16.06.2020, 16:17
Du hast recht, war noch kein Antrag gestellt. Hab’s trotzdem über 173 ivm 264 gemacht, war wohl nicht notwendig
Denke Hauptsache man hat die FFK gesehen
Denke Hauptsache man hat die FFK gesehen
16.06.2020, 16:19
16.06.2020, 16:30
(16.06.2020, 15:04)GastBaWu schrieb: https://www.youtube.com/watch?v=e-8jbo8CZs0
Der Fall lief in leicht abgewandelter Form in BW.
16.06.2020, 16:44
Von der VK auf die FFK geht noch über 173 S.1 vwgo ivm 264 Nr.2 ZPO ohne Einwilligung oder?
16.06.2020, 16:49
16.06.2020, 16:53
(15.06.2020, 19:41)Nds schrieb: Kann mir einer sagen, warum die Stadt Nordenham in Niedersachsen zuständig war?
Eigendlich ist doch der Landkreis, kreisfreie Stadt oder große Selbstständige Stadt zuständig und Nordenham ist nicht unter 13 nkomvg bei den Selbstständige und kreisfreien Städten bennant
Dann müsste doch eigendlich der Landkreis zuständig sein?
Laut Bearbeitervermerk war aber die Stadt zuständige Behörde
Relativ simpel: Die Stadt war Nordhorn und nicht Nordenham. Aber ja eh egal, da zuständig.
Und bzgl der Grenzabstände: Habe Bauordnungsrecht nicht weiter geprüft, da insoweit nichts vorgetragen wurde und keine Anzeichen für einen Verstoß Vorlagen.
Zu heute:
Anwaltsklausur im Beamtenrecht. Hat jemand die Herausgefunden, ob er beim zweiten Entlassungsbescheid noch Beamter auf Probe war?
16.06.2020, 17:06
Hat hier noch jemand neben der FFK zusätzlich eine normale Feststellungsklage geprüft auf Feststellung, dass der Infostand keiner Sondernutzungserlaubnis bedarf? Danach klang der Hinweis im Sachverhalt, dass es ja vielleicht doch Gemeingebrauch sei. Habe es dann aber in der Begründetheit der FK scheitern lassen und geschrieben, dass es kein erweiterter/Kommunikativer Gemeingebrauch sei und bin dann aber über die FFK dazu gekommen, dass begründet, weil ermessensfehlerhaft. Irgendwie wieder ne seltsame Klausur... Jedenfalls sind wir alle durch! :)
16.06.2020, 17:07
16.06.2020, 17:08
Wie habt ihr die Anträge/ den Antrag formuliert und wie umfangreich war euer Schreiben an das Gericht?
Und was hatte es mit dem Kalender auf sich?
Und was hatte es mit dem Kalender auf sich?
16.06.2020, 17:13
(16.06.2020, 17:08)Gast schrieb: Wie habt ihr die Anträge/ den Antrag formuliert und wie umfangreich war euer Schreiben an das Gericht?
Und was hatte es mit dem Kalender auf sich?
Der Kalendar war für die FFK. Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn ohne Erledigung die Klage offensichtlich unzulässig wäre. Dann musste man die Widerspruchsfrist und die Klagefrist prüfen, wobei du insbesondere wegen des Feiertags bei der Klagefrist den Kalender gebraucht hast. Antrag war bei mir wohl Müll, weil ich nen normalen FFK Antrag gestellt habe ohne auf die Besonderheit des Bescheidungsanspruchs Rücksicht zu nehmen. Die Klage besteht im Wesentlichen aus Verweisen, habe die Passagen entsprechend im Urteilsstil formuliert, weil absehbar war, dass ich es sonst nicht schaffe.