24.06.2020, 10:15
Hallo liebe Streitgenossen,
nunmehr habe ich das Examen hinter mir und frag mich, wann man am besten einen Antrag auf ALG stellen sollte? Ich weiß ja nicht mal, ob ich bestanden habe? Im Juni 20 hab ich das Examen geschrieben. Sollte man lieber auf die Ergebnisse warten oder bereits vorher einen Antrag stellen ?
Wäre über hilfreiche Informationen sehr dankbar!!!
nunmehr habe ich das Examen hinter mir und frag mich, wann man am besten einen Antrag auf ALG stellen sollte? Ich weiß ja nicht mal, ob ich bestanden habe? Im Juni 20 hab ich das Examen geschrieben. Sollte man lieber auf die Ergebnisse warten oder bereits vorher einen Antrag stellen ?
Wäre über hilfreiche Informationen sehr dankbar!!!
24.06.2020, 10:17
(24.06.2020, 10:15)Refnrw12 schrieb: Hallo liebe Streitgenossen,
nunmehr habe ich das Examen hinter mir und frag mich, wann man am besten einen Antrag auf ALG stellen sollte? Ich weiß ja nicht mal, ob ich bestanden habe? Im Juni 20 hab ich das Examen geschrieben. Sollte man lieber auf die Ergebnisse warten oder bereits vorher einen Antrag stellen ?
Wäre über hilfreiche Informationen sehr dankbar!!!
Bei uns meinte einer, er hat beim Arbeitsamt gefragt und man soll sich in den ersten drei Tagen nach der mündlichen Prüfung arbeitslos melden.
24.06.2020, 10:19
Du kannst/solltest Dich bereits jetzt arbeitssuchend melden. Am Tag nach der Mündlichen dann am besten direkt arbeitslos melden. Den Antrag auf ALG 1 kannst du dann anschließend stellen.
24.06.2020, 10:20
Es reicht, wenn du dich (telefonisch) meldest, wenn du die Ladung zur mündlichen hast. Und dann noch mal am Tag nach der Prüfung, wenn du bestanden hast. So hat das bei mir vor ein paar Wochen auch problemlos geklappt.
24.06.2020, 11:29
Man sollte die Suchfunktion benutzten
24.06.2020, 15:38
Von Amt zuAmt unterschiedlich. Das liegt an folgendem Hintergrund.
Bei einer befristeten Tätigkeit muss man sich 3 Monate vor Ende arbeitssuchend melden (geht online). Es gibt nun Sachbearbeiter, die mit dem Argument, dass das Ref ja mit der Prüfung befristet ist, sagen es ist befristet und man muss sich 3 Monate vor Ende arbeitssuchend melden. Andere Sachbearbeiter sagen, wegen dem nicht feststehendem Enddatum, es ist nicht befristet und deshalb reicht es, sich zu melden sofern man den Termin hat.
Sicher ist also, wenn du dich einfach online arbeitssuchend für den letztmöglichen Termin der Mündlichen meldest.
Arbeitslos musst du dich persönlich vor Ort melden und zwar am Tag nach der Prüfung, sonst gibt es eine Sperre.
Bei einer befristeten Tätigkeit muss man sich 3 Monate vor Ende arbeitssuchend melden (geht online). Es gibt nun Sachbearbeiter, die mit dem Argument, dass das Ref ja mit der Prüfung befristet ist, sagen es ist befristet und man muss sich 3 Monate vor Ende arbeitssuchend melden. Andere Sachbearbeiter sagen, wegen dem nicht feststehendem Enddatum, es ist nicht befristet und deshalb reicht es, sich zu melden sofern man den Termin hat.
Sicher ist also, wenn du dich einfach online arbeitssuchend für den letztmöglichen Termin der Mündlichen meldest.
Arbeitslos musst du dich persönlich vor Ort melden und zwar am Tag nach der Prüfung, sonst gibt es eine Sperre.