10.05.2016, 20:18
Schutzbehauptung!
10.05.2016, 20:21
Genau! War mit dem Argument abzulehnen !
10.05.2016, 20:25
Sehe ich auch so :)
10.05.2016, 22:26
Mord habe ich auch an Vorsatz scheitern lassen. Hohe Anforderungen an Nachweisbarkeit - hier aus den Beweisen (-), er wollte ihn verletzten über töten hat er sich keine Gedanken gemacht, nicht mal dolus eventualis
10.05.2016, 22:28
Notwehr habe ich verneint - nicht glaubhaft, dass er wirklich Angst hatte
11.05.2016, 07:24
(10.05.2016, 22:26)Gast schrieb: Mord habe ich auch an Vorsatz scheitern lassen. Hohe Anforderungen an Nachweisbarkeit - hier aus den Beweisen (-), er wollte ihn verletzten über töten hat er sich keine Gedanken gemacht, nicht mal dolus eventualis
Mord eh nicht aber 212,22,23 wegen des Ausrufs den er getätigt hat, irgendwas mit "ich bring dich um die Ecke und löse das Problem ein für alle mal", welcher schon durchaus bedacht war. Notwehr nein weil der den provoziert hat und der GES dann zwar mit hochgehaltener Bierflasche auf ihn zugegangen ist, anhand der Aussagen aber
klar war, dass die Angst eine Schutzbehauptung ist. 10 cm größer und 10 kg schwerer hin oder her.
TE 52 zu 223,224 I Nr.2 var. 2.
11.05.2016, 08:24
Habt ihr alle Betrug verneint? Stellt man da nicht in den Konstellationen Eingehungsbetrug im Schaden auf einen Gefährdungsschaden ab?
11.05.2016, 08:43
11.05.2016, 09:52
diplom... den sv hast du aber gelesen?
11.05.2016, 10:01
Ja Diplom Biologe mit befriedigender Note aus der Heinrich Heine Universität
Ich rede über die Klausur in nrw
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