14.07.2020, 18:46
(14.07.2020, 18:39)Prüfling NDS schrieb:(14.07.2020, 18:27)VerzweifelterJurist schrieb: Echt bizarr alles. Ob ich mehr oder weniger gelernt hätte, meine Klausurleistung wäre jedenfalls die selbe gewesen.
Hoffe es reicht irgendwie für 7,x, sonst muss ich nächstes Jahr nochmal ran :(
Schriftlich oder insgesamt? Finde aber bei den Themen iVm der Einkleidung bei euch in NRW und deinen Lösungen, dass 7 drin sind. Dass von 8 Klausuren nicht alle gut laufen ist doch normal. Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen :D :D
Gesamt hätte ich schon gern 7,8; schriftlich sollten es daher schon irgendwas bei 6,5 sein um realistische Chancen auf 7,8 zu haben :) .
Aber jetzt kann man eh nix mehr ändern und nur hoffen.
Vielen dank!! :shy:
14.07.2020, 18:46
(14.07.2020, 18:37)VerzweifelterJurist schrieb: In NRW wurde er nur aus der Gruppe gelöst und auf den Gehweh getragen. Er hat aber ganz eindeutig gesagt, dass das für ihn ok war und er NICHT dagegen vorgehen möchte.
Das mit der Minusmaßnahme in nrw ist leider POR Wissen aus dem 1. Examen, ich denke das erwarten die Korrektoren in nrw schon, dass man das weiß. Naja.
Dann war Mandant in nrw der Mann neben der Mandantin aus nds. Die Polizei meinte nämlich dass sich der Mann bei ihr eingehackt hatte, er dann körperlich wurde und um ihn da raus zu holen der Kopf von der Mandantin (nds) runtergedrückt wurde um die Maßnahme gegen den Mann zu erleichtern
14.07.2020, 18:47
(14.07.2020, 18:37)VerzweifelterJurist schrieb: In NRW wurde er nur aus der Gruppe gelöst und auf den Gehweh getragen. Er hat aber ganz eindeutig gesagt, dass das für ihn ok war und er NICHT dagegen vorgehen möchte.
Das mit der Minusmaßnahme in nrw ist leider POR Wissen aus dem 1. Examen, ich denke das erwarten die Korrektoren in nrw schon, dass man das weiß. Naja.
Aber was war denn für ihn dann nicht okay? Für mich ging alles irgendwie um das Versetzen auf den Gehweg..
14.07.2020, 18:54
(14.07.2020, 18:47)NRWXXX schrieb:(14.07.2020, 18:37)VerzweifelterJurist schrieb: In NRW wurde er nur aus der Gruppe gelöst und auf den Gehweh getragen. Er hat aber ganz eindeutig gesagt, dass das für ihn ok war und er NICHT dagegen vorgehen möchte.
Das mit der Minusmaßnahme in nrw ist leider POR Wissen aus dem 1. Examen, ich denke das erwarten die Korrektoren in nrw schon, dass man das weiß. Naja.
Aber was war denn für ihn dann nicht okay? Für mich ging alles irgendwie um das Versetzen auf den Gehweg..
Ich habe auf die Aussage abgestellt, dass die Teilnehmer auf den Gehweg gehen sollen und damit ja gesagt wurde „hier nicht mehr, geht auf den Gehweg, sonst gibts unmittelbaren Zwang.“ Das war für mich auch ein VA. Der unmittelbare Zwang war dann die körperliche Versetzung.
14.07.2020, 19:09
(14.07.2020, 18:42)Prüfling NDS schrieb:(14.07.2020, 18:17)NDS Verbesserer schrieb:(14.07.2020, 17:42)Prüfling NDS schrieb: Verstehe ich gerade nicht?
Da stand einmal Gast! Ich habe gesagt, eine faktische Auflösung ist es nicht, denn sie können ja immer noch ihrer Kundgebung nachkommen!
Hast du denn diesmal ein besseres Gefühl als beim ersten Mal? Ich auf alle Fälle. Aber bei meinem Ergebnis vorher war eh alles eine Verbesserung
Ja ein wenig . Bei 3,80 schriftlich wäre Verschlechterung auch echt mies
14.07.2020, 19:25
(14.07.2020, 19:09)NDS Verbesserer schrieb:(14.07.2020, 18:42)Prüfling NDS schrieb:(14.07.2020, 18:17)NDS Verbesserer schrieb:(14.07.2020, 17:42)Prüfling NDS schrieb: Verstehe ich gerade nicht?
Da stand einmal Gast! Ich habe gesagt, eine faktische Auflösung ist es nicht, denn sie können ja immer noch ihrer Kundgebung nachkommen!
Hast du denn diesmal ein besseres Gefühl als beim ersten Mal? Ich auf alle Fälle. Aber bei meinem Ergebnis vorher war eh alles eine Verbesserung
Ja ein wenig . Bei 3,80 schriftlich wäre Verschlechterung auch echt mies
Weisst du denn woran es lag? Weil deinen Lösungen zufolge hätte ich an deiner Stelle etwas mehr Mut :D :D
Ich denke bei mir ist schon alleine eine Verbesserung drin weil ich mit jeder Klausur fertig geworden bin, außer bei der A1 Klausur mit dem 1004.. ich weiß gar nicht mehr was ich am Ende in der schriftlichen hatte, ich weiß nur das ich genau die benötigte Punktzahl hatte. Ich war auch von der Anwaltsstation so fertig und musste mir meinen Urlaub fürs lernen nehmen. Da hab ich zu lange gechillt und erst 1 1/2 Monate vor den Klausuren angefangen richtig Gas zu geben... das dass gereicht hat, ist mir immer noch ein Rätsel :D :D
Ich drücke dir selbstverständlich alle Daumen und bin guter Hoffnung
14.07.2020, 20:42
(14.07.2020, 18:54)VerzweifelterJurist schrieb:(14.07.2020, 18:47)NRWXXX schrieb:(14.07.2020, 18:37)VerzweifelterJurist schrieb: In NRW wurde er nur aus der Gruppe gelöst und auf den Gehweh getragen. Er hat aber ganz eindeutig gesagt, dass das für ihn ok war und er NICHT dagegen vorgehen möchte.
Das mit der Minusmaßnahme in nrw ist leider POR Wissen aus dem 1. Examen, ich denke das erwarten die Korrektoren in nrw schon, dass man das weiß. Naja.
Aber was war denn für ihn dann nicht okay? Für mich ging alles irgendwie um das Versetzen auf den Gehweg..
Ich habe auf die Aussage abgestellt, dass die Teilnehmer auf den Gehweg gehen sollen und damit ja gesagt wurde „hier nicht mehr, geht auf den Gehweg, sonst gibts unmittelbaren Zwang.“ Das war für mich auch ein VA. Der unmittelbare Zwang war dann die körperliche Versetzung.
Genau so habe ich es auch.
unmittelbaren Zwang hab ich bereits beim mandantenbegehren rausgeschmissen.
Die Versetzung war für mich eine Minusmaßnahme und daher von 15 III VersG erfasst. Ich kam also zur RMK und zum mandantenschreiben.
Mit den Videoaufnahmen hab ich leider auch nichts anfangen Können bzw nicht daran gedacht. Habe da nur den Satz „geht weg auf den Gehweg“ verwendet und dies als VA gewertet...
Die Beratung hinsichtlich weiterer Versammlungen in anderen Bundesländern hab ich nicht so ganz verstanden. Habe argumentiert, dass es in NRW noch Bundesrecht und in anderen Ländern anders ist... die Aussage war aber auch nicht besonders hilfreich
14.07.2020, 20:59
„Die Beratung hinsichtlich weiterer Versammlungen in anderen Bundesländern hab ich nicht so ganz verstanden. Habe argumentiert, dass es in NRW noch Bundesrecht und in anderen Ländern anders ist... die Aussage war aber auch nicht besonders hilfreich“
Ich glaube wirklich dass das auf die Wiederholungsgefahr angespielt hat, denn laut Kommentar kann eine Wiederholungsgefahr nur bei gleichen Beteiligten angenommen werden, was bei unterschiedlicher Landespolizei wohl nicht der Fall ist?
Aber ist vielleicht auch wieder abwegig.
Ich glaube wirklich dass das auf die Wiederholungsgefahr angespielt hat, denn laut Kommentar kann eine Wiederholungsgefahr nur bei gleichen Beteiligten angenommen werden, was bei unterschiedlicher Landespolizei wohl nicht der Fall ist?
Aber ist vielleicht auch wieder abwegig.
14.07.2020, 21:11
(14.07.2020, 20:59)VerzweifelterJurist schrieb: „Die Beratung hinsichtlich weiterer Versammlungen in anderen Bundesländern hab ich nicht so ganz verstanden. Habe argumentiert, dass es in NRW noch Bundesrecht und in anderen Ländern anders ist... die Aussage war aber auch nicht besonders hilfreich“
Ich glaube wirklich dass das auf die Wiederholungsgefahr angespielt hat, denn laut Kommentar kann eine Wiederholungsgefahr nur bei gleichen Beteiligten angenommen werden, was bei unterschiedlicher Landespolizei wohl nicht der Fall ist?
Aber ist vielleicht auch wieder abwegig.
Ja ok kann gut sein. Fand es nur komisch formuliert: Der Mandant wollte im Falle fehlender Erfolgsaussichten eine umfassende Beratung hinsichtlich Versammlungen in anderen Bundesländern... ?!?!?!
Da ist mir nur der Unterschied aufgrund der „neuen“ gesetzgebungskompetenz zu eingefallen.
Wiederholungsgefahr haben ich unproblematisch angenommen und dazu dann noch GRverletzung Art 8 GG
14.07.2020, 23:33
Habe Wiederholungsgefahr am Ende offen gelassen (wg der Landespolizei glaube ich eher abzulehnen, aber eigentlich vglb SV), da zumindest Rehab/GR-Verletzung hielt ich das für vertretbar.
Um mich hier nun auch mal einzumischen: Finde keine Worte mehr für den Durchgang. Habe mich gut vorbereitet gefühlt. Was da dann rausgekommen ist bzw. was das für unfassbar komische Konstellationen waren (vor allem Z3, Z4, V1, aber eigentlich doch fast alles, auch heute völlig atypisch mit (meiner Meinung nach) Mandantenschreiben (Es wurde kein Gericht angegeben? Hallo? Oder sollte man wissen, dass Bielefeld im VG Bezirk Minden liegt? Wie es gestern vom VG Minden war. War das eine "Hilfestellung"/Verwirrung, "Zufall" ganz sicher nicht oder? (da laut gewisser Leute Mdt.-Schreiben nie vorkommt, aber woher sollen sie es auch wissen, ebenso mit der Revision, ist es falsch , richtig, vertretbar? Am Ende kommt es ja auch auf den Korrektor an)
Wie und woher soll man das alles wissen, wenn dieses LJPA einen nur noch fertig macht und zusätzlich jeder zweite verdammte Tisch in dieser Schützenhalle in Hamm wackelt...Wie soll man diese Klausuren in 5 Stunden lösen? Bei 6 von 8 Klausuren hatte ich massive Zeitprobleme. Sie werden immer länger, von Durchgang zu Durchgang. Was soll denn das LJPA? Ist man etwa nur noch ein guter Jurist, wenn man schnell schreiben kann?
Meine Güte, ich brauche Urlaub.
Um mich hier nun auch mal einzumischen: Finde keine Worte mehr für den Durchgang. Habe mich gut vorbereitet gefühlt. Was da dann rausgekommen ist bzw. was das für unfassbar komische Konstellationen waren (vor allem Z3, Z4, V1, aber eigentlich doch fast alles, auch heute völlig atypisch mit (meiner Meinung nach) Mandantenschreiben (Es wurde kein Gericht angegeben? Hallo? Oder sollte man wissen, dass Bielefeld im VG Bezirk Minden liegt? Wie es gestern vom VG Minden war. War das eine "Hilfestellung"/Verwirrung, "Zufall" ganz sicher nicht oder? (da laut gewisser Leute Mdt.-Schreiben nie vorkommt, aber woher sollen sie es auch wissen, ebenso mit der Revision, ist es falsch , richtig, vertretbar? Am Ende kommt es ja auch auf den Korrektor an)
Wie und woher soll man das alles wissen, wenn dieses LJPA einen nur noch fertig macht und zusätzlich jeder zweite verdammte Tisch in dieser Schützenhalle in Hamm wackelt...Wie soll man diese Klausuren in 5 Stunden lösen? Bei 6 von 8 Klausuren hatte ich massive Zeitprobleme. Sie werden immer länger, von Durchgang zu Durchgang. Was soll denn das LJPA? Ist man etwa nur noch ein guter Jurist, wenn man schnell schreiben kann?
Meine Güte, ich brauche Urlaub.