24.07.2020, 14:54
Euer JAG klärt auf ;)
(3) § 18 Abs. 3 Satz 3 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass der Punktwert für die Gesamtnote errechnet wird, indem die Punktzahl der Bewertung jeder Aufsichtsarbeit mit 7,5, des Aktenvortrags mit 10, des Prüfungsgesprächs mit 30 vervielfältigt und sodann die Summe durch 100 geteilt wird.
(3) Die Punktwerte für die Gesamtnote der staatlichen Pflichtfachprüfung und für die einzelnen Prüfungsabschnitte sind rechnerisch zu ermitteln. Es sind die Aufsichtsarbeiten mit einem Anteil von insgesamt 60 v. H., der Vortrag mit 10 v.H. und die Leistungen im Prüfungsgespräch mit einem Anteil von insgesamt 30 v. H. zu berücksichtigen. Der Punktwert für die Gesamtnote wird errechnet, indem die Punktzahl der Bewertung jeder Aufsichtsarbeit sowie des Vortrags mit 10 und die der Leistung im Prüfungsgespräch mit 30 vervielfältigt und sodann die Summe durch 100 geteilt wird. Sind dem Prüfling Prüfungsleistungen nach § 24 Abs. 3 erlassen worden, so sind die entsprechenden Prüfungsleistungen aus dem vorhergehenden Prüfungsverfahren zu berücksichtigen. Alle Punktwerte sind bis auf zwei Dezimalstellen ohne Auf- oder Abrundung rechnerisch zu
(3) § 18 Abs. 3 Satz 3 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass der Punktwert für die Gesamtnote errechnet wird, indem die Punktzahl der Bewertung jeder Aufsichtsarbeit mit 7,5, des Aktenvortrags mit 10, des Prüfungsgesprächs mit 30 vervielfältigt und sodann die Summe durch 100 geteilt wird.
(3) Die Punktwerte für die Gesamtnote der staatlichen Pflichtfachprüfung und für die einzelnen Prüfungsabschnitte sind rechnerisch zu ermitteln. Es sind die Aufsichtsarbeiten mit einem Anteil von insgesamt 60 v. H., der Vortrag mit 10 v.H. und die Leistungen im Prüfungsgespräch mit einem Anteil von insgesamt 30 v. H. zu berücksichtigen. Der Punktwert für die Gesamtnote wird errechnet, indem die Punktzahl der Bewertung jeder Aufsichtsarbeit sowie des Vortrags mit 10 und die der Leistung im Prüfungsgespräch mit 30 vervielfältigt und sodann die Summe durch 100 geteilt wird. Sind dem Prüfling Prüfungsleistungen nach § 24 Abs. 3 erlassen worden, so sind die entsprechenden Prüfungsleistungen aus dem vorhergehenden Prüfungsverfahren zu berücksichtigen. Alle Punktwerte sind bis auf zwei Dezimalstellen ohne Auf- oder Abrundung rechnerisch zu
24.07.2020, 15:43
Also wenn wir davon ausgehen, dass der Kollege die 60 Vorpunkte hatte und dann nur angenommen 9pkt im Vortrag und 9 pkt in den Gesprächen hatte (9er-Schnitt!? Kann auch anders verteilt sein, hat er nicht gesagt), dürften 7,8 am Ende rausgekommen sein. Mit 60 VP schon sicher im 9,... bereich ist unlogisch. Weil man müsste dann ja von jeweils 0 pkt in der mdl 9,... sicher haben. Also wird hier vermutlich, wie meistens, quatsch erzählt. Ggf hab ich es aber auch falsch verstanden, was gemeint war.
24.07.2020, 15:52
(24.07.2020, 15:43)Mathematiker schrieb: Also wenn wir davon ausgehen, dass der Kollege die 60 Vorpunkte hatte (ich rechne der einfachheit halber mal mit 56) und dann nur angenommen 9pkt im Vortrag und 9 pkt in den Gesprächen hatte (9er-Schnitt!? Kann auch anders verteilt sein, hat er nicht gesagt), dürften 7,8 am Ende rausgekommen sein. Mit 60 VP schon sicher im 9,... bereich ist unlogisch. Weil man müsste dann ja von jeweils 0 pkt in der mdl 9,... sicher haben. Also wird hier vermutlich, wie meistens, quatsch erzählt. Ggf hab ich es aber auch falsch verstanden, was gemeint war.
24.07.2020, 16:33
(24.07.2020, 15:43)Mathematiker schrieb: Also wenn wir davon ausgehen, dass der Kollege die 60 Vorpunkte hatte und dann nur angenommen 9pkt im Vortrag und 9 pkt in den Gesprächen hatte (9er-Schnitt!? Kann auch anders verteilt sein, hat er nicht gesagt), dürften 7,8 am Ende rausgekommen sein. Mit 60 VP schon sicher im 9,... bereich ist unlogisch. Weil man müsste dann ja von jeweils 0 pkt in der mdl 9,... sicher haben. Also wird hier vermutlich, wie meistens, quatsch erzählt. Ggf hab ich es aber auch falsch verstanden, was gemeint war.
Ja hast es falsch verstanden. Der oder Diejenige hatte den Klausurschnitt bereits umgerechnet auf die 60%. Dann muss er oder sie nur noch die reinen Punkte aus der mdl addieren
24.07.2020, 17:37
@GastHE
hab ich doch einen Post vorher bereits beschrieben. 3/4 = 0,75. Genauso, dass manche unter „Vorpunkten“ den ungewichteten Begriff verstehen (Reinerlös aus Klausuren) und manche den gewichteten (um 25% reduziert).
Es bleibt trotzdem offen, wie man schriftlich auf einen Schnitt von 9,7 kommen kann. Das ist rechnerisch nicht möglich, da Klausuren in NRW nie mit krummen Punktzahlen benotet werden. Acht summierte Einzelnoten geteilt durch acht ergeben nie 9,7, nichtmal gerundet. Möglich sind 9,625 oder 9,75.
hab ich doch einen Post vorher bereits beschrieben. 3/4 = 0,75. Genauso, dass manche unter „Vorpunkten“ den ungewichteten Begriff verstehen (Reinerlös aus Klausuren) und manche den gewichteten (um 25% reduziert).
Es bleibt trotzdem offen, wie man schriftlich auf einen Schnitt von 9,7 kommen kann. Das ist rechnerisch nicht möglich, da Klausuren in NRW nie mit krummen Punktzahlen benotet werden. Acht summierte Einzelnoten geteilt durch acht ergeben nie 9,7, nichtmal gerundet. Möglich sind 9,625 oder 9,75.
24.07.2020, 17:40
(24.07.2020, 17:37)NRWrr schrieb: @GastHE
hab ich doch einen Post vorher bereits beschrieben. 3/4 = 0,75. Genauso, dass manche unter „Vorpunkten“ den ungewichteten Begriff verstehen (Reinerlös aus Klausuren) und manche den gewichteten (um 25% reduziert).
Es bleibt trotzdem offen, wie man schriftlich auf einen Schnitt von 9,7 kommen kann. Das ist rechnerisch nicht möglich, da Klausuren in NRW nie mit krummen Punktzahlen benotet werden. Acht summierte Einzelnoten geteilt durch acht ergeben nie 9,7, nichtmal gerundet. Möglich sind 9,625 oder 9,75.
Iudex non calculat. Vmtl. hat er/sie einfach falsch gerundet.
24.07.2020, 18:25
(24.07.2020, 17:40)Gast schrieb:(24.07.2020, 17:37)NRWrr schrieb: @GastHE
hab ich doch einen Post vorher bereits beschrieben. 3/4 = 0,75. Genauso, dass manche unter „Vorpunkten“ den ungewichteten Begriff verstehen (Reinerlös aus Klausuren) und manche den gewichteten (um 25% reduziert).
Es bleibt trotzdem offen, wie man schriftlich auf einen Schnitt von 9,7 kommen kann. Das ist rechnerisch nicht möglich, da Klausuren in NRW nie mit krummen Punktzahlen benotet werden. Acht summierte Einzelnoten geteilt durch acht ergeben nie 9,7, nichtmal gerundet. Möglich sind 9,625 oder 9,75.
Iudex non calculat. Vmtl. hat er/sie einfach falsch gerundet.
Jo. Ich kläre es auf. Es waren 9,625. Sry.
24.07.2020, 19:25
Bönders in der Mündlichen bedeutet Schicksalsschlag. Nach 7 Jahren Ausbildung zwei platt geschossene Reifen vor der Zielgeraden, Aussteigen und bis zur Ziellinie schieben. Sowas nennt man Prüfungsterrorismus.
26.07.2020, 15:27
(23.07.2020, 14:27)GASTG schrieb: Ich wurde von Herrn Bönders im zweiten Examen geprüft und möchte die hier im Forum und auch Thread verbreiteten Gerüchte zumindest in Teilen relativieren, dabei jedoch auch ein realistisches Bild zeichnen.
Zunächst einmal hat sich in unserer Prüfung jeder Prüfling verbessert. Ich selbst habe mich um 1,3 Punkte verbessert. Einen Notensprung gab es allerdings nicht bzw. nur bei einer Kandidatin, die erst durch die mündliche Prüfung das Examen bestanden hat. Soweit es also teilweise heißt "Verbesserungen seien nicht möglich" oder "Man verbessert sich um maximal 1 Punkt", ist dies offensichtlich falsch und wurde etwa durch unsere mündliche Prüfung widerlegt.
Die Prüfung selbst verlief wie jede andere Prüfung auch. Herr Bönders hat einen sachlich-nüchternen Eindruck gemacht und völlig korrekt geprüft. Wäre man ohne Kenntnis der Protokolle und des Rufs von Herrn Bönders in die Prüfung gegangen, wäre seine Prüfung in keiner Weise negativ aufgefallen.
Richtig ist nach meiner Einschätzung hingegen, dass Herr Bönders bei der Bewertung der mündlichen Prüfung im Vergleich zu den meisten anderen Prüfern sehr restriktiv punktet und die wirklich großen Sprünge bei ihm eher ausscheiden. Dies wurde bereits anhand der von ihm vergebenen Noten aus den mehreren hundert Seiten Protokollen sichtibar. Die dortigen Noten waren doch signifikant schlechter als bei anderen Prüfern und es war auch auffällig, dass Punktzahlen über 11 extrem selten und über 14 überhaupt nicht vorhanden waren (was bei anderen Prüfern ganz anders war). Auch bei uns in der Prüfung empfand ich die Bewertung als eher streng. Insbesondere wenn man sich in den Klausuren deutlich unter Wert verkauft hat (wie es bei mir der Fall war, was ich nach nunmehr erfolgreichem Verbesserungsversuch behaupten darf), sollte man nicht die allergrößten Hoffnung haben, dass man dies durch einen großen Sprung in der mündlichen Prüfung kompensieren kann. Wenn man hingegen alles in allem mit seinen Klausurnoten zufrieden ist, stehen die Chancen auch bei Herrn Bönders nicht schlecht, auf dem Niveau zu bleiben oder sich moderat zu verbessern.
Nun kann man sicherlich lang und breit diskutieren, ob anderen Prüfer vielleicht zu viele Punkte geben oder Herr Bönders zu wenig. In jedem Fall ist nach meiner Einschätzung die Chance auf eine gute Note, insbesondere auf einen größeren Sprung bei Herrn Bönders signifikant geringer als dies im Durchschnitt der anderen Prüfer der Fall ist. Daher kann man es durchaus als unglücklich bezeichnen, ihn zu bekommen.
Da stimme ich zu. Ich hatte ihn auch im zweiten Stex. Die Prüfung bei ihm lief (soweit man das sagen kann) angenehm ab.
Ich selber hatte in den Klausuren 5,x als Notenschnitt und habe mich um 0,3 verbessert. Allerdings wollte ich den Notensprung schaffen und glaube, das wäre bei gleicher Leistung mit anderen Prüfern möglich gewesen.
Wem es ums Bestehen geht, der ist wohl bei ihm ganz gut aufgehoben.
Wer es von 7,x auf Prädikat schaffen will, sollte sich krank melden.
Man kann sich bei ihm verbessern. Aber er punktet definitiv restriktiver als andere.
Gerüchteweise prüft er zurzeit jede Woche, also stehen die Chancen „gut“ dass man ihn beim zweiten Mal wieder hat.
26.07.2020, 19:01
Die Klausuren sind halt auch wesentlich aussagekräftiger als die mündliche Prüfung. Warum sollte jemand, der vorher 5 oder 6 Punkte hatte, auf einmal mit einem Examen von 7 oder mehr Punkten nach Hause gehen dürfen?