05.06.2014, 15:40
In Berlin kam heute eine Einziehungsklage. PfÜB, Aufrechnungen seitens des Schuldners und Drittschuldners. War defintiv gut machbar...
05.06.2014, 15:42
In NRW gabs auch diese Einziehungsklage! War echt ganz ok!!
bei mir hat sie nen Anspruch auf 2000,-€...
bei mir hat sie nen Anspruch auf 2000,-€...
05.06.2014, 16:37
In BW wider Erwarten nix mit Zwangsvollstreckung... statt dessen zwei Jäger, die sich ordentlich streiten:
der beklagte Jäger schreibt ne Email an weitere Jäger, dass der klagende Jäger illegal Müll entsorgt hätte und außerdem mit hoher Geschwindigkeit gefahren sei.
das mit dem Müll stimmt nicht, die hohe Geschwindigkeit bleibt streitig
Klage:
1. auf Unterlassen dieser Äußerungen
2. Widerruf
3. Schmerzensgeld
4. vorgerichtliche Anwaltskosten
später dann Erweiterung
5. auf Unterlassen einer Äußerung, die der Beklagte im Prozess getätigt hat ( der Kläger überschätze die Bedeutung seiner Person)
Widerklage:
a. vorgerichtliche Anwaltskosten
b. Nutzungsersatz wegen einer Säge, die B im Wald verloren hat, die dann vom Finder an K übergeben wurde
b. wird in der mündlichen Verhandlung übereinstimmend für erledigt erklärt
Fazit: es musste meiner Meinung nach relativ viel um das APR rumgelabert werden, wahrscheinlich war alles vertretbar...keine Ahnung, was da erwartet wurde. Prozessual machbar, insgesamt wieder eher viel für 5 Stunden
der beklagte Jäger schreibt ne Email an weitere Jäger, dass der klagende Jäger illegal Müll entsorgt hätte und außerdem mit hoher Geschwindigkeit gefahren sei.
das mit dem Müll stimmt nicht, die hohe Geschwindigkeit bleibt streitig
Klage:
1. auf Unterlassen dieser Äußerungen
2. Widerruf
3. Schmerzensgeld
4. vorgerichtliche Anwaltskosten
später dann Erweiterung
5. auf Unterlassen einer Äußerung, die der Beklagte im Prozess getätigt hat ( der Kläger überschätze die Bedeutung seiner Person)
Widerklage:
a. vorgerichtliche Anwaltskosten
b. Nutzungsersatz wegen einer Säge, die B im Wald verloren hat, die dann vom Finder an K übergeben wurde
b. wird in der mündlichen Verhandlung übereinstimmend für erledigt erklärt
Fazit: es musste meiner Meinung nach relativ viel um das APR rumgelabert werden, wahrscheinlich war alles vertretbar...keine Ahnung, was da erwartet wurde. Prozessual machbar, insgesamt wieder eher viel für 5 Stunden
05.06.2014, 20:56
Gingen bei euch die vorgerichtlichen RA-Kosten durch?
05.06.2014, 21:10
Bei dem Klägerantrag ja, bei der Wiederklage nein.
06.06.2014, 17:50
In BW soll heute tiefes Erbrecht drangekommen sein. Weiß jemand was?
06.06.2014, 18:52
ja, tiefstes Erbrecht...ziemliche ätzend! Zwangsvollstreckungsrecht oder Familienrecht wäre mir lieber gewesen....
Also, Mandant kommt mit VU zu dir, Einspruchsfrist ist schon rum
M wird von seiner Schwester auf Übertragung eines hälftigen Miteigentumanteils an einem Haus verklagt. Gesamtwert ca. 400.000 €
2000 errichten Eltern Ehegattentestament...bei mir Einheitslösung
(Mutter ist die wohlhabender,deutlich höhere Einkünfte, hat Grundstück mit in die Ehe gebracht.)
2002 stirbt Vater
2003 errichtet Mutter weiteres Testament und verfügt Folgendes
- dem Mandanten "vermacht" sie das Haus
- der Klägerin ihr Bankkonto, wieviel da drauf ist, weiß man nicht. Argument, sie hätte vor dem Tod des Vaters schon 150.000 DM bekommen. Sie soll Beerdigung bezahlen
- Aktiendepots und sonstiges soll hälftig gehen
2011 überträgt Mutter mit notariellem Überlassungsvertrag Haus auf Mandanten unentgeltlich. Allerdings mit Rückerwerbsrecht, Veräußerungsverbot und Nießbrauch
Mandant mäht Jahrelang den Rasen, geht einkaufen etc.
Klägerin hat irgendwann mal von Mutter 30.000€ bekommen
2013 stirbt Mutter
die Klägerin will wie gesagt das halbe Haus? Mandant fragt, ob das den ginge, ob er sie nicht zur Not abfinden kann, ob er vielleicht Gegenansprüche hat ( Klagen will er aber nicht) und ob Schwester nicht erstmal Auseinandersetzung abwarten müsste.
Mandant war vorher bei anderem Anwalt, dieser wird zwar außergerichtlich irgendwie nicht tätig, ist aber schon für ein Verfahren bevollmächtigt. Der Anwalt kümmert sich dann um nix ( krank und überlastet). Er teilt dem Kläger weder Klage mit, noch zeigt er Verteidigungsbereitschaft an. Der Mandant kündigt dann das Mandat und erfährt dann durch Schreiben des Anwalts, das leider auch schon VU ergangen sei und Frist auch rum. Es täte ihm Leid, angehängt ist dann ne Gebührenrechnung mit 1,3 Verfahrensgebühr.
Aufgabe: materiell-rechtliches Gutachten, prozessuales Vorgehen, Überprüfung der Gebührenrechnung des Kollegen und etwaige Gegenansprüche, sachdienliche Anträge
Prozessual ging es bei mir noch:
Wiedereinsetzung in Einspruchsfrist, weil Versäumnis unverschuldet. Verschulden des RA kann wegen Kündigung im Innenverhältnis ausnahmsweise entgegen 85 II nicht zugerechnet werden.Anträge dann Wiedereinsetzung, VU aufheben und Klage abweisen.
Die Gebührenrechnung war nicht ok, Gegenansprüche aus 280, 675 BGB zu erwartender Schaden jedenfalls Kosten der Säumnis
aber das Erbrecht???
Hab keine AGL gefunden, 894BGB? Eingriffskondiktion? Irgendwas aus dem Erbrecht? 2050, 2052 BGB?
bei mir ist ordnet das erste Testament Voll- und. Schlusserbschaft an, Mutter kann daher verfügen, allerdings nicht zu Lasten der Klägerin. Hab dann Wirksamkeit ihrer Verfügungen diskutiert. Vorausvermächtnis oder Teilungsanordnung?? Wenn auf Bankkonto annähernd soviel liegt, wie Haus wert ist, hätte ich Verfügung nicht beanstandet... dann hab ich irgendwas erzählt, dass Mandant Haus andernfalls angerechnet bekommen muss, wobei seine Gegenleistungen zu berücksichtigen sind. Der komische Überlassungsvertrag war bei mir wirksam.
Die Klägerin muss sich dann aber die schon erhaltenen 30.000€ anrechnen lassen. Wo das Geld unterzubringen war, dass sie schon vom Vater hatte, war mir völlig unklar. Hab nur geschrieben, dass sich daraus Gegenansprüche ergeben könnten.
Pflichtteilergänzungsansprüche und Herausgabe der Schenkungen hat irgendwie alles nicht gepasst. Der Palandt war auch keine Hilfe...
Hab insgesamt also eher einen erbrechtlichen Besinnungsaufsatz geschrieben und so dies und jenes mal angesprochen...
Wenn einer ne passende AGL findet, nur raus damit!
Wenigstens Halbzeit!
Also, Mandant kommt mit VU zu dir, Einspruchsfrist ist schon rum
M wird von seiner Schwester auf Übertragung eines hälftigen Miteigentumanteils an einem Haus verklagt. Gesamtwert ca. 400.000 €
2000 errichten Eltern Ehegattentestament...bei mir Einheitslösung
(Mutter ist die wohlhabender,deutlich höhere Einkünfte, hat Grundstück mit in die Ehe gebracht.)
2002 stirbt Vater
2003 errichtet Mutter weiteres Testament und verfügt Folgendes
- dem Mandanten "vermacht" sie das Haus
- der Klägerin ihr Bankkonto, wieviel da drauf ist, weiß man nicht. Argument, sie hätte vor dem Tod des Vaters schon 150.000 DM bekommen. Sie soll Beerdigung bezahlen
- Aktiendepots und sonstiges soll hälftig gehen
2011 überträgt Mutter mit notariellem Überlassungsvertrag Haus auf Mandanten unentgeltlich. Allerdings mit Rückerwerbsrecht, Veräußerungsverbot und Nießbrauch
Mandant mäht Jahrelang den Rasen, geht einkaufen etc.
Klägerin hat irgendwann mal von Mutter 30.000€ bekommen
2013 stirbt Mutter
die Klägerin will wie gesagt das halbe Haus? Mandant fragt, ob das den ginge, ob er sie nicht zur Not abfinden kann, ob er vielleicht Gegenansprüche hat ( Klagen will er aber nicht) und ob Schwester nicht erstmal Auseinandersetzung abwarten müsste.
Mandant war vorher bei anderem Anwalt, dieser wird zwar außergerichtlich irgendwie nicht tätig, ist aber schon für ein Verfahren bevollmächtigt. Der Anwalt kümmert sich dann um nix ( krank und überlastet). Er teilt dem Kläger weder Klage mit, noch zeigt er Verteidigungsbereitschaft an. Der Mandant kündigt dann das Mandat und erfährt dann durch Schreiben des Anwalts, das leider auch schon VU ergangen sei und Frist auch rum. Es täte ihm Leid, angehängt ist dann ne Gebührenrechnung mit 1,3 Verfahrensgebühr.
Aufgabe: materiell-rechtliches Gutachten, prozessuales Vorgehen, Überprüfung der Gebührenrechnung des Kollegen und etwaige Gegenansprüche, sachdienliche Anträge
Prozessual ging es bei mir noch:
Wiedereinsetzung in Einspruchsfrist, weil Versäumnis unverschuldet. Verschulden des RA kann wegen Kündigung im Innenverhältnis ausnahmsweise entgegen 85 II nicht zugerechnet werden.Anträge dann Wiedereinsetzung, VU aufheben und Klage abweisen.
Die Gebührenrechnung war nicht ok, Gegenansprüche aus 280, 675 BGB zu erwartender Schaden jedenfalls Kosten der Säumnis
aber das Erbrecht???
Hab keine AGL gefunden, 894BGB? Eingriffskondiktion? Irgendwas aus dem Erbrecht? 2050, 2052 BGB?
bei mir ist ordnet das erste Testament Voll- und. Schlusserbschaft an, Mutter kann daher verfügen, allerdings nicht zu Lasten der Klägerin. Hab dann Wirksamkeit ihrer Verfügungen diskutiert. Vorausvermächtnis oder Teilungsanordnung?? Wenn auf Bankkonto annähernd soviel liegt, wie Haus wert ist, hätte ich Verfügung nicht beanstandet... dann hab ich irgendwas erzählt, dass Mandant Haus andernfalls angerechnet bekommen muss, wobei seine Gegenleistungen zu berücksichtigen sind. Der komische Überlassungsvertrag war bei mir wirksam.
Die Klägerin muss sich dann aber die schon erhaltenen 30.000€ anrechnen lassen. Wo das Geld unterzubringen war, dass sie schon vom Vater hatte, war mir völlig unklar. Hab nur geschrieben, dass sich daraus Gegenansprüche ergeben könnten.
Pflichtteilergänzungsansprüche und Herausgabe der Schenkungen hat irgendwie alles nicht gepasst. Der Palandt war auch keine Hilfe...
Hab insgesamt also eher einen erbrechtlichen Besinnungsaufsatz geschrieben und so dies und jenes mal angesprochen...
Wenn einer ne passende AGL findet, nur raus damit!
Wenigstens Halbzeit!
06.06.2014, 18:57
§ 2278 Abs. 1
-> Eigentumsübertragung durch Überlassungsvertrag
-> Gemeinschaftliches Testament führt nicht zur Unwirksam ipso iure (so wäre es nur bei Vor-/Nacherbschaft)
-> Teilungsanordnung im Testament der Mutter noch möglich, § 2270 Abs. 3
-> Eigentumsübertragung durch Überlassungsvertrag
-> Gemeinschaftliches Testament führt nicht zur Unwirksam ipso iure (so wäre es nur bei Vor-/Nacherbschaft)
-> Teilungsanordnung im Testament der Mutter noch möglich, § 2270 Abs. 3
06.06.2014, 19:00
Sorry: § 2287
06.06.2014, 19:45
Jetzt wo du es sagst....