25.07.2020, 11:28
Eben. § 817 S. 2. Dulden und liquidieren ist nicht. (Mindestens berufsrechtlich ist das natürlich trotzdem klar unzulässig.)
25.07.2020, 11:37
(25.07.2020, 11:28)Gast schrieb: Eben. § 817 S. 2. Dulden und liquidieren ist nicht. (Mindestens berufsrechtlich ist das natürlich trotzdem klar unzulässig.)
Das 817 S. 2 Bgb im vorliegenden Fall greifen würde, bezweifle ich mal stark.
Hab noch Arbeitsrecht leider 0 Plan, aber denke, der strukturelle Unterschied der Parteien muss hier schon berücksichtigt werden.
Ähnlich wie mit WohnraummietR, da könnte ich das ja auch rückwirkend zurückfordern, ohne 242 oder 817 etc.