10.08.2020, 18:43
(10.08.2020, 18:37)Gast schrieb:Aber da ich der Typ mit der mittäterschaftlichen fahrlässigen Körperverletzung bin, wird mich sicherlich das ordentlich runterziehen. Die denken sich ja auch nur wie man so behindert sein kann. Da hilft die Mitteilung an die Gerichtshilfe auch nicht mehr. :dodgy:(10.08.2020, 18:32)Gast schrieb:(10.08.2020, 18:12)Gast schrieb:(10.08.2020, 17:58)GPA schrieb: GPA StA-Klausur war für mich nicht machbar, weil die Kombi Umfang + JGG für mich der Genickschuss war. Ich kann Strafrecht eig gut, habe aber JGG komplett auf Lücke gesetzt. Uns wurde in der AG gesagt , dass JGG in den letzten Jahrzehnten nie kam. Und dann das. Bis ich im JGG erst mal Überblick hatte, war die Zeit schon um. Keine Verfügung, keine Anklage, kein prozessuales Gutachen. Gute Nacht!!!
Aber wo hat sich denn JGG ausgewirkt? 1. die Vernehmung des J und 2. bei der sachlichen Zuständigkeit und der Anklage. Das wars doch?
Hab noch nen Hinweis an die Jugendgerichtshilfe, die gem. irgendeiner Norm der Jugendstaatsanwalt erteilen soll... Und dann noch die Norm hinsichtlich der schriftlichen Belehrung, wenn Eltern nicht dabei sind. Klar, im Ergebnis "nur" ein paar Normen - bloß für die Lektüre, ohne etwas zu übersehen, ist halt einfach keine Zeit.
Also ich fand es lächerlich insgesamt. Was soll das? Was wird damit abgeprüft? Dass man in 5 Stunden 4 Verwertungsprobleme (1. Vernehmung G, 2. Vernehmung G ohne qual. Belehrung, 3. Vernehmung vom J auf Stoff, 4. Handy-Beschlagnahme) + 10 teils nicht unkomplizierte Delikte (ggf. gefährliche KV von J und G objektiv zurechenbar?; ggf. § 315, erschleichen von Leistungen, dann § 201a bezüglich M einmal im Hinblick auf die unbeteiligten Passagiere, dann im Hinblick auf J, dann unterlassene Hilfeleistungen, gemeinschädliche Sachbeschädigungen, usw.) ERWÄHNEN kann? Tolle Leistung! Selbst die Top-Kandidaten werden hier nicht vertieft argumentiert haben und Verständnis präsentiert haben. Die Prüfungsämter sollen sich schämen!
Stimmt, Mitteilung habe ich auch noch. Vergessen. Aber ansonsten war ja nix mit JGG.
Ansonsten stimme ich Dir zu. Lächerlich voll. Mit Argumentieren wäre nur A-GA zeitfüllend gewesen.
10.08.2020, 18:45
Oh man, das klingt alles nicht sehr berauschend was in diesem durchgang kommt! Aber vielleicht ja morgen ein netter Fall!?
Schreiben eigentlich im August weniger leute examen? Weil hier vergleichsweise zum Vormonat recht wenig geschrieben wird?
Und wo ist eigentlich Torsten K. der die Examenskandidaten aufmuntert und sagt, welche Urteile dran kamen!? :D :D
Viel Erfolg noch Leute! Nie den Mut verlieren!
Schreiben eigentlich im August weniger leute examen? Weil hier vergleichsweise zum Vormonat recht wenig geschrieben wird?
Und wo ist eigentlich Torsten K. der die Examenskandidaten aufmuntert und sagt, welche Urteile dran kamen!? :D :D
Viel Erfolg noch Leute! Nie den Mut verlieren!
10.08.2020, 18:55
War echt vollkommen überfrachtet. Hoffe, dass wird in der Bewertung berücksichtigt.
10.08.2020, 18:55
(10.08.2020, 18:32)Gast schrieb:(10.08.2020, 18:12)Gast schrieb:(10.08.2020, 17:58)GPA schrieb: GPA StA-Klausur war für mich nicht machbar, weil die Kombi Umfang + JGG für mich der Genickschuss war. Ich kann Strafrecht eig gut, habe aber JGG komplett auf Lücke gesetzt. Uns wurde in der AG gesagt , dass JGG in den letzten Jahrzehnten nie kam. Und dann das. Bis ich im JGG erst mal Überblick hatte, war die Zeit schon um. Keine Verfügung, keine Anklage, kein prozessuales Gutachen. Gute Nacht!!!
Aber wo hat sich denn JGG ausgewirkt? 1. die Vernehmung des J und 2. bei der sachlichen Zuständigkeit und der Anklage. Das wars doch?
Hab noch nen Hinweis an die Jugendgerichtshilfe, die gem. irgendeiner Norm der Jugendstaatsanwalt erteilen soll... Und dann noch die Norm hinsichtlich der schriftlichen Belehrung, wenn Eltern nicht dabei sind. Klar, im Ergebnis "nur" ein paar Normen - bloß für die Lektüre, ohne etwas zu übersehen, ist halt einfach keine Zeit.
Also ich fand es lächerlich insgesamt. Was soll das? Was wird damit abgeprüft? Dass man in 5 Stunden 4 Verwertungsprobleme (1. Vernehmung G, 2. Vernehmung G ohne qual. Belehrung, 3. Vernehmung vom J auf Stoff, 4. Handy-Beschlagnahme) + 10 teils nicht unkomplizierte Delikte (ggf. gefährliche KV von J und G objektiv zurechenbar?; ggf. § 315, erschleichen von Leistungen, dann § 201a bezüglich M einmal im Hinblick auf die unbeteiligten Passagiere, dann im Hinblick auf J, dann unterlassene Hilfeleistungen, gemeinschädliche Sachbeschädigungen, usw.) ERWÄHNEN kann? Tolle Leistung! Selbst die Top-Kandidaten werden hier nicht vertieft argumentiert haben und Verständnis präsentiert haben. Die Prüfungsämter sollen sich schämen!
Ich gebe dir zu hundert Prozent recht. Die Prüfungsämter sollten sich wirklich schämen. Was haben die für ne Mission? Die Referendare verzweifeln lassen? Dieser spezielle Juni Durchgang, Revision im Zivilrecht letzten Monat und jetzt dieser Mist? Man hat das Gefühl die suchen gezielt nach Themen um uns fertig zu machen. Klar wird einem das Examen nicht geschenkt, aber es kommen teilweise Dinge dran bei denen noch soviel Fleiß nicht geholfen hätte.
10.08.2020, 18:59
(10.08.2020, 18:55)Gast schrieb:(10.08.2020, 18:32)Gast schrieb:(10.08.2020, 18:12)Gast schrieb:(10.08.2020, 17:58)GPA schrieb: GPA StA-Klausur war für mich nicht machbar, weil die Kombi Umfang + JGG für mich der Genickschuss war. Ich kann Strafrecht eig gut, habe aber JGG komplett auf Lücke gesetzt. Uns wurde in der AG gesagt , dass JGG in den letzten Jahrzehnten nie kam. Und dann das. Bis ich im JGG erst mal Überblick hatte, war die Zeit schon um. Keine Verfügung, keine Anklage, kein prozessuales Gutachen. Gute Nacht!!!
Aber wo hat sich denn JGG ausgewirkt? 1. die Vernehmung des J und 2. bei der sachlichen Zuständigkeit und der Anklage. Das wars doch?
Hab noch nen Hinweis an die Jugendgerichtshilfe, die gem. irgendeiner Norm der Jugendstaatsanwalt erteilen soll... Und dann noch die Norm hinsichtlich der schriftlichen Belehrung, wenn Eltern nicht dabei sind. Klar, im Ergebnis "nur" ein paar Normen - bloß für die Lektüre, ohne etwas zu übersehen, ist halt einfach keine Zeit.
Also ich fand es lächerlich insgesamt. Was soll das? Was wird damit abgeprüft? Dass man in 5 Stunden 4 Verwertungsprobleme (1. Vernehmung G, 2. Vernehmung G ohne qual. Belehrung, 3. Vernehmung vom J auf Stoff, 4. Handy-Beschlagnahme) + 10 teils nicht unkomplizierte Delikte (ggf. gefährliche KV von J und G objektiv zurechenbar?; ggf. § 315, erschleichen von Leistungen, dann § 201a bezüglich M einmal im Hinblick auf die unbeteiligten Passagiere, dann im Hinblick auf J, dann unterlassene Hilfeleistungen, gemeinschädliche Sachbeschädigungen, usw.) ERWÄHNEN kann? Tolle Leistung! Selbst die Top-Kandidaten werden hier nicht vertieft argumentiert haben und Verständnis präsentiert haben. Die Prüfungsämter sollen sich schämen!
Ich gebe dir zu hundert Prozent recht. Die Prüfungsämter sollten sich wirklich schämen. Was haben die für ne Mission? Die Referendare verzweifeln lassen? Dieser spezielle Juni Durchgang, Revision im Zivilrecht letzten Monat und jetzt dieser Mist? Man hat das Gefühl die suchen gezielt nach Themen um uns fertig zu machen. Klar wird einem das Examen nicht geschenkt, aber es kommen teilweise Dinge dran bei denen noch soviel Fleiß nicht geholfen hätte.
Und dann werden sie uns vor wenn wir Mist produzieren. Keine bisschen Zeit mal darüber nachzudenken. Die Tatbestände konnte ich jetzt auch nicht im Schlaf. Fies
10.08.2020, 19:02
(10.08.2020, 18:55)Gast schrieb:(10.08.2020, 18:32)Gast schrieb:(10.08.2020, 18:12)Gast schrieb:(10.08.2020, 17:58)GPA schrieb: GPA StA-Klausur war für mich nicht machbar, weil die Kombi Umfang + JGG für mich der Genickschuss war. Ich kann Strafrecht eig gut, habe aber JGG komplett auf Lücke gesetzt. Uns wurde in der AG gesagt , dass JGG in den letzten Jahrzehnten nie kam. Und dann das. Bis ich im JGG erst mal Überblick hatte, war die Zeit schon um. Keine Verfügung, keine Anklage, kein prozessuales Gutachen. Gute Nacht!!!
Aber wo hat sich denn JGG ausgewirkt? 1. die Vernehmung des J und 2. bei der sachlichen Zuständigkeit und der Anklage. Das wars doch?
Hab noch nen Hinweis an die Jugendgerichtshilfe, die gem. irgendeiner Norm der Jugendstaatsanwalt erteilen soll... Und dann noch die Norm hinsichtlich der schriftlichen Belehrung, wenn Eltern nicht dabei sind. Klar, im Ergebnis "nur" ein paar Normen - bloß für die Lektüre, ohne etwas zu übersehen, ist halt einfach keine Zeit.
Also ich fand es lächerlich insgesamt. Was soll das? Was wird damit abgeprüft? Dass man in 5 Stunden 4 Verwertungsprobleme (1. Vernehmung G, 2. Vernehmung G ohne qual. Belehrung, 3. Vernehmung vom J auf Stoff, 4. Handy-Beschlagnahme) + 10 teils nicht unkomplizierte Delikte (ggf. gefährliche KV von J und G objektiv zurechenbar?; ggf. § 315, erschleichen von Leistungen, dann § 201a bezüglich M einmal im Hinblick auf die unbeteiligten Passagiere, dann im Hinblick auf J, dann unterlassene Hilfeleistungen, gemeinschädliche Sachbeschädigungen, usw.) ERWÄHNEN kann? Tolle Leistung! Selbst die Top-Kandidaten werden hier nicht vertieft argumentiert haben und Verständnis präsentiert haben. Die Prüfungsämter sollen sich schämen!
Ich gebe dir zu hundert Prozent recht. Die Prüfungsämter sollten sich wirklich schämen. Was haben die für ne Mission? Die Referendare verzweifeln lassen? Dieser spezielle Juni Durchgang, Revision im Zivilrecht letzten Monat und jetzt dieser Mist? Man hat das Gefühl die suchen gezielt nach Themen um uns fertig zu machen. Klar wird einem das Examen nicht geschenkt, aber es kommen teilweise Dinge dran bei denen noch soviel Fleiß nicht geholfen hätte.
Was mich so ärgert ist, dass man sich für solche Klausuren das ganze Lernen und Kalsurebschreiben, was ja immer als super wichtig verkauft wird, überhaupt keinen Vorteil bringt. Man muss schnell alle Delikte mal nennen, dann zum TBM mit dem Problem springen, die Beweisverwertung kurz ansprechen und fertig.
Ich behaupte, dass man solche Klausuren auch ohne das ganze wissen im Ergebnis genauso gut oder schlecht hinbekommen kann Wie jemand der sich intensiv vorbereitet hat. Sowas ist doch komplett ungeeignet mal wirklich juristisches können zu zeigen, weil es nur um oberflächliches „SchnellSchnell“ geht. Insofern bin ich mit meiner Taktik für den Verbesserungsversuch ganz gut gefahren nix mehr groß zu machen. Lohnt sich bei solchen Klausuren sowieso nicht.
10.08.2020, 19:07
Absolut. Es ist aber ein Armutszeugnis - ehrlich. Wenn man bedenkt, was von diesen Noten abhängt. Ich hatte 12,x Punkte im 1. StEx und finde diesen Modus einfach nur erbärmlich. Und ich gebe Dir absolut Recht, die Aufgabe ist nicht sich intensiv vorzubereiten, sondern extrem schnell die richtigen Kommentarstellen mit den richtigen Sachverhaltsstellen abzuschreiben und kurz (!) umzurühren. Nun wird man sagen: Ja, das macht man in der Praxis eben auch so - wenn ein Richter auch nur ein Urteil auf diese Weise schreibt, dann gute Nacht.
10.08.2020, 19:09
(10.08.2020, 18:45)Gastomane schrieb: Oh man, das klingt alles nicht sehr berauschend was in diesem durchgang kommt! Aber vielleicht ja morgen ein netter Fall!?Ich kann nicht immer überall sein. Anders als Chuck Norris.
Schreiben eigentlich im August weniger leute examen? Weil hier vergleichsweise zum Vormonat recht wenig geschrieben wird?
Und wo ist eigentlich Torsten K. der die Examenskandidaten aufmuntert und sagt, welche Urteile dran kamen!? :D :D
Viel Erfolg noch Leute! Nie den Mut verlieren!
10.08.2020, 19:13
(10.08.2020, 19:02)Gast schrieb:(10.08.2020, 18:55)Gast schrieb:(10.08.2020, 18:32)Gast schrieb:(10.08.2020, 18:12)Gast schrieb:(10.08.2020, 17:58)GPA schrieb: GPA StA-Klausur war für mich nicht machbar, weil die Kombi Umfang + JGG für mich der Genickschuss war. Ich kann Strafrecht eig gut, habe aber JGG komplett auf Lücke gesetzt. Uns wurde in der AG gesagt , dass JGG in den letzten Jahrzehnten nie kam. Und dann das. Bis ich im JGG erst mal Überblick hatte, war die Zeit schon um. Keine Verfügung, keine Anklage, kein prozessuales Gutachen. Gute Nacht!!!
Aber wo hat sich denn JGG ausgewirkt? 1. die Vernehmung des J und 2. bei der sachlichen Zuständigkeit und der Anklage. Das wars doch?
Hab noch nen Hinweis an die Jugendgerichtshilfe, die gem. irgendeiner Norm der Jugendstaatsanwalt erteilen soll... Und dann noch die Norm hinsichtlich der schriftlichen Belehrung, wenn Eltern nicht dabei sind. Klar, im Ergebnis "nur" ein paar Normen - bloß für die Lektüre, ohne etwas zu übersehen, ist halt einfach keine Zeit.
Also ich fand es lächerlich insgesamt. Was soll das? Was wird damit abgeprüft? Dass man in 5 Stunden 4 Verwertungsprobleme (1. Vernehmung G, 2. Vernehmung G ohne qual. Belehrung, 3. Vernehmung vom J auf Stoff, 4. Handy-Beschlagnahme) + 10 teils nicht unkomplizierte Delikte (ggf. gefährliche KV von J und G objektiv zurechenbar?; ggf. § 315, erschleichen von Leistungen, dann § 201a bezüglich M einmal im Hinblick auf die unbeteiligten Passagiere, dann im Hinblick auf J, dann unterlassene Hilfeleistungen, gemeinschädliche Sachbeschädigungen, usw.) ERWÄHNEN kann? Tolle Leistung! Selbst die Top-Kandidaten werden hier nicht vertieft argumentiert haben und Verständnis präsentiert haben. Die Prüfungsämter sollen sich schämen!
Ich gebe dir zu hundert Prozent recht. Die Prüfungsämter sollten sich wirklich schämen. Was haben die für ne Mission? Die Referendare verzweifeln lassen? Dieser spezielle Juni Durchgang, Revision im Zivilrecht letzten Monat und jetzt dieser Mist? Man hat das Gefühl die suchen gezielt nach Themen um uns fertig zu machen. Klar wird einem das Examen nicht geschenkt, aber es kommen teilweise Dinge dran bei denen noch soviel Fleiß nicht geholfen hätte.
Was mich so ärgert ist, dass man sich für solche Klausuren das ganze Lernen und Kalsurebschreiben, was ja immer als super wichtig verkauft wird, überhaupt keinen Vorteil bringt. Man muss schnell alle Delikte mal nennen, dann zum TBM mit dem Problem springen, die Beweisverwertung kurz ansprechen und fertig.
Ich behaupte, dass man solche Klausuren auch ohne das ganze wissen im Ergebnis genauso gut oder schlecht hinbekommen kann Wie jemand der sich intensiv vorbereitet hat. Sowas ist doch komplett ungeeignet mal wirklich juristisches können zu zeigen, weil es nur um oberflächliches „SchnellSchnell“ geht. Insofern bin ich mit meiner Taktik für den Verbesserungsversuch ganz gut gefahren nix mehr groß zu machen. Lohnt sich bei solchen Klausuren sowieso nicht.
Ich nehme für meinen Verbesserungsversuch mit, dass ich anscheinend lernen muss Probeklausuren in 4 Stunden zu lösen...
10.08.2020, 19:32
(10.08.2020, 19:13)Gast schrieb:(10.08.2020, 19:02)Gast schrieb:(10.08.2020, 18:55)Gast schrieb:(10.08.2020, 18:32)Gast schrieb:(10.08.2020, 18:12)Gast schrieb: Aber wo hat sich denn JGG ausgewirkt? 1. die Vernehmung des J und 2. bei der sachlichen Zuständigkeit und der Anklage. Das wars doch?
Hab noch nen Hinweis an die Jugendgerichtshilfe, die gem. irgendeiner Norm der Jugendstaatsanwalt erteilen soll... Und dann noch die Norm hinsichtlich der schriftlichen Belehrung, wenn Eltern nicht dabei sind. Klar, im Ergebnis "nur" ein paar Normen - bloß für die Lektüre, ohne etwas zu übersehen, ist halt einfach keine Zeit.
Also ich fand es lächerlich insgesamt. Was soll das? Was wird damit abgeprüft? Dass man in 5 Stunden 4 Verwertungsprobleme (1. Vernehmung G, 2. Vernehmung G ohne qual. Belehrung, 3. Vernehmung vom J auf Stoff, 4. Handy-Beschlagnahme) + 10 teils nicht unkomplizierte Delikte (ggf. gefährliche KV von J und G objektiv zurechenbar?; ggf. § 315, erschleichen von Leistungen, dann § 201a bezüglich M einmal im Hinblick auf die unbeteiligten Passagiere, dann im Hinblick auf J, dann unterlassene Hilfeleistungen, gemeinschädliche Sachbeschädigungen, usw.) ERWÄHNEN kann? Tolle Leistung! Selbst die Top-Kandidaten werden hier nicht vertieft argumentiert haben und Verständnis präsentiert haben. Die Prüfungsämter sollen sich schämen!
Ich gebe dir zu hundert Prozent recht. Die Prüfungsämter sollten sich wirklich schämen. Was haben die für ne Mission? Die Referendare verzweifeln lassen? Dieser spezielle Juni Durchgang, Revision im Zivilrecht letzten Monat und jetzt dieser Mist? Man hat das Gefühl die suchen gezielt nach Themen um uns fertig zu machen. Klar wird einem das Examen nicht geschenkt, aber es kommen teilweise Dinge dran bei denen noch soviel Fleiß nicht geholfen hätte.
Was mich so ärgert ist, dass man sich für solche Klausuren das ganze Lernen und Kalsurebschreiben, was ja immer als super wichtig verkauft wird, überhaupt keinen Vorteil bringt. Man muss schnell alle Delikte mal nennen, dann zum TBM mit dem Problem springen, die Beweisverwertung kurz ansprechen und fertig.
Ich behaupte, dass man solche Klausuren auch ohne das ganze wissen im Ergebnis genauso gut oder schlecht hinbekommen kann Wie jemand der sich intensiv vorbereitet hat. Sowas ist doch komplett ungeeignet mal wirklich juristisches können zu zeigen, weil es nur um oberflächliches „SchnellSchnell“ geht. Insofern bin ich mit meiner Taktik für den Verbesserungsversuch ganz gut gefahren nix mehr groß zu machen. Lohnt sich bei solchen Klausuren sowieso nicht.
Ich nehme für meinen Verbesserungsversuch mit, dass ich anscheinend lernen muss Probeklausuren in 4 Stunden zu lösen...
...und ich wäre schon extrem glücklich, wenn ich überhaupt in die Verbesserung darf.