12.06.2020, 10:34
(12.06.2020, 09:51)Gast schrieb:(11.06.2020, 11:11)Gast schrieb:(11.06.2020, 10:40)PMS schrieb:(10.06.2020, 19:37)Gast schrieb: Auf jeden Fall nicht unter 50
Es gibt auch Stellen bis zu 60
Du bist Volljurist! Hört auf euch so unter wert zu verkaufen
Ich finde es immer wieder verwunderlich, was für realitätsfremde Vorstellungen bei manchen Beiträgen bestehen.
Kanzleien und Unternehmen sind in erster Linie mal Wirtschaftsunternehmen, die einen Gewinn abwerfen wollen.
Bei einem Brutto von 60k, zahlt der Arbeitgeber zusammen mit den SV-Beiträgen knapp 75k.
Dazu kommen noch Arbeitsplatz, Arbeitsmittel (z.B. Büro- und Technikausstattung), Fortbildungskosten und Werbemittel.
Es werden enorme personelle Kapazitäten (Einarbeitung des Junganwalts, Sekretariat) gebunden und Verwaltungsaufwand entsteht.
Man trägt das wirtschaftliche Risiko (der Junganwalt bringt keine/kaum eigene Fälle mit; Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub, Haftungsrisiken materieller (durch Berufshaftpflicht weitgehend abgedeckt) und ideeller Art (Junganwalt macht Dinge falsch; Mandant sauer/weg).
Wenn da jetzt ein Bewerber mit zwei unspektakulären Examina und einer Praxiserfahrung im Form von "Ich habe in jeder Station ein paar Schriftsätze/Urteile/Abschlussverfügungen geschrieben. Mandantenbesprechungen oder Verhandlungen vor Gericht habe ich noch keine geführt." und einer Gehaltsvorstellung von "bitte mindestens 60.000 Jahresgehalt" kommt, dann braucht es keinen allzu hohen ökonomischen Sachverstand, dass sich das nur in großen oder sehr spezialisierten Kanzleien (genügend Arbeitsbedarf, hohe Fluktuation) oder als Investition in die Zukunft rentieren kann.
Die 50 verdienst du in jeder GK/bei vielen Mittelständlern schon nach dem Ersten (hochgerechnet auf 5 WAT). Warum soll man sich danach mit dem Zweiten nicht auf 60 steigern - 10 mehr pro Jahr für zwei Jahre Weiterbildung sollten schon drin sein. Du bist Akademiker und hast zwei Jahre Ref gemacht - verkauf dich doch nicht unter Wert.
Viel Meinung - wenig Ahnung.
Bei Berufseinsteigern zahlt man meistens erstmal drauf. Um für eine Kanzlei interessant zu sein, muss man schon ca. das doppelte des Arbeitgeberbruttos reinholen. nehmen wie die vorgenannten 75 K Arbeitgeberbrutto wären das also 150 K. Als Berufseinsteiger muss man das erstmal schaffen. Entgegen der landläufigen Meinung ist das als Anfänger aber nicht einfach mal so zu schaffen.
Das dürfte die "mickrigen" Gehälter in kleineren Kanzleien wohl verständlicher machen.
Ernst gemeinte Frage: Können die größeren Kanzleien nicht durch entsprechenden Einsatz etwas dran daran drehen - indem sie den Anfänger z. B. zu Gerichtsterminen schicken und ihn Rechercheaufgaben, einfache Schriftsätze, Ausfüllen von Tabellen übernehmen lassen, die ja irgendjemand machen muss? Jedenfalls während meiner Ref-Station hatte ich wegen solcher Tätigkeiten tatsächlich eher das Gefühl, unterm Strich eher günstige Arbeitskraft als Kostenfaktor zu sein (hätte ich die Termine nicht gemacht, hätte sie ja ein wesentlich teurerer Anwalt wahrnehmen müssen).
Natürlich muss man im zweiten Jahr weniger erklären und der Associate wird dann einiges schon schneller erledigen können, aber eigene Mandate zaubert er dann ja auch nicht plötzlich aus der Tasche, daher die Frage.
12.06.2020, 11:03
Es ist nicht die Aufgabe des Arbeitnehmers für Umsatz zu sorgen. Das unternehmerische Risiko liegt beim Arbeitgeber. Wenn er einen einstellt, dann muss er sich selbst Gedanken machen wie er das finanziert und ob es sich lohnt.
Meinen Gehaltswunsch mach ich auf jeden Fall nicht davon abhängig
Meinen Gehaltswunsch mach ich auf jeden Fall nicht davon abhängig
12.06.2020, 11:11
(12.06.2020, 11:03)Gast schrieb: Es ist nicht die Aufgabe des Arbeitnehmers für Umsatz zu sorgen. Das unternehmerische Risiko liegt beim Arbeitgeber. Wenn er einen einstellt, dann muss er sich selbst Gedanken machen wie er das finanziert und ob es sich lohnt.
Meinen Gehaltswunsch mach ich auf jeden Fall nicht davon abhängig
Genau das tut der Arbeitgeber bzw. die einstellende Kanzlei.
Der rechnet sich aus, was ihm der Berufsanfänger bringt (Entlastung, Umsatz, Mandate), was er kostet (Fortbildungen, interne Ausbildung etc.) und wie hoch das Risiko ist, dass der irgendwann weg ist, bevor der Neue Ertrag bringt. Dann kommt eine Gehaltsvorstellung dabei raus.
Wenn du stipulierst, dein „Gehaltswunsch sei davon unabhängig“ wirst du a) möglicherweise längere Zeit suchen und wärst b) in meiner Kanzlei übrigens schon menschlich „durchgefallen“, solange Du mir nicht erklären kannst, weshalb das Mehrinvest in dich gerechtfertigt sein soll.
12.06.2020, 11:55
(12.06.2020, 11:03)Gast schrieb: Es ist nicht die Aufgabe des Arbeitnehmers für Umsatz zu sorgen. Das unternehmerische Risiko liegt beim Arbeitgeber. Wenn er einen einstellt, dann muss er sich selbst Gedanken machen wie er das finanziert und ob es sich lohnt.
Meinen Gehaltswunsch mach ich auf jeden Fall nicht davon abhängig
Niemand wird eben einen (mittelfristig) defizitären Mitarbeiter einstellen. Also entweder habe ich genug Arbeit, dass mein Mitarbeiter X Stunden pro Jahr schafft, damit ich ihm Gehalt Y zahlen kann. Oder aber, ich habe nur genug Arbeit für A Stunden, dann werde ich ihm aber auch nur Gehalt B zahlen. So einfach ist das. Egal, was für Noten der Bewerber hat.
12.06.2020, 11:58
Wo wohl der Threadersteller untergekommen ist und was er wohl mittlerweile verdient?
12.06.2020, 12:33
(12.06.2020, 11:58)Gast schrieb: Wo wohl der Threadersteller untergekommen ist und was er wohl mittlerweile verdient?Hab ich mich auch schon gefragt. Jetzt schon lebende Legende! Macht bestimmt drölfmillionen "k", bei FDB oder HL oder FML weil er in seinem "CV" ordentlich mit der Erstellung des seitenstärksten Threads punkten konnte. Vielleicht hat er aber auch schon den "Exit" gewagt und leitet ein DAX-Unternehmen.
12.06.2020, 12:45
(12.06.2020, 12:33)Gast schrieb:(12.06.2020, 11:58)Gast schrieb: Wo wohl der Threadersteller untergekommen ist und was er wohl mittlerweile verdient?Hab ich mich auch schon gefragt. Jetzt schon lebende Legende! Macht bestimmt drölfmillionen "k", bei FDB oder HL oder FML weil er in seinem "CV" ordentlich mit der Erstellung des seitenstärksten Threads punkten konnte. Vielleicht hat er aber auch schon den "Exit" gewagt und leitet ein DAX-Unternehmen.
Was ist denn "FML"?
12.06.2020, 12:45
Ich lese hier noch mit, konnte mich aber noch nicht entscheiden. Schwanke zwischen FBD und Grundschullehrer. Die haben wohl mehr Stress, verdienen aber deutlich besser (netto).
12.06.2020, 12:46
(12.06.2020, 12:45)Gast schrieb:(12.06.2020, 12:33)Gast schrieb:(12.06.2020, 11:58)Gast schrieb: Wo wohl der Threadersteller untergekommen ist und was er wohl mittlerweile verdient?Hab ich mich auch schon gefragt. Jetzt schon lebende Legende! Macht bestimmt drölfmillionen "k", bei FDB oder HL oder FML weil er in seinem "CV" ordentlich mit der Erstellung des seitenstärksten Threads punkten konnte. Vielleicht hat er aber auch schon den "Exit" gewagt und leitet ein DAX-Unternehmen.
Was ist denn "FML"?
Für Miete Langts
12.06.2020, 12:47
(12.06.2020, 11:11)RechtsanwaltII schrieb:(12.06.2020, 11:03)Gast schrieb: Es ist nicht die Aufgabe des Arbeitnehmers für Umsatz zu sorgen. Das unternehmerische Risiko liegt beim Arbeitgeber. Wenn er einen einstellt, dann muss er sich selbst Gedanken machen wie er das finanziert und ob es sich lohnt.
Meinen Gehaltswunsch mach ich auf jeden Fall nicht davon abhängig
Genau das tut der Arbeitgeber bzw. die einstellende Kanzlei.
Der rechnet sich aus, was ihm der Berufsanfänger bringt (Entlastung, Umsatz, Mandate), was er kostet (Fortbildungen, interne Ausbildung etc.) und wie hoch das Risiko ist, dass der irgendwann weg ist, bevor der Neue Ertrag bringt. Dann kommt eine Gehaltsvorstellung dabei raus.
Wenn du stipulierst, dein „Gehaltswunsch sei davon unabhängig“ wirst du a) möglicherweise längere Zeit suchen und wärst b) in meiner Kanzlei übrigens schon menschlich „durchgefallen“, solange Du mir nicht erklären kannst, weshalb das Mehrinvest in dich gerechtfertigt sein soll.
in deiner Kanzlei kann ja nicht allzu viel los sein, wenn du deine Zeit hier verbringst