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  5. Dauer der Anforderung eines Auszugs aus dem BZR
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Dauer der Anforderung eines Auszugs aus dem BZR
Gast
Unregistered
 
#1
27.07.2020, 15:37
Wenn eine Behörde einen solchen im Einstellungsverfahren selbst anfordert, wie lange dauert dies?
Geht das schneller als wenn man selbst ein solches zur Vorlage bei der Behörde beantragt?
Die StA kann doch zB direkt zugreifen oder habe ich das aus dem Ref in falscher Erinnerung?
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Gast
Unregistered
 
#2
27.07.2020, 17:12
Da wird offensichtlich das Führungszeugnis in seinen unterschiedlichen Gestalten mit einem vollen Auszug aus dem Bundeszentralregister verwechselt.
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Gast
Unregistered
 
#3
27.07.2020, 17:23
(27.07.2020, 17:12)Gast schrieb:  Da wird offensichtlich das Führungszeugnis in seinen unterschiedlichen Gestalten mit einem vollen Auszug aus dem Bundeszentralregister verwechselt.


Was ist denn der Unterschied?
Stehen im Auszug auch die Sachen, die in einem Führungszeugnis nicht mehr geführt werden?
Und können diesen Auszug auch andere Behörden als die StA ziehen?
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Gast
Unregistered
 
#4
27.07.2020, 18:12
(27.07.2020, 17:23)Gast schrieb:  
(27.07.2020, 17:12)Gast schrieb:  Da wird offensichtlich das Führungszeugnis in seinen unterschiedlichen Gestalten mit einem vollen Auszug aus dem Bundeszentralregister verwechselt.


Was ist denn der Unterschied?
Stehen im Auszug auch die Sachen, die in einem Führungszeugnis nicht mehr geführt werden?
Und können diesen Auszug auch andere Behörden als die StA ziehen?

Leute, ihr seid Volljuristen... § 32 BZRG
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Gast
Unregistered
 
#5
27.07.2020, 18:33
(27.07.2020, 18:12)Gast schrieb:  
(27.07.2020, 17:23)Gast schrieb:  
(27.07.2020, 17:12)Gast schrieb:  Da wird offensichtlich das Führungszeugnis in seinen unterschiedlichen Gestalten mit einem vollen Auszug aus dem Bundeszentralregister verwechselt.


Was ist denn der Unterschied?
Stehen im Auszug auch die Sachen, die in einem Führungszeugnis nicht mehr geführt werden?
Und können diesen Auszug auch andere Behörden als die StA ziehen?

Leute, ihr seid Volljuristen... § 32 BZRG


Beantwortet aber nur die - nicht gestellte - Frage, was im Führungszeugnis steht!
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Gast
Unregistered
 
#6
27.07.2020, 18:38
(27.07.2020, 18:33)Gast schrieb:  
(27.07.2020, 18:12)Gast schrieb:  
(27.07.2020, 17:23)Gast schrieb:  
(27.07.2020, 17:12)Gast schrieb:  Da wird offensichtlich das Führungszeugnis in seinen unterschiedlichen Gestalten mit einem vollen Auszug aus dem Bundeszentralregister verwechselt.


Was ist denn der Unterschied?
Stehen im Auszug auch die Sachen, die in einem Führungszeugnis nicht mehr geführt werden?
Und können diesen Auszug auch andere Behörden als die StA ziehen?

Leute, ihr seid Volljuristen... § 32 BZRG


Beantwortet aber nur die - nicht gestellte - Frage, was im Führungszeugnis steht!

Hast du überhaupt in die Norm geschaut? Da wird im Detail ausgeführt welche Inhalte des BZR in welcher Art des Führungszeugnisses stehen.
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Gast
Unregistered
 
#7
27.07.2020, 18:42
(27.07.2020, 18:38)Gast schrieb:  
(27.07.2020, 18:33)Gast schrieb:  
(27.07.2020, 18:12)Gast schrieb:  
(27.07.2020, 17:23)Gast schrieb:  
(27.07.2020, 17:12)Gast schrieb:  Da wird offensichtlich das Führungszeugnis in seinen unterschiedlichen Gestalten mit einem vollen Auszug aus dem Bundeszentralregister verwechselt.


Was ist denn der Unterschied?
Stehen im Auszug auch die Sachen, die in einem Führungszeugnis nicht mehr geführt werden?
Und können diesen Auszug auch andere Behörden als die StA ziehen?

Leute, ihr seid Volljuristen... § 32 BZRG


Beantwortet aber nur die - nicht gestellte - Frage, was im Führungszeugnis steht!

Hast du überhaupt in die Norm geschaut? Da wird im Detail ausgeführt welche Inhalte des BZR in welcher Art des Führungszeugnisses stehen.

Aber nicht, welche Behörde sich wie einen Auszug ziehen können?
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Gast
Unregistered
 
#8
27.07.2020, 18:49
§ 32 BZRG bezog sich auf die Frage "Was ist denn der Unterschied?" zwischen BRG-A und Führungszeugnis.
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Gast
Unregistered
 
#9
27.07.2020, 18:49
(27.07.2020, 18:49)Gast schrieb:  § 32 BZRG bezog sich auf die Frage "Was ist denn der Unterschied?" zwischen BRG-A und Führungszeugnis.

*BZR-A
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Gast
Unregistered
 
#10
27.07.2020, 21:13
Der Rest ergibt sich unmittelbar und leicht verständlich aus §§ 31 und 41 BZRG.
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