11.06.2020, 22:59
(11.06.2020, 15:50)Gast schrieb: Und was, wenn einen die Stationskanzleien bzw. Unternehmen einen wegen einem ausreichend im 2. nicht wollen?
Falsche Kanzlei ausgesucht. Der Vorposter sprach von Kandidaten, die absehbar eher kein VB schaffen werden und die lieber die Station wirklich nutzen sollten. Dann muss man nach dieser Strategie auch eine Kanzlei auswählen. Wird man allein wegen der Note abgelehnt, hat man vielleicht aber doch eher eine der GK-Notenfetischisten erwischt. Tja
Aber selbst dann hat man doch noch die GK im Lebenslauf. Immerhin etwas.
Verstehe das Problem nicht. Natürlich wird es schwieriger, wenn man nur ein ausreichend hat und zudem den idealen Einstieg verpasst hast. Aber was soll uns das jetzt sagen?
11.06.2020, 22:59
(11.06.2020, 22:04)Gast schrieb:(11.06.2020, 15:50)Gast schrieb: Und was, wenn einen die Stationskanzleien bzw. Unternehmen einen wegen einem ausreichend im 2. nicht wollen?
Ganz ehrlich: Dann hat man die schlechteste Note. Und die Stationserfahrung hat man bei einer Kanzlei, welche der offenbar selber nicht sooo viel Wert beimisst. Falsche Kanzlei erwischt. Sowas kann man aber vorher erahnen.
Andere Kanzleien (auch gute/bekannte Kanzleien!) legen ausgewählten Referendaren auch einen Arbeitsvertrag hin, wenn die Ergebnisse aus dem 2. noch nicht vorliegen. Dazu muss man dann in der Station aber wohl gezeigt haben, dass man was kann. Wer gezeigt hat, dass er leider nichts kann... Ja, warum sollte die Kanzlei den behalten wollen?
Ich kenn das von den Kanzleien aber schon so, dass im Vertrag eine Mindestnote (8 P) fürs 2. als Bedingung steht?
11.06.2020, 23:41
(11.06.2020, 22:59)Gast schrieb:(11.06.2020, 22:04)Gast schrieb:(11.06.2020, 15:50)Gast schrieb: Und was, wenn einen die Stationskanzleien bzw. Unternehmen einen wegen einem ausreichend im 2. nicht wollen?
Ganz ehrlich: Dann hat man die schlechteste Note. Und die Stationserfahrung hat man bei einer Kanzlei, welche der offenbar selber nicht sooo viel Wert beimisst. Falsche Kanzlei erwischt. Sowas kann man aber vorher erahnen.
Andere Kanzleien (auch gute/bekannte Kanzleien!) legen ausgewählten Referendaren auch einen Arbeitsvertrag hin, wenn die Ergebnisse aus dem 2. noch nicht vorliegen. Dazu muss man dann in der Station aber wohl gezeigt haben, dass man was kann. Wer gezeigt hat, dass er leider nichts kann... Ja, warum sollte die Kanzlei den behalten wollen?
Ich kenn das von den Kanzleien aber schon so, dass im Vertrag eine Mindestnote (8 P) fürs 2. als Bedingung steht?
Das kommt einerseits auf den Partner und andererseits darauf an, wie sehr sie dich haben wollen. Bei mir gab es keine Mindestnote im Angebot. (Wenngleich mir nahegelegt wurde, dass ein Verbesserungsversuch im Fall der Fälle natürlich in erster Linie in meinem eigenen Interesse wäre.)
12.06.2020, 08:02
(11.06.2020, 23:41)Gast schrieb:(11.06.2020, 22:59)Gast schrieb:(11.06.2020, 22:04)Gast schrieb:(11.06.2020, 15:50)Gast schrieb: Und was, wenn einen die Stationskanzleien bzw. Unternehmen einen wegen einem ausreichend im 2. nicht wollen?
Ganz ehrlich: Dann hat man die schlechteste Note. Und die Stationserfahrung hat man bei einer Kanzlei, welche der offenbar selber nicht sooo viel Wert beimisst. Falsche Kanzlei erwischt. Sowas kann man aber vorher erahnen.
Andere Kanzleien (auch gute/bekannte Kanzleien!) legen ausgewählten Referendaren auch einen Arbeitsvertrag hin, wenn die Ergebnisse aus dem 2. noch nicht vorliegen. Dazu muss man dann in der Station aber wohl gezeigt haben, dass man was kann. Wer gezeigt hat, dass er leider nichts kann... Ja, warum sollte die Kanzlei den behalten wollen?
Ich kenn das von den Kanzleien aber schon so, dass im Vertrag eine Mindestnote (8 P) fürs 2. als Bedingung steht?
Das kommt einerseits auf den Partner und andererseits darauf an, wie sehr sie dich haben wollen. Bei mir gab es keine Mindestnote im Angebot. (Wenngleich mir nahegelegt wurde, dass ein Verbesserungsversuch im Fall der Fälle natürlich in erster Linie in meinem eigenen Interesse wäre.)
Jo, wie gesagt, ich kenne mehrere, mich selbst eingeschlossen, wo die Note nie ein Thema war.
12.06.2020, 09:22
12.06.2020, 09:32
(12.06.2020, 09:22)Gast schrieb:(10.06.2020, 19:37)Gast schrieb: Auf jeden Fall nicht unter 50
Es gibt auch Stellen bis zu 60
Du bist Volljurist! Hört auf euch so unter wert zu verkaufen
Völlig am Leben vorbei
50 verdienen BWL-Bachelor nach 3 Jahren Studium. Wie lange waren bei dir Studium und Ref? Ist dir deine Lebenszeit nichts wert?
12.06.2020, 09:37
(11.06.2020, 22:59)Gast schrieb:(11.06.2020, 15:50)Gast schrieb: Und was, wenn einen die Stationskanzleien bzw. Unternehmen einen wegen einem ausreichend im 2. nicht wollen?
Falsche Kanzlei ausgesucht. Der Vorposter sprach von Kandidaten, die absehbar eher kein VB schaffen werden und die lieber die Station wirklich nutzen sollten. Dann muss man nach dieser Strategie auch eine Kanzlei auswählen. Wird man allein wegen der Note abgelehnt, hat man vielleicht aber doch eher eine der GK-Notenfetischisten erwischt. Tja
Aber selbst dann hat man doch noch die GK im Lebenslauf. Immerhin etwas.
Verstehe das Problem nicht. Natürlich wird es schwieriger, wenn man nur ein ausreichend hat und zudem den idealen Einstieg verpasst hast. Aber was soll uns das jetzt sagen?
Mit VB im ersten Examen und entsprechenden Stationen und einen nicht zu schlechten Zweiten (7,x) kommt man eigentlich bei den meisten Groß-Kanzleien gut unter, auch wenn es nicht die Ausbildungskanzlei sein sollte. Mit Ausreichend ist es dann in der Tat schwieriger, aber das wäre es immer.
Es gibt einen Worst Case: Tauchstation und dann ein schlechtes Examen -> kein Profil und noch eine schlechte Note.
Richtig ist wiederum: Wer im ersten schon kein VB hatte, sollte im Ref den Schwerpunkt eher auf Stellen legen, die dann nicht wenigstens im Zweiten VB erfordern, also eher mittelständische oder Regionalkanzleien. Man vergibt sich nichts, wenn es im zweiten dann doch für VB reicht, und wenn nicht, hat man schon passend angedockt.
12.06.2020, 09:39
(12.06.2020, 09:32)Gast schrieb:(12.06.2020, 09:22)Gast schrieb:(10.06.2020, 19:37)Gast schrieb: Auf jeden Fall nicht unter 50
Es gibt auch Stellen bis zu 60
Du bist Volljurist! Hört auf euch so unter wert zu verkaufen
Völlig am Leben vorbei
50 verdienen BWL-Bachelor nach 3 Jahren Studium. Wie lange waren bei dir Studium und Ref? Ist dir deine Lebenszeit nichts wert?
Naja, aber auch nur, wenn alles gepasst hat. Es ist nie eine Minderheit, die 50 nach dem Bachelor verdient. Nicht wenige sind auch arbeitslos. Insgesamt ist die Situation für deutsche Juristen schon sehr komfortabel.
12.06.2020, 09:51
(11.06.2020, 11:11)Gast schrieb:(11.06.2020, 10:40)PMS schrieb:(10.06.2020, 19:37)Gast schrieb: Auf jeden Fall nicht unter 50
Es gibt auch Stellen bis zu 60
Du bist Volljurist! Hört auf euch so unter wert zu verkaufen
Ich finde es immer wieder verwunderlich, was für realitätsfremde Vorstellungen bei manchen Beiträgen bestehen.
Kanzleien und Unternehmen sind in erster Linie mal Wirtschaftsunternehmen, die einen Gewinn abwerfen wollen.
Bei einem Brutto von 60k, zahlt der Arbeitgeber zusammen mit den SV-Beiträgen knapp 75k.
Dazu kommen noch Arbeitsplatz, Arbeitsmittel (z.B. Büro- und Technikausstattung), Fortbildungskosten und Werbemittel.
Es werden enorme personelle Kapazitäten (Einarbeitung des Junganwalts, Sekretariat) gebunden und Verwaltungsaufwand entsteht.
Man trägt das wirtschaftliche Risiko (der Junganwalt bringt keine/kaum eigene Fälle mit; Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub, Haftungsrisiken materieller (durch Berufshaftpflicht weitgehend abgedeckt) und ideeller Art (Junganwalt macht Dinge falsch; Mandant sauer/weg).
Wenn da jetzt ein Bewerber mit zwei unspektakulären Examina und einer Praxiserfahrung im Form von "Ich habe in jeder Station ein paar Schriftsätze/Urteile/Abschlussverfügungen geschrieben. Mandantenbesprechungen oder Verhandlungen vor Gericht habe ich noch keine geführt." und einer Gehaltsvorstellung von "bitte mindestens 60.000 Jahresgehalt" kommt, dann braucht es keinen allzu hohen ökonomischen Sachverstand, dass sich das nur in großen oder sehr spezialisierten Kanzleien (genügend Arbeitsbedarf, hohe Fluktuation) oder als Investition in die Zukunft rentieren kann.
Die 50 verdienst du in jeder GK/bei vielen Mittelständlern schon nach dem Ersten (hochgerechnet auf 5 WAT). Warum soll man sich danach mit dem Zweiten nicht auf 60 steigern - 10 mehr pro Jahr für zwei Jahre Weiterbildung sollten schon drin sein. Du bist Akademiker und hast zwei Jahre Ref gemacht - verkauf dich doch nicht unter Wert.
Viel Meinung - wenig Ahnung.
Bei Berufseinsteigern zahlt man meistens erstmal drauf. Um für eine Kanzlei interessant zu sein, muss man schon ca. das doppelte des Arbeitgeberbruttos reinholen. nehmen wie die vorgenannten 75 K Arbeitgeberbrutto wären das also 150 K. Als Berufseinsteiger muss man das erstmal schaffen. Entgegen der landläufigen Meinung ist das als Anfänger aber nicht einfach mal so zu schaffen.
Das dürfte die "mickrigen" Gehälter in kleineren Kanzleien wohl verständlicher machen.
12.06.2020, 09:58
(12.06.2020, 09:32)Gast schrieb:(12.06.2020, 09:22)Gast schrieb:(10.06.2020, 19:37)Gast schrieb: Auf jeden Fall nicht unter 50
Es gibt auch Stellen bis zu 60
Du bist Volljurist! Hört auf euch so unter wert zu verkaufen
Völlig am Leben vorbei
50 verdienen BWL-Bachelor nach 3 Jahren Studium. Wie lange waren bei dir Studium und Ref? Ist dir deine Lebenszeit nichts wert?
Wieder einer, der es nicht kapiert. Dein Studium und Ref alleine sind kein Argument für eine hohe Bezahlung, sondern nur der Mehrwert, den du für den Arbeitgeber bringst.
Am Anfang bist du nichts wert. Du musst dich wertvoll machen. Wenn du über Jahre stabil 500 K Umsatz machst, kannst du die Daumenschrauben mal anlegen und es dir erlauben zu sagen "für Betrag X" steh ich nicht mal auf", aber noch doch nicht am Anfang.
Würdest du jemanden einen haufen Kohle zahlen, nur weil er lange studiert und dann das Ref gemacht hat? Völliger Bullshit.