11.06.2020, 11:32
(11.06.2020, 11:28)Gast schrieb: Anschaulich gezeigt, dass du seinen Post 0 verstanden hast.
sehr hilfreicher Kommentar für diejenigen, die sich über ihr Einstiegsgehalt Gedanken machen. Manche wollen anderen hier tatsächlich weiterhelfen. Aber troll nur weiter und lass Leute sich unter Wert verkaufen. Wahrscheinlich sind Juristen wegen hilfsbereiter Leute wie dir so beliebt.
11.06.2020, 11:38
Es ist jedem Arbeitgeber völlig wurst wie lange das Studium gedauert hat oder wie mühsam es für dich war. Für den geht es darum, was du ihm bringst. Es geht damit nicht um irgendwelche Fantasiewerte, die man sich selbst zumisst, à la "letztes Jahr war hart, jetzt bin ich 70k wert". Ein kleines Unternehmen mit geringem Umsatz kann halt nicht viel zahlen. Die meisten Kanzleien, auch wenn sie ein paar Dutzend Berufsträger haben, leben von Stinknormalen RVG-Gebühren und können damit auch nicht 100.000 Euro Einstiegsgehalt bieten, nur weil irgendwo in Frankfurt eine Kanzlei solche Beträge unter Rechnungen schreiben kann und der Bewerber irgendwo gelesen hat, dass man jetzt auch mit 2xa die Chance auf 100.000 € p.a. hat.
Dieser Thread ist doch grade dazu da, zu zeigen, was welcher Bewerber faktisch erreichen kann und nicht um den Leuten alle Nase lang zu erzählen, was sie "eigentlich" wert seien.
Dieser Thread ist doch grade dazu da, zu zeigen, was welcher Bewerber faktisch erreichen kann und nicht um den Leuten alle Nase lang zu erzählen, was sie "eigentlich" wert seien.
11.06.2020, 11:48
(11.06.2020, 11:11)Gast schrieb:(11.06.2020, 10:40)PMS schrieb:(10.06.2020, 19:37)Gast schrieb: Auf jeden Fall nicht unter 50
Es gibt auch Stellen bis zu 60
Du bist Volljurist! Hört auf euch so unter wert zu verkaufen
Ich finde es immer wieder verwunderlich, was für realitätsfremde Vorstellungen bei manchen Beiträgen bestehen.
Kanzleien und Unternehmen sind in erster Linie mal Wirtschaftsunternehmen, die einen Gewinn abwerfen wollen.
Bei einem Brutto von 60k, zahlt der Arbeitgeber zusammen mit den SV-Beiträgen knapp 75k.
Dazu kommen noch Arbeitsplatz, Arbeitsmittel (z.B. Büro- und Technikausstattung), Fortbildungskosten und Werbemittel.
Es werden enorme personelle Kapazitäten (Einarbeitung des Junganwalts, Sekretariat) gebunden und Verwaltungsaufwand entsteht.
Man trägt das wirtschaftliche Risiko (der Junganwalt bringt keine/kaum eigene Fälle mit; Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub, Haftungsrisiken materieller (durch Berufshaftpflicht weitgehend abgedeckt) und ideeller Art (Junganwalt macht Dinge falsch; Mandant sauer/weg).
Wenn da jetzt ein Bewerber mit zwei unspektakulären Examina und einer Praxiserfahrung im Form von "Ich habe in jeder Station ein paar Schriftsätze/Urteile/Abschlussverfügungen geschrieben. Mandantenbesprechungen oder Verhandlungen vor Gericht habe ich noch keine geführt." und einer Gehaltsvorstellung von "bitte mindestens 60.000 Jahresgehalt" kommt, dann braucht es keinen allzu hohen ökonomischen Sachverstand, dass sich das nur in großen oder sehr spezialisierten Kanzleien (genügend Arbeitsbedarf, hohe Fluktuation) oder als Investition in die Zukunft rentieren kann.
Die 50 verdienst du in jeder GK/bei vielen Mittelständlern schon nach dem Ersten (hochgerechnet auf 5 WAT). Warum soll man sich danach mit dem Zweiten nicht auf 60 steigern - 10 mehr pro Jahr für zwei Jahre Weiterbildung sollten schon drin sein. Du bist Akademiker und hast zwei Jahre Ref gemacht - verkauf dich doch nicht unter Wert.
Wie mein Vorposter es korrekt dargestellt hat, verstehst du das Posting wohl leider einfach nicht.
Du kannst nicht die Blase "GK/viele Mittelständler" auf den gesamten Markt für Berufseinsteiger pauschalisieren:
- GK/Konzerne/Große Mittelständler machen nur einen kleinen Teil des Marktes aus.
- GK/Konzerne/Große Mittelständler setzen bestimmte Noten und Qualifikationen (oder zumindest ein konkretes Bewähren im Rahmen des Refs) voraus.
- GK/Konzerne/Große Mittelständler nutzen das Referendariat als Kennenlernphase und Recruitingsmaßnahme. Kaum ein Referendar wird bei einer so hohen Stationsvergütung "rentabel" sein. Das mag in Einzelfällen so sein (Referendararbeit wird mitabgerechnet; Referendar erbringt wirklich gute und direkt verwertbare Arbeit in einem hohen Umfang), hat aber nichts mit dem tatsächlichen Berufseinstieg zu tun.
Wenn du meinen Beitrag gelesen hast, müsste dir aufgefallen sein, dass ich GK's gerade ausgenommen habe. Dort ist zum einen ein extrem hoher Arbeitsbedarf vorhanden, der verbunden durch eine hohe Fluktuation zu einem hohen Bedarf an Neueinsteigern führt. Im Übrigen sind die Jungjuristen in den GK's auch eine Investition, denn diejenigen, die sich dort auch bewähren, bringen der Kanzlei -zumindest nach wenigen Jahren- dann unterm Strich Geld ein.
Das Ref stellt zwar durchaus eine Art von Berufserfahrung dar, dennoch kann man 90 % der Referendare, nach Abschluss des 2. Examens, nicht direkt und ohne entsprechende Einarbeitung und Vorbereitung auf einen Mandanten loslassen. Das Referendariat mag daher praxisnäher sein, als das Studium, aber zu den wichtigsten Punkten in der Praxis ("Wie führe ich ein Mandantengespräch/eine Verhandlung mit der Gegenseite?", "Wie führe ich einen Prozess? Wie reagiere ich ad-hoc auf XY?" oder auch "Wie kann ich ein Mandat wirtschaftlich bearbeiten?") lernst du im Rahmen des Referendariats gerade nichts.
11.06.2020, 11:54
(11.06.2020, 08:10)Einstieg RA schrieb: Einstiegsgehalt als RA
Was ist ein angemessenes Einstiegsgehalt als RA, ostdeutschland Stadt, 40h
50% Verkehrsrecht, Rest frei wählbare schwerpunktkompetenz, hoher Anzahl
An Gerichtsterminen.
Um zum Thema zurück zu kommen:
Realistisch wären hier meines Erachten zu Beginn: 35-40k fix + ggf. Umsatzbeteiligung
11.06.2020, 12:00
(11.06.2020, 02:18)Gast schrieb: Das ist es eben. Ohne Vitamin B und Geld kann man nicht selbstständig als Anwalt erfolgreich sein. Und das hat nicht jeder Jurist. Manche haben das nur studiert, weil sie kein Mathe konnten oder mochten. Und das ist nun mal bei fast jedem anderen Fach. Immerhin kommt man als Jurist überall unter und wenn es nur Sachbearbeiter in E 9 b ist, anders als bei Orchideenfächern. Sogar Lehrer kann man als Quereinsteiger in manchen Bundesländern werden. Lehrer haben übrigens nur bestanden und werden eingestellt, wenn sie mindestens eine 3 haben, hab ich mal gelesen. Allerdings entspricht eine 3 bei Lehrern einer 4 in Jura, weil Jura schwerer und schlechter benotet ist. In den Erziehungsberufen gibt es viel Personalbedarf, deshalb kriegt da jeder eine Stelle. Ihr könnt auch zum Erzieher umschulen und wärt nie arbeitslos. Oder eben Quereinstieg als Lehrer.
So ein Blödsinn :D:D:D
Ich kenne so viele Beispiele aus meinem ganz persönlichen Umfeld, die sich selbstständig gemacht haben und wo es wunderbar läuft. Ehrlichgesagt sind es in meiner Umgebung 100%, bei denen die Gründung nach 3-5 Jahren super gelaufen ist, alle haben mittlerweile angestellte Rechtsanwälte oder zumindest mehrere Partner.
Natürlich wäre es dämlich, wenn man sich mit einer Kanzlei für Verkehrsrecht oder FWW selbständig macht. Die Kollegen haben alle klug nach der Marktlücke in ihrer Region gesucht. Bei dem einen war es Unternehmensnachfolge, bei dem anderen Erbrecht, beim Dritten Vergaberecht usw. Keine hatte Vitamin B oder nennenswerte Resourcen.
Aber naja, was will man hier gegen Aluhutträger mit ihren Verschwörungstheorien von "denen da oben" diskutieren. Die meisten haben eben einfach keine Machermentalität und keinen Unternehmermut. "Mimimi es sind auch schon Anwälte pleite gegangen, deswegen trau ich mich das nicht". Dann lass es halt, aber heul nicht rum, dass du zu wenig verdienst. Leute mit solcher Mentalität bleiben eben auf ewig kleine Angestellte oder Beamte.
11.06.2020, 12:41
(11.06.2020, 11:54)PMS schrieb:(11.06.2020, 08:10)Einstieg RA schrieb: Einstiegsgehalt als RA
Was ist ein angemessenes Einstiegsgehalt als RA, ostdeutschland Stadt, 40h
50% Verkehrsrecht, Rest frei wählbare schwerpunktkompetenz, hoher Anzahl
An Gerichtsterminen.
Um zum Thema zurück zu kommen:
Realistisch wären hier meines Erachten zu Beginn: 35-40k fix + ggf. Umsatzbeteiligung
Mein Tipp wäre gewesen 36-42k. Wobei ich gerade am Anfang eher 36k, vllt 39k sagen würde.
11.06.2020, 12:46
Wie heißt es so schön in der Azur-Umfrage:
Für unter 100.000 € im ersten Jahr stehe ich gar nicht erst auf!
Für unter 100.000 € im ersten Jahr stehe ich gar nicht erst auf!
11.06.2020, 13:18
(11.06.2020, 12:41)gast567 schrieb:(11.06.2020, 11:54)PMS schrieb:(11.06.2020, 08:10)Einstieg RA schrieb: Einstiegsgehalt als RA
Was ist ein angemessenes Einstiegsgehalt als RA, ostdeutschland Stadt, 40h
50% Verkehrsrecht, Rest frei wählbare schwerpunktkompetenz, hoher Anzahl
An Gerichtsterminen.
Um zum Thema zurück zu kommen:
Realistisch wären hier meines Erachten zu Beginn: 35-40k fix + ggf. Umsatzbeteiligung
Mein Tipp wäre gewesen 36-42k. Wobei ich gerade am Anfang eher 36k, vllt 39k sagen würde.
Da würde ich lieber nach Westdeutschland ziehen und 45 - 55 k verdienen.
11.06.2020, 13:45
(11.06.2020, 10:59)Gast schrieb: 1. ausreichend
2. mittleres befriedigend
in Westdeutschland
Einstieg: knapp unter 60 k in Kanzlei
Wechsel innerhalb des ersten Jahres zu einem Industrieunternehmen: über 70 k
Kannte aber beide vom Ref. und da liegt für mich der Schlüssel. Der AG kann einen relativ günstig testen und geht das oben beschriebene unternehmerische Risiko in einem nur geringeren Umfang ein.
Endlich sagts mal jemand. Aber klar, Stationsarbeit ist unwichtig und nur die Noten zählen. Ab einem bestimmten Grad mag das ja stimmen, aber wenn man halt vorhersehbar nicht zwingend bei nem VB landet ist es deutlich mehr wert, sich beruflich zu orientieren und Kontakte zu knüpfen...
11.06.2020, 15:50
Und was, wenn einen die Stationskanzleien bzw. Unternehmen einen wegen einem ausreichend im 2. nicht wollen?