20.03.2016, 20:24
Was sollte das eigentlich mit der abgedruckten komischen norm ???
20.03.2016, 21:16
Brauchte die auch nicht...
Hab nur einleitend, dass wegen Art 125a GG BundesversammlG gilt, außer diese eine Norm da, die ersetzt 19a VersammlG
Hab nur einleitend, dass wegen Art 125a GG BundesversammlG gilt, außer diese eine Norm da, die ersetzt 19a VersammlG
20.03.2016, 23:04
Mit der Norm musste man argumentieren, ob durch den Erlass die Fortgeltung des VersG des Bundes nach Art. 125a I 2 GG endete.
21.03.2016, 10:18
war es nun eine Behörden- oder RA-Klausur?
21.03.2016, 11:00
Behörde - Ausgangsbescheid
21.03.2016, 11:50
auch in NRW?
21.03.2016, 11:55
In NRW war es auch ein Erstbescheid, es musste aber nur der Tenor der Verfügung geschrieben werden. Klausur auch aus dem Versammlungsrecht, aber etwas anders. Problematik des Zweckveranlassers bei Demo und Gegendemo. Problem, ob eine Demo gegen Flüchtlinge an Hitlers Geburtstag gegen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit verstößt, insbesondere das Verhältnis der Ansichten vom OVG Münster (bejaht Verstoß gegen öffentliche Ordnung, obwohl keiner gegen öffentliche Sicherheit vorliegt) und dem BVerwG (verneint beides).
31.03.2016, 17:54
Die ersten Durchfallbescheide sind übrigens heute rausgegangen und kommen morgen oder übermorgen. Ging echt schnell diesmal anscheinend
31.03.2016, 18:00
Stimmt, haben die mir heute auch gesagt, als ich dort was klären musste
31.03.2016, 20:16
In NRW werden die Durchfallerbriefe zu festen Zeiten verschickt, oder?