24.06.2020, 15:32
(24.06.2020, 14:37)NDS schrieb:(24.06.2020, 13:00)Gast schrieb:(24.06.2020, 12:31)NDS schrieb:(23.06.2020, 17:38)Gast schrieb: Im Extremfall geht das doch sogar 30 Jahre und Zinsen 9 % über dem Basiszins, wenn kein Verbraucher beteiligt ist, oder? Das wäre dann ja schon einiges
Auch Zinsansprüche verjähren.
Aber kann ich nicht aus einem Titel 30 Jahre vollstrecken? Oder sind da die Zinsen nicht mehr dabei?
Die Zinsen, die erst nach Rechtskraft fällig werden, sind da nicht mit bei (197 Abs. 2 BGB).
Okay, bedeutet aber ich kann bspw. nach 25 Jahren noch vollstrecken und habe da dann zumindest Zinsen für die letzten drei Jahre dabei? Ich kann also zumindest darauf spekulieren, dass der Basiszins in den nächsten 30 Jahren steigen wird und kann dann einen höheren Zinsbetrag vollstrecken als jetzt, richtig?
24.06.2020, 20:57
Hi Thread,
ich würde gern mal eine Zins-Frage zwischenschieben, wenn das gestattet ist.
In der Zivilstation heißt es in den Klausuren immer, der Kläger sei hinsichtlich höherer Zinsen aus Bankkredits beweisfällig geblieben. Der Ausbilder sagte uns, er hätte auch noch keinen Fall gehabt, wo der Beweis gelungen sei.
Frage: woran liegt das? Wieso können die Leute nicht Bankbescheinigung, Vertrag und Kontoauszug als Beweis vorbringen?
Hoffe, Ihr habt eine Antwort drauf #confused.
Beste Grüße!
ich würde gern mal eine Zins-Frage zwischenschieben, wenn das gestattet ist.
In der Zivilstation heißt es in den Klausuren immer, der Kläger sei hinsichtlich höherer Zinsen aus Bankkredits beweisfällig geblieben. Der Ausbilder sagte uns, er hätte auch noch keinen Fall gehabt, wo der Beweis gelungen sei.
Frage: woran liegt das? Wieso können die Leute nicht Bankbescheinigung, Vertrag und Kontoauszug als Beweis vorbringen?
Hoffe, Ihr habt eine Antwort drauf #confused.
Beste Grüße!
24.06.2020, 21:08
In den seltensten Fällen gibt es tatsächlich eine höhere Zinsbelastung. Man kann aber erstmal was behaupten, eine negative Zinsentscheidung geht ja nicht auf die Kostentragungslast.
24.06.2020, 22:34
1.) Wieso geht das nicht auf die Kostentragungslast?
Zur Zuvielforderung bei 92 ZPO gehören auch Zinsen.
2.) Die Frage ging zudem dahin, dass nicht klar ist, wieso der höhere Zinsgrund und das Anfallen in den seltensten Fällen bewiesen werden kann. Verstehe nicht, was daran die Schwierigkeit ist.
Viele Grüße
Zur Zuvielforderung bei 92 ZPO gehören auch Zinsen.
2.) Die Frage ging zudem dahin, dass nicht klar ist, wieso der höhere Zinsgrund und das Anfallen in den seltensten Fällen bewiesen werden kann. Verstehe nicht, was daran die Schwierigkeit ist.
Viele Grüße
25.06.2020, 10:14
(24.06.2020, 22:34)RefBa schrieb: 1.) Wieso geht das nicht auf die Kostentragungslast?
Zur Zuvielforderung bei 92 ZPO gehören auch Zinsen.
2.) Die Frage ging zudem dahin, dass nicht klar ist, wieso der höhere Zinsgrund und das Anfallen in den seltensten Fällen bewiesen werden kann. Verstehe nicht, was daran die Schwierigkeit ist.
Viele Grüße
1.) Die Zuvielforderung wird dann aber wahrscheinlich so gering sein, dass die Kosten trotzdem voll der anderen Partei auferlegt werden.
2.) Er meinte wohl, dass man die höhere Zinsbelastung nicht beweisen kann, weil sie eben gar nicht existiert. Und wenn es keine entsprechenden Verträge gibt, ist die Schwierigkeit eben, nicht existente Veträge vorzulegen.
25.06.2020, 13:52
Glaube das kommt schon öfters vor, weiß es aber nicht aus erster Hand. Zu viel verlangen ist halt Betrug.
28.06.2020, 21:43
Hallo liebe alle!
Sagt mal, legt man Anträge auf 9% statt 9 Prozentpunkte über dem je. BZS aus oder spricht man im Urteil tatsächlich nur 9% dann zu?
Grüße! Und danke!
Sagt mal, legt man Anträge auf 9% statt 9 Prozentpunkte über dem je. BZS aus oder spricht man im Urteil tatsächlich nur 9% dann zu?
Grüße! Und danke!
28.06.2020, 23:14
(28.06.2020, 21:43)Zinseszins schrieb: Hallo liebe alle!
Sagt mal, legt man Anträge auf 9% statt 9 Prozentpunkte über dem je. BZS aus oder spricht man im Urteil tatsächlich nur 9% dann zu?
Grüße! Und danke!
Ich nehme mal an, dass den Antrag ein Anwalt gestellt hat?
Ich würde im Urteil dann tatsächlich "9 Prozentpunkte über dem jeweiligen BZS, maximal jedoch 9%" und im übrigen die Klage abweisen.
29.06.2020, 08:42
Beantragt waren wohl 9% über dem jew. BZS? Dann legt man das als 9 PP aus (BGH).
29.06.2020, 10:16
(29.06.2020, 08:42)Gast schrieb: Beantragt waren wohl 9% über dem jew. BZS? Dann legt man das als 9 PP aus (BGH).
Je nach Antrag, wenn bloß "-punkte" bei "über dem jeweiligen BZS" vergessen wurde, dann bin ich bei Dir. Wenn bloß 9% beantragt wurde (sowas passiert Anwälten erstaunlich oft), dann s.o.