02.08.2020, 00:57
Bewirb dich doch als Vollzugsleitung. Dafür braucht man keine Note.
02.08.2020, 09:43
(02.08.2020, 00:46)Gast schrieb:(01.08.2020, 18:00)Gast schrieb: Bei nem guten ersten Examen mache ich das.
In welchem Bundesland lebst du? NRW (wegen meines Peter Biesenbach Jokes)?
Gibt es da eine ernsthafte Möglichkeit? Im Internet finde ich nur Infos nach denen es allein auf die Note um 2. Examen ankommt und als Voraussetzung wird "mindestens befriedigend" angegeben.
Mein Witz war eigentlich aus der Verzweifelung heraus, aber Vollzugsjurist wäre wirklich mein absoluter Traumberuf und ich hätte diverse gute Gründe vorzuweisen, warum das Land sicher keinen Fehler damit machen würde mich einzustellen! Wäre der wahnsinn, wenn es da irgend eine Chance gäbe mich zu beweisen :blush: .
Dann mach doch Verbesserung? Als Berufseinsteiger werden sie dich mit nem ausreichend wohl nicht nehmen.
02.08.2020, 14:10
(02.08.2020, 09:43)Gast schrieb:(02.08.2020, 00:46)Gast schrieb:(01.08.2020, 18:00)Gast schrieb: Bei nem guten ersten Examen mache ich das.
In welchem Bundesland lebst du? NRW (wegen meines Peter Biesenbach Jokes)?
Gibt es da eine ernsthafte Möglichkeit? Im Internet finde ich nur Infos nach denen es allein auf die Note um 2. Examen ankommt und als Voraussetzung wird "mindestens befriedigend" angegeben.
Mein Witz war eigentlich aus der Verzweifelung heraus, aber Vollzugsjurist wäre wirklich mein absoluter Traumberuf und ich hätte diverse gute Gründe vorzuweisen, warum das Land sicher keinen Fehler damit machen würde mich einzustellen! Wäre der wahnsinn, wenn es da irgend eine Chance gäbe mich zu beweisen :blush: .
Dann mach doch Verbesserung? Als Berufseinsteiger werden sie dich mit nem ausreichend wohl nicht nehmen.
Sehe das ähnlich..
Also ich hab mal mit der zuständigen Dame im JM telefoniert, um vorab mal zu erfragen wie das Auswahlverfahren so abläuft usw.
Die meinte tatsächlich, dass sie als erstes auf die Note vom 2. StEx guckt. Wenn die 6,5 nicht erreicht ist, legt sie die Bewerbung weg, egal was da sonst für Qualifikationen oder Empfehlungen drin sind. Das befriedigend ist zwingend. Wenn du also noch den Verbesserungsversuch machen kannst, mach es!
02.08.2020, 14:58
Fang an in irgendeiner Kreisverwaltung, wo deine Noten reichen, am besten Führungserfahrung, dann Vollzugsleitung und dann kannst du dich ja noch mal als Vollzugsjurist bewerben.
02.08.2020, 17:41
(02.08.2020, 14:58)Gast schrieb: Fang an in irgendeiner Kreisverwaltung, wo deine Noten reichen, am besten Führungserfahrung, dann Vollzugsleitung und dann kannst du dich ja noch mal als Vollzugsjurist bewerben.
Was genau verstehst du unter Vollzugsleitung? In NRW gibt es Vollzugsjuristen, das ist im Grunde jeder Jurist im Justizvollzug. Und jede JVA hat eine Anstaltsleitung, was quasi die höchstmögliche Beförderungsstufe für einen Vollzugsjuristen darstellt, jedoch auch mit Nicht-Juristen besetzt werden kann. Was soll also die Vollzugsleitung sein?
02.08.2020, 21:02
Ich habe auch neulich ne Stellenanzeige für Leitung der Justizvollzugsanstalt mit E12 gesehen, also gehobener Dienst.
https://www.talentrocket.de/karrieremaga...orderungen
https://www.talentrocket.de/karrieremaga...orderungen
02.08.2020, 21:55
Stellv. Anstaltsleiter als Jurist ist höherer Dienst und mind A14. Leiter A15-A16.
Was du gesehen hast, kann allenfalls ein Abteilungsleiter oder Außenstellenleiter gewesen sein.
Was du gesehen hast, kann allenfalls ein Abteilungsleiter oder Außenstellenleiter gewesen sein.
03.08.2020, 09:12
(02.08.2020, 14:58)Gast schrieb: Fang an in irgendeiner Kreisverwaltung, wo deine Noten reichen, am besten Führungserfahrung, dann Vollzugsleitung und dann kannst du dich ja noch mal als Vollzugsjurist bewerben.
Ist leidet auch nicht einfach, da reinzukommen. Auf so eine freie A13-Stelle bewerben sich regelmäßig mehrere Dutzend. Die Wahrscheinlichkeit, dass da einer dabei ist, der am Prädikatsbereich kratzt oder sogar darüber liegt, ist recht hoch.
03.08.2020, 10:05
(02.08.2020, 21:55)Gast schrieb: Stellv. Anstaltsleiter als Jurist ist höherer Dienst und mind A14. Leiter A15-A16.
Was du gesehen hast, kann allenfalls ein Abteilungsleiter oder Außenstellenleiter gewesen sein.
Genau das!
Und auch Abteilungs- oder Außenstellenleiter werden nicht mit Quereinsteigern besetzt, sondern u.a. eben mit Vollzugsjuristen oder langjährigen Vollzugsbediensteten aus anderen Fachbereichen
03.08.2020, 11:04
(03.08.2020, 09:12)Gast schrieb:(02.08.2020, 14:58)Gast schrieb: Fang an in irgendeiner Kreisverwaltung, wo deine Noten reichen, am besten Führungserfahrung, dann Vollzugsleitung und dann kannst du dich ja noch mal als Vollzugsjurist bewerben.
Ist leidet auch nicht einfach, da reinzukommen. Auf so eine freie A13-Stelle bewerben sich regelmäßig mehrere Dutzend. Die Wahrscheinlichkeit, dass da einer dabei ist, der am Prädikatsbereich kratzt oder sogar darüber liegt, ist recht hoch.
Das sind aber nicht immer Beamtenstellen, manche sind auch im Angestelltenverhältnis und extern wird manchmal auch gesucht, z.B. sucht die JVA in Flensburg gerade eine Leitung, wo du auch in E12 übernommen werden kannst, wenn du nicht schon Beamter bist.
Außerdem kommt es bei den Leitungsstellen mehr auf soft skills oder Führungserfahrung an als auf VBs (Personaleinsatz, Arbeitssicherheit etc.). Deshalb bewerben sich da nicht nur Juristen, sondern auch andere Absolventen wie Sozialpädagogen.