09.07.2020, 17:38
(09.07.2020, 17:37)Gast schrieb: Versuchter Mord Heimtücke und niedrige Beweggründe ; Aussetzung mit quali nach Abs 2., Gefährliche KV . Aussetzung tritt hinter versuchtem Mord zurück (strittig).
Habe auch alles andere hinter dem versuchten Mord zurück treten lassen. Hab noch Provokation angesprochen. Niedr B hab ich nicht gesehen
09.07.2020, 17:39
(09.07.2020, 17:36)GastHe schrieb:(09.07.2020, 15:26)Gast schrieb:(09.07.2020, 15:22)Gast schrieb: Habt ihr einen versuchten Betrug angenommen?
Hat jmd noch etwas anderes angeklagt als Diebstahl 242 und gefährliche KV.
Für mich war das ganz klar eine Heimtücke. Er fragt das Gutgläubige Opfer nach Dem Messer. Das Opfer gibt ihm das Messer. Und wird abgestochen.
Dann noch durch unterlassen, weil er ihn hat liegen lassen. Mit den Worten, er möge verbluten. Schwerpunkt der Verwertbarkeit.
Ergebnis: versuchter Heimtücke mord durch unterlassen.
Der hat ihn 7 Mal gestochen mit Tötungsvorsatz. Das ist dann mE aktives tun und nicht unterlassen...
09.07.2020, 17:41
(09.07.2020, 17:39)Gast schrieb:(09.07.2020, 17:36)GastHe schrieb:(09.07.2020, 15:26)Gast schrieb:(09.07.2020, 15:22)Gast schrieb: Habt ihr einen versuchten Betrug angenommen?
Hat jmd noch etwas anderes angeklagt als Diebstahl 242 und gefährliche KV.
Für mich war das ganz klar eine Heimtücke. Er fragt das Gutgläubige Opfer nach Dem Messer. Das Opfer gibt ihm das Messer. Und wird abgestochen.
Dann noch durch unterlassen, weil er ihn hat liegen lassen. Mit den Worten, er möge verbluten. Schwerpunkt der Verwertbarkeit.
Ergebnis: versuchter Heimtücke mord durch unterlassen.
Der hat ihn 7 Mal gestochen mit Tötungsvorsatz. Das ist dann mE aktives tun und nicht unterlassen...
Ich fand das liegen lassen zur Herbeiführung des Erfolges Maßgebend. Ahja wer weiß was die hören wollten!
09.07.2020, 17:42
(09.07.2020, 17:39)Gast schrieb:(09.07.2020, 17:36)GastHe schrieb:(09.07.2020, 15:26)Gast schrieb:(09.07.2020, 15:22)Gast schrieb: Habt ihr einen versuchten Betrug angenommen?
Hat jmd noch etwas anderes angeklagt als Diebstahl 242 und gefährliche KV.
Für mich war das ganz klar eine Heimtücke. Er fragt das Gutgläubige Opfer nach Dem Messer. Das Opfer gibt ihm das Messer. Und wird abgestochen.
Dann noch durch unterlassen, weil er ihn hat liegen lassen. Mit den Worten, er möge verbluten. Schwerpunkt der Verwertbarkeit.
Ergebnis: versuchter Heimtücke mord durch unterlassen.
Der hat ihn 7 Mal gestochen mit Tötungsvorsatz. Das ist dann mE aktives tun und nicht unterlassen...
Und wieso ist er dann deiner Meinung nach abgezischt als er noch lebte? Ohne es zu Ende zu bringen?
09.07.2020, 17:45
Weil er ihn verbluten lassen wollte. Aber das ist doch dann kein unterlassen, wenn ich vorher mit dem messer 7 mal drauf haue?! Der Schwerpunkt liegt doch ganz klar bei der Handlung.
09.07.2020, 17:53
Habe Computerbetrug auch angeprüft, aber abgelehnt. War für mich tatbestandlich schon mangels Daten nicht erfüllt. :) ... mag sein, dass ich da ne falsche Vorstellung hatte, aber für mich war das weder Variante 3 ( Daten? Was? die Flaschen? keine Ahnung oder wie war das zu begründen?) Hatte da Probleme, habe das aber wahrscheinlich irgendwie falsch verstanden. Schade, weil ich den gesehen hatte. Blöd, hoffentlich wiegt das dann nicht allzu schwer ins Gewicht :D
09.07.2020, 17:54
ich hab meinen Schwerpunkt bei den falschen auf 242,263,22 gelegt. 263a und 246 nur mit einem Satz abgelehnt. Im zweiten Tatkomplex hab ich 211,22 mit Heimtücke, wollte noch niedrige Beweggründe annehmen wer er so ausgerastet ist, nur weil man ihn Feigling genannt hat, hatte dann aber nicht mehr so viel Zeit und es relativ schnell abgelehnt. Dann doch die gef. KV und den ganzen anderen Kram in den Konkurrenzen bejaht, aber zurück treten lassen. Gesagt KV darf aus Klarstellungsgründen nicht zurücktreten.
Im b Gutachten habe ich insb. die Verfahren getrennt und 154 stpo bzgl der Flaschen. So hatte ich in der Anklage nur bzgl 211 und KV
Im b Gutachten habe ich insb. die Verfahren getrennt und 154 stpo bzgl der Flaschen. So hatte ich in der Anklage nur bzgl 211 und KV
09.07.2020, 18:04
09.07.2020, 18:11
(09.07.2020, 17:54)Prüfling NDS schrieb: ich hab meinen Schwerpunkt bei den falschen auf 242,263,22 gelegt. 263a und 246 nur mit einem Satz abgelehnt. Im zweiten Tatkomplex hab ich 211,22 mit Heimtücke, wollte noch niedrige Beweggründe annehmen wer er so ausgerastet ist, nur weil man ihn Feigling genannt hat, hatte dann aber nicht mehr so viel Zeit und es relativ schnell abgelehnt. Dann doch die gef. KV und den ganzen anderen Kram in den Konkurrenzen bejaht, aber zurück treten lassen. Gesagt KV darf aus Klarstellungsgründen nicht zurücktreten.
Im b Gutachten habe ich insb. die Verfahren getrennt und 154 stpo bzgl der Flaschen. So hatte ich in der Anklage nur bzgl 211 und KV
War das Heimtücke? Dachte das kam von vorne der Angriff. Hab deshalb daran irgendwie nicht weiter gedacht. Für niedrige Beweggründe reichte mir das auch nicht. Hoffentlich wiegt das nicht allzu schwer. Hab da nur 212, 22. Wieso überles ich manches nur so? Blöd

09.07.2020, 18:18
(09.07.2020, 18:11)NDS Verbesserer schrieb:(09.07.2020, 17:54)Prüfling NDS schrieb: ich hab meinen Schwerpunkt bei den falschen auf 242,263,22 gelegt. 263a und 246 nur mit einem Satz abgelehnt. Im zweiten Tatkomplex hab ich 211,22 mit Heimtücke, wollte noch niedrige Beweggründe annehmen wer er so ausgerastet ist, nur weil man ihn Feigling genannt hat, hatte dann aber nicht mehr so viel Zeit und es relativ schnell abgelehnt. Dann doch die gef. KV und den ganzen anderen Kram in den Konkurrenzen bejaht, aber zurück treten lassen. Gesagt KV darf aus Klarstellungsgründen nicht zurücktreten.
Im b Gutachten habe ich insb. die Verfahren getrennt und 154 stpo bzgl der Flaschen. So hatte ich in der Anklage nur bzgl 211 und KV
War das Heimtücke? Dachte das kam von vorne der Angriff. Hab deshalb daran irgendwie nicht weiter gedacht. Für niedrige Beweggründe reichte mir das auch nicht. Hoffentlich wiegt das nicht allzu schwer. Hab da nur 212, 22. Wieso überles ich manches nur so? Blöd
Heimtücke: erst gab es ja den „Streit“, dann dachte O es sei alles wieder in Ordnung. Als T ihn nach dem Messer gefragt hat, dachte O ja nur er wolle die Wurst weiter essen. Darauf hin ist er direkt auf ihn los..
Niedrige Beweggründe hätte ich halt gern angenommen, aber hatte keine Zeit für die langen Ausführungen. Und hab einfach mit dem Streit argumentiert. Da ist ja irgendwas vorgefallen und deshalb sei es zwar verwerflich, aber im geringsten Maß nachvollziehbar.
Ach, ich denke nicht dass es schlimm ist keinen mord anzunehmen. Bei lagen die Schwerpunkte eh in der Beweiswürdigung und dem Vorsatz. Diese 5 Sätze zur Heimtücke machen da mE nicht viel aus.