url=https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190035992]VG Gießen Urteil vom 03.09.2019 Az.: 8 K 2064/18.GI kam genauso drann, Tatbestand und Nebenentscheidungen waren erlassen.
wie fandet ihr das? obwohl ich inhaltlich an sich zurecht kam, war es soviel, das ich teilweise bewusst Probleme auslassen musste, um durchzukommen (zB Teile der Zulässigkeit). wie lief es bei euch?
Kam in Hessen und NRW im Juli dran ! Allerdings war der TB nicht erlassen
mit Tb wäre ich ganz sicher durchgedreht. wie soll man das mit Tb bitte schaffen??? Vielleicht hatten sie schon von euch Feedback, dass sie den bei uns weggelassen haben... aber bei 20 Seiten im ÖR hört der Spaß auf. Den muss man ja für den Tb komplett abpinseln???? Verrückt.
Bei uns in NRW heute auch wieder 15 Seiten + 2 Seiten Kalender, drei Klageanträge; verschiedene Klagearten usw. Tatbestand musste auch geschrieben werden; Nebenentscheidungen waren auch nicht erlassen (nur Streitwert/RBB erlassen)..
07.09.2020, 19:12
(07.09.2020, 19:07)Gast schrieb:(07.09.2020, 19:05)Bln schrieb:(07.09.2020, 19:02)Gast Hessen Juli schrieb:(07.09.2020, 18:58)Bln schrieb:(07.09.2020, 16:19)BerlinÖR7 schrieb: [/url]
[url=https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190035992]VG Gießen Urteil vom 03.09.2019 Az.: 8 K 2064/18.GI kam genauso drann, Tatbestand und Nebenentscheidungen waren erlassen.
wie fandet ihr das? obwohl ich inhaltlich an sich zurecht kam, war es soviel, das ich teilweise bewusst Probleme auslassen musste, um durchzukommen (zB Teile der Zulässigkeit). wie lief es bei euch?
Kam in Hessen und NRW im Juli dran ! Allerdings war der TB nicht erlassen
mit Tb wäre ich ganz sicher durchgedreht. wie soll man das mit Tb bitte schaffen??? Vielleicht hatten sie schon von euch Feedback, dass sie den bei uns weggelassen haben... aber bei 20 Seiten im ÖR hört der Spaß auf. Den muss man ja für den Tb komplett abpinseln???? Verrückt.
Du sagst es: verrückt
War totale kacke ehrlich gesagt ...bin echt gespannt was da rauskommt!
Mein Beileid. Bis eben hab ich mich bemitleidet, aber das ist janoch dankbar in Relation. Hoffe für uns alle, dass am Ende ne faire Note rauskommt!!
07.09.2020, 19:13
(07.09.2020, 18:41)Gast schrieb:(07.09.2020, 18:34)GJPAGast schrieb: In Berlin lief übrigens komischerweise kein ZVR (da hat sich das Lernen wieder gelohnt!) sondern BGB AT / Sachenrecht Klausur und nem Antrag nach 510b ZPO und Widerklage. Eigentlich alles altbekannt denkt man aber dann doch alles in sehr seltsamen Gewand. Stichwort Katzenherausgabe nach "Pflegevertrag".
War das eine Anwaltsklausur?
Nein Gerichtsklausur.
ME musste man quasi 2 Verträge so auslegen, dass genau das Gegenteil rauskam was auf den ersten Blick drinstand.
07.09.2020, 19:22
(07.09.2020, 19:12)Bln schrieb:(07.09.2020, 19:07)Gast schrieb:(07.09.2020, 19:05)Bln schrieb:(07.09.2020, 19:02)Gast Hessen Juli schrieb:(07.09.2020, 18:58)Bln schrieb: wie fandet ihr das? obwohl ich inhaltlich an sich zurecht kam, war es soviel, das ich teilweise bewusst Probleme auslassen musste, um durchzukommen (zB Teile der Zulässigkeit). wie lief es bei euch?
Kam in Hessen und NRW im Juli dran ! Allerdings war der TB nicht erlassen
mit Tb wäre ich ganz sicher durchgedreht. wie soll man das mit Tb bitte schaffen??? Vielleicht hatten sie schon von euch Feedback, dass sie den bei uns weggelassen haben... aber bei 20 Seiten im ÖR hört der Spaß auf. Den muss man ja für den Tb komplett abpinseln???? Verrückt.
Du sagst es: verrückt
War totale kacke ehrlich gesagt ...bin echt gespannt was da rauskommt!
Mein Beileid. Bis eben hab ich mich bemitleidet, aber das ist janoch dankbar in Relation. Hoffe für uns alle, dass am Ende ne faire Note rauskommt!!
Ja ich auch!!
07.09.2020, 19:44