09.07.2020, 15:58
Dann geht's nicht mehr um Diskriminierung.
09.07.2020, 16:10
(09.07.2020, 14:53)Gast123 schrieb: Vielleicht verstehe ich den Gesetzeszweck hier falsch aber mE soll dadurch eher gewährleistet werden, dass Schwerbehinderte mit solchen Qualifikationen auch eingeladen werden, die bei einem Nicht-Behinderten zu einer Einladung führen würden.
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Wer also 2x 7P hat, würde als Nicht-Behinderter eingeladen werden. Nun soll sichergestellt werden, dass ein 2x 7P Schwerbehinderter nicht deswegen diskriminiert wird, weil er schwerbehindert ist. Also muss er zwingend eingeladen werden, in der Hoffnung, dass ein Arbeitgeber dann eher zu einer Einstellung des an sich ja qualifizierten Bewerbers neigt.
Du versuchst es ja eher als "Nachteilsausgleich" zu nehmen. Sprich, ein Nicht-Behinderter würde mit deiner Quali gar nicht erst eingeladen, du nun aber schon, weil du eben schwerbehindert bist. Dass du dann nur Absagen bekommst, weil du einen doppelten Malus hast (formale Anforderungen nicht erfüllt und schwerbehindert), verwundert leider nicht.
Nein, ein Schwerbehinderter muss immer im ÖD eingeladen werden, wenn er nicht fachlich offensichtlich ungeeignet ist. Eine Abweichung von ein paar Punkten zur Mindestanforderung (zb 5, wo 6,5 gefordert wird), rechtfertigt noch keine offensichtliche fachliche Nichteignung. Hat mir eine Behörde jedenfalls so gesagt, wo ich jedes halbe Jahr zum Volljuristen AC eingeladen werde, obwohl mir wenige Punkte fehlen zu den geforderten 13, aber weil ich einen Ausweis habe.
09.07.2020, 16:19
(09.07.2020, 16:10)Gast schrieb:(09.07.2020, 14:53)Gast123 schrieb: Vielleicht verstehe ich den Gesetzeszweck hier falsch aber mE soll dadurch eher gewährleistet werden, dass Schwerbehinderte mit solchen Qualifikationen auch eingeladen werden, die bei einem Nicht-Behinderten zu einer Einladung führen würden.
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Wer also 2x 7P hat, würde als Nicht-Behinderter eingeladen werden. Nun soll sichergestellt werden, dass ein 2x 7P Schwerbehinderter nicht deswegen diskriminiert wird, weil er schwerbehindert ist. Also muss er zwingend eingeladen werden, in der Hoffnung, dass ein Arbeitgeber dann eher zu einer Einstellung des an sich ja qualifizierten Bewerbers neigt.
Du versuchst es ja eher als "Nachteilsausgleich" zu nehmen. Sprich, ein Nicht-Behinderter würde mit deiner Quali gar nicht erst eingeladen, du nun aber schon, weil du eben schwerbehindert bist. Dass du dann nur Absagen bekommst, weil du einen doppelten Malus hast (formale Anforderungen nicht erfüllt und schwerbehindert), verwundert leider nicht.
Nein, ein Schwerbehinderter muss immer im ÖD eingeladen werden, wenn er nicht fachlich offensichtlich ungeeignet ist. Eine Abweichung von ein paar Punkten zur Mindestanforderung (zb 5, wo 6,5 gefordert wird), rechtfertigt noch keine offensichtliche fachliche Nichteignung. Hat mir eine Behörde jedenfalls so gesagt, wo ich jedes halbe Jahr zum Volljuristen AC eingeladen werde, obwohl mir wenige Punkte fehlen zu den geforderten 13, aber weil ich einen Ausweis habe.
Mir geht es nicht um die faktische Auswirkung, sondern um den Sinn dahinter. Ja, der Schwerbehinderte muss eingeladen werden. Wenn aber schon ein Nicht-Behinderte nicht eingestellt werden würde, weil er die Formalanforderungen nicht erfüllt, wieso sollte ein Schwerbehinderter eingestellt werden? ... darum ging es mir.
09.07.2020, 16:19
Und ob das sinnvoll ist, hängt immer von der persönlichen Einstellung/ Vorurteilen der Personalentscheider zu Behinderten ab. Irgendwie müssen die Quotenbehinderten ja auch irgendwann mal in die Behörde gekommen sein. Wahrscheinlich hatten die irgendwelche Fürsprecher in Behörden, Initiativen etc. oder der Arbeitsvermittler hat der Behörde Druck gemacht, dass sie endlich mal einen arbeitslosen Behinderten einstellen sollen bei 1000 Neueinstellungen im Jahr. Von der Schwerbehindertenvertretung kommt leider kaum was, die klüngeln meist mit der abweisenden Personalabteilung aus Angst um den eigenen Job und stimmen bei allem zu, was die Personalabteilung entscheidet.
09.07.2020, 16:22
(09.07.2020, 16:19)Gast schrieb: Und ob das sinnvoll ist, hängt immer von der persönlichen Einstellung/ Vorurteilen der Personalentscheider zu Behinderten ab. Irgendwie müssen die Quotenbehinderten ja auch irgendwann mal in die Behörde gekommen sein. Wahrscheinlich hatten die irgendwelche Fürsprecher in Behörden, Initiativen etc. oder der Arbeitsvermittler hat der Behörde Druck gemacht, dass sie endlich mal einen arbeitslosen Behinderten einstellen sollen bei 1000 Neueinstellungen im Jahr. Von der Schwerbehindertenvertretung kommt leider kaum was, die klüngeln meist mit der abweisenden Personalabteilung aus Angst um den eigenen Job und stimmen bei allem zu, was die Personalabteilung entscheidet.
Na, ich kann doch auch Behinderte einstellen, wenn diese formal qualifiziert sind. Doch ich hätte große Hemmungen einen Behinderten einzustellen, der die Formalanforderungen nicht erfüllt, die ich auch an einen Nicht-Behinderten stellen würde. Der Fragensteller wird ja nur eingeladen, weil er als Schwerbehinderter eingeladen werden muss. Als Nicht-Behinderter würde er mit seinen Noten immer Ablehnungen erhalten, da er bereits die Notenanforderungen nicht erfüllt.
09.07.2020, 16:23
Das ist dann eben die Kehrseite: man wird eingeladen, aber mehr auch nicht.
09.07.2020, 16:28
(09.07.2020, 16:22)Gast123 schrieb:(09.07.2020, 16:19)Gast schrieb: Und ob das sinnvoll ist, hängt immer von der persönlichen Einstellung/ Vorurteilen der Personalentscheider zu Behinderten ab. Irgendwie müssen die Quotenbehinderten ja auch irgendwann mal in die Behörde gekommen sein. Wahrscheinlich hatten die irgendwelche Fürsprecher in Behörden, Initiativen etc. oder der Arbeitsvermittler hat der Behörde Druck gemacht, dass sie endlich mal einen arbeitslosen Behinderten einstellen sollen bei 1000 Neueinstellungen im Jahr. Von der Schwerbehindertenvertretung kommt leider kaum was, die klüngeln meist mit der abweisenden Personalabteilung aus Angst um den eigenen Job und stimmen bei allem zu, was die Personalabteilung entscheidet.
Na, ich kann doch auch Behinderte einstellen, wenn diese formal qualifiziert sind. Doch ich hätte große Hemmungen einen Behinderten einzustellen, der die Formalanforderungen nicht erfüllt, die ich auch an einen Nicht-Behinderten stellen würde. Der Fragensteller wird ja nur eingeladen, weil er als Schwerbehinderter eingeladen werden muss. Als Nicht-Behinderter würde er mit seinen Noten immer Ablehnungen erhalten, da er bereits die Notenanforderungen nicht erfüllt.
Eben. Das wäre ja auch nicht fair.
09.07.2020, 16:28
Wenn du rechtsschutzversichert bist, kannst du auch anders Druck ausüben: verklag einfach die Behörden ohne Notengrenze, die dich nicht einladen wegen Verstoß gegen das AGG als Erziehungsmaßnahme (die paar tausend Euro, die dabei rumkommen können, wären aus finanzieller Sicht den Stress nicht wert).
Und bei den Bewerbungen in der freien Wirtschaft und im gehobenen Dienst den Ausweis weglassen, es sei denn du wirst sonst gar nicht eingeladen.
Du kannst die Einladungen dann auch als Bewerbungstourismus nutzen, zb für einen City trip in verschiedene deutsche Städte (zumindest wenn Corona vorbei ist). Bewirb dich beim BVA, Bamf etc., die die Reisekosten erstatten.
Von solchen Förderprogrammen für Behinderte rate ich ab. Da sind die Arbeitgeber nur scharf aufs Geld, können sich aber eigentlich kein Personal leisten und kündigen, wenn der Zuschuss endet. Für Langzeitarbeitslose kriegen sie auch so einen Zuschuss.
Und bei den Bewerbungen in der freien Wirtschaft und im gehobenen Dienst den Ausweis weglassen, es sei denn du wirst sonst gar nicht eingeladen.
Du kannst die Einladungen dann auch als Bewerbungstourismus nutzen, zb für einen City trip in verschiedene deutsche Städte (zumindest wenn Corona vorbei ist). Bewirb dich beim BVA, Bamf etc., die die Reisekosten erstatten.
Von solchen Förderprogrammen für Behinderte rate ich ab. Da sind die Arbeitgeber nur scharf aufs Geld, können sich aber eigentlich kein Personal leisten und kündigen, wenn der Zuschuss endet. Für Langzeitarbeitslose kriegen sie auch so einen Zuschuss.
09.07.2020, 16:34
(09.07.2020, 16:28)Gast schrieb:(09.07.2020, 16:22)Gast123 schrieb:(09.07.2020, 16:19)Gast schrieb: Und ob das sinnvoll ist, hängt immer von der persönlichen Einstellung/ Vorurteilen der Personalentscheider zu Behinderten ab. Irgendwie müssen die Quotenbehinderten ja auch irgendwann mal in die Behörde gekommen sein. Wahrscheinlich hatten die irgendwelche Fürsprecher in Behörden, Initiativen etc. oder der Arbeitsvermittler hat der Behörde Druck gemacht, dass sie endlich mal einen arbeitslosen Behinderten einstellen sollen bei 1000 Neueinstellungen im Jahr. Von der Schwerbehindertenvertretung kommt leider kaum was, die klüngeln meist mit der abweisenden Personalabteilung aus Angst um den eigenen Job und stimmen bei allem zu, was die Personalabteilung entscheidet.
Na, ich kann doch auch Behinderte einstellen, wenn diese formal qualifiziert sind. Doch ich hätte große Hemmungen einen Behinderten einzustellen, der die Formalanforderungen nicht erfüllt, die ich auch an einen Nicht-Behinderten stellen würde. Der Fragensteller wird ja nur eingeladen, weil er als Schwerbehinderter eingeladen werden muss. Als Nicht-Behinderter würde er mit seinen Noten immer Ablehnungen erhalten, da er bereits die Notenanforderungen nicht erfüllt.
Eben. Das wäre ja auch nicht fair.
Der Sinn dahinter ist, dass ein Behinderter gewöhnlich auch schlechtere Noten hat als ein Nichtbehinderter und dessen berufliches Fortkommen deshalb erschwert ist und man mit gewissen Noten oft gar nicht erst eingeladen wird. Ich finde das mit der Quote und dass man dann eingeladen werden muss, gerecht.
09.07.2020, 17:01
Ihr könnt ja mal einen Schwerbehinderten fragen, wie er an seinen Job im ÖD gekommen ist. Der hatte irgendwelche Beziehungen oder Clubs, die sich für ihn eingesetzt hatten oder ist erst im Dienst erkrankt. Ohne Vitamin B muss man wohl viele Gespräche machen für eine Zusage, schätze so um die 50 - 100 bis man mal einen gut eingestellten Personalchef erwischt. Aber dafür ist die Einladungspflicht ja da. Dass man die Chance bekommt im persönlichen Gespräch durch sein Auftreten etc. zu überzeugen.