07.09.2020, 14:54
(07.09.2020, 14:39)Gast schrieb:(07.09.2020, 14:35)GastNRW7 schrieb:50/50(07.09.2020, 14:31)gast11 schrieb:(07.09.2020, 14:28)Gast schrieb:(07.09.2020, 14:22)Gast schrieb: Oha, so schlimm? Erzähl!
Ich habe eine titelgegenklage und eine Vollstreckungsabwehrklage geprüft die Titel Lage ging durch die Vollstreckungsabwehrklage nicht dementsprechend auch die Herausgabe Anträge
So habe ich das auch
Ich auch. Wie habt ihr dann die Kosten gemacht? Hab die ganze Zeit gegrübelt das die uns doch da nicht rechnen lassen wollen
Gegeneinander aufgehoben weil icg dann die vollstreckbarjeit nur für den Kläger gemacht habe. SiLe ihv 38.500
07.09.2020, 14:55
(07.09.2020, 14:54)Gast schrieb:Und die Einsprüche hab ich auch nicht gebraucht(07.09.2020, 14:41)Gast schrieb:(07.09.2020, 14:37)Gast schrieb: Ich habe mich erstmal 2 Stunden damit beschäftigt was für Klagen das sind weil ich auch erst dachte Titel Gegenklage und VAK aber dann hat alles nicht gepasst. Klauselerinnerung bei 1 eig besser passend aber ja durch Beschluss? Das passte nicht. Also doch Titelgegenklage obwohl es streng genommen formelle Einwände waren gegen ten Titel... dann beim 2. Antrag wusste ich am Ende nicht mehr ob nicht evtl die Klauselgegenklage passt wegen der Bedingung der Nichtherausgabe 726??(nie gemacht im Ref btw). Habe das dann im letzten Moment sogar genommen und ärgere mich sehr weil es glaube ich doch eine VAK war... Kam gar nicht klar.
War ebenfalls überfordert. Kalender wofür? Urteil komplett abgedruckt? Wieso?
Leider Schuss in den Ofen
Ich habe ebenfalls weder den Kalender, noch das abgedruckte Urteil gebraucht. Bin echt am Ende. Das war wieder nichts.
07.09.2020, 14:55
Verwaltungsrecht
NPD (Partei) klagt auf Feststellung, dass die Weigerung der Behörde und die Nichtzlassung rechtswidrig war
Die hatten bei der Stadt angefragt die hat sie immer vertröstet, dann hatte sie mitgeteilt wir werden euch nicht rein lassen, darauf hin hat die Partei im einstweiligen Verfahren Verfügungen des VG VGH und des BVerfG erwirkt, hieran hat sich die Stadt nicht gehalten mit folgenden Argumenten:
Der Geschehen lag dann schon einige Zeit zurück ~ 1 Jahr und 9 Monate
Das war grob umschnitten ÖR 7 in Berlin.
NPD (Partei) klagt auf Feststellung, dass die Weigerung der Behörde und die Nichtzlassung rechtswidrig war
Die hatten bei der Stadt angefragt die hat sie immer vertröstet, dann hatte sie mitgeteilt wir werden euch nicht rein lassen, darauf hin hat die Partei im einstweiligen Verfahren Verfügungen des VG VGH und des BVerfG erwirkt, hieran hat sich die Stadt nicht gehalten mit folgenden Argumenten:
- da waren nicht genug Sanitäter bereit gestellt (nach dem hessischen Sozialministeriums „Einsatzplanung des Sanitäterdienst...“ (Gab eine Tabelle zum Berechnen)
- Die Haftpflichtversicherung für das Gebäude lag nicht vor, insbesondere wurde sie ja gekündigte, weil sie kein Rockerkonzert versichert haben
- Die Partei sei verfassungsfeindlicher und daher habe sie da auch nichts in der Stadthalle zu suchen
- Ist das eine politische Veranstaltung oder ein Konzert - außerdem gäbe es ja bekanntlich immer Gegendemonstration und gewalttätig auseinander Setzungen
Der Geschehen lag dann schon einige Zeit zurück ~ 1 Jahr und 9 Monate
Das war grob umschnitten ÖR 7 in Berlin.
07.09.2020, 14:55
07.09.2020, 14:58
(07.09.2020, 14:55)Gast schrieb:(07.09.2020, 14:52)NRW schrieb: War der Antrag zu 1 nicht eine Wiederaufnahmeklage?
Ich wüsste zu gerne welche Klagen das waren bei Antrag 1 und 2. aber ich weiß es leider nicht. :D komme mir auch etwas veräppelt vor.
Schon Klausur taktisch macht eine Wiederaufnahme Klage keinen Sinn weil man das Verfahren dann hätte abtrennen müssen und anderweitig entscheiden
07.09.2020, 14:58
Kopf hoch, die juristische Bewertungsmethodik macht es möglich, dass man die Hälfte der Klausuren komplett versemmeln kann und dennoch mit passabler Ausgangslage in die Mündliche gehen kann.
Und wer sagt überhaupt, dass das subjektive Empfinden des Versemmelthabens letztlich auch zutrifft..
Und wer sagt überhaupt, dass das subjektive Empfinden des Versemmelthabens letztlich auch zutrifft..
07.09.2020, 15:00
(07.09.2020, 14:54)Gast schrieb:(07.09.2020, 14:41)Gast schrieb:(07.09.2020, 14:37)Gast schrieb: Ich habe mich erstmal 2 Stunden damit beschäftigt was für Klagen das sind weil ich auch erst dachte Titel Gegenklage und VAK aber dann hat alles nicht gepasst. Klauselerinnerung bei 1 eig besser passend aber ja durch Beschluss? Das passte nicht. Also doch Titelgegenklage obwohl es streng genommen formelle Einwände waren gegen ten Titel... dann beim 2. Antrag wusste ich am Ende nicht mehr ob nicht evtl die Klauselgegenklage passt wegen der Bedingung der Nichtherausgabe 726??(nie gemacht im Ref btw). Habe das dann im letzten Moment sogar genommen und ärgere mich sehr weil es glaube ich doch eine VAK war... Kam gar nicht klar.
War ebenfalls überfordert. Kalender wofür? Urteil komplett abgedruckt? Wieso?
Leider Schuss in den Ofen
Ich habe ebenfalls weder den Kalender, noch das abgedruckte Urteil gebraucht. Bin echt am Ende. Das war wieder nichts.
Kopf hoch, die juristische Bewertungsmethodik macht es möglich, dass man die Hälfte der Klausuren komplett versemmeln kann und dennoch mit passabler Ausgangslage in die Mündliche gehen kann.
Und wer sagt überhaupt, dass das subjektive Empfinden des Versemmelthabens letztlich auch zutrifft..
07.09.2020, 15:02
Ich kann nur hoffen, dass du Recht behältst, weil ich diese Tortur nicht noch einmal durchleben möchte und für die anvisierte Stelle ein Befriedigend brauche...
07.09.2020, 15:04
(07.09.2020, 14:55)Gast BLN schrieb: VerwaltungsrechtDas lief auch im Juli jedenfalls in Hessen und NRW !
NPD (Partei) klagt auf Feststellung, dass die Weigerung der Behörde und die Nichtzlassung rechtswidrig war
Die hatten bei der Stadt angefragt die hat sie immer vertröstet, dann hatte sie mitgeteilt wir werden euch nicht rein lassen, darauf hin hat die Partei im einstweiligen Verfahren Verfügungen des VG VGH und des BVerfG erwirkt, hieran hat sich die Stadt nicht gehalten mit folgenden Argumenten:
Deswegen wurde auch kein Mietvertrag geschlossen, daher keine Zulassung zur Halle. Da die Nutzung solch einen Mietvertrag vorsieht.
- da waren nicht genug Sanitäter bereit gestellt (nach dem hessischen Sozialministeriums „Einsatzplanung des Sanitäterdienst...“ (Gab eine Tabelle zum Berechnen)
- Die Haftpflichtversicherung für das Gebäude lag nicht vor, insbesondere wurde sie ja gekündigte, weil sie kein Rockerkonzert versichert haben
- Die Partei sei verfassungsfeindlicher und daher habe sie da auch nichts in der Stadthalle zu suchen
- Ist das eine politische Veranstaltung oder ein Konzert - außerdem gäbe es ja bekanntlich immer Gegendemonstration und gewalttätig auseinander Setzungen
Der Geschehen lag dann schon einige Zeit zurück ~ 1 Jahr und 9 Monate
Das war grob umschnitten ÖR 7 in Berlin.
07.09.2020, 15:05
Bin mir bei dem Antrag zu 1 mega unsicher, ob das ne Titelgegenklage gewesen sein soll. Schließlich wendet sich der Kläger doch gegen das VU mit dem Einwand, dass es wegen der unwirksamen Zustellung nicht wirksam sei. Dabei handelt es sich ja eigentlich um eine formelle Einwendung, wo die Klauselerinnerung greift. Diese wiederum kann ja eigentlich nicht mit der VAK verbunden werden, da unterschiedliche Verfahren... Ganz komische Klausur!