26.06.2020, 11:24
Liebes Forum,
ich bin seit knapp einem Jahr mit dem 2. Examen fertig und habe danach eine Promotion angefangen. Nebenbei arbeite ich 3 Tage als WissMit in einer GK in Berlin. Mir macht die Arbeit leider wenig Spaß, insbesondere stört es mich, als Volljuristin weiterhin nur (wenn auch anspruchsvolle) Hilfsarbeiten zu erledigen und mich von einem befristetem Vertrag zum nächsten zu hangeln, ich würde gerne langsam mal im Beruf "ankommen". Das Ganze blockiert leider auch die Promotion ziemlich, da ich dauernd überlege, wie es nach Ablauf der nächsten Befristung weitergeht.
Ich überlege deshalb, ob sich Berufseinstieg und Promotion doch irgendwie vereinbaren lassen. Am ehesten könnte ich mir eine Teilzeittätigkeit als RAin in einer mittelständischen Kanzlei vorstellen. Gibt es hier Erfahrungswerte, ob beides generell parallel funktionieren kann und welche mittelständischen Kanzleien in Berlin ggf. offen für solche Teilzeitmodelle sind?
ich bin seit knapp einem Jahr mit dem 2. Examen fertig und habe danach eine Promotion angefangen. Nebenbei arbeite ich 3 Tage als WissMit in einer GK in Berlin. Mir macht die Arbeit leider wenig Spaß, insbesondere stört es mich, als Volljuristin weiterhin nur (wenn auch anspruchsvolle) Hilfsarbeiten zu erledigen und mich von einem befristetem Vertrag zum nächsten zu hangeln, ich würde gerne langsam mal im Beruf "ankommen". Das Ganze blockiert leider auch die Promotion ziemlich, da ich dauernd überlege, wie es nach Ablauf der nächsten Befristung weitergeht.
Ich überlege deshalb, ob sich Berufseinstieg und Promotion doch irgendwie vereinbaren lassen. Am ehesten könnte ich mir eine Teilzeittätigkeit als RAin in einer mittelständischen Kanzlei vorstellen. Gibt es hier Erfahrungswerte, ob beides generell parallel funktionieren kann und welche mittelständischen Kanzleien in Berlin ggf. offen für solche Teilzeitmodelle sind?
26.06.2020, 11:44
Erfahrung aus meinem Bekanntenkreis ist recht simple: Es hängt von deinem Partner ab. Wenn dieser dein Teilzeitmodell ausreichend berücksichtigt, geht es gut, wenn nicht, geht es in die Hose. Als WiMi kann man sich oft noch zurückziehen, da man ja "nur" WiMi ist. Als Anwalt hängt man voll drin in der Verantwortung und kann bei einem wichtigen Verfahren schlicht nicht vier Tage nicht erreichbar sein. Fristen und Mandanten sind nicht auf Teilzeit eingestellt.
Es kann daher auch in Teilzeit in einer GK gut gehen, wenn der Partner das unterstützt, genauso kann es in einer mittelständischen Kanzlei in die Hose gehen. In meinem Bekanntenkreis lag die Quote bei Diss und RA parallel ungefähr bei 80/20. 80% haben die Diss abgebrochen, 20% haben es geschafft. Unter den WiMis ist es er umgekehrt.
Einstieg als RA würde ich daher nur wagen, wenn du entweder fast fertig bist mit deiner Diss oder den Chef kennst und weißt, dass er deine Teilzeit ernst nimmt.
Wegen deiner Befristung musst du dir aber null sorgen machen. Wenn du in einer GK arbeitest und promovierst, wirst du wahrscheinlich immer irgendwo eine WiMi Stelle bekommen.
Es kann daher auch in Teilzeit in einer GK gut gehen, wenn der Partner das unterstützt, genauso kann es in einer mittelständischen Kanzlei in die Hose gehen. In meinem Bekanntenkreis lag die Quote bei Diss und RA parallel ungefähr bei 80/20. 80% haben die Diss abgebrochen, 20% haben es geschafft. Unter den WiMis ist es er umgekehrt.
Einstieg als RA würde ich daher nur wagen, wenn du entweder fast fertig bist mit deiner Diss oder den Chef kennst und weißt, dass er deine Teilzeit ernst nimmt.
Wegen deiner Befristung musst du dir aber null sorgen machen. Wenn du in einer GK arbeitest und promovierst, wirst du wahrscheinlich immer irgendwo eine WiMi Stelle bekommen.
26.06.2020, 11:52
Ich bin mit der Diss fertig und kann dir von deinem Vorhaben nur abraten. Selbst wenn sich die neue Kanzlei an deine Teilzeitregelung hält, stelle ich es mir gerade am Anfang sehr schwierig vor, tatsächlich nur ein paar Tage die Woche zu arbeiten und die Arbeit dann einzustellen. Man braucht für alle Abläufe anfangs doch so lange, dass man in der halben Zeit auch überhaupt nichts auf die Reihe bekommt. Dann hat man ständig das schlechte Gewissen im Nacken, dass das Mandat versauert + die Mehrbelastung wird sich sicherlich negativ auf deine Diss-Produktivität auswirken. Geht gar nicht anders.
An deiner Stelle würde ich tatsächlich etwas Radikales machen: Ich würde mir 1 Jahr Zeit nehmen, einen Kredit aufnehmen, die Diss runterpeitschen, abgeben und Vollzeit in der GK einsteigen. Die Unkosten hättest du dann rasch wieder drin und würdest durch diesen unangenehme Schwebezustand derzeit nicht unnötig Jahre (!) deines Lebens in Teilzeit oder als WissMit verschwenden.
An deiner Stelle würde ich tatsächlich etwas Radikales machen: Ich würde mir 1 Jahr Zeit nehmen, einen Kredit aufnehmen, die Diss runterpeitschen, abgeben und Vollzeit in der GK einsteigen. Die Unkosten hättest du dann rasch wieder drin und würdest durch diesen unangenehme Schwebezustand derzeit nicht unnötig Jahre (!) deines Lebens in Teilzeit oder als WissMit verschwenden.
26.06.2020, 12:17
Ich mache das ganz genauso wie der Threadersteller:
Ich arbeite in einer mittelständischen Kanzlei als WissMit und lasse mich demnächst (Ca. Herbst 2020) zur Anwaltschaft in Teilzeit zu.
Ich arbeite dann da weiter im Angestelltenverhältnis und das funktioniert wunderbar.
Ich bin ebenfalls seit 1 Jahr an meiner Diss und auf 2 oder 3 Jahre mehr oder weniger kommt es bei den (guten) verdienstaussichten am Ende ohnehin nicht an.
Wichtig ist, dass das Einkommen fließt und erstmal reicht - die Promotion ist eben auch noch postuniversitäre Ausbildung und Lehrjahre sind ja bekanntlich keine Herrenjahre ...
Einfach am Ball bleiben! :)
Ich arbeite in einer mittelständischen Kanzlei als WissMit und lasse mich demnächst (Ca. Herbst 2020) zur Anwaltschaft in Teilzeit zu.
Ich arbeite dann da weiter im Angestelltenverhältnis und das funktioniert wunderbar.
Ich bin ebenfalls seit 1 Jahr an meiner Diss und auf 2 oder 3 Jahre mehr oder weniger kommt es bei den (guten) verdienstaussichten am Ende ohnehin nicht an.
Wichtig ist, dass das Einkommen fließt und erstmal reicht - die Promotion ist eben auch noch postuniversitäre Ausbildung und Lehrjahre sind ja bekanntlich keine Herrenjahre ...
Einfach am Ball bleiben! :)
26.06.2020, 12:17
(26.06.2020, 11:52)GastNRW2 schrieb: Ich bin mit der Diss fertig und kann dir von deinem Vorhaben nur abraten. Selbst wenn sich die neue Kanzlei an deine Teilzeitregelung hält, stelle ich es mir gerade am Anfang sehr schwierig vor, tatsächlich nur ein paar Tage die Woche zu arbeiten und die Arbeit dann einzustellen. Man braucht für alle Abläufe anfangs doch so lange, dass man in der halben Zeit auch überhaupt nichts auf die Reihe bekommt. Dann hat man ständig das schlechte Gewissen im Nacken, dass das Mandat versauert + die Mehrbelastung wird sich sicherlich negativ auf deine Diss-Produktivität auswirken. Geht gar nicht anders.Es hat aber nicht jeder ein Schmalspurthema, das man in einem Jahr fertig bekommt. Ich habe etwas länger als 2 Jahre Vollzeit an meiner Diss. gesessen und dann die finale Fertigstellung von ca. 1 Jahr während des Vollzeitjobs als Syndikus gemacht. Das war nervtötend, wobei das nur noch wenige fachliche Arbeit, aber FN-Kontrolle und nervtötende Formatierungsprobleme (für die finale Verlagsversion sollte man Profis beauftragen) und eigenes Korrekturlesen waren. Zugegebenermaßen hätte ich in der Vollzeit etwas schneller sein können und habe -vielleicht mangels Kostendrucks etwas (3-4 Monate max.) gebummelt -, aber bei einem rechtsvergleichenden Thema mit Auslandsbesuchen, mühsamer Lit.Beschaffung und Abstimmung mit externen DV, auf dessen Rückmeldung man wartet, geht es auch sonst nicht so flott wie mit dem reinen Karrieretitel auf Mediziner-Level.
An deiner Stelle würde ich tatsächlich etwas Radikales machen: Ich würde mir 1 Jahr Zeit nehmen, einen Kredit aufnehmen, die Diss runterpeitschen, abgeben und Vollzeit in der GK einsteigen. Die Unkosten hättest du dann rasch wieder drin und würdest durch diesen unangenehme Schwebezustand derzeit nicht unnötig Jahre (!) deines Lebens in Teilzeit oder als WissMit verschwenden.
Ich war ganz dankbar für die Vollzeitdiss (mit Freizeit), aber erste Berufserfahrung schadet sicher auch nicht und Du willst ja anscheinend arbeiten. Ich glaube, es hängt maßgeblich von Deinem Chef ab, wenn Du in eine mittelständische Kanzlei gehst, wo das arbeiten neben der Diss nicht so verbreitet ist. Aber Teilzeit einzusteigen mit der Option auf Vollzeit, sobald Du fertig bist, könnte ganz gut sein, vor allem falls Du vielleicht auch als Syndikus anfangen willst. Da gibt es übrigens tw. auch Stellen, die von vornherein als Teilzeit ausgeschrieben sind. Bei einer Kanzlei als Teilzeit-Anwältin kann gut gehen, kann sich aber vielleicht auch kaum von WissMit unterscheiden.
26.06.2020, 12:30
(26.06.2020, 12:17)Nrw1 schrieb: Ich arbeite in einer mittelständischen Kanzlei als WissMit und lasse mich demnächst (Ca. Herbst 2020) zur Anwaltschaft in Teilzeit zu.
Ich arbeite dann da weiter im Angestelltenverhältnis und das funktioniert wunderbar.
Abwarten. Aktuell gehst du davon aus, dass es wunderbar funktionieren *wird*. Keiner meiner Bekannten, die parallel zur Diss als Teilzeit-RA angefangen haben, haben zum Einstieg geplant, ihre Diss dadurch gegen die Wand zu fahren. In der Mehrheit ist das dann aber trotzdem passiert.
26.06.2020, 12:49
(26.06.2020, 12:17)Gast schrieb:(26.06.2020, 11:52)GastNRW2 schrieb: Ich bin mit der Diss fertig und kann dir von deinem Vorhaben nur abraten. Selbst wenn sich die neue Kanzlei an deine Teilzeitregelung hält, stelle ich es mir gerade am Anfang sehr schwierig vor, tatsächlich nur ein paar Tage die Woche zu arbeiten und die Arbeit dann einzustellen. Man braucht für alle Abläufe anfangs doch so lange, dass man in der halben Zeit auch überhaupt nichts auf die Reihe bekommt. Dann hat man ständig das schlechte Gewissen im Nacken, dass das Mandat versauert + die Mehrbelastung wird sich sicherlich negativ auf deine Diss-Produktivität auswirken. Geht gar nicht anders.Es hat aber nicht jeder ein Schmalspurthema, das man in einem Jahr fertig bekommt. Ich habe etwas länger als 2 Jahre Vollzeit an meiner Diss. gesessen und dann die finale Fertigstellung von ca. 1 Jahr während des Vollzeitjobs als Syndikus gemacht. Das war nervtötend, wobei das nur noch wenige fachliche Arbeit, aber FN-Kontrolle und nervtötende Formatierungsprobleme (für die finale Verlagsversion sollte man Profis beauftragen) und eigenes Korrekturlesen waren. Zugegebenermaßen hätte ich in der Vollzeit etwas schneller sein können und habe -vielleicht mangels Kostendrucks etwas (3-4 Monate max.) gebummelt -, aber bei einem rechtsvergleichenden Thema mit Auslandsbesuchen, mühsamer Lit.Beschaffung und Abstimmung mit externen DV, auf dessen Rückmeldung man wartet, geht es auch sonst nicht so flott wie mit dem reinen Karrieretitel auf Mediziner-Level.
An deiner Stelle würde ich tatsächlich etwas Radikales machen: Ich würde mir 1 Jahr Zeit nehmen, einen Kredit aufnehmen, die Diss runterpeitschen, abgeben und Vollzeit in der GK einsteigen. Die Unkosten hättest du dann rasch wieder drin und würdest durch diesen unangenehme Schwebezustand derzeit nicht unnötig Jahre (!) deines Lebens in Teilzeit oder als WissMit verschwenden.
Ich war ganz dankbar für die Vollzeitdiss (mit Freizeit), aber erste Berufserfahrung schadet sicher auch nicht und Du willst ja anscheinend arbeiten. Ich glaube, es hängt maßgeblich von Deinem Chef ab, wenn Du in eine mittelständische Kanzlei gehst, wo das arbeiten neben der Diss nicht so verbreitet ist. Aber Teilzeit einzusteigen mit der Option auf Vollzeit, sobald Du fertig bist, könnte ganz gut sein, vor allem falls Du vielleicht auch als Syndikus anfangen willst. Da gibt es übrigens tw. auch Stellen, die von vornherein als Teilzeit ausgeschrieben sind. Bei einer Kanzlei als Teilzeit-Anwältin kann gut gehen, kann sich aber vielleicht auch kaum von WissMit unterscheiden.
Das ist das Problem mit angeberischen Posts: Anstatt auf das einzugehen, was eigentliche Frage war, verschwendest du 70% der Ausführungen darauf, allen zu erzählen, wie geil und anspruchsvoll deine rechtsvergleichende Diss wäre und wie minderwertig alle anderen. Auf die Frage der OP gehst du hingegen nur unzureichend und wirr ein.
Ich habe an meiner scl, 550+ Seiten Diss mehr als 4 Jahre gesessen und sage, was ich rückblickend anders gemacht hätte. Das Ganze zügig durchziehen und abgeben. Die Finalisierung für den Druck kann man auch neben dem Anwaltsjob bewältigen, wenn man diszipliniert ist. Zur Not nimmt man sich ein paar Wochen Urlaub, falls möglich.
26.06.2020, 13:36
(26.06.2020, 12:49)GastNRW2 schrieb:(26.06.2020, 12:17)Gast schrieb:(26.06.2020, 11:52)GastNRW2 schrieb: Ich bin mit der Diss fertig und kann dir von deinem Vorhaben nur abraten. Selbst wenn sich die neue Kanzlei an deine Teilzeitregelung hält, stelle ich es mir gerade am Anfang sehr schwierig vor, tatsächlich nur ein paar Tage die Woche zu arbeiten und die Arbeit dann einzustellen. Man braucht für alle Abläufe anfangs doch so lange, dass man in der halben Zeit auch überhaupt nichts auf die Reihe bekommt. Dann hat man ständig das schlechte Gewissen im Nacken, dass das Mandat versauert + die Mehrbelastung wird sich sicherlich negativ auf deine Diss-Produktivität auswirken. Geht gar nicht anders.Es hat aber nicht jeder ein Schmalspurthema, das man in einem Jahr fertig bekommt. Ich habe etwas länger als 2 Jahre Vollzeit an meiner Diss. gesessen und dann die finale Fertigstellung von ca. 1 Jahr während des Vollzeitjobs als Syndikus gemacht. Das war nervtötend, wobei das nur noch wenige fachliche Arbeit, aber FN-Kontrolle und nervtötende Formatierungsprobleme (für die finale Verlagsversion sollte man Profis beauftragen) und eigenes Korrekturlesen waren. Zugegebenermaßen hätte ich in der Vollzeit etwas schneller sein können und habe -vielleicht mangels Kostendrucks etwas (3-4 Monate max.) gebummelt -, aber bei einem rechtsvergleichenden Thema mit Auslandsbesuchen, mühsamer Lit.Beschaffung und Abstimmung mit externen DV, auf dessen Rückmeldung man wartet, geht es auch sonst nicht so flott wie mit dem reinen Karrieretitel auf Mediziner-Level.
An deiner Stelle würde ich tatsächlich etwas Radikales machen: Ich würde mir 1 Jahr Zeit nehmen, einen Kredit aufnehmen, die Diss runterpeitschen, abgeben und Vollzeit in der GK einsteigen. Die Unkosten hättest du dann rasch wieder drin und würdest durch diesen unangenehme Schwebezustand derzeit nicht unnötig Jahre (!) deines Lebens in Teilzeit oder als WissMit verschwenden.
Ich war ganz dankbar für die Vollzeitdiss (mit Freizeit), aber erste Berufserfahrung schadet sicher auch nicht und Du willst ja anscheinend arbeiten. Ich glaube, es hängt maßgeblich von Deinem Chef ab, wenn Du in eine mittelständische Kanzlei gehst, wo das arbeiten neben der Diss nicht so verbreitet ist. Aber Teilzeit einzusteigen mit der Option auf Vollzeit, sobald Du fertig bist, könnte ganz gut sein, vor allem falls Du vielleicht auch als Syndikus anfangen willst. Da gibt es übrigens tw. auch Stellen, die von vornherein als Teilzeit ausgeschrieben sind. Bei einer Kanzlei als Teilzeit-Anwältin kann gut gehen, kann sich aber vielleicht auch kaum von WissMit unterscheiden.
Das ist das Problem mit angeberischen Posts: Anstatt auf das einzugehen, was eigentliche Frage war, verschwendest du 70% der Ausführungen darauf, allen zu erzählen, wie geil und anspruchsvoll deine rechtsvergleichende Diss wäre und wie minderwertig alle anderen. Auf die Frage der OP gehst du hingegen nur unzureichend und wirr ein.
Ich habe an meiner scl, 550+ Seiten Diss mehr als 4 Jahre gesessen und sage, was ich rückblickend anders gemacht hätte. Das Ganze zügig durchziehen und abgeben. Die Finalisierung für den Druck kann man auch neben dem Anwaltsjob bewältigen, wenn man diszipliniert ist. Zur Not nimmt man sich ein paar Wochen Urlaub, falls möglich.
Das stimmt überhaupt nicht, behaupte doch nicht so einen Unsinn. Ich habe nur klargemacht, dass es eben genug Diss.-Fälle gibt - und anscheinend hattest Du doch wohl auch selbst einen - wo der Rat, die Diss in einem Jahr Vollzeit fertig zu stellen, nicht weiterhilft und potentielle Gründe genannt, weil es eben nicht geht. Und da die FS nichts über ihre Konstellation geschrieben hat, ist es jedenfalls nicht unwahrscheinlich, dass der FS der Jahrestipp auch nicht hilft.
Im Übrigen bist Du doch der, der hier angibt. Umfang und Note sind völlig irrelevant und interessieren niemanden, meine habe ich daher nicht mitgeteilt. Ich habe hingegen Beispiele für Gründe genannt, die in der oder ähnlicher Form auch bei anderen auftreten können und Deinen Jahrestipp unmöglich machen.
26.06.2020, 15:42
kleine Kanzleien sind oft offener für sowas