04.07.2016, 15:32
Hey zusammen,
ich ärgere mich auch total, weil § 852 BGB GENAU unseren Fall getroffen hat und ich hab mich dann durch § 812 BGB gequält und die mündliche Verhandlung da irgendwie reingequetscht :(
Mal sehen wie es morgen läuft...
ich ärgere mich auch total, weil § 852 BGB GENAU unseren Fall getroffen hat und ich hab mich dann durch § 812 BGB gequält und die mündliche Verhandlung da irgendwie reingequetscht :(
Mal sehen wie es morgen läuft...
04.07.2016, 15:32
BGH: § 267 I StGB ist kein Schutzgesetz.
04.07.2016, 15:39
Hat jemand GoA geprüft? Also angemaßte Eigengeschäftsführung...
04.07.2016, 15:40
@auchdabei
ja das mit dem Vfg.-Vermerk klingt klug. In der Eile ist mir das nicht eingefallen.
Eine Sache würde mich noch interessieren. In NRW hatten wir ´nen Hilfsantrag bzgl der Freistellung hinsichtlich des geltend gemachten Anspruchs. (Hauptantrag war ja Zahlung an die Klägerin selbst)
Dazu jemand was kluges beizutragen?
Da ich leider null Dunst hatte, habe ich einfach nur den Hauptantrag bejaht. Sonst auch Teufels Küche hinsichtlich der Kostenentscheidung
ja das mit dem Vfg.-Vermerk klingt klug. In der Eile ist mir das nicht eingefallen.
Eine Sache würde mich noch interessieren. In NRW hatten wir ´nen Hilfsantrag bzgl der Freistellung hinsichtlich des geltend gemachten Anspruchs. (Hauptantrag war ja Zahlung an die Klägerin selbst)
Dazu jemand was kluges beizutragen?
Da ich leider null Dunst hatte, habe ich einfach nur den Hauptantrag bejaht. Sonst auch Teufels Küche hinsichtlich der Kostenentscheidung
04.07.2016, 15:44
852 is nur ne Rechtsfolgenverweisung.... Uuuuuuuuups :D
Aber gesehen habe ich ihn,..... immerhin 1 Punkt
Aber gesehen habe ich ihn,..... immerhin 1 Punkt
04.07.2016, 15:44
Zum Freistellungsantrag: Naja, löst man die Sache über § 823 (II) BGB, so kann man diskutieren, wie es mit dem Schaden iSv. § 249 ff. BGB aussieht. Da Vollstreckungssuche der Bank AG bereits gescheitert waren, stellt sich die Frage, ob der Schaden schon eingetreten ist --> wenn nicht Freistellung.
04.07.2016, 15:47
Hat denn irgendjemand "einfach" den 826 auf zahlung angenommen und verjährung verneint, um nicht probleme zu bekommen mit 852 und der kostenentscheidung?
Die 852er leute: in welcher Höhe denn? Da muss man dann ja auch den 823 II/826 bejahen erstmal inzident bevor man den 862 dann iHv 3000 euro zusprechen kann.
Die 852er leute: in welcher Höhe denn? Da muss man dann ja auch den 823 II/826 bejahen erstmal inzident bevor man den 862 dann iHv 3000 euro zusprechen kann.
04.07.2016, 15:51
Kurze Frage an die Leute, die 823 ff geprüft und bejaht haben: welches Rechtsgut wurde verletzt?
823 ff schützen doch nicht das reine Vermögen, oder?
823 ff schützen doch nicht das reine Vermögen, oder?
04.07.2016, 15:54
04.07.2016, 15:54
Lily, das Vermögen ist aber ein Rechtsgut im Rahmen von § 823 II BGB. So steht es auch im Palandt, wenn ich es nicht falsch gelesen habe.