21.08.2020, 14:14
(21.08.2020, 13:45)Gast schrieb:(21.08.2020, 13:17)Gast schrieb:Ich würde es nicht so nennen. In der Sache mag es zutreffen.(21.08.2020, 12:43)Gast schrieb:(21.08.2020, 12:21)xyz schrieb:(21.08.2020, 12:09)Gast schrieb: Ist ja nicht so, als würde sich das in der Branche nicht rumsprechen...
Wenn man das dauerhaft betreibt... Aber ansonsten gibt es 130.000 Anwälte. Bezweifle das jeder jeden kennt.
Ich werde auch jeden meiner zukünftigen Arbeitgeber wegen VErstoßés gem. § 82 dsgvo verklagen...
muss sehen wo man bleibt :D
Die Großkanzleiwelt ist sehr klein. Man kennt als erfahrener Anwalt im eigenen Rechtsgebiet nahezu jeden (wesentlichen) Kollegen - spätestens über zwei Ecken.
Also sind GK Anwälte ein exklusiver Haufen? ?
Das resultiert aber nicht aus der Großkanzleizugehörigkeit. Vielmehr ist es eine Konsequenz aus geographischer Konzentration und fachlicher Spezialisierung:
So sind die meisten Kanzleien in Frankfurt, Düsseldorf, München und Hamburg sowie (mit Abstrichen) in Berlin vertreten. Die einzelnen Fachbereiche sind meist auch nach inhaltlichen Berührungspunkten verteilt: Etwa ÖffR in Berlin, Finance in Frankfurt, PE in München (und Frankfurt), Kartellrecht in Düsseldorf. In den jeweiligen Städten sind die Kanzleien nicht selten nur einen Steinwurf voneinander entfernt.
Außerdem ist es nur allzu logisch, dass ein hoher Grad an Spezialisierung dazu führt, dass man immer wieder aufeinander trifft. Wenn man sich beispielsweise auf Börsengänge spezialisiert hat, ist es kein Wunder, wenn man nach einiger Zeit alle relevanten Berater im Markt gut kennt.
Hinzu treten zT gemeinsame Publikationen (etwa in Praktikerhandbüchern) sowie Fachkonferenzen.
Das mit der Exklusivität möchten sich viele gern einbilden bzw. sie wollen wegen mutmaßlicher Exklusivität in eine GK. Aber wenn man dort arbeitet, sollte man sich trotzdem klar machen, dass das in der Form nicht stimmt. Es hängt schon sehr vom Rechtsgebiet ab. Es gibt nun auch außerhalb der GK z.B. im Insolvenzbereich viele bekannte, renommierte Insolvenzverwalter. Noch extremer ist es im Arbeitsrecht. Und im Presse-/Äußerungsrecht sind GK-Anwälte verhältnismäßig wenig bekannt und präsent, der bekannteste aus dem Bereich ist vielleicht Fricke. Dass es auch außerhalb der GK sehr viele größere und renommierte Kanzleien gibt, hat nicht zuletzt damit zu tun, dass die GK -allgemein ausgedrückt- nicht "den Mann von der Straße" vertreten.Entsprechend müssen sich Arbeitnehmer oder Verbraucher von anderen Kanzleien vertreten lassen und auch sonst sie Fälle mit hohen Streitwerten bzw. die, in denen Unternehmen bereit sind, viel zu zahlen, nicht der Regelfall. Was Gerichtsverfahren angeht, gibt es sehr viele Anwälte außerhalb von GK, die da deutlich mehr Erfahrung haben. Dann gibt es aber natürlich die Rechtsgebiete mit besonderer Spezialisierung oder großen Volumina, die nicht gut zu kleineren Kanzleien passen, sei es mangelnde Expertise, manpower etc. Da sind die GK natürlich die Platzhirsche.
Was die vermeintliche Exklusivität betrifft, bedeutet das ohnehin nur einer bestimmten Art von Juristen etwas. Meist denjenigen, die glauben, dass alle Juristen außerhalb der GK maximal befriedigende Examina haben und daher als gescheiterte Existenzen nicht in einer GK unterkommen konnten. Im Übrigen ist immer zu beachten, dass auch die GK-Anwälte grds. nicht selbst beim BGH landen, sondern da nur 2. Geige spielen. Ein richtig exklusiver Haufen sind eigentlich nur die BGH-Anwälte. Außerhalb der Juristenszene ist es dann noch gleichgültiger, bei welcher Kanzlei man arbeitet. Für die Leute ist man einfach Rechtsanwalt. Die einen sind dann davon beeindruckt, für die anderen ist man Abschaum :D
21.08.2020, 14:43
(21.08.2020, 14:14)Gast schrieb:(21.08.2020, 13:45)Gast schrieb:(21.08.2020, 13:17)Gast schrieb:Ich würde es nicht so nennen. In der Sache mag es zutreffen.(21.08.2020, 12:43)Gast schrieb:(21.08.2020, 12:21)xyz schrieb: Wenn man das dauerhaft betreibt... Aber ansonsten gibt es 130.000 Anwälte. Bezweifle das jeder jeden kennt.
Ich werde auch jeden meiner zukünftigen Arbeitgeber wegen VErstoßés gem. § 82 dsgvo verklagen...
muss sehen wo man bleibt :D
Die Großkanzleiwelt ist sehr klein. Man kennt als erfahrener Anwalt im eigenen Rechtsgebiet nahezu jeden (wesentlichen) Kollegen - spätestens über zwei Ecken.
Also sind GK Anwälte ein exklusiver Haufen? ?
Das resultiert aber nicht aus der Großkanzleizugehörigkeit. Vielmehr ist es eine Konsequenz aus geographischer Konzentration und fachlicher Spezialisierung:
So sind die meisten Kanzleien in Frankfurt, Düsseldorf, München und Hamburg sowie (mit Abstrichen) in Berlin vertreten. Die einzelnen Fachbereiche sind meist auch nach inhaltlichen Berührungspunkten verteilt: Etwa ÖffR in Berlin, Finance in Frankfurt, PE in München (und Frankfurt), Kartellrecht in Düsseldorf. In den jeweiligen Städten sind die Kanzleien nicht selten nur einen Steinwurf voneinander entfernt.
Außerdem ist es nur allzu logisch, dass ein hoher Grad an Spezialisierung dazu führt, dass man immer wieder aufeinander trifft. Wenn man sich beispielsweise auf Börsengänge spezialisiert hat, ist es kein Wunder, wenn man nach einiger Zeit alle relevanten Berater im Markt gut kennt.
Hinzu treten zT gemeinsame Publikationen (etwa in Praktikerhandbüchern) sowie Fachkonferenzen.
Das mit der Exklusivität möchten sich viele gern einbilden bzw. sie wollen wegen mutmaßlicher Exklusivität in eine GK. Aber wenn man dort arbeitet, sollte man sich trotzdem klar machen, dass das in der Form nicht stimmt. Es hängt schon sehr vom Rechtsgebiet ab. Es gibt nun auch außerhalb der GK z.B. im Insolvenzbereich viele bekannte, renommierte Insolvenzverwalter. Noch extremer ist es im Arbeitsrecht. Und im Presse-/Äußerungsrecht sind GK-Anwälte verhältnismäßig wenig bekannt und präsent, der bekannteste aus dem Bereich ist vielleicht Fricke. Dass es auch außerhalb der GK sehr viele größere und renommierte Kanzleien gibt, hat nicht zuletzt damit zu tun, dass die GK -allgemein ausgedrückt- nicht "den Mann von der Straße" vertreten.Entsprechend müssen sich Arbeitnehmer oder Verbraucher von anderen Kanzleien vertreten lassen und auch sonst sie Fälle mit hohen Streitwerten bzw. die, in denen Unternehmen bereit sind, viel zu zahlen, nicht der Regelfall. Was Gerichtsverfahren angeht, gibt es sehr viele Anwälte außerhalb von GK, die da deutlich mehr Erfahrung haben. Dann gibt es aber natürlich die Rechtsgebiete mit besonderer Spezialisierung oder großen Volumina, die nicht gut zu kleineren Kanzleien passen, sei es mangelnde Expertise, manpower etc. Da sind die GK natürlich die Platzhirsche.
Was die vermeintliche Exklusivität betrifft, bedeutet das ohnehin nur einer bestimmten Art von Juristen etwas. Meist denjenigen, die glauben, dass alle Juristen außerhalb der GK maximal befriedigende Examina haben und daher als gescheiterte Existenzen nicht in einer GK unterkommen konnten. Im Übrigen ist immer zu beachten, dass auch die GK-Anwälte grds. nicht selbst beim BGH landen, sondern da nur 2. Geige spielen. Ein richtig exklusiver Haufen sind eigentlich nur die BGH-Anwälte. Außerhalb der Juristenszene ist es dann noch gleichgültiger, bei welcher Kanzlei man arbeitet. Für die Leute ist man einfach Rechtsanwalt. Die einen sind dann davon beeindruckt, für die anderen ist man Abschaum :D
Hast du meinen Beitrag zur geographischen Konzentration und der fachlichen Spezialisierung überhaupt gelesen?
Warst du überhaupt mal in einer Großkanzlei? Den meisten Anwälten dort dürfte es herzlich egal sein, dass sie nicht zum BGH können. Diese von dir benannte unterschwellige Arroganz der GK-Anwälte gegenüber Nicht-GKlern habe ich bislang nicht erleben können.
21.08.2020, 15:09
(21.08.2020, 14:14)Gast schrieb:(21.08.2020, 13:45)Gast schrieb:(21.08.2020, 13:17)Gast schrieb:Ich würde es nicht so nennen. In der Sache mag es zutreffen.(21.08.2020, 12:43)Gast schrieb:(21.08.2020, 12:21)xyz schrieb: Wenn man das dauerhaft betreibt... Aber ansonsten gibt es 130.000 Anwälte. Bezweifle das jeder jeden kennt.
Ich werde auch jeden meiner zukünftigen Arbeitgeber wegen VErstoßés gem. § 82 dsgvo verklagen...
muss sehen wo man bleibt :D
Die Großkanzleiwelt ist sehr klein. Man kennt als erfahrener Anwalt im eigenen Rechtsgebiet nahezu jeden (wesentlichen) Kollegen - spätestens über zwei Ecken.
Also sind GK Anwälte ein exklusiver Haufen? ?
Das resultiert aber nicht aus der Großkanzleizugehörigkeit. Vielmehr ist es eine Konsequenz aus geographischer Konzentration und fachlicher Spezialisierung:
So sind die meisten Kanzleien in Frankfurt, Düsseldorf, München und Hamburg sowie (mit Abstrichen) in Berlin vertreten. Die einzelnen Fachbereiche sind meist auch nach inhaltlichen Berührungspunkten verteilt: Etwa ÖffR in Berlin, Finance in Frankfurt, PE in München (und Frankfurt), Kartellrecht in Düsseldorf. In den jeweiligen Städten sind die Kanzleien nicht selten nur einen Steinwurf voneinander entfernt.
Außerdem ist es nur allzu logisch, dass ein hoher Grad an Spezialisierung dazu führt, dass man immer wieder aufeinander trifft. Wenn man sich beispielsweise auf Börsengänge spezialisiert hat, ist es kein Wunder, wenn man nach einiger Zeit alle relevanten Berater im Markt gut kennt.
Hinzu treten zT gemeinsame Publikationen (etwa in Praktikerhandbüchern) sowie Fachkonferenzen.
Das mit der Exklusivität möchten sich viele gern einbilden bzw. sie wollen wegen mutmaßlicher Exklusivität in eine GK. Aber wenn man dort arbeitet, sollte man sich trotzdem klar machen, dass das in der Form nicht stimmt. Es hängt schon sehr vom Rechtsgebiet ab. Es gibt nun auch außerhalb der GK z.B. im Insolvenzbereich viele bekannte, renommierte Insolvenzverwalter. Noch extremer ist es im Arbeitsrecht. Und im Presse-/Äußerungsrecht sind GK-Anwälte verhältnismäßig wenig bekannt und präsent, der bekannteste aus dem Bereich ist vielleicht Fricke. Dass es auch außerhalb der GK sehr viele größere und renommierte Kanzleien gibt, hat nicht zuletzt damit zu tun, dass die GK -allgemein ausgedrückt- nicht "den Mann von der Straße" vertreten.Entsprechend müssen sich Arbeitnehmer oder Verbraucher von anderen Kanzleien vertreten lassen und auch sonst sie Fälle mit hohen Streitwerten bzw. die, in denen Unternehmen bereit sind, viel zu zahlen, nicht der Regelfall. Was Gerichtsverfahren angeht, gibt es sehr viele Anwälte außerhalb von GK, die da deutlich mehr Erfahrung haben. Dann gibt es aber natürlich die Rechtsgebiete mit besonderer Spezialisierung oder großen Volumina, die nicht gut zu kleineren Kanzleien passen, sei es mangelnde Expertise, manpower etc. Da sind die GK natürlich die Platzhirsche.
Was die vermeintliche Exklusivität betrifft, bedeutet das ohnehin nur einer bestimmten Art von Juristen etwas. Meist denjenigen, die glauben, dass alle Juristen außerhalb der GK maximal befriedigende Examina haben und daher als gescheiterte Existenzen nicht in einer GK unterkommen konnten. Im Übrigen ist immer zu beachten, dass auch die GK-Anwälte grds. nicht selbst beim BGH landen, sondern da nur 2. Geige spielen. Ein richtig exklusiver Haufen sind eigentlich nur die BGH-Anwälte. Außerhalb der Juristenszene ist es dann noch gleichgültiger, bei welcher Kanzlei man arbeitet. Für die Leute ist man einfach Rechtsanwalt. Die einen sind dann davon beeindruckt, für die anderen ist man Abschaum :D
Selten solch leere Worte gelesen, sorry.
21.08.2020, 15:33
(21.08.2020, 15:09)Gast schrieb:(21.08.2020, 14:14)Gast schrieb:(21.08.2020, 13:45)Gast schrieb:(21.08.2020, 13:17)Gast schrieb:Ich würde es nicht so nennen. In der Sache mag es zutreffen.(21.08.2020, 12:43)Gast schrieb: Die Großkanzleiwelt ist sehr klein. Man kennt als erfahrener Anwalt im eigenen Rechtsgebiet nahezu jeden (wesentlichen) Kollegen - spätestens über zwei Ecken.
Also sind GK Anwälte ein exklusiver Haufen? ?
Das resultiert aber nicht aus der Großkanzleizugehörigkeit. Vielmehr ist es eine Konsequenz aus geographischer Konzentration und fachlicher Spezialisierung:
So sind die meisten Kanzleien in Frankfurt, Düsseldorf, München und Hamburg sowie (mit Abstrichen) in Berlin vertreten. Die einzelnen Fachbereiche sind meist auch nach inhaltlichen Berührungspunkten verteilt: Etwa ÖffR in Berlin, Finance in Frankfurt, PE in München (und Frankfurt), Kartellrecht in Düsseldorf. In den jeweiligen Städten sind die Kanzleien nicht selten nur einen Steinwurf voneinander entfernt.
Außerdem ist es nur allzu logisch, dass ein hoher Grad an Spezialisierung dazu führt, dass man immer wieder aufeinander trifft. Wenn man sich beispielsweise auf Börsengänge spezialisiert hat, ist es kein Wunder, wenn man nach einiger Zeit alle relevanten Berater im Markt gut kennt.
Hinzu treten zT gemeinsame Publikationen (etwa in Praktikerhandbüchern) sowie Fachkonferenzen.
Das mit der Exklusivität möchten sich viele gern einbilden bzw. sie wollen wegen mutmaßlicher Exklusivität in eine GK. Aber wenn man dort arbeitet, sollte man sich trotzdem klar machen, dass das in der Form nicht stimmt. Es hängt schon sehr vom Rechtsgebiet ab. Es gibt nun auch außerhalb der GK z.B. im Insolvenzbereich viele bekannte, renommierte Insolvenzverwalter. Noch extremer ist es im Arbeitsrecht. Und im Presse-/Äußerungsrecht sind GK-Anwälte verhältnismäßig wenig bekannt und präsent, der bekannteste aus dem Bereich ist vielleicht Fricke. Dass es auch außerhalb der GK sehr viele größere und renommierte Kanzleien gibt, hat nicht zuletzt damit zu tun, dass die GK -allgemein ausgedrückt- nicht "den Mann von der Straße" vertreten.Entsprechend müssen sich Arbeitnehmer oder Verbraucher von anderen Kanzleien vertreten lassen und auch sonst sie Fälle mit hohen Streitwerten bzw. die, in denen Unternehmen bereit sind, viel zu zahlen, nicht der Regelfall. Was Gerichtsverfahren angeht, gibt es sehr viele Anwälte außerhalb von GK, die da deutlich mehr Erfahrung haben. Dann gibt es aber natürlich die Rechtsgebiete mit besonderer Spezialisierung oder großen Volumina, die nicht gut zu kleineren Kanzleien passen, sei es mangelnde Expertise, manpower etc. Da sind die GK natürlich die Platzhirsche.
Was die vermeintliche Exklusivität betrifft, bedeutet das ohnehin nur einer bestimmten Art von Juristen etwas. Meist denjenigen, die glauben, dass alle Juristen außerhalb der GK maximal befriedigende Examina haben und daher als gescheiterte Existenzen nicht in einer GK unterkommen konnten. Im Übrigen ist immer zu beachten, dass auch die GK-Anwälte grds. nicht selbst beim BGH landen, sondern da nur 2. Geige spielen. Ein richtig exklusiver Haufen sind eigentlich nur die BGH-Anwälte. Außerhalb der Juristenszene ist es dann noch gleichgültiger, bei welcher Kanzlei man arbeitet. Für die Leute ist man einfach Rechtsanwalt. Die einen sind dann davon beeindruckt, für die anderen ist man Abschaum :D
Selten solch leere Worte gelesen, sorry.
Zeugt davon, dass Du recht wenig Ahnung vom Berufsleben im Allgemeinen und dem in einer GK im Besonderen hast. Vielleicht fühlst Du Dich auch als einer der Juristen angesprochen, die sich in der GK besonders toll fühlen. Getroffene Hunde bellen.
Ich könnte die Ausführungen des Vorposters durchaus unterschreiben.
21.08.2020, 15:35
(21.08.2020, 15:33)Gast schrieb:(21.08.2020, 15:09)Gast schrieb:(21.08.2020, 14:14)Gast schrieb:(21.08.2020, 13:45)Gast schrieb:(21.08.2020, 13:17)Gast schrieb: Also sind GK Anwälte ein exklusiver Haufen? ?Ich würde es nicht so nennen. In der Sache mag es zutreffen.
Das resultiert aber nicht aus der Großkanzleizugehörigkeit. Vielmehr ist es eine Konsequenz aus geographischer Konzentration und fachlicher Spezialisierung:
So sind die meisten Kanzleien in Frankfurt, Düsseldorf, München und Hamburg sowie (mit Abstrichen) in Berlin vertreten. Die einzelnen Fachbereiche sind meist auch nach inhaltlichen Berührungspunkten verteilt: Etwa ÖffR in Berlin, Finance in Frankfurt, PE in München (und Frankfurt), Kartellrecht in Düsseldorf. In den jeweiligen Städten sind die Kanzleien nicht selten nur einen Steinwurf voneinander entfernt.
Außerdem ist es nur allzu logisch, dass ein hoher Grad an Spezialisierung dazu führt, dass man immer wieder aufeinander trifft. Wenn man sich beispielsweise auf Börsengänge spezialisiert hat, ist es kein Wunder, wenn man nach einiger Zeit alle relevanten Berater im Markt gut kennt.
Hinzu treten zT gemeinsame Publikationen (etwa in Praktikerhandbüchern) sowie Fachkonferenzen.
Das mit der Exklusivität möchten sich viele gern einbilden bzw. sie wollen wegen mutmaßlicher Exklusivität in eine GK. Aber wenn man dort arbeitet, sollte man sich trotzdem klar machen, dass das in der Form nicht stimmt. Es hängt schon sehr vom Rechtsgebiet ab. Es gibt nun auch außerhalb der GK z.B. im Insolvenzbereich viele bekannte, renommierte Insolvenzverwalter. Noch extremer ist es im Arbeitsrecht. Und im Presse-/Äußerungsrecht sind GK-Anwälte verhältnismäßig wenig bekannt und präsent, der bekannteste aus dem Bereich ist vielleicht Fricke. Dass es auch außerhalb der GK sehr viele größere und renommierte Kanzleien gibt, hat nicht zuletzt damit zu tun, dass die GK -allgemein ausgedrückt- nicht "den Mann von der Straße" vertreten.Entsprechend müssen sich Arbeitnehmer oder Verbraucher von anderen Kanzleien vertreten lassen und auch sonst sie Fälle mit hohen Streitwerten bzw. die, in denen Unternehmen bereit sind, viel zu zahlen, nicht der Regelfall. Was Gerichtsverfahren angeht, gibt es sehr viele Anwälte außerhalb von GK, die da deutlich mehr Erfahrung haben. Dann gibt es aber natürlich die Rechtsgebiete mit besonderer Spezialisierung oder großen Volumina, die nicht gut zu kleineren Kanzleien passen, sei es mangelnde Expertise, manpower etc. Da sind die GK natürlich die Platzhirsche.
Was die vermeintliche Exklusivität betrifft, bedeutet das ohnehin nur einer bestimmten Art von Juristen etwas. Meist denjenigen, die glauben, dass alle Juristen außerhalb der GK maximal befriedigende Examina haben und daher als gescheiterte Existenzen nicht in einer GK unterkommen konnten. Im Übrigen ist immer zu beachten, dass auch die GK-Anwälte grds. nicht selbst beim BGH landen, sondern da nur 2. Geige spielen. Ein richtig exklusiver Haufen sind eigentlich nur die BGH-Anwälte. Außerhalb der Juristenszene ist es dann noch gleichgültiger, bei welcher Kanzlei man arbeitet. Für die Leute ist man einfach Rechtsanwalt. Die einen sind dann davon beeindruckt, für die anderen ist man Abschaum :D
Selten solch leere Worte gelesen, sorry.
Zeugt davon, dass Du recht wenig Ahnung vom Berufsleben im Allgemeinen und dem in einer GK im Besonderen hast. Vielleicht fühlst Du Dich auch als einer der Juristen angesprochen, die sich in der GK besonders toll fühlen. Getroffene Hunde bellen.
Ich könnte die Ausführungen des Vorposters durchaus unterschreiben.
Zur Sache möchte ich gar nichts beitragen, aber zu 95 % bist du der Vorposter.
21.08.2020, 17:59
Um mal wieder was zur Sache beizutragen. Hatte ein Gespräch bei Hogan Lovells. An dem Standort wurde mir mitgeteilt, dass zur Zeit wenig eingestellt wird und wenn dann nur die High Potentials. Auf Nachfrage : 20 Punkte in der Summe und beide Prädikat. LLM/MBA und Doktor zählen jeweils einen Punkt.
21.08.2020, 18:13
(21.08.2020, 15:35)Gast schrieb:(21.08.2020, 15:33)Gast schrieb:(21.08.2020, 15:09)Gast schrieb:(21.08.2020, 14:14)Gast schrieb:(21.08.2020, 13:45)Gast schrieb: Ich würde es nicht so nennen. In der Sache mag es zutreffen.
Das resultiert aber nicht aus der Großkanzleizugehörigkeit. Vielmehr ist es eine Konsequenz aus geographischer Konzentration und fachlicher Spezialisierung:
So sind die meisten Kanzleien in Frankfurt, Düsseldorf, München und Hamburg sowie (mit Abstrichen) in Berlin vertreten. Die einzelnen Fachbereiche sind meist auch nach inhaltlichen Berührungspunkten verteilt: Etwa ÖffR in Berlin, Finance in Frankfurt, PE in München (und Frankfurt), Kartellrecht in Düsseldorf. In den jeweiligen Städten sind die Kanzleien nicht selten nur einen Steinwurf voneinander entfernt.
Außerdem ist es nur allzu logisch, dass ein hoher Grad an Spezialisierung dazu führt, dass man immer wieder aufeinander trifft. Wenn man sich beispielsweise auf Börsengänge spezialisiert hat, ist es kein Wunder, wenn man nach einiger Zeit alle relevanten Berater im Markt gut kennt.
Hinzu treten zT gemeinsame Publikationen (etwa in Praktikerhandbüchern) sowie Fachkonferenzen.
Das mit der Exklusivität möchten sich viele gern einbilden bzw. sie wollen wegen mutmaßlicher Exklusivität in eine GK. Aber wenn man dort arbeitet, sollte man sich trotzdem klar machen, dass das in der Form nicht stimmt. Es hängt schon sehr vom Rechtsgebiet ab. Es gibt nun auch außerhalb der GK z.B. im Insolvenzbereich viele bekannte, renommierte Insolvenzverwalter. Noch extremer ist es im Arbeitsrecht. Und im Presse-/Äußerungsrecht sind GK-Anwälte verhältnismäßig wenig bekannt und präsent, der bekannteste aus dem Bereich ist vielleicht Fricke. Dass es auch außerhalb der GK sehr viele größere und renommierte Kanzleien gibt, hat nicht zuletzt damit zu tun, dass die GK -allgemein ausgedrückt- nicht "den Mann von der Straße" vertreten.Entsprechend müssen sich Arbeitnehmer oder Verbraucher von anderen Kanzleien vertreten lassen und auch sonst sie Fälle mit hohen Streitwerten bzw. die, in denen Unternehmen bereit sind, viel zu zahlen, nicht der Regelfall. Was Gerichtsverfahren angeht, gibt es sehr viele Anwälte außerhalb von GK, die da deutlich mehr Erfahrung haben. Dann gibt es aber natürlich die Rechtsgebiete mit besonderer Spezialisierung oder großen Volumina, die nicht gut zu kleineren Kanzleien passen, sei es mangelnde Expertise, manpower etc. Da sind die GK natürlich die Platzhirsche.
Was die vermeintliche Exklusivität betrifft, bedeutet das ohnehin nur einer bestimmten Art von Juristen etwas. Meist denjenigen, die glauben, dass alle Juristen außerhalb der GK maximal befriedigende Examina haben und daher als gescheiterte Existenzen nicht in einer GK unterkommen konnten. Im Übrigen ist immer zu beachten, dass auch die GK-Anwälte grds. nicht selbst beim BGH landen, sondern da nur 2. Geige spielen. Ein richtig exklusiver Haufen sind eigentlich nur die BGH-Anwälte. Außerhalb der Juristenszene ist es dann noch gleichgültiger, bei welcher Kanzlei man arbeitet. Für die Leute ist man einfach Rechtsanwalt. Die einen sind dann davon beeindruckt, für die anderen ist man Abschaum :D
Selten solch leere Worte gelesen, sorry.
Zeugt davon, dass Du recht wenig Ahnung vom Berufsleben im Allgemeinen und dem in einer GK im Besonderen hast. Vielleicht fühlst Du Dich auch als einer der Juristen angesprochen, die sich in der GK besonders toll fühlen. Getroffene Hunde bellen.
Ich könnte die Ausführungen des Vorposters durchaus unterschreiben.
Zur Sache möchte ich gar nichts beitragen, aber zu 95 % bist du der Vorposter.
Ok und ich dachte nach 7 Jahren GK Erfahrung könnte ich mitreden. Danke, dass du mich mit deiner Weisheit erleuchtet hast. :sleepy:
21.08.2020, 18:31
(21.08.2020, 17:59)Gast schrieb: Um mal wieder was zur Sache beizutragen. Hatte ein Gespräch bei Hogan Lovells. An dem Standort wurde mir mitgeteilt, dass zur Zeit wenig eingestellt wird und wenn dann nur die High Potentials. Auf Nachfrage : 20 Punkte in der Summe und beide Prädikat. LLM/MBA und Doktor zählen jeweils einen Punkt.
Hamburg
21.08.2020, 18:38
(21.08.2020, 18:31)Gast schrieb:(21.08.2020, 17:59)Gast schrieb: Um mal wieder was zur Sache beizutragen. Hatte ein Gespräch bei Hogan Lovells. An dem Standort wurde mir mitgeteilt, dass zur Zeit wenig eingestellt wird und wenn dann nur die High Potentials. Auf Nachfrage : 20 Punkte in der Summe und beide Prädikat. LLM/MBA und Doktor zählen jeweils einen Punkt.
Hamburg
Das war in Hamburg aber schon vor Corona so...
21.08.2020, 18:43
(21.08.2020, 17:59)Gast schrieb: Um mal wieder was zur Sache beizutragen. Hatte ein Gespräch bei Hogan Lovells. An dem Standort wurde mir mitgeteilt, dass zur Zeit wenig eingestellt wird und wenn dann nur die High Potentials. Auf Nachfrage : 20 Punkte in der Summe und beide Prädikat. LLM/MBA und Doktor zählen jeweils einen Punkt.
Wie hattest du denn dann das Gespräch, wenn die nur Überflieger einstellen und du offensichtlich deswegen nicht reingekommen bist? Die wissen doch vor dem Gespräch, was du für Qualis hast?








