13.08.2020, 19:44
Schreibt man ne Behördenklausur als Gutachten oder im Urteilsstil?
13.08.2020, 20:01
Frage ich mich auch. Und in jeder Anwaltsklausur steht: Es sind konkrete Bezugnahmen aufs Gutachten möglich - setzt das nicht voraus, dass man auch die Anwaltsklausur im Urteilsstil begutachtet? Denn sonst hätte man ja in der Klageschrift Gutachtenstil übernommen?
So ein missverständliches Zeug.
So ein missverständliches Zeug.
13.08.2020, 20:01
(13.08.2020, 19:08)Gast schrieb:(13.08.2020, 19:06)Gast schrieb:(13.08.2020, 19:01)grimmdarm schrieb: schönen blackout gehabt ... »beschluss« statt »urteil« und im »namen des volkes« geschrieben ... ?? ... alter ... das hat mich jetzt runter gezogen, der rest war ordentlich gelöst, so ein dreck.
Scheiß drauf, kostet dich 1 P
HAHA echt mal
ja, klingt lächerlich, aber technisch betrachtet ist die entscheidung nicht praxistauglich ... von daher etwas am wackeln, auch wenn's paranoid und übertrieben rüber kommt.
dann noch »berichterstatter als einzelrichter« am ende bei der unterschrift hingerotzt, was man für geile sachen in den letzten fünf minuten macht ... :D
13.08.2020, 20:12
(13.08.2020, 20:01)zwölffingerdarm schrieb:(13.08.2020, 19:08)Gast schrieb:(13.08.2020, 19:06)Gast schrieb:(13.08.2020, 19:01)grimmdarm schrieb: schönen blackout gehabt ... »beschluss« statt »urteil« und im »namen des volkes« geschrieben ... ?? ... alter ... das hat mich jetzt runter gezogen, der rest war ordentlich gelöst, so ein dreck.
Scheiß drauf, kostet dich 1 P
HAHA echt mal
ja, klingt lächerlich, aber technisch betrachtet ist die entscheidung nicht praxistauglich ... von daher etwas am wackeln, auch wenn's paranoid und übertrieben rüber kommt.
dann noch »berichterstatter als einzelrichter« am ende bei der unterschrift hingerotzt, was man für geile sachen in den letzten fünf minuten macht ... :D
An die Leute, die den Fall kennen: Ich habe auch lange nachgedacht, ob ich einen Beschluss mache. Im Endeffekt habe ich mich aber für ein Urteil entscheiden. Ging beides oder musste es zwingend ein Beschluss sein, weil es keine mündliche Verhandlung gab. Geht ja auch schriftliches Verfahren....
13.08.2020, 20:15
beschluss ist ja in der regel nur für einstw. rschutz, von daher war das für mich schon ein derber schnitzer.
13.08.2020, 20:17
(13.08.2020, 20:01)NRW schrieb: Frage ich mich auch. Und in jeder Anwaltsklausur steht: Es sind konkrete Bezugnahmen aufs Gutachten möglich - setzt das nicht voraus, dass man auch die Anwaltsklausur im Urteilsstil begutachtet? Denn sonst hätte man ja in der Klageschrift Gutachtenstil übernommen?
So ein missverständliches Zeug.
+1
13.08.2020, 20:18
(13.08.2020, 20:15)blinddarm schrieb: beschluss ist ja in der regel nur für einstw. rschutz, von daher war das für mich schon ein derber schnitzer.
Alle Entscheidungen ohne mündliche Verhandlungen können durch Beschluss ergehen. Deswegen habe ich da so lange drüber nachgedacht aber dann doch Urteil genommen.
13.08.2020, 20:19
(13.08.2020, 20:12)Gast schrieb:(13.08.2020, 20:01)zwölffingerdarm schrieb:(13.08.2020, 19:08)Gast schrieb:(13.08.2020, 19:06)Gast schrieb:(13.08.2020, 19:01)grimmdarm schrieb: schönen blackout gehabt ... »beschluss« statt »urteil« und im »namen des volkes« geschrieben ... ?? ... alter ... das hat mich jetzt runter gezogen, der rest war ordentlich gelöst, so ein dreck.
Scheiß drauf, kostet dich 1 P
HAHA echt mal
ja, klingt lächerlich, aber technisch betrachtet ist die entscheidung nicht praxistauglich ... von daher etwas am wackeln, auch wenn's paranoid und übertrieben rüber kommt.
dann noch »berichterstatter als einzelrichter« am ende bei der unterschrift hingerotzt, was man für geile sachen in den letzten fünf minuten macht ... :D
An die Leute, die den Fall kennen: Ich habe auch lange nachgedacht, ob ich einen Beschluss mache. Im Endeffekt habe ich mich aber für ein Urteil entscheiden. Ging beides oder musste es zwingend ein Beschluss sein, weil es keine mündliche Verhandlung gab. Geht ja auch schriftliches Verfahren....
Ich habe auch ein Urteil (NRW). Habe das mit dem Verzicht auf die mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO im vorprozessualen Teil vor der Zulässigkeit abgearbeitet. Habe mich gegen Beschluss entschieden, weil im BV stand: die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ist erlassen.
13.08.2020, 20:19
ein gutes hat die sache ja: ab morgen drei monate bezahlter urlaub!
13.08.2020, 20:23
(13.08.2020, 20:19)Gast schrieb:Schlau. Gibts ja beim Beschluss nicht. Aber kann auch ein allgemeiner Hinweis.(13.08.2020, 20:12)Gast schrieb:(13.08.2020, 20:01)zwölffingerdarm schrieb:(13.08.2020, 19:08)Gast schrieb:(13.08.2020, 19:06)Gast schrieb: Scheiß drauf, kostet dich 1 P
HAHA echt mal
ja, klingt lächerlich, aber technisch betrachtet ist die entscheidung nicht praxistauglich ... von daher etwas am wackeln, auch wenn's paranoid und übertrieben rüber kommt.
dann noch »berichterstatter als einzelrichter« am ende bei der unterschrift hingerotzt, was man für geile sachen in den letzten fünf minuten macht ... :D
An die Leute, die den Fall kennen: Ich habe auch lange nachgedacht, ob ich einen Beschluss mache. Im Endeffekt habe ich mich aber für ein Urteil entscheiden. Ging beides oder musste es zwingend ein Beschluss sein, weil es keine mündliche Verhandlung gab. Geht ja auch schriftliches Verfahren....
Ich habe auch ein Urteil (NRW). Habe das mit dem Verzicht auf die mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO im vorprozessualen Teil vor der Zulässigkeit abgearbeitet. Habe mich gegen Beschluss entschieden, weil im BV stand: die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ist erlassen.
Egal :D