04.09.2020, 18:03
(04.09.2020, 17:43)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:40)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:37)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:31)Gast schrieb: Hat irgendjemand Lust eine knappe Lösungsskizze zu schreiben? Welche AGL habt ihr genommen für den Schadenersatz?
Meine Hand ist abgestorben... ich habe §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 283 BGB genommen und insgesamt auch bejaht. Problemschwerpunkte bei mir Unternehmereigenschaft und Verschulden des Mandanten... habe §13 bejaht, §309 Nr 7 a bejaht und sein Verschulden auch.
Rücktritt keine Zeit gehabt... die Klage war ja auch so schon begründet (Rücktritt war ja nur Hilfsbegründung). Dann bzgl seiner Frage an RA im Schreiben an Mandant ihm erklärt dass er im Falle des Rücktritts auch eigentlich einen Anspruch auf Rückgabe pkw bzw wertersatz hätte, der aber ausgeschlossen ist wegen 346 III (habe ja Verschulden vorher bejaht).
Keine Ahnung ob das richtig ist... aber war denke ich viel vertretbar...
Hab in NRW geschrieben...
Hab’s genauso. Nur hab ich dummkopf 283 weggekillert und 281 hingeschrieben weil ich das mit der FristSetzung irritierend fand. Oh man
Ich denke das wird nicht so schlimm sein... ich wollte 283 auch zwischendurch ändern in 281... finde es super verwirrend immer im Kaufrecht weil man da ja auf die NE immer abstellen muss quasi
Ich hab 283 wegen Unmöglichkeit der nacherfüllung bezüglich des Kaufpreises
Und 280 bezüglich der abschlepp- und gutachterkosten (Hessen)
04.09.2020, 18:05
(04.09.2020, 17:53)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:43)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:40)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:37)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:31)Gast schrieb: Hat irgendjemand Lust eine knappe Lösungsskizze zu schreiben? Welche AGL habt ihr genommen für den Schadenersatz?
Meine Hand ist abgestorben... ich habe §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 283 BGB genommen und insgesamt auch bejaht. Problemschwerpunkte bei mir Unternehmereigenschaft und Verschulden des Mandanten... habe §13 bejaht, §309 Nr 7 a bejaht und sein Verschulden auch.
Rücktritt keine Zeit gehabt... die Klage war ja auch so schon begründet (Rücktritt war ja nur Hilfsbegründung). Dann bzgl seiner Frage an RA im Schreiben an Mandant ihm erklärt dass er im Falle des Rücktritts auch eigentlich einen Anspruch auf Rückgabe pkw bzw wertersatz hätte, der aber ausgeschlossen ist wegen 346 III (habe ja Verschulden vorher bejaht).
Keine Ahnung ob das richtig ist... aber war denke ich viel vertretbar...
Hab in NRW geschrieben...
Hab’s genauso. Nur hab ich dummkopf 283 weggekillert und 281 hingeschrieben weil ich das mit der FristSetzung irritierend fand. Oh man
Ich denke das wird nicht so schlimm sein... ich wollte 283 auch zwischendurch ändern in 281... finde es super verwirrend immer im Kaufrecht weil man da ja auf die NE immer abstellen muss quasi
Hab 280 I weil Mangelfolgeschaden. Völlig absurd?
ich habe auch 280 I genommen
04.09.2020, 18:07
(04.09.2020, 18:01)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:37)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:31)Gast schrieb: Hat irgendjemand Lust eine knappe Lösungsskizze zu schreiben? Welche AGL habt ihr genommen für den Schadenersatz?
Meine Hand ist abgestorben... ich habe §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 283 BGB genommen und insgesamt auch bejaht. Problemschwerpunkte bei mir Unternehmereigenschaft und Verschulden des Mandanten... habe §13 bejaht, §309 Nr 7 a bejaht und sein Verschulden auch.
Rücktritt keine Zeit gehabt... die Klage war ja auch so schon begründet (Rücktritt war ja nur Hilfsbegründung). Dann bzgl seiner Frage an RA im Schreiben an Mandant ihm erklärt dass er im Falle des Rücktritts auch eigentlich einen Anspruch auf Rückgabe pkw bzw wertersatz hätte, der aber ausgeschlossen ist wegen 346 III (habe ja Verschulden vorher bejaht).
Keine Ahnung ob das richtig ist... aber war denke ich viel vertretbar...
Hab in NRW geschrieben...
Habs auch ziemlich genau so außer der Sache mit dem 309 Nr. 7a. Hast du dann in den Zweckmäßigkeitserwägugen auch nur diskutiert, wie er die Kosten gering halten kann? Mir kams komisch vor, ein Mandantenschreiben zu fertigen, daher freu ich mich grad, dass ich nicht die einzige bin. :) :)
Ich habe die Zweckmäßigkeit leider sehr sehr kurz und dort wirklich binnen fünf Minuten mir irgendwas zusammen gepinselt. Ich habe gesagt man sollte mit dem Mandanten nochmal in einem Termin erörtern wie man weiter vorgeht und ja das war wirklich nicht gut bei mir haha habe geschrieben VU könnte man ergehen lassen, wär aber doof wegen des Titels und man solle außergerichtlich anregen, dass Klägerin für erledigt erklärt wenn man einfach zahlt ...
Dafür habe ich den praktischen Teil sehr ausführlich und da dem Mandanten geschrieben dass die Klage erfolgreich sein wird und die Chancen eher schlecht stehen...
04.09.2020, 18:10
(04.09.2020, 18:05)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:53)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:43)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:40)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:37)Gast schrieb: Meine Hand ist abgestorben... ich habe §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 283 BGB genommen und insgesamt auch bejaht. Problemschwerpunkte bei mir Unternehmereigenschaft und Verschulden des Mandanten... habe §13 bejaht, §309 Nr 7 a bejaht und sein Verschulden auch.
Rücktritt keine Zeit gehabt... die Klage war ja auch so schon begründet (Rücktritt war ja nur Hilfsbegründung). Dann bzgl seiner Frage an RA im Schreiben an Mandant ihm erklärt dass er im Falle des Rücktritts auch eigentlich einen Anspruch auf Rückgabe pkw bzw wertersatz hätte, der aber ausgeschlossen ist wegen 346 III (habe ja Verschulden vorher bejaht).
Keine Ahnung ob das richtig ist... aber war denke ich viel vertretbar...
Hab in NRW geschrieben...
Hab’s genauso. Nur hab ich dummkopf 283 weggekillert und 281 hingeschrieben weil ich das mit der FristSetzung irritierend fand. Oh man
Ich denke das wird nicht so schlimm sein... ich wollte 283 auch zwischendurch ändern in 281... finde es super verwirrend immer im Kaufrecht weil man da ja auf die NE immer abstellen muss quasi
Hab 280 I weil Mangelfolgeschaden. Völlig absurd?
ich habe auch 280 I genommen
Hm der wäre aber dann nicht auf statt der Leistung gerichtet sondern neben, oder? Ist ein Mangelfolgeschaden nicht n schaden eben an anderen Rechtsgütern als der Kaufsache selbst?
04.09.2020, 18:21
(04.09.2020, 18:07)Gast schrieb:(04.09.2020, 18:01)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:37)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:31)Gast schrieb: Hat irgendjemand Lust eine knappe Lösungsskizze zu schreiben? Welche AGL habt ihr genommen für den Schadenersatz?
Meine Hand ist abgestorben... ich habe §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 283 BGB genommen und insgesamt auch bejaht. Problemschwerpunkte bei mir Unternehmereigenschaft und Verschulden des Mandanten... habe §13 bejaht, §309 Nr 7 a bejaht und sein Verschulden auch.
Rücktritt keine Zeit gehabt... die Klage war ja auch so schon begründet (Rücktritt war ja nur Hilfsbegründung). Dann bzgl seiner Frage an RA im Schreiben an Mandant ihm erklärt dass er im Falle des Rücktritts auch eigentlich einen Anspruch auf Rückgabe pkw bzw wertersatz hätte, der aber ausgeschlossen ist wegen 346 III (habe ja Verschulden vorher bejaht).
Keine Ahnung ob das richtig ist... aber war denke ich viel vertretbar...
Hab in NRW geschrieben...
Habs auch ziemlich genau so außer der Sache mit dem 309 Nr. 7a. Hast du dann in den Zweckmäßigkeitserwägugen auch nur diskutiert, wie er die Kosten gering halten kann? Mir kams komisch vor, ein Mandantenschreiben zu fertigen, daher freu ich mich grad, dass ich nicht die einzige bin. :) :)
Ich habe die Zweckmäßigkeit leider sehr sehr kurz und dort wirklich binnen fünf Minuten mir irgendwas zusammen gepinselt. Ich habe gesagt man sollte mit dem Mandanten nochmal in einem Termin erörtern wie man weiter vorgeht und ja das war wirklich nicht gut bei mir haha habe geschrieben VU könnte man ergehen lassen, wär aber doof wegen des Titels und man solle außergerichtlich anregen, dass Klägerin für erledigt erklärt wenn man einfach zahlt ...
Dafür habe ich den praktischen Teil sehr ausführlich und da dem Mandanten geschrieben dass die Klage erfolgreich sein wird und die Chancen eher schlecht stehen...
Ich hab es auch extrem kurz. Nur dass 93 nicht durchgebt da Käufer und Klägerin beide schon zur Zahlung aufgefordert hatten. Und dass er anerkennen könnte da ein Anerkenntnisurteil in den Kosten am Ende günstiger ist weil Gebühr von nur 1,0 statt der üblichen 3,0. aber sollte eigentlich noch einen Vergleich mit einer Erledigung schreiben aber null Zeit gehabt. Also dass er es zahlen könnte und die Klägerin voraussichtlich dann für erledigt erklären würde und dass man dann zustimmen könnte. Aber dazu kam es nicht leider.
04.09.2020, 18:24
(04.09.2020, 18:21)Gast schrieb:(04.09.2020, 18:07)Gast schrieb:(04.09.2020, 18:01)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:37)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:31)Gast schrieb: Hat irgendjemand Lust eine knappe Lösungsskizze zu schreiben? Welche AGL habt ihr genommen für den Schadenersatz?
Meine Hand ist abgestorben... ich habe §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 283 BGB genommen und insgesamt auch bejaht. Problemschwerpunkte bei mir Unternehmereigenschaft und Verschulden des Mandanten... habe §13 bejaht, §309 Nr 7 a bejaht und sein Verschulden auch.
Rücktritt keine Zeit gehabt... die Klage war ja auch so schon begründet (Rücktritt war ja nur Hilfsbegründung). Dann bzgl seiner Frage an RA im Schreiben an Mandant ihm erklärt dass er im Falle des Rücktritts auch eigentlich einen Anspruch auf Rückgabe pkw bzw wertersatz hätte, der aber ausgeschlossen ist wegen 346 III (habe ja Verschulden vorher bejaht).
Keine Ahnung ob das richtig ist... aber war denke ich viel vertretbar...
Hab in NRW geschrieben...
Habs auch ziemlich genau so außer der Sache mit dem 309 Nr. 7a. Hast du dann in den Zweckmäßigkeitserwägugen auch nur diskutiert, wie er die Kosten gering halten kann? Mir kams komisch vor, ein Mandantenschreiben zu fertigen, daher freu ich mich grad, dass ich nicht die einzige bin. :) :)
Ich habe die Zweckmäßigkeit leider sehr sehr kurz und dort wirklich binnen fünf Minuten mir irgendwas zusammen gepinselt. Ich habe gesagt man sollte mit dem Mandanten nochmal in einem Termin erörtern wie man weiter vorgeht und ja das war wirklich nicht gut bei mir haha habe geschrieben VU könnte man ergehen lassen, wär aber doof wegen des Titels und man solle außergerichtlich anregen, dass Klägerin für erledigt erklärt wenn man einfach zahlt ...
Dafür habe ich den praktischen Teil sehr ausführlich und da dem Mandanten geschrieben dass die Klage erfolgreich sein wird und die Chancen eher schlecht stehen...
Ich hab es auch extrem kurz. Nur dass 93 nicht durchgebt da Käufer und Klägerin beide schon zur Zahlung aufgefordert hatten. Und dass er anerkennen könnte da ein Anerkenntnisurteil in den Kosten am Ende günstiger ist weil Gebühr von nur 1,0 statt der üblichen 3,0. aber sollte eigentlich noch einen Vergleich mit einer Erledigung schreiben aber null Zeit gehabt. Also dass er es zahlen könnte und die Klägerin voraussichtlich dann für erledigt erklären würde und dass man dann zustimmen könnte. Aber dazu kam es nicht leider.
Also keinen Vergleich. Sondern die Kosten vergleichen ob Anerkenntnis sich mehr lohnt oder Erledigung
04.09.2020, 18:24
(04.09.2020, 18:21)Gast schrieb:(04.09.2020, 18:07)Gast schrieb:(04.09.2020, 18:01)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:37)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:31)Gast schrieb: Hat irgendjemand Lust eine knappe Lösungsskizze zu schreiben? Welche AGL habt ihr genommen für den Schadenersatz?
Meine Hand ist abgestorben... ich habe §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 283 BGB genommen und insgesamt auch bejaht. Problemschwerpunkte bei mir Unternehmereigenschaft und Verschulden des Mandanten... habe §13 bejaht, §309 Nr 7 a bejaht und sein Verschulden auch.
Rücktritt keine Zeit gehabt... die Klage war ja auch so schon begründet (Rücktritt war ja nur Hilfsbegründung). Dann bzgl seiner Frage an RA im Schreiben an Mandant ihm erklärt dass er im Falle des Rücktritts auch eigentlich einen Anspruch auf Rückgabe pkw bzw wertersatz hätte, der aber ausgeschlossen ist wegen 346 III (habe ja Verschulden vorher bejaht).
Keine Ahnung ob das richtig ist... aber war denke ich viel vertretbar...
Hab in NRW geschrieben...
Habs auch ziemlich genau so außer der Sache mit dem 309 Nr. 7a. Hast du dann in den Zweckmäßigkeitserwägugen auch nur diskutiert, wie er die Kosten gering halten kann? Mir kams komisch vor, ein Mandantenschreiben zu fertigen, daher freu ich mich grad, dass ich nicht die einzige bin. :) :)
Ich habe die Zweckmäßigkeit leider sehr sehr kurz und dort wirklich binnen fünf Minuten mir irgendwas zusammen gepinselt. Ich habe gesagt man sollte mit dem Mandanten nochmal in einem Termin erörtern wie man weiter vorgeht und ja das war wirklich nicht gut bei mir haha habe geschrieben VU könnte man ergehen lassen, wär aber doof wegen des Titels und man solle außergerichtlich anregen, dass Klägerin für erledigt erklärt wenn man einfach zahlt ...
Dafür habe ich den praktischen Teil sehr ausführlich und da dem Mandanten geschrieben dass die Klage erfolgreich sein wird und die Chancen eher schlecht stehen...
Ich hab es auch extrem kurz. Nur dass 93 nicht durchgebt da Käufer und Klägerin beide schon zur Zahlung aufgefordert hatten. Und dass er anerkennen könnte da ein Anerkenntnisurteil in den Kosten am Ende günstiger ist weil Gebühr von nur 1,0 statt der üblichen 3,0. aber sollte eigentlich noch einen Vergleich mit einer Erledigung schreiben aber null Zeit gehabt. Also dass er es zahlen könnte und die Klägerin voraussichtlich dann für erledigt erklären würde und dass man dann zustimmen könnte. Aber dazu kam es nicht leider.
Ja aber das klingt doch auch gut! Mein Gott man kann das auch einfach nicht alles in 5 h schaffen! ::(
Es ist so ärgerlich einfach, dass man wirklich nie schafft alles hinzuschreiben was man will...
04.09.2020, 18:26
Für die, die es interessiert: In Berlin-Brandenburg liefen heute 17 Seiten Mietrecht rauf und runter + GbR-Gesellschafter-Nachhaftung. Aber kein langer Schriftsatz erforderlich, nur Anträge an Gericht oder Mandantenschreiben!
04.09.2020, 18:32
Leute ihr dürft kurz lachen. ich hab das schlimmste Mandanten schreiben ever geschrieben. Da ich keine Zeit hatte habe ich geschrieben sehr geehrte Herr so und so, bezpglichbunseres Gesprächs von 4.9.20 in der Kanzlei habe ich nach Prüfung ihres Anliegens festgestellt, dass die Klage voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Einzelheiten schicke entnehmen sie bitte dem Anhang. DEM ANHANG. Gott was habe ich gedacht. Ich hatte 90 Sekunden für den Teil
04.09.2020, 18:41
(04.09.2020, 18:32)Gast schrieb: Leute ihr dürft kurz lachen. ich hab das schlimmste Mandanten schreiben ever geschrieben. Da ich keine Zeit hatte habe ich geschrieben sehr geehrte Herr so und so, bezpglichbunseres Gesprächs von 4.9.20 in der Kanzlei habe ich nach Prüfung ihres Anliegens festgestellt, dass die Klage voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Einzelheiten schicke entnehmen sie bitte dem Anhang. DEM ANHANG. Gott was habe ich gedacht. Ich hatte 90 Sekunden für den Teil
Wenn der Thread echt ist, dann Hut ab. Es ist zwar mega witzig, aber auch gleichzeitig genial. Ich finde, das verdient Kreativitätspunkte!