09.07.2020, 00:49
Folgendes zu deinen "Blendgranaten"-Argumenten:
1) "Keine Nachfrage nach Juristen mit niedrigem ausreichend": das ist doch schlicht falsch. Der Markt für Juristen war vor Corona so gut wie lange nicht mehr. Selbst mit 2 x a musste niemand Taxi fahren. Wie kannst du dann das Gegenteil behaupten?
2) "Biologen, Philosophen etc.": das ist mit Mutter aller Blendgranaten-Argumente. Wieso sollte eine besonders harte Ausbildung, nach deren Abschluss man erst befähigt ist, gewisse Berufe auszuüben, nicht zur Forderung eines bestimmten Gehalts berechtigen? Eine kurze Recherche ergibt für Biologen mit Hochschulabschluss ein durchschnittliches Einstiegsgehalt von 44k. Wie kann dann ein Volljurist mit 30k abgespeist werden? Das ist niemals angemessen. Und wer hier regelmäßig etwas Anderes behauptet, verfolgt offensichtlich andere Interessen. Davon sollte sich kein Volljurist beeinflussen lassen. Und wenn es doch für das Gehalt keine Rolle spielt, wie lang und anspruchsvoll eine Ausbildung ist, dann können die Arbeitgeber ja auch Biologen mit Bachelorabschluss einstellen. Zu den Philosophen: nach kurzer Recherche ergibt sich sogar hier ein Durchschnittsgehalt von 33k. Und das obwohl die möglichen Berufe in der Anzahl deutlich geringer sein dürften, als bei Juristen. Das wird nämlich bei diesem Pseudoargument oft vergessen. Juristen sind gefragt. Es gibt viele Bereiche, in denen sie gesucht werden und dementsprechend gibt es viele Jobs. Da ist es völlig selektiv, nur die evtl. ebenfalls lange Ausbildung für einen Vergleich hinsichtlich der Gehälter heranzuziehen. Wenn hier schon so viele auf Marktgurus machen, dann sollten diejenigen auch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Wäre schon eine gute Sache, wenn man wüsste, wer hier alles mitschreibt und welche Interessen verfolgt werden.
"Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen."
Peace
1) "Keine Nachfrage nach Juristen mit niedrigem ausreichend": das ist doch schlicht falsch. Der Markt für Juristen war vor Corona so gut wie lange nicht mehr. Selbst mit 2 x a musste niemand Taxi fahren. Wie kannst du dann das Gegenteil behaupten?
2) "Biologen, Philosophen etc.": das ist mit Mutter aller Blendgranaten-Argumente. Wieso sollte eine besonders harte Ausbildung, nach deren Abschluss man erst befähigt ist, gewisse Berufe auszuüben, nicht zur Forderung eines bestimmten Gehalts berechtigen? Eine kurze Recherche ergibt für Biologen mit Hochschulabschluss ein durchschnittliches Einstiegsgehalt von 44k. Wie kann dann ein Volljurist mit 30k abgespeist werden? Das ist niemals angemessen. Und wer hier regelmäßig etwas Anderes behauptet, verfolgt offensichtlich andere Interessen. Davon sollte sich kein Volljurist beeinflussen lassen. Und wenn es doch für das Gehalt keine Rolle spielt, wie lang und anspruchsvoll eine Ausbildung ist, dann können die Arbeitgeber ja auch Biologen mit Bachelorabschluss einstellen. Zu den Philosophen: nach kurzer Recherche ergibt sich sogar hier ein Durchschnittsgehalt von 33k. Und das obwohl die möglichen Berufe in der Anzahl deutlich geringer sein dürften, als bei Juristen. Das wird nämlich bei diesem Pseudoargument oft vergessen. Juristen sind gefragt. Es gibt viele Bereiche, in denen sie gesucht werden und dementsprechend gibt es viele Jobs. Da ist es völlig selektiv, nur die evtl. ebenfalls lange Ausbildung für einen Vergleich hinsichtlich der Gehälter heranzuziehen. Wenn hier schon so viele auf Marktgurus machen, dann sollten diejenigen auch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Wäre schon eine gute Sache, wenn man wüsste, wer hier alles mitschreibt und welche Interessen verfolgt werden.
"Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen."
Peace
09.07.2020, 03:14
(09.07.2020, 00:03)Gast schrieb: Man kann auch von 2000 Euro brutto leben. Das erscheint durchaus angemessen, wenn man zu den schlechtesten 10 % der Volljuristen gehört. Bei den Biologen verdienen teilweise selbst die besten 10 % nicht mehr, trotz langem Studium. Die Nachfrage nach gerade noch "ausreichenden" Juristen ist eben gering.
Dann hätte der Biologe eben Lehramt studieren sollen, 2 Staatsexamen, Verbeamtung auch heutzutage wegen Naturwissenschaften und A13, nix 2000 brutto Einstiegsgehalt..höchstens für Teilzeit.
Man kann ja hier auch nicht Bachelorabsolventen mit Staatsexamern vergleichen.
Augen auf bei der Berufswahl. Ich kann auch nicht Orchideologie studieren und mich hinterher beschweren, dass der Arbeitsmarkt nichts hergibt.
09.07.2020, 07:03
Es ist immer wieder unglaublich, wie manche tatsächlich daran zu glauben scheinen, ein langes Studium bedeute in jedem Fall eine angemessene Mindestbezahlung.
Wahrscheinlich glauben diese Leute auch, mit Abschluss des Zweiten könnten sie etwas. Sie haben etwas geleistet, aber das ist etwas anderes.
Niemand bezahlt für „Ich habe etwas geleistet“.
Bezahlt wird für „Ich leiste jetzt bei Dir etwas“. Das Zweite sagt darüber nichts aus, auch die Noten nicht. Die Noten sind evtl. Indikatoren, genauso wie Promotion, ehrenamtliches Engagement etc.
Aber ausbilden musst Du erstmal jeden. Von „auf Kosten... bereichern“ kann man wohl nicht ernsthaft sprechen.
Persönlich würde ich aber niemals einem angestellten RA weniger als 40k im ersten Jahr zahlen, aber das ist persönliche (und wenig betriebswirtschaftliche) Meinung...
Wahrscheinlich glauben diese Leute auch, mit Abschluss des Zweiten könnten sie etwas. Sie haben etwas geleistet, aber das ist etwas anderes.
Niemand bezahlt für „Ich habe etwas geleistet“.
Bezahlt wird für „Ich leiste jetzt bei Dir etwas“. Das Zweite sagt darüber nichts aus, auch die Noten nicht. Die Noten sind evtl. Indikatoren, genauso wie Promotion, ehrenamtliches Engagement etc.
Aber ausbilden musst Du erstmal jeden. Von „auf Kosten... bereichern“ kann man wohl nicht ernsthaft sprechen.
Persönlich würde ich aber niemals einem angestellten RA weniger als 40k im ersten Jahr zahlen, aber das ist persönliche (und wenig betriebswirtschaftliche) Meinung...
09.07.2020, 07:53
(09.07.2020, 07:03)RechtsanwaltII schrieb: Es ist immer wieder unglaublich, wie manche tatsächlich daran zu glauben scheinen, ein langes Studium bedeute in jedem Fall eine angemessene Mindestbezahlung.
Wahrscheinlich glauben diese Leute auch, mit Abschluss des Zweiten könnten sie etwas. Sie haben etwas geleistet, aber das ist etwas anderes.
Niemand bezahlt für „Ich habe etwas geleistet“.
Bezahlt wird für „Ich leiste jetzt bei Dir etwas“. Das Zweite sagt darüber nichts aus, auch die Noten nicht. Die Noten sind evtl. Indikatoren, genauso wie Promotion, ehrenamtliches Engagement etc.
Aber ausbilden musst Du erstmal jeden. Von „auf Kosten... bereichern“ kann man wohl nicht ernsthaft sprechen.
Persönlich würde ich aber niemals einem angestellten RA weniger als 40k im ersten Jahr zahlen, aber das ist persönliche (und wenig betriebswirtschaftliche) Meinung...
Langes Studium + Ref + Befähigung zum Richteramt + durchschnittliche Umsatzentwicklung eines Berufseinsteigers + große Nachfrage nach Juristen + vielfältige Betätigungsfelder als Jurist. Diese Punkte kannst du gerne alle in deine Milchmädchenrechnung mit einbeziehen. Es geht nicht nur um die Dauer der Ausbildung.
Unglaublich, dass du persönlich zwar 40k zahlen würdest, damit aber gleichzeitig billigst, dass andere tatsächlich 30k an einen Einsteiger zahlen. Die Ausbildung eines Einsteigers gehört dazu und berechtigt vor allem keinen Arbeitgeber zur Zahlung eines so geringen Gehalts.
09.07.2020, 07:59
Eine große Nachfrage nach knapp ausreichenden Juristen zu einem höheren Gehalt besteht gerade nicht. Sonst wären die Gehälter doch nicht teilweise so niedrig.
Entscheidend für den Preis einer Dienstleistung ist nicht eine abstrakte, allgemeine Nachfrage, sondern die Nachfrage zu einem bestimmten Preis.
Deshalb ist ein Viererkandidat als Einsteiger eben unter Umständen nur 30k "wert". Genauso eben wie ein Philosoph.
Entscheidend für den Preis einer Dienstleistung ist nicht eine abstrakte, allgemeine Nachfrage, sondern die Nachfrage zu einem bestimmten Preis.
Deshalb ist ein Viererkandidat als Einsteiger eben unter Umständen nur 30k "wert". Genauso eben wie ein Philosoph.
09.07.2020, 08:03
(09.07.2020, 07:59)Gast schrieb: Eine große Nachfrage nach knapp ausreichenden Juristen zu einem höheren Gehalt besteht gerade nicht. Sonst wären die Gehälter doch nicht teilweise so niedrig.
Entscheidend für den Preis einer Dienstleistung ist nicht eine abstrakte, allgemeine Nachfrage, sondern die Nachfrage zu einem bestimmten Preis.
Deshalb ist ein Viererkandidat als Einsteiger eben unter Umständen nur 30k "wert". Genauso eben wie ein Philosoph.
Kein Jurist ist nur 30k wert und wer sich sowas einreden lässt, hat selber Schuld. Doof nur, dass es der ganzen Branche schadet.
09.07.2020, 08:03
(09.07.2020, 07:03)RechtsanwaltII schrieb: Es ist immer wieder unglaublich, wie manche tatsächlich daran zu glauben scheinen, ein langes Studium bedeute in jedem Fall eine angemessene Mindestbezahlung.
Wahrscheinlich glauben diese Leute auch, mit Abschluss des Zweiten könnten sie etwas. Sie haben etwas geleistet, aber das ist etwas anderes.
Niemand bezahlt für „Ich habe etwas geleistet“.
Bezahlt wird für „Ich leiste jetzt bei Dir etwas“. Das Zweite sagt darüber nichts aus, auch die Noten nicht. Die Noten sind evtl. Indikatoren, genauso wie Promotion, ehrenamtliches Engagement etc.
Aber ausbilden musst Du erstmal jeden. Von „auf Kosten... bereichern“ kann man wohl nicht ernsthaft sprechen.
Persönlich würde ich aber niemals einem angestellten RA weniger als 40k im ersten Jahr zahlen, aber das ist persönliche (und wenig betriebswirtschaftliche) Meinung...
Doch, natürlich wird man grds auch für „Ich habe etwas geleistet“, sprich: die Qualifikation bezahlt. Andernfalls könnte man sich ein Studium jedweder Fachrichtung, ja sogar die Schule sparen. Selbstverständlich wird der Ausbildungsweg mit eingepreist: Ein Master-Absolvent verdient idR mehr als jemand mit Bachelor, dieser wiederum idR mehr als jemand ohne Studium etc.
09.07.2020, 08:11
Nein. Ein Preis kommt durch das Angebot und dir Nachfrage zu einem bestimmten Preis zustande. Bei Akademikern ist idR das Angebot geringer (unter anderem, weil die Ausbildung länger dauert und oft schwieriger ist) und die Nachfrage nicht selten höher ist (weil der Akademiker oft mehr Gewinn erwirtschaften kann).
Das heißt aber gerade nicht, dass man für die Schwierigkeit oder Dauer der Ausbildung bezahlt wird. Das sieht man gerade daran, dass einige Berufe ohne Studium besser bezahlt werden, einige mit dagegen deutlich schlechter. Deshalb kann der Metzgermeister uU viel verdienen, der Philosoph oder schlechte Jurist dagegen wenig.
Die Ausbildungsdauer ist nicht entscheidend, sie kann allenfalls bei der Bildung von Angebot und Nachfrage eine Rolle spielen - muss es aber auch nicht.
Das heißt aber gerade nicht, dass man für die Schwierigkeit oder Dauer der Ausbildung bezahlt wird. Das sieht man gerade daran, dass einige Berufe ohne Studium besser bezahlt werden, einige mit dagegen deutlich schlechter. Deshalb kann der Metzgermeister uU viel verdienen, der Philosoph oder schlechte Jurist dagegen wenig.
Die Ausbildungsdauer ist nicht entscheidend, sie kann allenfalls bei der Bildung von Angebot und Nachfrage eine Rolle spielen - muss es aber auch nicht.
09.07.2020, 08:28
(09.07.2020, 08:03)Gast schrieb:(09.07.2020, 07:03)RechtsanwaltII schrieb: Es ist immer wieder unglaublich, wie manche tatsächlich daran zu glauben scheinen, ein langes Studium bedeute in jedem Fall eine angemessene Mindestbezahlung.
Wahrscheinlich glauben diese Leute auch, mit Abschluss des Zweiten könnten sie etwas. Sie haben etwas geleistet, aber das ist etwas anderes.
Niemand bezahlt für „Ich habe etwas geleistet“.
Bezahlt wird für „Ich leiste jetzt bei Dir etwas“. Das Zweite sagt darüber nichts aus, auch die Noten nicht. Die Noten sind evtl. Indikatoren, genauso wie Promotion, ehrenamtliches Engagement etc.
Aber ausbilden musst Du erstmal jeden. Von „auf Kosten... bereichern“ kann man wohl nicht ernsthaft sprechen.
Persönlich würde ich aber niemals einem angestellten RA weniger als 40k im ersten Jahr zahlen, aber das ist persönliche (und wenig betriebswirtschaftliche) Meinung...
Doch, natürlich wird man grds auch für „Ich habe etwas geleistet“, sprich: die Qualifikation bezahlt. Andernfalls könnte man sich ein Studium jedweder Fachrichtung, ja sogar die Schule sparen. Selbstverständlich wird der Ausbildungsweg mit eingepreist: Ein Master-Absolvent verdient idR mehr als jemand mit Bachelor, dieser wiederum idR mehr als jemand ohne Studium etc.
Nicht dein Ernst oder ?
Mit Master bekommt jemand mehr, weil der Arbeitegber sich mehr von der Person erhofft. Der zahlt doch keinen Bonus als Anerkennung für dein Studium...?!
Zu der 30 oder 40k Diskussion. Ob das jetzt gerechtfertigt ist oder nicht, kann ich schlicht nicht beurteilen. Aber jmd der so ein Angebot bekommt, muss es ja nicht annehmen. Wenn man allerdings (hypothetisch) n Jahr arbeitslos war, keine anderen Angebote bekommt, wird man wohl jedes Angebot akzeptieren. Ist also mehr eine Frage von Realitäten als von was wäre wenn...
09.07.2020, 08:31
Bei vielen hapert es bereits am Textverständnis. Dann gleichzeitig noch hohe Gehälter zu fordern, gibt ein super Bild... :P
Nirgendwo habe ich geschrieben, dass ich 30k billigen würde und 40k ist für einen Anfänger, der noch keine Berufserfahrung hat, jetzt auch nicht so schlecht. Der Bewerber kann ja in die Wirtschaft gehen (mit Doppel-Ausreichend...)...
Ansonsten wird leider immer wieder ignoriert, dass niemand für „lange Ausbildung“ zahlt. Das lässt sich auch nicht herbeischreiben...
Im Unterschied zur juristischen Ausbildung, die sich inzwischen völlig von der Praxis entfernt hat und nur noch in einer Parallelwelt lebt, schaffen es andere Ausbildungsgänge, die Absolventen ausgebildet zu haben, sodass man sie grundsätzlich auf die Praxis loslassen kann.
Bei Juristen ist das nicht so, weil insbesondere das Zweite nicht den Nachweis von Praxisfähigkeiten darstellt, sondern nur so getan wird, als ob (durch Standardfloskeln, an der der Prüfer Haken setzen soll). Klingt hart, wollte ich auch nicht wahrhaben, ist aber so.
Das Zweite ist der Startschuss, nicht die Ziellinie...
Nirgendwo habe ich geschrieben, dass ich 30k billigen würde und 40k ist für einen Anfänger, der noch keine Berufserfahrung hat, jetzt auch nicht so schlecht. Der Bewerber kann ja in die Wirtschaft gehen (mit Doppel-Ausreichend...)...
Ansonsten wird leider immer wieder ignoriert, dass niemand für „lange Ausbildung“ zahlt. Das lässt sich auch nicht herbeischreiben...
Im Unterschied zur juristischen Ausbildung, die sich inzwischen völlig von der Praxis entfernt hat und nur noch in einer Parallelwelt lebt, schaffen es andere Ausbildungsgänge, die Absolventen ausgebildet zu haben, sodass man sie grundsätzlich auf die Praxis loslassen kann.
Bei Juristen ist das nicht so, weil insbesondere das Zweite nicht den Nachweis von Praxisfähigkeiten darstellt, sondern nur so getan wird, als ob (durch Standardfloskeln, an der der Prüfer Haken setzen soll). Klingt hart, wollte ich auch nicht wahrhaben, ist aber so.
Das Zweite ist der Startschuss, nicht die Ziellinie...