09.05.2016, 18:39
Habe es auch mit Verzugszinsen .... Eig ist dies möglich, jedoch nur auf einen Betrag abzüglich der Nutzungen ..
09.05.2016, 18:46
dito
Zeitpunkt- die endgütige Weigerung im April 16, da im Dez 14 keine Zahlungsfrist gesetzt wurde
Zeitpunkt- die endgütige Weigerung im April 16, da im Dez 14 keine Zahlungsfrist gesetzt wurde
09.05.2016, 19:33
War die Fristsetzung nicht entbehrlich?
09.05.2016, 19:36
Bei mir war sie bezüglich der Ladung entbehrlich weil unbegehbarer Mangel. Oder sehe ich das falsch?
09.05.2016, 19:39
Ja da auch.... Da auch endgültig verweigert worden ist... Aber die Mahnung an sich war doch entbehrlich oder nicht?
09.05.2016, 20:29
Hab sie auch als entbehrlich wegen endgültiger Verweigerung.
Also normale RHK Zinsen gehen bei Zug um Zug wegen dem ZBR sprich der Fälligkeit nicht aber bei Verzug müsste das ja eigentlich nicht so sein...so ein Mist hatte es erst da stehen und hab es weg gemacht weil mir das eingefallen ist aber keine Zeit mehr zum nachgucken gehabt.
Also normale RHK Zinsen gehen bei Zug um Zug wegen dem ZBR sprich der Fälligkeit nicht aber bei Verzug müsste das ja eigentlich nicht so sein...so ein Mist hatte es erst da stehen und hab es weg gemacht weil mir das eingefallen ist aber keine Zeit mehr zum nachgucken gehabt.
09.05.2016, 21:29
Hat einer von euch den Sartorius gebraucht? Mich hat der Hinweis total verunsichert
10.05.2016, 14:23
Und wieder nicht fertig geworden ... Können die die Sachverhalte noch voller machen, was soll das??
10.05.2016, 14:44
Hat jmd Kraft kurz seine Lösung zu skizzieren? Ich hatte total viele Probleme...
10.05.2016, 15:03
Hahaha wer soll heute bitte eine LösungsSkizze geschafft haben?!?! Was soll das bitte gewesen sein heute? Wir bringen alle Tatbestände die denkbar sind in eine Klausur. Und bloß at nicht vergessen. Nee also das hat mit Praxis nix mehr zu tun. Wozu hat man diese ganzen prozessualen Probleme eigentlich gelernt?!