04.09.2020, 17:42
Was auch komischw ar dass die Gegenseite in der Klageschrift meinte dass der Vertrag am 7.08 mit Wirkung zum 08.08 war obwohl ja laut Vertrag und Mandant alles am 06.08 war.
04.09.2020, 17:43
04.09.2020, 17:43
(04.09.2020, 17:40)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:37)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:31)Gast schrieb: Hat irgendjemand Lust eine knappe Lösungsskizze zu schreiben? Welche AGL habt ihr genommen für den Schadenersatz?
Meine Hand ist abgestorben... ich habe §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 283 BGB genommen und insgesamt auch bejaht. Problemschwerpunkte bei mir Unternehmereigenschaft und Verschulden des Mandanten... habe §13 bejaht, §309 Nr 7 a bejaht und sein Verschulden auch.
Rücktritt keine Zeit gehabt... die Klage war ja auch so schon begründet (Rücktritt war ja nur Hilfsbegründung). Dann bzgl seiner Frage an RA im Schreiben an Mandant ihm erklärt dass er im Falle des Rücktritts auch eigentlich einen Anspruch auf Rückgabe pkw bzw wertersatz hätte, der aber ausgeschlossen ist wegen 346 III (habe ja Verschulden vorher bejaht).
Keine Ahnung ob das richtig ist... aber war denke ich viel vertretbar...
Hab in NRW geschrieben...
Hab’s genauso. Nur hab ich dummkopf 283 weggekillert und 281 hingeschrieben weil ich das mit der FristSetzung irritierend fand. Oh man
Ich denke das wird nicht so schlimm sein... ich wollte 283 auch zwischendurch ändern in 281... finde es super verwirrend immer im Kaufrecht weil man da ja auf die NE immer abstellen muss quasi
04.09.2020, 17:45
(04.09.2020, 17:42)Gast schrieb: Was auch komischw ar dass die Gegenseite in der Klageschrift meinte dass der Vertrag am 7.08 mit Wirkung zum 08.08 war obwohl ja laut Vertrag und Mandant alles am 06.08 war.
Keine Ahnung.. da hab ich nicht drauf geachtet hinterher... auf sowas verschwendet man dann nur unnötig Zeit
04.09.2020, 17:45
(04.09.2020, 17:45)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:42)Gast schrieb: Was auch komischw ar dass die Gegenseite in der Klageschrift meinte dass der Vertrag am 7.08 mit Wirkung zum 08.08 war obwohl ja laut Vertrag und Mandant alles am 06.08 war.
Keine Ahnung.. da hab ich nicht drauf geachtet hinterher... auf sowas verschwendet man dann nur unnötig Zeit
Habe es auch ignoriert aber kam mir komisch vor
04.09.2020, 17:52
04.09.2020, 17:53
(04.09.2020, 17:43)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:40)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:37)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:31)Gast schrieb: Hat irgendjemand Lust eine knappe Lösungsskizze zu schreiben? Welche AGL habt ihr genommen für den Schadenersatz?
Meine Hand ist abgestorben... ich habe §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 283 BGB genommen und insgesamt auch bejaht. Problemschwerpunkte bei mir Unternehmereigenschaft und Verschulden des Mandanten... habe §13 bejaht, §309 Nr 7 a bejaht und sein Verschulden auch.
Rücktritt keine Zeit gehabt... die Klage war ja auch so schon begründet (Rücktritt war ja nur Hilfsbegründung). Dann bzgl seiner Frage an RA im Schreiben an Mandant ihm erklärt dass er im Falle des Rücktritts auch eigentlich einen Anspruch auf Rückgabe pkw bzw wertersatz hätte, der aber ausgeschlossen ist wegen 346 III (habe ja Verschulden vorher bejaht).
Keine Ahnung ob das richtig ist... aber war denke ich viel vertretbar...
Hab in NRW geschrieben...
Hab’s genauso. Nur hab ich dummkopf 283 weggekillert und 281 hingeschrieben weil ich das mit der FristSetzung irritierend fand. Oh man
Ich denke das wird nicht so schlimm sein... ich wollte 283 auch zwischendurch ändern in 281... finde es super verwirrend immer im Kaufrecht weil man da ja auf die NE immer abstellen muss quasi
Hab 280 I weil Mangelfolgeschaden. Völlig absurd?
04.09.2020, 18:01
Ich hab das Gefühl die Klausur heute war absichtlich - nachdem gestern da so eine Frechheit von ZPO-Brecher lief - so gestellt dass man alles mögliche vertreten konnte...
04.09.2020, 18:01
(04.09.2020, 17:37)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:31)Gast schrieb: Hat irgendjemand Lust eine knappe Lösungsskizze zu schreiben? Welche AGL habt ihr genommen für den Schadenersatz?
Meine Hand ist abgestorben... ich habe §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 283 BGB genommen und insgesamt auch bejaht. Problemschwerpunkte bei mir Unternehmereigenschaft und Verschulden des Mandanten... habe §13 bejaht, §309 Nr 7 a bejaht und sein Verschulden auch.
Rücktritt keine Zeit gehabt... die Klage war ja auch so schon begründet (Rücktritt war ja nur Hilfsbegründung). Dann bzgl seiner Frage an RA im Schreiben an Mandant ihm erklärt dass er im Falle des Rücktritts auch eigentlich einen Anspruch auf Rückgabe pkw bzw wertersatz hätte, der aber ausgeschlossen ist wegen 346 III (habe ja Verschulden vorher bejaht).
Keine Ahnung ob das richtig ist... aber war denke ich viel vertretbar...
Hab in NRW geschrieben...
Habs auch ziemlich genau so außer der Sache mit dem 309 Nr. 7a. Hast du dann in den Zweckmäßigkeitserwägugen auch nur diskutiert, wie er die Kosten gering halten kann? Mir kams komisch vor, ein Mandantenschreiben zu fertigen, daher freu ich mich grad, dass ich nicht die einzige bin. :) :)
04.09.2020, 18:03
(04.09.2020, 17:53)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:43)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:40)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:37)Gast schrieb:(04.09.2020, 17:31)Gast schrieb: Hat irgendjemand Lust eine knappe Lösungsskizze zu schreiben? Welche AGL habt ihr genommen für den Schadenersatz?
Meine Hand ist abgestorben... ich habe §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 283 BGB genommen und insgesamt auch bejaht. Problemschwerpunkte bei mir Unternehmereigenschaft und Verschulden des Mandanten... habe §13 bejaht, §309 Nr 7 a bejaht und sein Verschulden auch.
Rücktritt keine Zeit gehabt... die Klage war ja auch so schon begründet (Rücktritt war ja nur Hilfsbegründung). Dann bzgl seiner Frage an RA im Schreiben an Mandant ihm erklärt dass er im Falle des Rücktritts auch eigentlich einen Anspruch auf Rückgabe pkw bzw wertersatz hätte, der aber ausgeschlossen ist wegen 346 III (habe ja Verschulden vorher bejaht).
Keine Ahnung ob das richtig ist... aber war denke ich viel vertretbar...
Hab in NRW geschrieben...
Hab’s genauso. Nur hab ich dummkopf 283 weggekillert und 281 hingeschrieben weil ich das mit der FristSetzung irritierend fand. Oh man
Ich denke das wird nicht so schlimm sein... ich wollte 283 auch zwischendurch ändern in 281... finde es super verwirrend immer im Kaufrecht weil man da ja auf die NE immer abstellen muss quasi
Hab 280 I weil Mangelfolgeschaden. Völlig absurd?
Das ist SchErs neben der Leistung, oder?