12.06.2020, 13:03
(12.06.2020, 10:34)Gast schrieb:(12.06.2020, 09:51)Gast schrieb:(11.06.2020, 11:11)Gast schrieb:(11.06.2020, 10:40)PMS schrieb:(10.06.2020, 19:37)Gast schrieb: Auf jeden Fall nicht unter 50
Es gibt auch Stellen bis zu 60
Du bist Volljurist! Hört auf euch so unter wert zu verkaufen
Ich finde es immer wieder verwunderlich, was für realitätsfremde Vorstellungen bei manchen Beiträgen bestehen.
Kanzleien und Unternehmen sind in erster Linie mal Wirtschaftsunternehmen, die einen Gewinn abwerfen wollen.
Bei einem Brutto von 60k, zahlt der Arbeitgeber zusammen mit den SV-Beiträgen knapp 75k.
Dazu kommen noch Arbeitsplatz, Arbeitsmittel (z.B. Büro- und Technikausstattung), Fortbildungskosten und Werbemittel.
Es werden enorme personelle Kapazitäten (Einarbeitung des Junganwalts, Sekretariat) gebunden und Verwaltungsaufwand entsteht.
Man trägt das wirtschaftliche Risiko (der Junganwalt bringt keine/kaum eigene Fälle mit; Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub, Haftungsrisiken materieller (durch Berufshaftpflicht weitgehend abgedeckt) und ideeller Art (Junganwalt macht Dinge falsch; Mandant sauer/weg).
Wenn da jetzt ein Bewerber mit zwei unspektakulären Examina und einer Praxiserfahrung im Form von "Ich habe in jeder Station ein paar Schriftsätze/Urteile/Abschlussverfügungen geschrieben. Mandantenbesprechungen oder Verhandlungen vor Gericht habe ich noch keine geführt." und einer Gehaltsvorstellung von "bitte mindestens 60.000 Jahresgehalt" kommt, dann braucht es keinen allzu hohen ökonomischen Sachverstand, dass sich das nur in großen oder sehr spezialisierten Kanzleien (genügend Arbeitsbedarf, hohe Fluktuation) oder als Investition in die Zukunft rentieren kann.
Die 50 verdienst du in jeder GK/bei vielen Mittelständlern schon nach dem Ersten (hochgerechnet auf 5 WAT). Warum soll man sich danach mit dem Zweiten nicht auf 60 steigern - 10 mehr pro Jahr für zwei Jahre Weiterbildung sollten schon drin sein. Du bist Akademiker und hast zwei Jahre Ref gemacht - verkauf dich doch nicht unter Wert.
Viel Meinung - wenig Ahnung.
Bei Berufseinsteigern zahlt man meistens erstmal drauf. Um für eine Kanzlei interessant zu sein, muss man schon ca. das doppelte des Arbeitgeberbruttos reinholen. nehmen wie die vorgenannten 75 K Arbeitgeberbrutto wären das also 150 K. Als Berufseinsteiger muss man das erstmal schaffen. Entgegen der landläufigen Meinung ist das als Anfänger aber nicht einfach mal so zu schaffen.
Das dürfte die "mickrigen" Gehälter in kleineren Kanzleien wohl verständlicher machen.
Ernst gemeinte Frage: Können die größeren Kanzleien nicht durch entsprechenden Einsatz etwas dran daran drehen - indem sie den Anfänger z. B. zu Gerichtsterminen schicken und ihn Rechercheaufgaben, einfache Schriftsätze, Ausfüllen von Tabellen übernehmen lassen, die ja irgendjemand machen muss? Jedenfalls während meiner Ref-Station hatte ich wegen solcher Tätigkeiten tatsächlich eher das Gefühl, unterm Strich eher günstige Arbeitskraft als Kostenfaktor zu sein (hätte ich die Termine nicht gemacht, hätte sie ja ein wesentlich teurerer Anwalt wahrnehmen müssen).
Natürlich muss man im zweiten Jahr weniger erklären und der Associate wird dann einiges schon schneller erledigen können, aber eigene Mandate zaubert er dann ja auch nicht plötzlich aus der Tasche, daher die Frage.
Wenn nach Stundensätzen abgerechnet wird, musst du dem Mandanten auch entsprechend Rechenschaft darüber legen. Daraus sollte schon hervorgehen, dass die Arbeit nach Qualifikation / Kostenfaktor verteilt wurde. Wenn der Partner Arbeiten mit seinem Stundensatz abrechnet, die auch ein Associate erledigen kann, oder der Associate stundenlang Recherche abrechnet, die auch ein Referendar&WiMi&Praktikant erledigen könnte, steigt der Mandant dir aufs Dach. Selbst dann dürfte es nicht selten vorkommen, dass der Berufseinsteiger dennoch mehr Zeit benötigt, als man dem Mandanten guten Gewissens in Rechnung stellen kann. (Sonst wird sich dieser zu Recht beschweren, dass er nicht für die Ausbildung des Berufseinsteigers zahlt.)
12.06.2020, 14:15
(12.06.2020, 12:47)Gast schrieb:(12.06.2020, 11:11)RechtsanwaltII schrieb:(12.06.2020, 11:03)Gast schrieb: Es ist nicht die Aufgabe des Arbeitnehmers für Umsatz zu sorgen. Das unternehmerische Risiko liegt beim Arbeitgeber. Wenn er einen einstellt, dann muss er sich selbst Gedanken machen wie er das finanziert und ob es sich lohnt.
Meinen Gehaltswunsch mach ich auf jeden Fall nicht davon abhängig
Genau das tut der Arbeitgeber bzw. die einstellende Kanzlei.
Der rechnet sich aus, was ihm der Berufsanfänger bringt (Entlastung, Umsatz, Mandate), was er kostet (Fortbildungen, interne Ausbildung etc.) und wie hoch das Risiko ist, dass der irgendwann weg ist, bevor der Neue Ertrag bringt. Dann kommt eine Gehaltsvorstellung dabei raus.
Wenn du stipulierst, dein „Gehaltswunsch sei davon unabhängig“ wirst du a) möglicherweise längere Zeit suchen und wärst b) in meiner Kanzlei übrigens schon menschlich „durchgefallen“, solange Du mir nicht erklären kannst, weshalb das Mehrinvest in dich gerechtfertigt sein soll.
in deiner Kanzlei kann ja nicht allzu viel los sein, wenn du deine Zeit hier verbringst
Mal so mal so...
Wobei: Neulich bin ich in einen Nebenraum gegangen. Da war alles voller Spinnenweben und so alten abgeratzten Möbeln.
Ich habe dann mal gefragt, was das wohl wäre.
Die Kollegen meinten, das wäre das Wartezimmer...
Schönes Leben noch..., „Kollege“.
12.06.2020, 14:17
Du laberst halt auch. wenn eine Stelle ausgeschrieben ist, dann kann man davon ausgehen es ist gut Arbeit da.
Wie profitabel diese ist kann ein Außenstehender nicht wissen. Zwischen Rvg Kanzlei und top Boutique liegen Welten.
Wenn ich mich als Kassierer bewerbe rechne ich auch nicht nach wie profitabel der Laden ist und was ich an Umsatz mache. Ich schaue die durchschnittlichen Gehälter an und orientiere mich dran. Alles andere ist weltfremd
Wie profitabel diese ist kann ein Außenstehender nicht wissen. Zwischen Rvg Kanzlei und top Boutique liegen Welten.
Wenn ich mich als Kassierer bewerbe rechne ich auch nicht nach wie profitabel der Laden ist und was ich an Umsatz mache. Ich schaue die durchschnittlichen Gehälter an und orientiere mich dran. Alles andere ist weltfremd
12.06.2020, 14:54
(12.06.2020, 14:17)Gast schrieb: Du laberst halt auch. wenn eine Stelle ausgeschrieben ist, dann kann man davon ausgehen es ist gut Arbeit da.
Wie profitabel diese ist kann ein Außenstehender nicht wissen. Zwischen Rvg Kanzlei und top Boutique liegen Welten.
Wenn ich mich als Kassierer bewerbe rechne ich auch nicht nach wie profitabel der Laden ist und was ich an Umsatz mache. Ich schaue die durchschnittlichen Gehälter an und orientiere mich dran. Alles andere ist weltfremd
Ja... nur was soll dann der Vergleich mit BWLern? Deren Einkommen ist für den Juristen genauso wenig ein relevanter Vergleichsmaßstab wie für den Kassierer... Das Argument "Ich will mehr, weil meine Ausbildung länger gedauert hat." zieht einfach nicht.
12.06.2020, 16:48
Zitat:Wie profitabel diese ist kann ein Außenstehender nicht wissen. Zwischen Rvg Kanzlei und top Boutique liegen Welten.
Kann man halt auch nicht pauschalisieren. Ich mache nur RVG bei einem Einstiegsgehalt von 72k. Klar, viele Kanzleien, die auf Stundenbasis abrechnen zahlen (viel) mehr. Dafür gibt es bei mir keinen Anlass, viele Stunden zu produzieren sondern eher die Mandate schnell zu bearbeiten ;)
12.06.2020, 17:02
über 150k Umsatz nach RVG ist aber auch extrem. Arbeitsrecht oder Erbrecht?
Ich bekomme nur 50k obwohl hier nach hohem Stundensatz abgerechnet wird. Wie man sieht kann man das Gehaltsniveau einfach nicht im voraus abschätzen
Ich bekomme nur 50k obwohl hier nach hohem Stundensatz abgerechnet wird. Wie man sieht kann man das Gehaltsniveau einfach nicht im voraus abschätzen
12.06.2020, 19:05
14.06.2020, 15:47
150 K Umsatz durch RVG halte ich nicht für besonders extrem. Das Schafft bei uns in der Kanzlei jeder und zwar locker. Man muss einfach nur effizient sein.
14.06.2020, 15:54
(14.06.2020, 15:47)Gast schrieb: 150 K Umsatz durch RVG halte ich nicht für besonders extrem. Das Schafft bei uns in der Kanzlei jeder und zwar locker. Man muss einfach nur effizient sein.
So pauschal ist das sicher nicht verallgemeinerbar. Es kommt auf die Rechtsgebiete an. Wer im Familienrecht 150 k schafft... Hut ab!
14.06.2020, 17:10
(14.06.2020, 15:54)RechtsanwaltII schrieb:(14.06.2020, 15:47)Gast schrieb: 150 K Umsatz durch RVG halte ich nicht für besonders extrem. Das Schafft bei uns in der Kanzlei jeder und zwar locker. Man muss einfach nur effizient sein.
So pauschal ist das sicher nicht verallgemeinerbar. Es kommt auf die Rechtsgebiete an. Wer im Familienrecht 150 k schafft... Hut ab!
Auch im FamilienR ist das möglich, soweit der Mandantenstamm nicht vor allem aus äußerst streitbaren VKH-Mandaten besteht.
Aber du hast natürlich Recht damit, dass die Schwelle rechtsgebietsabhängig deutlich schwerer oder einfacher erreicht werden kann.