03.07.2020, 16:53
Einwendungsdurchgriff kraft rechtsethischer Vergleichbarkeit!!!! :heart:
03.07.2020, 16:58
03.07.2020, 17:08
(03.07.2020, 16:58)Gast schrieb:(03.07.2020, 16:51)Gast schrieb:(03.07.2020, 16:22)Gast schrieb: Was denkt ihr? Negative Feststellungsklage als Widerklage?
ZwischenfeststellungsWK? Selbständiges BVV?
Der Gedanke hat auch was!
... allerdings nicht viel Überzeugendes an sich: Ein selbständiges BVV im laufenden Rechtsstreit? What for?
03.07.2020, 17:10
@ Hessen - was sollte auch der Hinweis, dass er den Vertrag grds weiter erfüllen möchte. Das hat mich von sämtlichen Ideen wieder angebracht, sodass ich aus Verzweiflung bei einer reinen Klageabweisung geblieben bin..

03.07.2020, 17:18
(03.07.2020, 17:10)K.o. schrieb: @ Hessen - was sollte auch der Hinweis, dass er den Vertrag grds weiter erfüllen möchte. Das hat mich von sämtlichen Ideen wieder angebracht, sodass ich aus Verzweiflung bei einer reinen Klageabweisung geblieben bin..
Ich habe das im Rahmen der Zweckmäßigkeit bei eigenen Ansprüchen geprüft, möglicherweise ein Anspruch auf Abschluss eines Änderungsvertrags für die zusätzlichen Aufwendungen 242, 631 bgb
03.07.2020, 17:20
Das klingt durchaus plausibel.. da bin ich irgendwie nicht drauf gekommen
03.07.2020, 17:33
(03.07.2020, 17:20)K.o. schrieb: Das klingt durchaus plausibel.. da bin ich irgendwie nicht drauf gekommen
Ich habe da an eine Vertragsanpassung nach 313 BGB gedacht die aber doch wieder schnell abgelehnt :) ...naja Klageabweisung wars dann auch bei mir aber der Weg dorthin und die tollen Erwägungen bei meiner Zweckmäßigkeit. Das war alles sehr wirr. Die Klausur war eher nix.
03.07.2020, 17:36
(03.07.2020, 17:33)NDS Verbesserer schrieb:(03.07.2020, 17:20)K.o. schrieb: Das klingt durchaus plausibel.. da bin ich irgendwie nicht drauf gekommen
Ich habe da an eine Vertragsanpassung nach 313 BGB gedacht die aber doch wieder schnell abgelehnt :) ...naja Klageabweisung wars dann auch bei mir aber der Weg dorthin und die tollen Erwägungen bei meiner Zweckmäßigkeit. Das war alles sehr wirr. Die Klausur war eher nix.
Welche Ansprüche habt ihr denn geprüft, bei mir war die Begründetheit eher eine Achterbahnfahrt ?
03.07.2020, 17:46
(03.07.2020, 17:08)Gast schrieb:(03.07.2020, 16:58)Gast schrieb:(03.07.2020, 16:51)Gast schrieb:(03.07.2020, 16:22)Gast schrieb: Was denkt ihr? Negative Feststellungsklage als Widerklage?
ZwischenfeststellungsWK? Selbständiges BVV?
Der Gedanke hat auch was!
... allerdings nicht viel Überzeugendes an sich: Ein selbständiges BVV im laufenden Rechtsstreit? What for?
Naja in 3 Monaten sind wegen der anderen Firma die Beweise weg. Und die Schädlinge vermehren sich noch mehr. Sodass er dann keine Chance hat seine behauptete Schlechtleistung zu widerlegen... drohender Beweismittelverlust.
313 hab ich angeprüft, wobei spätestens mit Klageerhebung mE ein Rücktritt/ Kündigung vorlag. Habe das Interesse an der Fortführung für den Annameverzug des Kl benutzt.
03.07.2020, 19:44
Mir ist gerade was Witziges eingefallen: Wer hat heute in der Z2-Klausur in NRW Art. 240 § 2 I, IV EGBGB angesprochen? :D
Corona, Baby!
Corona, Baby!