04.07.2016, 19:08
Leute,
alle die [undefined=undefined]nicht [/undefined] in Gießen schreiben, können sich glücklich schätzen. Dort herrschen nämlich menschenunwürdige und unfaire Prüfungsbedingungen für die Frankfurter und Gießener Referendare:
- ca. 35 Leute sitzen in einem Raum, der eine Größe von ca. 70qm hat (die Luft ist so stickig, dass man kaum richtig atmen kann; und ja, das sind ca. 2qm pro Person)
- klodeckelgroße Tische :exclamation:
- manche haben 2 Tische (scheinbar hat sich das JPA gedacht, dass der Rest keinen Platz braucht, um den Sachverhalt, die Lösungsskizze und den Schreibblock nebeneinander legen zu können und vernünftig schreiben zu können, und auch keine Gesetzesbücher mehr auf den Tisch müssen)
- Beginn um 08:00 Uhr (für alle Frankfurter heißt das: Aufstehen um 05:00 Uhr (!!!) und ab im morgendlichen Verkehr ins 80km entfernte Gießen!!!)
Das JPA behandelt den juristischen Nachwuchs wie altes Vieh, das zusammengepfercht in einem stinkenden, kleinen Stall, in den jeder reinscheißen darf, auf die Abfahrt zum Schlachthof wartet.
Mal schauen, ob die Bildzeitung, die sicher über fähigere Leute verfügt, die in der Lage sind zwei genügend große Räume (einen in Frankfurt und einen in Gießen) zu organisieren, damit alle dieselben Prüfungsbedingunen haben, Interesse an einer kleinen Story hat....
alle die [undefined=undefined]nicht [/undefined] in Gießen schreiben, können sich glücklich schätzen. Dort herrschen nämlich menschenunwürdige und unfaire Prüfungsbedingungen für die Frankfurter und Gießener Referendare:
- ca. 35 Leute sitzen in einem Raum, der eine Größe von ca. 70qm hat (die Luft ist so stickig, dass man kaum richtig atmen kann; und ja, das sind ca. 2qm pro Person)
- klodeckelgroße Tische :exclamation:
- manche haben 2 Tische (scheinbar hat sich das JPA gedacht, dass der Rest keinen Platz braucht, um den Sachverhalt, die Lösungsskizze und den Schreibblock nebeneinander legen zu können und vernünftig schreiben zu können, und auch keine Gesetzesbücher mehr auf den Tisch müssen)
- Beginn um 08:00 Uhr (für alle Frankfurter heißt das: Aufstehen um 05:00 Uhr (!!!) und ab im morgendlichen Verkehr ins 80km entfernte Gießen!!!)
Das JPA behandelt den juristischen Nachwuchs wie altes Vieh, das zusammengepfercht in einem stinkenden, kleinen Stall, in den jeder reinscheißen darf, auf die Abfahrt zum Schlachthof wartet.
Mal schauen, ob die Bildzeitung, die sicher über fähigere Leute verfügt, die in der Lage sind zwei genügend große Räume (einen in Frankfurt und einen in Gießen) zu organisieren, damit alle dieselben Prüfungsbedingunen haben, Interesse an einer kleinen Story hat....
04.07.2016, 19:09
Hallöchen,
wäre vielleicht jemand so nett, den SV etwas genauer zu schildern? Ich versuche mir gerade anhand eurer Lösungen den SV herzuleiten was sich ein bisschen schwierig gestaltet :D
Ich wünsche allen in diesem Durchgang ganz viel Glück und Erfolg..und starke Nerven !
wäre vielleicht jemand so nett, den SV etwas genauer zu schildern? Ich versuche mir gerade anhand eurer Lösungen den SV herzuleiten was sich ein bisschen schwierig gestaltet :D
Ich wünsche allen in diesem Durchgang ganz viel Glück und Erfolg..und starke Nerven !
04.07.2016, 19:16
(04.07.2016, 18:28)Jura-Hase schrieb: Ich hab es so wie DDL. Nur meine Anspruchsgrundlage kommt aus § 179, der Bekl. durfte die Kl. ja garnicht vertreten. Da bin ich mir sehr sicher. § 311 III hab ich zur Sicherheit auch bejaht. Dass hier Delikt nicht geht, ist offensichtlich. Das weiß man doch seit dem ersten Semester, dass Delikt kein Vermögen schützt. Peinlich peinlich...
Du bist peinlich, peinlich!! 823 I schützt das Vermögen nicht! Das gilt aber bestimmt nicht für 823 II BGB!
04.07.2016, 19:18
(04.07.2016, 18:45)Gast schrieb: Der Hase hat Humor.
Nachdem ich mich aus Zeitnot so schön mit § 267 StGB auf die Nase gelegt habe, habe ich das mit der mittelbaren Bindungswirkung des Strafurteils nachgelesen. Es bedarf der Einführung im Wege des Urkundenbeweises. Dann darf das Urteil gewürdigt werden.
Schon mal drüber nachgedacht, was noch bleibt, wenn das Urteil überhaupt nicht gewürdigt werden darf und damit vollständig wegfällt?
Ein bisschen Unstreitiges, ein bisschen streitiger Vortrag hier und ein bisschen streitiger Vortrag dort.... dann viel Spaß beim Begründen der Ansprüche....
04.07.2016, 19:20
Sehr richtig ;-)
Ich hab als AGL auch 823 II ivm 263 StGB - ein Dreiecksbetrug nach meiner Lösung. Ich frage mich auch, wie man ohne das Strafurteil die Ansprüche hätte begründen sollen
04.07.2016, 19:25
(04.07.2016, 19:18)Esmeralda schrieb:(04.07.2016, 18:45)Gast schrieb: Der Hase hat Humor.
Nachdem ich mich aus Zeitnot so schön mit § 267 StGB auf die Nase gelegt habe, habe ich das mit der mittelbaren Bindungswirkung des Strafurteils nachgelesen. Es bedarf der Einführung im Wege des Urkundenbeweises. Dann darf das Urteil gewürdigt werden.
Schon mal drüber nachgedacht, was noch bleibt, wenn das Urteil überhaupt nicht gewürdigt werden darf und damit vollständig wegfällt?
Ein bisschen Unstreitiges, ein bisschen streitiger Vortrag hier und ein bisschen streitiger Vortrag dort.... dann viel Spaß beim Begründen der Ansprüche....
Seh ich auch so... 9 U 3865/06 OLG München. Muss nicht als Urkunde eingeführt werden. Dient als normaler Vortrag, der vom Zivilrichter gewürdigt werden kann. Also ich mein die drucken doch keine 3 Seiten Urteil ab, wenn es für die rechtliche Lösung irrelevant ist. Denk ich so mal
04.07.2016, 19:53
Weils soviel Spaß macht, will ich auch noch mal klugscheißern und tadeln:
Wer sagt, dass Deliktsrecht Vermögen per se nicht schützt, gehört m.E. ins 1. Semester. Ach du kacke, wenn ich sowas lese, bekomm ich Augenkrebs...
Ich kann mich aber auch von einem partiellen geistigen Vakuum nicht freisprechen: Oh man,.... § 701 ......!!!!! Ganz ehrlich?! WIE KANN MAN IHN BITTE ÜBERSEHEN?!
Verjährung kann man mit dem obig zitierten Urteil echt gut vertreten.
Sorry, aber ich glaube hier hat keiner Zeit 15 Seiten SV zusammen zu fassen. Wir schreiben morgen Anwaltsklausur und da gibt es sicher auch wieder auf die Gusch´....
Wer sagt, dass Deliktsrecht Vermögen per se nicht schützt, gehört m.E. ins 1. Semester. Ach du kacke, wenn ich sowas lese, bekomm ich Augenkrebs...
Ich kann mich aber auch von einem partiellen geistigen Vakuum nicht freisprechen: Oh man,.... § 701 ......!!!!! Ganz ehrlich?! WIE KANN MAN IHN BITTE ÜBERSEHEN?!
Verjährung kann man mit dem obig zitierten Urteil echt gut vertreten.
Sorry, aber ich glaube hier hat keiner Zeit 15 Seiten SV zusammen zu fassen. Wir schreiben morgen Anwaltsklausur und da gibt es sicher auch wieder auf die Gusch´....
04.07.2016, 19:57
(04.07.2016, 19:53)Beaver schrieb: Weils soviel Spaß macht, will ich auch noch mal klugscheißern und tadeln:
Wer sagt, dass Deliktsrecht Vermögen per se nicht schützt, gehört m.E. ins 1. Semester. Ach du kacke, wenn ich sowas lese, bekomm ich Augenkrebs...
Ich kann mich aber auch von einem partiellen geistigen Vakuum nicht freisprechen: Oh man,.... § 701 ......!!!!! Ganz ehrlich?! WIE KANN MAN IHN BITTE ÜBERSEHEN?!
Verjährung kann man mit dem obig zitierten Urteil echt gut vertreten.
Sorry, aber ich glaube hier hat keiner Zeit 15 Seiten SV zusammen zu fassen. Wir schreiben morgen Anwaltsklausur und da gibt es sicher auch wieder auf die Gusch´....
Widerspruch wurde erhoben.
04.07.2016, 19:58
Aber 701 ZPO setzt doch voraus, dass Widerspruch nicht erhoben ist. Der Bekl hatte doch aber Widerspruch erhoben..? Oder hab ich nen Denkfehler?
Viel Glück allen morgen. Glaube auch, dass wir wieder gequält werden...
Viel Glück allen morgen. Glaube auch, dass wir wieder gequält werden...